Beratungsförderung betriebliche Klimaanpassung (BbK)
Gefördert werden kooperative Beratungsprojekte zur betrieblichen Klimaanpassung, die von qualifizierten Beraterinnen und Beratern nach einem vom MUNV NRW anerkannten Beratungsprozess durchgeführt werden. Ein besonderer Fokus liegt auf kleinen und mittelständischen Betrieben, die bislang oft keine eigenen Ressourcen für strategische Anpassungsprozesse haben. Kommunen bündeln als Projektträger mehrere Unternehmen aus ihrer Region und schaffen so regionale Netzwerke für Klimaanpassung.
Fördergegenstand
Strategische Maßnahmen und Personal
Förderfähige Maßnahmen
Gefördert wird die Durchführung von kooperativen Beratungsprojekten. Innerhalb der Vorhaben bearbeiten die teilnehmenden Betriebe alle Klimawandelrisiken, die für sie von Bedeutung und Interesse sind. Gleichzeitig erhalten sie betriebsspezifische Beratungen, bei denen die Ist-Situation im Betrieb und das jeweilige standortspezifische Klimarisiko ermittelt wird und gemeinsam mit den Verantwortlichen im Betrieb Anpassungsmaßnahmen und Finanzierungsoptionen erarbeitet werden.
Das geförderte Projekt muss mindestens folgende Elemente umfassen:
a) Durchführung einer Auftaktveranstaltung mit der Kommune und den teilnehmenden Betrieben,
b) Durchführung von mind. drei Themenworkshops mit den teilnehmenden Betrieben,
c) Vor-Ort-Besuche in allen teilnehmenden Betrieben durch die Beraterinnen und Berater,
d) Erarbeitung individueller schriftlicher Profile der klimawandelbedingten Risiken für jeden teilnehmenden Betrieb,
e) Erarbeitung individueller schriftlicher Maßnahmenpläne zur Anpassung an den Klimawandel für jeden teilnehmenden Betrieb,
f) Durchführung einer Abschlussveranstaltung mit der Kommune und den teilnehmenden Betrieben und
g) Schriftlicher Projektabschlussbericht für das Gesamtprojekt.
Betriebe, welche bereits Teilnehmer eines Beratungsprojekts nach dieser Förderrichtlinie waren, sind von der Teilnahme an weiteren Beratungsprojekten nach dieser Förderrichtlinie grundsätzlich ausgeschlossen. Über Ausnahmen entscheidet das Umweltministerium des Landes NRW.
Antragsberechtigte
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind Gemeinden in Nordrhein-Westfalen
Fördergebende Institution
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt bei 80 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 5.000 Euro.
Antragsverfahren
Einstufig
Förderfenster
Das Förderfenster ist bis zum 31. Dezember 2029 geöffnet.
Weitere Informationen
Projektträger
Aktuell anerkannte Beratungsprozesse: Klima.Profit und Inkra
Förderrichtlinie