Förderrichtlinie für klimabezogene Maßnahmen der Auenrenaturierung an Fließgewässern

Das Bundesumweltministerium unterstützt mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) unter anderem Kommunen, Länder, Stiftungen, Verbände und Vereine dabei, Flüsse und Auen naturnah zu gestalten und so den Natürlichen Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel zu stärken.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind:

  • Entwicklung gewässer- und auentypischer Lebensräume
  • Wiederherstellung und Entwicklung natürlicher Gewässer- und Uferbereiche
  • Wiederherstellung naturnaher Abfluss- und Bodenwasserverhältnisse 
  • Wiederherstellung naturnaher Ausuferung und Wiedervernässung 
  • Nutzungsanpassungen zur Verbesserung der Treibhausgasbilanz
  • direkt damit verbundene „dienende“ Maßnahmen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind: Kommunen und Kommunalverbände, Wasser- und Bodenverbände, Landesbehörden des Schutzgebiets-, Naturschutz- und Landschaftsschutzes sowie Träger der Unterhaltungslast und des Ausbaus von Gewässern sowie Stiftungen und Vereine, die dem Förderzweck der Richtlinie entsprechen. 

Fördergebende Institution

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit 

Förderart

Zuwendung

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. 

Zunächst Einreichung einer Projektskizze, nach positiver Bewertung Vollantragsstellung.

Förderfenster

Das Förderfenster ist geöffnet bis zum 31.12.2026