Klimaanpassung.Unternehmen.NRW - niederschwellige Maßnahmenförderung
Mit dieser EFRE-Fördermaßnahme soll die Resilienz gegenüber klimawandelbedingten Risiken verbessert werden. Gefördert werden investive Maßnahmen, die zur Verringerung der Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels beitragen, den Erhalt oder die Wiederherstellung natürlicher Anpassungspotenziale fördern und langfristig die klimaresiliente Entwicklung von Unternehmen und der öffentlichen Wasserversorgung in Nordrhein-Westfalen sichern.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
Förderfähig sind die untenstehenden naturbasierten Maßnahmen und eine Kombination aus mehreren Maßnahmen:
- Dach-, boden- oder fassadengebundene Begrünungen, prioritär mit Einsaat heimischer Arten
- Retentionsdächer (Blaudächer) oder Retentionsgründächer (Grün-Blaudächer),
- Entsiegelung befestigter, teilversiegelter oder versiegelter Flächen,
- Niederschlagswasserversickerung: Mulden- und Flächenversickerung, Mulden-Rigolen-Versickerung, Rigolen-Versickerung, Baumrigolen,
- Maßnahmen der Regenwasserrückhaltung, -speicherung und -nutzung zur Bewässerung von Grünflächen wie z. B. Regenrückhaltebecken, Retentionstiefbeete, Sickerteiche, Füllkörperrigolen, Retentionszisternen o. ä. sowie naturnaher Gewässer,
- Naturnahe Hochwassermaßnahmen und naturnahe Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen
- Verschattungsanlagen (z. B. außenliegender Sonnenschutz),
- Naturnah ausgestaltete oberirdische Zuleitung von Gewässern.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen und kleine und mittlere kommunale Unternehmen, die ihren Sitz oder ihre Niederlassung, für welche die Förderung beantragt wird, in Nordrhein-Westfalen haben.
Fördergebende Institution
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
EU - Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE)
Förderart
Zuwendung: Die Die Förderquote liegt bei maximal 60 %. Das förderfähige Investitionsvolumen liegt bei maximal 200.000 Euro.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Förderfenster
Geöffnet bis zum 31.12.2026