Schmuckbild Klimaanpassung Checkbox

Klimaanpassung

Der Umgang mit dem Klimawandel bedarf einer Doppelstrategie. Neben dem Klimaschutz zur Begrenzung des Temperaturanstiegs, ist gleichzeitig auch die Anpassung an die nicht mehr zu verhindernden Folgen des Klimawandels notwendig. Diese äußern sich sowohl durch schleichende Veränderungen als auch durch die Zunahme von Extremwetterereignissen. Um diesen Folgen des Klimawandels langfristig zu begegnen und Schäden zu vermeiden, ist es wichtig sich frühzeitig an diese anzupassen und die Gesellschaft vorzubereiten.

1. Einführung zur Klimafolgenanpassung

Abbildung 1: Gegenüberstellung „Folgen des Klimawandels“
(Quelle: LANUV NRW).

Wie im Abschnitt Klimawandel beschrieben, ist die durchschnittliche Lufttemperatur in Nordrhein-Westfalen seit Beginn der Wetteraufzeichnungen um 1,6 Grad Celsius angestiegen. Das zeigt, dass der Klimawandel kein zukünftiges Problem ist, sondern dass wir uns bereits mittendrin befinden. Die Klimaprojektionen zeigen zudem welche weitergehende Temperaturentwicklung denkbar ist. Um den Temperaturanstieg auf ein erträgliches Maß zu begrenzen, ist es wichtig Klimaschutz zu betreiben und Maßnahmen wie die Energiewende zu beschleunigen bzw. zu verstärken.

Der Klimawandel führt jedoch bereits heute zu erheblichen Veränderungen und Auswirkungen, die teilweise Chancen bieten, aber vor allem Risiken bereithalten. Bei diesen Auswirkungen handelt es sich zum einen um langfristige und schleichende Klimaveränderungen und zum anderen um verstärkt auftretende, temporäre Extremwetterereignisse. Der Anstieg der Durchschnittstemperaturen und die Verschiebung eines Teils der Niederschläge vom Sommer in den Winter zählen zu den dauerhaften klimatischen Veränderungen. Hinzu kommen der Meeresspiegelanstieg und die Gletscherschmelze, eine Verschiebung der Klimazonen und Veränderungen der Biodiversität durch die Einwanderung nicht heimischer Arten. Auf der anderen Seite kommt es immer häufiger zu Extremwetterereignissen wie Rekordtemperaturen, Hitzewellen, Trockenperioden, Starkregenereignissen, Hagel, Hochwasser oder Stürme (Abb.1). Diese wirken z.B. auf Städte und Gemeinden ein und richten im Fall der extremen Wetterlagen vor allem Schäden an Infrastruktureinrichtungen an, führen zum Teil aber auch zu Personenschäden. Als besonders gefährdet gelten neben empfindlichen Bevölkerungsgruppen (junge, alte und kranke bzw. eingeschränkte Menschen) insbesondere die sogenannten kritischen Infrastrukturen wie Verkehrswege und Ver- und Entsorgungseinrichtungen.

Zahlreiche Extremwetterereignisse der jüngeren Vergangenheit, wie die sehr trockenen und heißen Jahre 2018-2020 oder die Flutkatastrophe im Jahr 2021, haben eindrücklich gezeigt, dass parallel zum Klimaschutz daher auch die Anpassung an die nicht mehr vermeidbaren Folgen des Klimawandels – allgemein als „Klimafolgenanpassung“ bezeichnet - intensiviert und vorangetrieben werden muss. Dabei geht es vor allem darum sich proaktiv auf Wetterextreme vorzubereiten und deren Folgen und damit verbundene Schäden abzumildern oder im Idealfall ganz zu vermeiden. Dafür müssen alle Lebensbereiche, aber insbesondere unsere Städte bzw. der Raum in dem wir leben, auf die neuen Rahmenbedingungen vorbereitet werden. Klimafolgenanpassung ist daher als Teil der Daseinsvorsorge zu betrachten, um auch zukünftig qualitativ hochwertige Lebensverhältnisse zu gewährleisten.

Auch bei verstärkten Anstrengungen im Klimaschutz ist der Klimawandel höchstens zu begrenzen. Selbst bei einem sofortigen Emissionsstopp aller Treibhausgase würde der Anstieg der Durchschnittstemperaturen durch die lange Lebenszeit der Treibhausgase in der Atmosphäre noch einige Jahrzehnte voranschreiten. Dies wurde im vierten und fünften Sachstandsbericht des Weltklimarates (IPCC) entsprechend bestätigt und konkretisiert. Im sechsten Sachstandsbericht (2022) wurde zudem herausgearbeitet, wieviel Zeit noch verbleibt, um die internationalen Klimaziele (1,5 Grad-Ziel von Paris) zu erreichen und bis wann eine Anpassung an die Folgen möglich ist.

Abbildung 2: Die Handlungsfelder der Klimafolgenanpassung
(Quelle: LANUV NRW).

Der Klimawandel äußert sich regional unterschiedlich - je nach naturräumlichen Bedingungen sind die Klimawirkungen sowie auch die Betroffenheit verschieden ausgeprägt. Somit ist es sinnvoll und notwendig, die konkreten Entwicklungen für jede Region aber auch für jede Kommune individuell zu betrachten und zu bewerten. Für Nordrhein-Westfalen lassen sich insgesamt acht klimatische Großlandschaften unterscheiden (Factsheets zu den Großlandschaften). Es bedarf einer Risikobewertung vor Ort (auf regionaler, Kreis- oder Gemeindeebene), um das tatsächliche Maß der jeweiligen Betroffenheit bzw. der Vulnerabilität (Verwundbarkeit) gegenüber den Klimafolgen festzustellen. Solche Analysen stellen eine wichtige Arbeitsgrundlage dar, um darauf aufbauend konkrete Anpassungsmaßnahmen ausarbeiten zu können.

Die Konzeption und Weichenstellung zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels findet daher auf unterschiedlichen Planungsebenen statt. Auf Ebene der Raumordnung und Landesplanung können zentrale Vorgaben zur Klimafolgenanpassung festgehalten werden. Diese Vorgaben sind durch die Regionalpläne zu konkretisieren und mit Leben zu füllen. Hier können wichtige Festlegungen z.B. hinsichtlich Hochwasserschutz, Siedlungsbegrenzung oder Sicherung und Freihaltung von Kaltluftentstehungsgebieten und Frischluftschneisen getroffen werden. Bei der Neuaufstellung von Regionalplänen wird in NRW zudem in der Regel auch ein sogenannter „Fachbeitrag Klima“ erarbeitet, der Hinweise zur klimatischen Entwicklung in der jeweiligen Region gibt sowie potenziell hitzebelastete Bereiche und Kaltluftleitbahnen aufzeigt.

Den Bezirksregierungen, aber auch den Regionalentwicklungsgesellschaften in NRW, kommt im Zuge der Klimafolgenanpassung eine wichtige Koordinierungs- und Führungsfunktion zu. Gleiches gilt auch für die Landkreise, die zwar nur wenige eigene Instrumente besitzen, jedoch vor allem im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Klimafolgenanpassung koordinativ und integrativ tätig werden können. Da der Klimawandel nicht an administrativen Grenzen Halt macht, sind interkommunale und regionale Strategien zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels unerlässlich.

Abgesehen von übergeordneten Maßnahmen auf regionaler Ebene müssen die Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung auf kommunaler Ebene mit konkurrierenden räumlichen Nutzungsansprüchen vereinbart und letztendlich umgesetzt werden. Verschiedene Sektoren und Fachplanungen sind von den Folgen des Klimawandels betroffen. Die Deutsche Anpassungsstrategie (DAS) an die Folgen des Klimawandels aus dem Jahr 2008 unterscheidet insgesamt 16 unterschiedliche Handlungsfelder. Darunter befinden sich drei übergeordnete Querschnitthandlungsfelder („Landes- und Regionalplanung“, „Stadtentwicklung und kommunale Planung“ sowie „Information, Bildung und Netzwerke“), die koordinierend tätig werden können und 13 sektorale Handlungsfelder. Die Handlungsfelder lassen sich zudem den vier Clustern „Mensch“ („Katastrophenschutz“, „Information, Bildung und Netzwerke“ sowie „Menschliche Gesundheit“), „Umwelt“ („Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz“, „Boden“, „Biodiversität und Naturschutz“, „Landwirtschaft“, „Wald und Forstwirtschaft“), „Wirtschaft“ („Tourismus“, „Energiewirtschaft“, „Finanz- und Versicherungswirtschaft“, „Industrie und Gewerbe“) und „Planung und Bau“ („Landes- und Regionalplanung“, „Stadtentwicklung und kommunale Planung“, „Bauen und Wohnen“, „Verkehr und Verkehrsinfrastruktur“) zuordnen (Abb. 2).

Grundsätzlich kann und muss jedes Handlungsfeld eigene Anpassungsstrategien und Maßnahmen entwickeln. Aufgrund der Betroffenheit von den gleichen Klimawirkungen ist aber eine integrierte und sinnvoll abgestimmte Vorgehensweise, die verschiedene oder alle Handlungsfelder berücksichtigt und die regionalen und lokalen Fachakteurinnen und Fachakteure (z. B. Raum/Stadtplaner, Fachplaner, Fachbehörden, Verbände und Interessensgruppen) einbezieht, geboten. Zudem sollte die Klimafolgenanpassung zukünftig von vornherein in alle Planungsentscheidungen integriert und entsprechend „mitgedacht“ werden.

Abbildung 3: Die fünf Phasen der Klimafolgenanpassung
(Quelle: LANUV NRW).

Es ist wichtig, auch die Bürgerinnen und Bürger und die politischen Entscheidungsträger*innen frühzeitig in den Prozess einzubinden, da diese letztlich die erarbeiteten Anpassungsmaßnahmen mittragen, teilweise selbst umsetzen oder über ihre Umsetzung entscheiden müssen. Bevor dies geschehen kann, ist es notwendig das Bewusstsein der Akteure zu den Folgen des Klimawandels und zu ihrer eigenen Betroffenheit zu bilden bzw. sie zu sensibilisieren. Hierdurch lässt sich  Akzeptanz für notwendige (frühzeitige) Anpassungsmaßnahmen entwickeln und letztlich auch Handlungsbereitschaft erzeugen, die Maßnahmen selbst umzusetzen oder weitere Initiativen anzustoßen.

Klimafolgenanpassung lässt sich in fünf unterschiedliche Phasen unterteilen (Abb. 3). In der ersten Phase geht es darum die Klimaentwicklung bzw. die Gefährdung für den zu untersuchenden Raum herauszuarbeiten. Darauf aufbauend lassen sich in der zweiten Phase betroffene und verwundbare Punkte und Orte herausarbeiten. Wenn klar ist, welche Betroffenheit gegenüber den Klimawirkungen vorliegt, können in der dritten Phase konkrete Anpassungsmaßnahmen abgeleitet werden. Die Umsetzung der Maßnahmen findet in der vierten Phase statt und sollte bei der Planung bzw. Erstellung eines Konzeptes frühzeitig mitgedacht werden. Die fünfte Phase umfasst das Monitoring des Klimaanpassungsprozesses. Hier geht es darum in regelmäßigen Abständen zu schauen, welche neuen Erkenntnisse es zur Klimaentwicklung gibt, wie Maßnahmen wirken, wo ggf. nachjustiert werden sollte und wie entsprechende Konzepte weiterentwickelt werden können. In allen Phasen gilt es sowohl die Öffentlichkeit als auch die notwendigen Fachakteure am Prozess zu beteiligen, deren Wissen zu nutzen und dabei für Bewusstsein und Akzeptanz zu sorgen.

Das Land Nordrhein-Westfalen beschäftigt sich seit 2009 intensiv mit der Anpassung an den Klimawandel. Die damals entwickelte Klimaanpassungsstrategie wurde im Jahr 2015 im Klimaschutzplan NRW fortgeschrieben. Die damalige Landesregierung benannte im Klimaschutzplan für die 16 Handlungsfeldern (siehe Abschnitt 1.2) mehr als 60 Maßnahmen, mit denen sie den Folgen des Klimawandels begegnen will. Das im Juli 2021 vom Landtag NRW verabschiedete bundesweit erste Klimaanpassungsgesetz (KlAnG) bildet nun den rechtlichen Rahmen des Klimaanpassungsprozesses in Nordrhein-Westfalen. Mit dem Gesetz schreibt die Landesregierung das Ziel fest, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen. Alle Träger öffentlicher Aufgaben sind fortan dazu verpflichtet, Klimafolgen bei allen Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen (§ 6). Aufbauend auf dem Klimaanpassungsgesetz wird zur Zeit eine neue Klimaanpassungsstrategie für NRW erarbeitet. Hinzukommend gab und gibt es in den letzten Jahren verschiedene Förderprogramme, welche investive Mittel für die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen bereitstellen.

Viele Kommunen NRWs haben sich bereits auf den Weg der Klimafolgenanpassung begeben. Rückwirkend seit dem Jahr 2013 wird im Klimafolgen- und Anpassungsmonitoring mit dem Indikator 13.5 "Klimaanpassungskonzepte in Kommunen und Kreisen" erfasst, welche Kommunen in NRW bereits Konzepte mit Klimaanpassungsbezug erstellt haben. Mit Stand Ende 2022 waren dies bereits deutlich über 80. Dabei sind allerdings reine "Klimaanpassungskonzepte“ von „integrierten Klimaschutzkonzepten“, bei denen die Klimafolgenanpassung eines von mehreren Handlungsfeldern darstellt, zu unterscheiden. Bei diesen Konzepten ist die Betrachtung in der Regel weniger tiefgehend. Darüber hinaus verfügen viele Städte und Gemeinden, aber auch Kreise NRWs mittlerweile über Starkregengefahrenkarten, die das Überflutungsrisiko bei Starkregenereignissen darstellen. Gleiches gilt für den Bereich der Hitzevorsorge. Hier haben inzwischen ebenfalls zahlreiche – vor allem große – Kommunen Stadtklimaanalysen erstellen lassen. Diese zeigen die Hitzebelastung vor Ort auf, so dass daraus Handlungsoptionen abgeleitet werden können. Kommunen, die bisher über keine dieser Analysekarten verfügen, können erste Erkenntnisse zur Starkregengefährdung über die Starkregenhinweiskarte des BKG oder zur Hitzebelastung vor Ort über die Klimaanalyse NRW beziehen. Darüber hinaus entstehen in verschiedenen Kommunen inzwischen auch sogenannte Hitzeaktionspläne, die einen Managementprozess für akute Hitzelagen beschreiben.

Zur Koordination der Maßnahmen wurden in vielen Kommunen NRWs in den Verwaltungen bereits entsprechende Strukturen geschaffen, z. B. über die Einstellung von sogenannten Klimaanpassungsmanagerinnen und -managern oder der Einrichtung entsprechender Sachgebiete. Des Weiteren haben zahlreiche Städte und Gemeinden Nordrhein-Westfalens eigene kommunale Förderprogramme für Dach- und Fassadenbegrünungen oder Entsiegelungsmaßnahmen ins Leben gerufen. Die Verortungen all dieser Aktivitäten in NRW (Klimaanpassungskonzepte, Starkregenkarten, Stadtklimaanalysen und kommunale Förderprogramme) lassen sich in der Klima NRW.Plus-Karte unter der Rubrik Konzepte vor Ort räumlich nachvollziehen.

Sowohl auf Bundesebene als auch auf Ebene des Landes NRW gibt es verschiedene zentrale Institutionen, die beratend, begleitend oder unterstützend tätig sind.

Folgende Institutionen sind auf Bundesebene verantwortlich bzw. tätig

Auf Ebene des Landes Nordrhein-Westfalen stehen folgende Institutionen unterstützend zur Seite

Die Aufgaben des LANUV, welche von der Koordinierungsstelle Klimaschutz und Klimawandel wahrgenommen werden, sind im Klimaanpassungsgesetz NRW in §10 verankert. Das LANUV hat danach insbesondere folgende Aufgaben:

2. Handlungsmöglichkeiten zur Klimafolgenanpassung

    Im Sinne einer klimagerechten Stadtentwicklung müssen Anpassungsmaßnahmen in verschiedenen Bereichen umgesetzt werden. Dazu zählen die Anpassung der Stadtstruktur und der Freiflächen – im Grunde die Anpassung des öffentlichen Raumes, in gewissem Maße die Anpassung der Infrastruktur sowie die Anpassung im Gebäudebereich. Dieser umfasst sowohl öffentliche als auch private Gebäude. Wichtig ist dabei, dass Neuplanungen nur einen kleinen Teil der Anpassungsoptionen ausmachen. Dort wo neue Gebäude gebaut, bzw. Wohn- oder Gewerbegebiete geplant und erschlossen werden, kann und sollte von vornherein die Anpassung gegenüber den Folgen des Klimawandels mitgedacht werden, wie es auch der §6 des KlAnG NRW als Berücksichtigungsgebot vorsieht. Der Großteil des Siedlungsraumes ist allerdings feststehend entwickelt, daher müssen die wesentlichen Anpassungsmaßnahmen im Bestand vorgenommen werden, was eine entsprechende Herausforderung darstellt.

    Bei der Stadtentwicklung geht es darum eine Zukunftsvision zu entwickeln und über einen „klimaresilienten Stadtumbau“ zukunftsfähige Städte zu gestalten, in denen es sich auch Mitte oder Ende des 21. Jahrhunderts noch gut leben lässt.

    Die klimagerechte Stadt der Zukunft…

    • Ist widerstandsfähig (resilient) gegenüber Wetterextremen
    • Steigert bzw. erhält die Aufenthalts- und Lebensqualität
    • Ist aufgelockert, nicht zu dicht bebaut und wird gut durchlüftet
    • Ist begrünt und mit Wasserflächen durchzogen
    • Funktioniert als Schwamm – puffert Starkregen ab, speichert Niederschlagswasser und kann dann in heißen Phasen über Verdunstung kühlen
    • Ist mit Bäumen bepflanzt, die möglichst trockenheitsresistent sind und Stürmen standhalten

    Die Städte, Gemeinden und in gewisser Hinsicht auch die Landkreise sind im Sinne der Daseinsvorsorge dazu verpflichtet gesunde Lebensverhältnisse zu gewährleisten. Somit kommt Ihnen bei der Klimafolgenanpassung eine zentrale Rolle zu. Einerseits verfügen sie über eine wichtige Koordinierungsfunktion innerhalb ihres Gebietes, wo die Belange und Verantwortlichkeiten unterschiedlicher Akteure miteinander abgestimmt werden müssen, andererseits liegen zahlreiche Maßnahmenoptionen im Verantwortungsbereich der Kommunen. Darüber hinaus obliegt ihnen der Schutz kritischer Infrastrukturen. Maßnahmenoptionen sind hier zum Beispiel:

    • zunächst Durchführung einer „Klimawirkungsanalyse“ à Betrachtung der Betroffenheit der Kommunen gegenüber den Folgen des Klimawandels, Herausarbeitung neuralgischer Punkte, ggf. Erstellung von Stadtklimaanalysen oder Starkregengefahrenkarten

    Hitzesensible Stadtgestaltung

    • Sicherung von Frischluftschneisen und Kaltluftentstehungsgebieten zur nächtlichen Belüftung der Städte
    • Ausweitung und Erhaltung „grüner“ und „blauer“ Strukturen à Grünflächen, Parks, Wasserflächen und -elemente
    • Beschattung und Begrünung von Gebäuden (Fassaden- oder Dachbegrünung) oder Plätzen
    • Verwendung heller Materialien zur Ausnutzung des Albedoeffektes (Straßen, Plätze, Gebäude) à helle Oberflächen heizen sich weniger stark auf und reflektieren die Sonneneinstrahlung
    • Anpflanzung trockenheitsresistenter Straßenbäume und Bewässerungsoptimierung à Bewässerungssäcke, Sensortechnik, Baumrigolen, Vergabe von Baumpatenschaften usw.
    • Erstellung von Hitzeaktionsplänen und Umsetzung von Hitzeschutzakutmaßnahmen à Trinkwasserbrunnen, Nebelduschen, Cooling Center, Initiierung von Trinkpatenschaften

    Wassersensible Stadtgestaltung

    • Sicherung von neuralgischen Punkten und Orten vor Überflutung à Unterführungen, Tiefgaragen, Öffentliche Einrichtungen (Gebäudeschutz), Entschärfung von Fließhindernissen an Flüssen
    • Überprüfung des Kanalnetzes (Zulauf und Kapazität), ggf. Bau unterirdischer Regenrückhaltebecken
    • Anlage multifunktionaler Flächen à temporäre Einstauung von Plätzen und Straßen (Notwasserwege), Anlage von Versickerungsmulden, Entsiegelung öffentlicher Räume
    • Ausweitung von Retentionsflächen an Gewässern und Renaturierung

    Grundsätzlich gilt, dass viele Maßnahmen, die dem Hitzeschutz dienen, auch dem Schutz gegenüber Starkregen zu Gute kommen. Hierbei handelt es sich um das sogenannte „Schwammstadtprinzip“. Niederschlagswasser, das gespeichert oder aufgefangen wird, kann in trockenen und heißen Phasen durch Verdunstung kühlend wirken oder für die Bewässerung von Grünflächen, Pflanzen oder Bäumen genutzt werden.

    Die Umsetzung der Maßnahmen ist z. B. über die Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung à Flächensicherung und Festsetzungen in Bebauungsplänen) möglich, darüber hinaus können Maßnahmen im Rahmen der Grüngestaltungsplanung oder über Festlegungen in Städtebaulichen Verträgen realisiert werden. Als wichtige Finanzierungsmittel zur Maßnahmenumsetzung gelten die Städtebauförderung oder Fördermittel auf Landes und Bundesebene.

    Neben der Verantwortung der „öffentlichen Hand“ muss auch jeder und jede Einzelne individuell schauen wie er oder sie von den Folgen des Klimawandels betroffen ist und somit auch eigenverantwortlich handeln. Dementsprechend müssen auch individuelle Anpassungsmaßnahmen vorgenommen werden, sei es im Bereich der Verhaltensvorsorge oder aber im planerischen Bereich. Gerade Privatgrundstücke stellen hier wichtige Bausteine dar und können einen guten Beitrag für klimaresiliente Städte leisten. Darüber hinaus sind im Gebäudebereich die gleichen Maßnahmen sinnvoll wie an öffentlichen Gebäuden. Grundsätzlich gilt auch hier, dass man sich zu Hause auch bei klimatisch veränderten Bedingungen weiterhin wohlfühlen möchte. Beispielhafte Maßnahmenoptionen sind:

    • Abschätzung der Betroffenheit gegenüber Klimawirkungen anhand von öffentlich verfügbaren Daten und Karten – ggf. Nutzung von Beratungsmöglichkeiten dazu.
    • Verbesserung des Mikroklimas à Entsiegelung, Begrünung und abwechslungsreiche Bepflanzung, auch als Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität.
    • Verzicht auf Schottergärten, da diese das Gebäudeumfeld unnötig aufheizen.
    • Wasserelemente unterstützen durch Verdunstungskühlung.
    • Schattenspendende Bäume und Überdachungen steigern die Aufenthaltsqualität im Freien.
    • Niederschlagswasser versickern oder speichern (Zisternen, Regentonnen), um es für die Pflanzen verfügbar zu machen und in Trockenzeiten damit bewässern zu können.
    • Bei der Anpflanzung von Bäumen auf Sturmsicherheit achten.
    • Bei Neubau Gebäudeausrichtung optimieren.
    • Gebäude begrünen (Dach- und Fassadenbegrünung), helle Materialien verwenden (Albedoeffekt), Verschattungselemente nutzen.
    • Nutzung von Geothermie kann auch zur Kühlung der Gebäude verwendet werden (Wärmepumpe mit Phasenwechsler).
    • Gebäude sowohl gegen eindringendes Oberflächenwasser (z. B. Lichtschächte) als auch gegen Rückstau aus dem Kanalnetz (Rückstauklappen) sichern.
    • Versorgungsanlagen vor Überflutung schützen und in oberen Stockwerken unterbringen.
    • Windempfindliche Dachkonstruktionen vermeiden.
    • Dachziegel mit Dachklammern befestigen.
    • Überprüfung des Versicherungsschutzes gegenüber Elementarschäden.

    Grundsätzlich gilt, dass viele Maßnahmen, die dem Hitzeschutz dienen, auch dem Schutz gegenüber Starkregen zu Gute kommen, hier gilt das sogenannte „Schwammstadtprinzip“. Das Niederschlagswasser, das gespeichert oder aufgefangen wird, kann in trockenen und heißen Phasen durch Verdunstung kühlend wirken oder für die Bewässerung von Grünflächen oder Bäumen genutzt werden. Hinzu kommt, dass Wasser, welches nicht der Kanalisation zugeführt wird, die Abwassergebühren verringert. Im Gründachkataster NRW lässt sich dies für jede gründachgeeignete Dachfläche in Nordrhein-Westfalen anhand der lokalen Abwassergebühren berechnen.

    Zur Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen im privaten oder unternehmerischen Bereich bieten zahlreiche Kommunen Förderprogramme.

    Weitergehende Informationen für Bürgerinnen und Bürger bietet die Verbraucherzentrale.NRW.

    Auch Unternehmen können und sollten einen Beitrag zur Entwicklung klimaresilienter Städte leisten. Auch hier geht es darum, durch Eigenvorsorge Schäden zu vermeiden und sich insbesondere auch aus wirtschaftlichen Erwägungen auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten. Investitionen in Anpassungsmaßnahmen sind im Endeffekt immer günstiger als die wiederholte Beseitigung von Schäden. Zudem gilt es für Unternehmen Produktionsausfälle zu vermeiden und möglichst angenehme Arbeitsbedingungen zu schaffen. Die Maßnahmenoptionen für Unternehmen sind im Bereich der Gebäude und der Außenanlagen ähnlich denen für den privaten oder öffentlichen Bereich. Auch hier geht es darum Hitzeschutz zu betreiben und sich vor Überflutungen durch Starkregen oder Hochwasser oder auch vor Stürmen zu schützen. Hinzu kommen noch Ansätze im logistischen Bereich, wenn es um die Erreichbarkeit des Betriebes geht oder auch um die Sicherstellung von Lieferketten. Beispielhafte Maßnahmen im Unternehmensbereich sind:

    • Einschätzung der eigenen Betroffenheit anhand von zur Verfügung stehenden Selbstchecks oder öffentlich verfügbarer Daten und Karten.
    • Schutz der Produktionsstätten und Mitarbeiter vor Hitze durch intelligente Gebäudekühlung, Begrünungsmaßnahmen (Dach und Fassade), Verschattungselemente.
    • Überdachte Aufenthaltsbereiche im Freien oder Cooling rooms für die Mitarbeitenden schaffen, nach Möglichkeit flexible Arbeitszeitgestaltung bei Hitze.
    • Entsiegelung und Begrünung im Außenbereich, ggf. Anlage von Wasserflächen zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Versickerung bzw. Aufnahme von Niederschlagswasser.
    • Schutz aller Anlagen (z. B. Produktion, Lager, Büro) vor eindringendem Oberflächenwasser bei Starkregen bzw. Schutz vor Überflutung durch Hochwasser bei Lage an Flüssen.
    • Stromversorgung etc. gegen Überflutung sichern und ggf. in höher gelegenen Bereichen unterbringen, Betriebsmittel und Chemikalien etc. vor Aufschwemmen sichern.
    • Betrachtung und Flexibilisierung der Lieferwege und -ketten vor dem Hintergrund möglicher Extremwettereignisse, wie z. B. Hoch- oder Niedrigwasser, Beachtung der Klimaresilienz bei Zulieferern.
    • Überprüfung des Versicherungsschutzes gegenüber Elementarschäden.

    Neben Risiken ergeben sich für Unternehmen auch Chancen durch den fortschreitenden Klimawandel im Zuge einer sich bildenden Anpassungswirtschaft. Unter diesem Begriff lassen sich alle Unternehmen bündeln, die mit ihren Produkten oder Dienstleistungen dazu beitragen, dass sich andere an die Folgen des Klimawandels anpassen können.

    Zur Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen im privaten oder unternehmerischen Bereich bieten zahlreiche Kommunen individuelle Förderprogramme.

    Weitergehende Information zur Klimaanpassung im Unternehmenssektor bietet das Netzwerk Klimaanpassung & Unternehmen.