| Kategorie | H1 (2011) | H1 (2022) | H2 (2011) | H2 (2022) |
| 50.000 - 100.000 Einwohner | 85,4 | 85,2 | 93,1 | 93,2 |
| 100.000 - 250.000 Einwohner | 87,2 | 86,9 | 95,0 | 93,9 |
| >250.000 Einwohner | 86,2 | 86,1 | 92,0 | 91,7 |
Anteil der Bevölkerung mit Erreichbarkeit von öffentlichen Grünflächen (in 2 Größen- und Entfernungskategorien) für drei verschieden Stadtgrößen in NRW (Datengrundlage: Zensus 2011/ATKIS 2021 bzw. Zensus 2022/ATKIS 2025; Methodik nach Grunewald et al. 2016). Erklärvideo zu den Diagramm-Funktionen.
| Datenstand | September 2025 |
| Messgröße | Anteil der Bevölkerung mit Erreichbarkeit von Grünflächen in % |
| Räumliche Abdeckung | Nordrhein-Westfalen (NRW) |
| Datenquelle | Statistische Landesämter (ZENSUS 2011/2022, ATKIS 2021/2025) |
| Fortschreibungsturnus | mit Aktualisierung der ZENSUS-Daten |
| DPSIR-Indikator | Response |
Grün-, Wasser- und Freiflächen, die der Erholung dienen, steigern nicht nur die Wohn- und Aufenthaltsqualität von Stadtquartieren, sondern sind für eine aktive Freizeitgestaltung und Erholung im Freien und somit für die Gesundheitsvorsorge sehr wichtig. Besonders für weniger mobile Bevölkerungsgruppen sind Erholungsflächen in der direkten Wohnumgebung von großer Bedeutung. Durch die Verdunstung von Wasser wirken Bäume, Grün- und Wasserflächen außerdem lokal der Bildung von urbanen Wärmeinseln in dicht besiedelten Bereichen entgegen (Indikator 13.1 Wärmeinsel-Intensität). Ein direkter Zugang zu diesen Flächen ermöglicht außerdem eine Vermeidung von Freizeitverkehr und somit eine Reduktion von Umweltbelastungen.
Es ist daher ein wichtiges Ziel der kommunalen Planung, allen Einwohnerinnen und Einwohnern den Zugang zu qualitativ gut ausgestatteten Erholungsflächen in ihrer unmittelbaren Wohnumgebung zu ermöglichen. Neben der Neuanlage von Erholungsflächen ist hierfür insbesondere im Bestand die Weiterentwicklung und Aufwertung bestehender Flächen von Bedeutung. Im Sinne der doppelten Innenentwicklung (Kühnau et al. 2016) sollten darüber hinaus auch bei allen Vorhaben zur baulichen Verdichtung zugleich Maßnahmen zum Erhalt und zur Qualifizierung des verbleibenden urbanen Grüns durchgeführt werden.
Literatur:
Kühnau, C., Böhm, J., Reinke, M., Böhme, C. & Bunzel, A. (2016): Doppelte Innenentwicklung – Perspektiven für das urbane Grün – Empfehlungen für Kommunen. Broschüre des Bundesamtes für Naturschutz (BfN).
https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/planung/siedlung/Dokumente/DOPI_Brosch.pdf [07.10.2021]
Der Indikator „Erreichbarkeit von öffentlichen Grünflächen“ stellt eine relative prozentuale Maßeinheit der Erreichbarkeit nahe gelegener städtischer Grünflächen für die Bevölkerung dar (Grunewald et al. 2016). Hierbei werden zwei Kategorien unterschieden: H1: nahe gelegene städtische Grünflächen mit einer Mindestgröße von einem Hektar und einer fußläufigen Distanz von maximal 10 bis 15 Minuten Gehzeit (entspricht 300 m Luftliniendistanz) und H2: größere städtische Grünflächen mit einer Mindestgröße von 10 Hektar und einer maximalen Entfernung von 20 Minuten Fußweg (700 m Luftliniendistanz). Die öffentlichen Grünflächen umfassen Flächen, die der Freizeit und Erholung dienen: Grünanlagen und Parks, Friedhöfe, Wälder sowie Fließgewässer und Seen. Der Indikator berechnet sich aus dem Verhältnis der Einwohnerzahl mit Zugang zur jeweiligen Grünflächenkategorie innerhalb eines definierten Gebietes sowie der Gesamteinwohnerzahl dieses Gebietes. Als Datenbasis dienen die Zensusdaten von 2011 bzw. 2022 sowie die Flächeninformationen aus dem ATKIS-Datensatz von 2021 bzw. 2025. Aufgrund der aktuellen Datenlage gibt es erst zwei Vergleichszeitpunkte. Die Daten werden gegliedert nach verschiedenen Stadtgrößen dargestellt.
Literatur:
Grunewald, K., Richter, B., Meinel, G., Herold, H. & Syrbe, R.-U. (2016): Vorschlag bundesweiter Indikatoren zur Erreichbarkeit öffentlicher Grünflächen. Bewertung der Ökosystemleistung „Erholung in der Stadt“. In: Naturschutz und Landschaftsplanung 48 (7), 2016, 218 - 226.
Im Mittel können in allen drei Stadtkategorien rund 85 bis 87 % der Einwohnerinnen und Einwohner in einer fußläufigen Distanz von maximal 10 - 15 Minuten eine städtische Grünfläche mit einer Mindestgröße von einem Hektar erreichen. Bei einer maximalen Gehzeit von 20 Minuten können je nach Stadtgröße im Mittel zwischen 92 und 95 % der Einwohnerinnen und Einwohner eine 10 Hektar große Erholungsfläche erreichen.
Bei Betrachtung der einzelnen Städte zeigt sich jedoch, dass es deutliche Unterschiede in der Erreichbarkeit der öffentlichen Grünflächen gibt. Während in einigen Städten deutlich über 90 % der Bevölkerung die öffentlichen Grünflächen unter den oben beschriebenen Voraussetzungen erreichen, sind es in anderen Städten nur zwischen 70 und 80 % der Einwohnerinnen und Einwohner.
Aufgrund der Datenerhebung zu bisher nur zwei Vergleichszeitpunkten können noch keine Trendaussagen getroffen werden.
| H1 | H2 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
|
Erreichbarkeit von öffentlichen Grünflächen, Anteil der Einwohner in % |
Mittelwert |
Trend |
Änderung |
Mittelwert |
Trend | Änderung |
|
> 50.000 - 100.000 Einwohner |
85,3 |
- |
- |
93,2 |
- | - |
|
> 100.000 - 250.000 Einwohner |
87,1 |
- |
- |
94,5 |
- | - |
|
> 250.000 Einwohner |
86,2 |
- |
- |
91,9 | - | - |
Trendbeschreibung
| steigender Trend | |
| fallender Trend | |
| quadratischer Trend mit Trendumkehr: zuerst fallend, dann steigend | |
| quadratischer Trend mit Trendumkehr: zuerst steigend, dann fallend | |
| fallender quadratischer Trend | |
| steigender quadratischer Trend | |
| kein Trend |
Trendbewertung
günstige Entwicklung
ungünstige Entwicklung
keine Bewertung der Entwicklung möglich oder gleichzeitig günstige und ungünstige Entwicklungsaspekte vorhanden