Energetische Stadtsanierung - Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier (KFW 432)

Mit dem Zuschuss „Energetische Stadtsanierung“ werden Quartierskonzepte gefördert, mit denen die Energie­effizienz im Quartier erhöht und insbesondere die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung beschleunigt werden kann. Auch Maßnahmen der Klimaanpassung können hier berücksichtigt werden!

Fördergegenstand

Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden: 

A. Integrierte Quartierskonzepte die: 

  • kommunale Gebäude und Versorgungssysteme energieeffizienter machen

  • erneuerbare Energien einsetzen

  • Quartiere an den Klimawandel anpassen

  • grüne Infrastruktur und klimafreundliche Mobilität ausbauen

  • digitale Technologien in diesen Bereichen einsetzen

Das Konzept erläutert dabei folgende Punkte:

  • Ausgangsanalyse: Wer sind die größten Energie­verbraucher im Quartier? Wo liegen die Potenziale für Energie­einsparung und -effizienz? Wie soll die Gesamt­energie­bilanz des Quartiers nach der Sanierung aussehen?

  • konkrete Maßnahmen und deren Ausgestaltung

  • Kosten, Machbarkeit und Wirtschaft­lichkeit der Maßnahmen

  • Erfolgskontrolle

  • Zeitplan, Prioritäten, Mobilisierung der Akteure

  • Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit

Wenn bereits ein integriertes energe­tisches Quartiers­konzept vorliegt, kann der Zuschuss für das Sanierungs­management separat beantragt werden.

B. Sanierungsmanagements die: 

  • Konzeptumsetzung planen

  • Akteure aktivieren und vernetzen

  • Maßnahmen koordinieren und kontrollieren

  • als zentraler Ansprech­partner für Finanzierung und Förderung fungieren

Finanziert werden können dabei:

  • eigene Beschäftigte (Fachpersonal)

  • Träger der städtebaulichen Sanierung oder sonstige Beauftragte

  • Planungs­gemeinschaften, zum Beispiel aus Stadtplanungs-, Ingenieur- und Architekturbüros

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei 75 %. Für finanzschwache Kommunen bei 90 %. Bei integrierten Konzepten liegt der Höchstbetrag bei 200.000 Euro, bei Sanierungsmanagements bei bis zu 400.000 Euro je Quartier. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 5.000 Euro.

Antragsverfahren

Einstufig 

Förderfenster

Das Förderfenster ist geschlossen, da die jährlich zur Verfügung stehenden Bundesmittel ausgeschöpft sind. 

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