REVIER.GESTALTEN
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden Maßnahmen, die zu rekultivierenden Tagebauumfelder in diesen Bereichen aufwerten:
- Landschaft
- Städtebau
- Kultur
- Freizeit und Naherholung
- Verkehr bzw. Mobilität
- Naherholung
- Ökologie bzw. Klimaanpassung
Antragsberechtigte
Kommunen, Privatpersonen, Organisationen, Unternehmen und Vereine.
Fördergebende Institution
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und die Bundesregierung
Förderart
Zuwendung
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig und wird über die Bezirksregierung Köln und/oder den Projektträger Jülich (PtJ) abgewickelt. Die Einrichung einer Projektidee erfolgt über ein Förderportal. Die weitere Bearbeitung erfolgt im Dialogverfahren.
Förderfenster
Geöffnet bis zum 31.12.2026
Weitere Informationen
Bodenschutz- und Altlastenförderung
Zur Unterstützung der Kommunen bei der Altlastenbearbeitung hat das Land NRW seit 1983 die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes“ aufgelegt
Fördergegenstand
Förderfähige Maßnahmen
I. Untersuchung und Sanierung von Altlasten
- Erfassung von Altlasten
- Gefährdungsabschätzung
- Sanierungsuntersuchungen
- Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen
- Überwachungsmaßnahmen
II. Sonstige Maßnahmen des Bodenschutzes
- Bodenbelastungskarten
- Erfassung von Brachflächen
- Erfassung von Entsiegelungspotenzialen
- Bodenfunktionskarten
- Untersuchungen zum Erhalt und zur Verbesserung der Klimaschutzfunktion von Böden
- Aktivitäten zur Verbesserung des Bodenbewusstseins
- Erosionsgefährdete Gebiete
Antragsberechtigte
Gemeinden und Gemeindeverbände
Fördergebende Institution
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt bei 80 %. Der förderfähige Mindestzuwendungsbetrag liegt bei 12.800 Euro.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren wird über eine Dringlichkeitsliste abgewickelt. Die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung.
Förderfenster
Das Förderfenster ist geöffnet.
Weitere Informationen
Klimaanpassung.Kommunen.NRW - Wettbewerbsverfahren
Definiertes Ziel des Aufrufs „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ ist die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels, indem parallel zum Klimaschutz die Widerstandsfähigkeit von Umwelt, Natur und Menschheit gestärkt und Klimawandelvorsorge betrieben werden.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden:
Entsiegelung befestigter Flächen zugunsten von Grünflächen,
Begrünungsmaßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Baum- und Strauchpflanzungen, gekoppelt mit Regenwasserspeicherung und –nutzung zur Bewässerung,
Anlegen von Mulden, bewachsenen Gräben oder Wasserspeichern unter Bäumen (Rigolen) zur Regenwasserversickerung und eventuell -speicherung („Schwammstadtkonzept“),
Weitere Maßnahmen der Regenwasserspeicherung und -nutzung zur Bewässerung von Grünflächen wie zum Beispiel naturnahe Rückhaltebecken/- anlagen, Retentionsflächen, Retentionstiefbeete, Sickerteiche, Füllkörperrigolen, Retentionszisternen oder ähnliches,
Maßnahmen der ökologischen Gewässerentwicklung sowie zur Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit, die die Erreichung der Bewirtschaftungsziele gemäß Wasserhaushaltsgesetz unterstützen,
smarte (steuerungsgestützte) Regenwasserbewirtschaftung durch gezielte Steuerung (Befüllung/ Entleerung) von Speicherelementen,
Retentionsdächer (Blaudächer) oder Retentionsgründächer (Grün-Blaudächer),
Klimaangepasste Umgestaltung von Schul- und Kitageländen, beispielsweise durch Entsiegelung von Schul- und Kitahöfen sowie das Anlegen eines Schul- oder Kitagartens, Biotops oder grünen Klassenzimmers,
Bau von Verschattungsanlagen und Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung (zum Beispiel außenliegenden Sonnenschutz, Sonnensegel),
Errichtung und Betrieb von Anlagen zur kostenlosen Bereitstellung von Trinkwasser,
Maßnahmen zur Risikoprävention von Schadensereignissen wie Notwasserwege, Einborden von Straßen/ Umbau von Straßenprofilen, Erhöhung von Bürgersteigen (Einplanung von Rampen zur Schaffung von barrierefreien Wegen), Notentlastungsstellen, leistungsstarke Kanaleinläufe, Leitdämme, Schaffung von Flutflächen.
Antragsberechtigte
Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen
Fördergebende Institution
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
EU - Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE)
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 200.000 Euro.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden.
Förderfenster
Das Förderfenster ist zurzeit geschlossen
Weitere Informationen
Umweltschutzförderung Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert unter bestimmten Voraussetzungen lösungsorientierte Projekte zum Schutz der Umwelt, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
- Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und handeln
- Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
- Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter
- Klima- und ressourcenschonendes Bauen
- Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung
- Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz
- Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologien
- Kreislaufführung und effiziente Nutzung von umweltkritischen Metallen und mineralischen Reststoffen
- Reduktion von Emissionen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umweltkompartimente
- Integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern
- Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten
- Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen
- Themenoffene Förderung
Antragsberechtigte
Unternehmen, kommunale Unternehmen
Fördergebende Institution
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 90 %.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden.
Förderfenster
Ganzjährig geöffnet
Weitere Informationen
10.000 Grüne Dächer
10.000 Grüne Dächer – das ist ein Aufruf an alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien oder Grundstücken in der Emscher-Region. Helfen Sie mit, unsere Städte an den Klimawandel anzupassen und begrünen Sie Ihre Dächer! Das Förderprogramm der Emschergenossenschaft als Teil der Zukunftsinitiative Klima.Werk unterstützt Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende und andere finanziell.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
Gründachausbau
Antragsberechtigte
Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende sowie sonstigen in den Kommunen der Emschergenossenschaft und des Lippeverbands.
Fördergebende Institution
Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV) im Rahmen der Zukunftsinitiative Klima.Werk
Förderart
Zuschuss (50 €/m²)
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig. Die Antragstellung erfolgt über ein Förderportal.
Förderfenster
Geöffnet
Weitere Informationen
Städtebauförderung
Städtebauförderung macht Brachflächen zu lebendigen Zentren, Plätze zu Treffpunkten und Bauwerke zu Wahrzeichen: Das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund stellen seit mehr als 50 Jahren Finanzmittel im Rahmen der Städtebauförderung zur Verfügung. Ländliche wie städtische Räume werden unterstützt mit dem Ziel, die Attraktivität unserer Städte und Gemeinden als Wirtschafts-, Wohn-, Lebens- und Naturstandorte zu stärken. Seit 2021 ist die Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung Pflicht!
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen, Strategische Maßnahmen und Personal
Förderfähige Maßnahmen
Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Verbesserung der grünen Infrastruktur, sind verpflichtende Fördervoraussetzung für alle Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung.
Programmlinien:
- Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,
- Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten
Antragsberechtigte
Kommunen
Fördergebende Institution
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD)
Förderart
Zuschuss (min. 100.000 €)
Antragsverfahren
Förderanträge für die Städtebauförderung sind bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung zu stellen.
Förderfenster
Geöffnet
Weitere Informationen
Seite des Förderprogramms
Förderrichtlinie
die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung