#BCD785

InvestEU

InvestEU soll nachhaltigen Investitionen, Innovationen, sozialer Teilhabe und der Beschäftigung in Europa einen kräftigen Schub verleihen. Hierbei wird Wert auf nachhaltige Infrastruktur, Forschung, Innovation und Digitalisierung sowie soziale Investitionen und Kompetenzen gelegt. Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Der InvestEU-Fonds konzentriert sich auf vier Schwerpunkte der EU-Politik. Er fördert Kredite und Investitionen dort, wo die EU den größten Mehrwert erzielen kann:

  • Nachhaltige Infrastruktur
  • Forschung, Innovation und Digitalisierung
  • Kleine und mittlere Unternehmen sowie
  • Soziale Investitionen und Kompetenzen

Antragsberechtigte

(Kommunale) Unternehmen

Fördergebende Institution

Europäische Union (EU)

Förderart

Kredit

Antragsverfahren

Sonstiges

Förderfenster

Geöffnet

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms

Vergabe durch die European Investment Bank

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Förderung der Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen

Wenn Sie Alleen neu anlegen oder wiederherstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Neuanlage von Baumalleen in der freien Landschaft, die Ergänzungspflanzung und Wiederherstellung von Baumalleen innerstädtisch und in der freien Landschaft entlang von Kreis- und Gemeindestraßen, Wirtschaftswegen und Rad- und Wanderwegen.

Antragsberechtigte

Kommunen, Gemeindeverbände, natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts

Fördergebende Institution

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt bei 80 %. Die minimale Fördersumme liegt in bei 2.000 €

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms
Alleen Kataster
Förderrichtlinie
die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Mit diesem Programm fördert das Bundesumweltministerium herausragende Konzepte und innovative Projektideen, die dem Schutz, der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland dienen.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden Vorhaben zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt in den Förderschwerpunkten:

  • Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands
  • Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland
  • Sichern von Ökosystemleistungen
  • Stadtnatur
  • Weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie

Antragsberechtigte

Kommunen, Verbände, Vereinigungen

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 75 % und 90 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

 

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Weitere Informationen

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Förderprogramm Auen des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“

Mit dem „Förderprogramm Auen“ können Kommunen, Vereine, Verbände und andere beim Bundesamt für Naturschutz Fördermittel beantragen, um die Auen entlang der Bundeswasserstraßen als Zentren der biologischen Vielfalt und Achsen des Biotopverbundes naturnah zu entwickeln.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Entwicklung von auentypischen Offenlandbiotopen
  • Entwicklung und Anlage standortheimischer Auenwälder/Gehölze
  • Anlage, Reaktivierung und Renaturierung von Altarmen, Auengewässern, Mulden und Rinnenstrukturen sowie von Mündungsbereichen der Zuflüsse
  • Schaffung und Aufwertung von Saumstrukturen
  • Extensivierung der Auennutzung
  • Förderung standortgerechter Nutzungen
  • Wiederherstellung naturnaher Abfluss- und Bodenwasserverhältnisse der Auen
  • Rück- und Umbau/Verlegung von Infrastrukturelementen
  • Entwicklung naturnaher Uferbereiche
  • Entfernung/Schlitzung/Rückverlegung von Verwallungen, Uferdämmen und Deichen
  • Förderung von Maßnahmen zur Bestandssicherung und Wiederansiedlung auentypischer Arten in Zusammenhang mit Biotop-Entwicklungsmaßnahmen

Antragsberechtigte

Kommune, kommunale Unternehmen, soziale Einrichtungen und Verbände

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuschüsse: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Weitere Informationen

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

IKK – Investitionskredit Kommunen

Der Investitionskredit KfW 208 umfasst Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen im Rahmen des Vermögenshaushaltes/-planes des aktuellen Haushaltsjahres inklusive Haushaltsreste des Vorjahres in die kommunale und soziale Infrastruktur.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

  • Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen
  • Anpassung der technischen Infra­struktur wie der Wasser- und Abwasserwirtschaft
  • Verkehrsinfrastruktur und Abfallwirtschaft
  • Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich Tourismus
  • Krankenhäuser und Behinderten­einrichtungen
  • Flüchtlingsunterkünfte
  • Baulanderschließung (inklusive Planungs­leistungen, sofern sie Teil der Investition sind)

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände

Fördergebende Institution

KFW Bank

Förderart

Kredit (Maximal 150 Mio. Euro Kredit­betrag pro Jahr und Antrag­steller)

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Weitere Informationen

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK)

Mit dem Zuschussprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ (KFW 444) werden Maß­nahmen gefördert, mit denen Sie inner­örtliche Grün­flächen naturnah gestalten und umgestalten, Stadt­bäume pflanzen und Natur­oasen schaffen können.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Umstellung auf ein naturnahes GrünflächenmanagementPflegekonzepte und -pläne erstellen (vorausgesetzt, Sie setzen mindes­tens eine Maß­nahme um)

Bei vorhandenem Pflegekonzept oder -plan:

  • Beschaffung von technischer Ausstattung zur insektenschonenden Pflege
  • Naturnahe Grünflächen anlegen und bestehende Grünflächen zu natur­nahen Grünflächen aufwerten
  • Personal aus- und weiterbilden lassen

Pflanzung von Bäumen

  • Stadtbaumkonzepte erstellen (vorausgesetzt, Sie setzen mindes­tens eine Maß­nahme um)
  • Straßenbäume pflanzen
  • Einzelbäume pflanzen
  • nachträglich Standorte optimieren, um Bestands­bäume zu erhalten
  • Neupflanzungen bis zu drei Jahre pflegen

Schaffung von Naturoasen

  • Kleine, lokalklimatisch wirksame Parkanlagen (Pikoparks) schaffen und quali­fizieren
  • Naturerfahrungsräume schaffen
  • Urbane Waldgärten schaffen
  • Urbane Wälder schaffen
  • Innerörtliche Kleingewässer renaturieren
  • Neupflanzungen bis zu drei Jahre pflegen

Entsiegelung und Wiederherstellung von natürlichen Bodenfunktionen

  • Entsiegelungskonzepte erstellen
  • Fächen entsiegeln und die natürlichen Boden­funktionen wieder herstellen

Antragsberechtigte

Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Kommunale Zweckverbände, weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Kirchen), sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind .

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 50 % und 80 %. Es gibt keine Mindest- oder Maximalgrenzen. Die Fördergelder können an Dritte weitergeleitet werden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet bis 2026

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums

Unterstützung für die Entwicklung von Orten und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die innerhalb der Gebietskulisse des ländlichen Raums Nordrhein-Westfalens liegen.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

  • Maßnahmen zur Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie von Ortsrändern

  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung und zum Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen

  • Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working Spaces

  • Maßnahmen zur Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz

  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und zum Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug, einschließlich ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen

  • Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie deren Vorbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleistungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke, Umnutzung dörflicher Bausubstanz

  • Maßnahmen zur Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 7 des GAKG und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung

  • Investitionen in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

  • Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue oder ersetzende Ausschilderung von Wegen sowie Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln einschließlich damit im Zusammenhang stehender Verweileinrichtungen

  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von zur öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs-, Museums- oder anderer Gebäude zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen.

Antragsberechtigte

Gemeinden, Gemeindeverbände, gemeinnützige Organisationen sowie natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts sowie des öffentlichen Rechts in Orten und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner.

Fördergebende Institution

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV)

Förderart

Zuwendung: Die Förderhöchstsummen liegen entweder bei 50.000 €, 200.000 € oder 250.000 €. Der Fördersatz liegt bei 35, 65 oder 85 Prozent.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Förderanträge können voraussichtlich wieder ab Januar 2027 gestellt werden.

Weitere Informationen

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Förderprogramm Regio.NRW – Transformation

Projekte, die einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, regionale Transformationsprozesse mit Blick auf die spezifischen Profile der Regionen erfolgreich zu gestalten.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

Mit dem EFRE-Aufruf „Regio.NRW – Transformation“ sollen Vorhaben gefördert werden, die einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, regionale Transformationsprozesse mit Blick auf die spezifischen Profile der Regionen erfolgreich zu gestalten.

Als wichtiges Alleinstellungsmerkmal eröffnet der Aufruf eine große thematische Bandbreite bei einem starken regionalen Bezug. Inhalte von Förderprojekten können etwa der Transfer von Wissen und innovativen Technologien aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in die wirtschaftliche Anwendung in KMU oder Start-ups, die Förderung von nachhaltigen Wirtschaftsformen wie der Circular Economy und die Förderung von Klimaanpassung auf regionaler Ebene sein. Verbundvorhaben werden bevorzugt gefördert.

Antragsberechtigte

Kommunen, Kammern, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen

Fördergebende Institution

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

EU - Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE)

Förderart

Zuschuss (die Mindestzuwendung pro Vorhaben beträgt 500.000 €, bei einer Förderquote von bis zu 90 %)

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Geschlossen

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Wohnviertel im Wandel

Das EFRE-Förderprogramm fördert die Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen, in denen sich ökonomische, soziale, demografische, städtebauliche und ökologische Herausforderungen konzentrieren. Schwerpunkte werden dabei auf die Themen „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ und „nachhaltige Entwicklung“ gelegt.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Entwicklung und Aufbereitung von Brach- und Konversionsflächen zu stadtentwicklungspolitischen Zwecken
  • Generationengerechte und klimafreundliche Aufwertung bestehender und Herstellung neuer öffentlicher Grün- und Freiflächen (zum Beispiel Parkanlagen, Entsiegelung von öffentlich zugänglichen Schulhöfen, Spiel- und Freizeitanlagen)

  • Verbesserung des öffentlichen Raumes/Wohnumfeldes (Straßen, Wege, Plätze inklusive Begleitgrün)

  • Modernisierung und Herstellung öffentlicher Gemeinbedarfseinrichtungen für Zwecke der Begegnung, der kulturellen oder sozialen Versorgung, der außerschulischen Bildung und des Sports sowie zur Integration von Zuwanderern (zum Beispiel Stadtteilbibliotheken, Musikschulen, Volkshochschulen, Schwimmbäder)

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW (MHKBD)

EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt je nach Kommune zwischen 40 % und 80 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 200.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Geschlossen

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms
Förderbekanntmachung

die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Grüne Infrastruktur

Ziel des EFRE-Förderprogramms ist es, naturnahe Vorhaben im Siedlungsbereich und dessen Umland zu unterstützen, die dabei helfen, ökologisch wertvolle Flächen zu entwickeln und untereinander im urbanen Raum sowie mit Flächen im ländlichen Raum zu vernetzen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Offenlandflächen
  • Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Gehölzstrukturen, wie Sukzessionswald, Baumreihen und Waldstrukturen,
  • Sicherung und Schaffung von naturnahen Gewässern, Auen und Feuchtbereichen
  • Entsiegelung und Entwicklung von Flächen zum Anlegen naturnaher Strukturen
  • Schaffung naturverträglicher Erholungsflächen

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Einrichtungen und Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, sowie Vereine und Stiftungen

Fördergebende Institution

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 200.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Das Förderfenster ist geöffnet. 

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms
FAQ
EFRE-Antragsportal
Förderbekanntmachung
Förderrichtlinie
die Bearbeitung erfolgt über die zuständige Bezirksregierung

 

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)