Kommunale Klimaanpassungskonzepte
Auf dieser Website finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte im Zuge der Novelle des Klimaanpassungsgesetzes (KlAnG NRW), die in der Klimaanpassungskonzeptverordnung (KlAnKVO NRW) konkretisiert werden. Die Konzeptverordnung tritt am 01.01.2027 in Kraft.
Kommunale Klimaanpassungskonzepte sind strategische Planungswerkzeuge und zeigen, wie Städte und Gemeinden sich auf die Folgen des Klimawandels vorbereiten können. Sie helfen dabei, Klimarisiken vor Ort zu analysieren, Handlungsbedarfe zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu planen und umzusetzen. In Nordrhein-Westfalen sollen künftig alle Kommunen über ein Klimaanpassungskonzept verfügen. Damit schaffen sie eine wichtige Grundlage, um sich frühzeitig und systematisch an die Folgen des Klimawandels anzupassen.
Das Fachzentrum Klimaanpassung, Klimaschutz, Wärme und Erneuerbare Energien des LANUK NRW berät und begleitet die Kommunen bei der Erstellung ihrer Klimaanpassungskonzepte. Es stellt die dafür erforderlichen kommunalen Datenpakete bereit und nimmt die erstellten Konzepte sowie die entsprechenden Ratsbeschlüsse entgegen.
Kontakt - ab 11.2026
ka-konzepte@lanuk.nrw.de
Was bedeutet die Konzeptpflicht für NRW?
Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) verpflichtet die Länder, kommunale Klimaanpassungskonzepte zu verankern. Nordrhein-Westfalen setzt dies über § 5 Abs. 3 des Klimaanpassungsgesetzes (KlAnG NRW) und die darauf basierende Klimaanpassungskonzeptverordnung (KlAnKVO NRW) um, die am 01.01.2027 in Kraft tritt.
Alle Gemeinden in NRW sind unabhängig von ihrer Größe oder Kreiszugehörigkeit verpflichtet.
Gemeinden, die bis zum 31.12.2026 eine Bewilligung für die DAS-Bundesförderung für ein nachhaltiges Anpassungskonzept vorlegen, sind befreit.
Mehrere Gemeinden können ein gemeinsames Konzept erstellen. Die Konzepte müssen jeweils separat im Gemeinderat beschlossen werden.
Das LANUK berät Kommunen zur Konzepterstellung, stellt Klima- und Umweltdaten zentral bereit und nimmt die Anzeige der Konzepte und Ratsbeschlüsse entgegen
(E-Mail mit Link und Beschluss an ka-konzepte@lanuk.nrw.de).
Rechtliche Grundlagen
Klimaanpassungsgesetz NRW
Klimaanpassungskonzeptverordnung
Die drei Bausteine
Ein Klimaanpassungskonzept nach der KlAnKVO umfasst drei aufeinander aufbauenden Bausteine.
Darstellung der Klima-
entwicklung und Klimafolgen
Aufbereitung der heutigen und künftigen klimatischen Bedingungen der Gemeinde und der Klimafolgen.
Betroffenheitsanalyse
Analyse der lokalen Verwundbarkeiten und Betroffenheiten. Die Gemeinde wählt die relevanten Handlungsfelder, z. B. Stadtplanung, Wasserwirtschaft und Gesundheitsschutz, selbst aus.
Maßnahmenkatalog
Priorisierte Maßnahmensteckbriefe und Empfehlungen an weitere Träger öffentlicher Aufgaben durch die Gemeinde.
Zeiten und Fristen
Bis wann muss die Gemeinde das Klimaanpassungskonzept erstellen
und im Rat beschließen?
Die Frist zur Ratsbeschlussfassung hängt von der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde ab.
14.10.2026Beschluss der KlAnG-Novelle als Ermächtigungsgrundlage für die KlAnKVO
31.12.2026 Stichtag der Ausnahmeregelung: Nur eine bis dahin bewilligte DAS-Förderung befreit von der Konzepterstellungspflicht
01.01.2027 KlAnKVO tritt in Kraft
August 2027, 2028 und 2029 Auszahlung des Belastungsausgleichs in drei Tranchen
30.11.2029 Ratsbeschlussfrist des Klimaanpassungskonzeptes für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
30.11.2030 Ratsbeschlussfrist des Klimaanpassungskonzeptes für Gemeinden mit mindestens 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
oder interkommunaler Klimaanpassungskonzepte
Veröffentlichung des Klimaanpassungskonzeptes im Internet und Anzeige beim LANUK NRW
Innerhalb von 30 Tagen nach Ratsbeschluss
Finanzierung - Belastungsausgleich
Beratung, News und Informationen zu Veranstaltungen
Klimaanpassungs-Café Spezial zur "KlAnG-Novelle und KlAnKVO"
Mo, 02.11.2026 von 14:00 bis 15:30 Uhr online via Webex (Anmeldung via Beteiligung.NRW)
Beratung zu kommunalen Klimaanpassungskonzepten in zweiwöchentlicher Sprechstunde in 2026
Online mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr
Mi, 11.11.2026 (Anmeldung via Beteiligung.NRW)
Mi, 25.11.2026
Mi, 09.12.2026
Mi, 23.12.2026Telefonische Beratung zu kommunalen Klimaanpassungskonzepten nach KlAnKVO
Beratung und Unterstützung per E-Mail
Schulungen
- Folgen in 2027
Unterstützung bei der Konzepterstellung
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Fragen und Antworten zur Ausnahmeregelung, interkommunalen Zusammenarbeit und Beteiligung von Trägern öffentlicher Aufgaben auf der Website.
Kommunale Datenpakete
Download aufbereiteter Klimadaten und Metadaten für Ihre Gemeinde als Grundlage für Baustein 1 und 2.
Handreichungen
Handreichungen zur Erstellung von kommunalen Klimaanpassungskonzepten nach KlAnKVO sind derzeit in Erstellung und werden hier zur Verfügung gestellt.