
65 Millionen Euro für die Renaturierung von Fließgewässern und die Abwasserbehandlung im Rheinischen Revier
Das Land NRW und die EU fördern im Rheinischen Revier mit bis zu 65 Millionen Euro Maßnahmen, die der Renaturierung von Fließgewässern oder der Behandlung von Abwasser dienen. Die Förderung erfolgt über die "Förderrichtlinie zur Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier (FöRL BIRR)" im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027. Die EU-Mittel stammen aus dem "Just Transition Fund" (JTF) und werden um Landesmittel ergänzt.
Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen und die EU stellen bis zu 65 Millionen Euro für die Renaturierung von Fließgewässern und die Abwasserbehandlung im Rheinischen Revier zur Verfügung. Mit der Förderung sollen wassergeprägte Lebensräume wieder naturnah gestaltet und die "Blaue Infrastruktur" zukunftsfest gemacht werden. Mit Hilfe des speziell an das Rheinische Revier zugeschnittenen Förderprogramms sollen die als Folge des bereits für 20230 anvisierten Braunkohleausstieges tiefgreifende Veränderungen im Wasserhaushalt der vom Tagebau geprägten Fließgewässer abgefedert werden. Durch die Sümpfungsmaßnahmen sind dies Gewässersysteme von Erft, Rur, Schwalm und Niers vom Grundwasser abgekoppelt und müssen mit Sümpfungswasser versorgt werden. Durch den beschleunigten Kohleausstieg müssen die Gewässersysteme schneller als ursprünglich geplant fit für die Zukunft gemacht werden. Ziel ist es, die Fließgewässer und ihre Auen wieder in einen naturnäheren Zustand zu versetzen. Gleichzeitig müssen die Einleitungen durch die Abwasserbehandlungsanlagen an die zukünftigen Abflussmengen in den Gewässern angepasst werden.
Im Rahmen der neuen "Förderrichtlinie zur Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier (FöRL BIRR)" können folgende Maßnahmen gefördert werden:
Maßnahmen an Oberflächengewässern:
Gefördert werden Maßnahmen, die der ökologischen Gewässerentwicklung dienen. Dazu zählt unter anderem der Umbau von Fließgewässern nach den Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie.
Abwassertechnische Maßnahmen:
Neben Maßnahmen zur Reduzierung von Stoffeinträgen aus öffentlichen Kläranlagen werden der Bau von Retentionsbodenfilteranlagen, die Verlegung von Verbindungskanälen, Kanalleitungen und Einleitstellen sowie die weitergehende Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser gefördert.
Die Förderung richtet sich je nach Förderbereich u.a. an sondergesetzliche Wasserverbände, Abwasserbeseitigungspflichtige, Anstalten des öffentlichen Rechts oder juristische Personen, Gemeinden und Gemeindeverbände.
Detaillierte Angaben zu den Fördergegenständen, Zuwendungsempfangenden sowie Informationen zum Antragsverfahren und weiteren Voraussetzungen sind folgender Internetseite zu entnehmen: https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/foerderungen-in-2021-2027/blaue-infrastruktur-jtf/
Zusätzliche Informationen erhalten Sie auch hier: www.jtf.nrw
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