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Horizont Europa

Das Horizont Europa Programm ist ein breit aufgestelltes Förderprogramm, welches seine zweite von drei Säulen auf den Bereich Gesundheit, Kultur, inklusive Gesellschaft, zivile Sicherheit, Digitalisierung, Industrie, Weltraum, Klima, Energie, Mobilität und Bioökonomie ausgerichtet hat. In dem Programm werden Projektideen vorgestellt und ausgeschrieben.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Die förderfähigen Maßnahmen zur Klimaanpassung liegen in der EU Mission: Anpassung an den Klimawandel, in welchem Regionen und Gemeinden z. B. als Pilotregionen gefördert werden können.

Konkret liegen hier sechs Förderaufrufe vor:

  • HORIZON-MISS-2025-01-CLIMA-01: Unterstützung von Regionen und lokalen Behörden bei der Bewertung von Klimarisiken

  • HORIZON-MISS-2025-01-CLIMA-02: Unterstützung von regionalen und lokalen Behörden bei der Entwicklung ihrer Aktionspläne für Klimaresilienz

  • HORIZON-MISS-2025-01-CLIMA-03: Demonstration von Lösungen zur Unterstützung von Brennpunkten in Küstenregionen bei der Anpassung an den Klimawandel

  • HORIZON-MISS-2025-01-CLIMA-04: Erprobung und Demonstration innovativer Lösungen zur Verbesserung der Resilienz gegenüber extremer Hitze, einschließlich der Bewältigung gesundheitlicher Auswirkungen

  • HORIZON-MISS-2025-01-CLIMA-05: Besseres Verständnis von Anreizen für die Finanzierung von Anpassungslösungen durch den privaten Sektor

  • HORIZON-MISS-2025-01-CLIMA-06: Pre-Commercial Auftragsvergabe bahnbrechender Lösungen zur Klimaanpassung öffentlicher Gebäude

Antragsberechtigte

Kommunen, Kommunale Unternehmen, Soziale Einrichtungen sowie Verbände und Sonstige

Fördergebende Institution

Europäische Union

Förderart

Zuwendung

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig

Förderfenster

Geöffnet bis zum 24 September 2025

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

Förderprogramm für Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte (FKKP)

Kommunalverwaltungen können über das Förderinstrument „Förderprogramm für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte“ (FKKP) eine Zuwendung für entwicklungspolitische Projekte beantragen, die im Kontext partnerschaftlicher Kommunalbeziehungen mit einem Land des Globalen Südens entwickelt und umgesetzt werden.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind nur Projekte, die sich der kommunalen Entwicklungspolitik zuordnen lassen und die unmittelbar und ausdrücklich beitragen zur:

  • Klimaminderung/Reduktion von Treibhausgasemissionen durch die Nutzung von effizienten und/oder regenerativen Technologien und/oder
  • Klimafolgenanpassung/Fähigkeit der Anpassung an den Klimawandel in davon besonders betroffenen Regionen (inkl. durch sogenannte slow-onset events) und/oder
  • Integration von Klimaschutz und -anpassung in Entwicklungsziele und -maßnahmen der Empfängerländer u. a. durch Institutionenaufbau, Kapazitätsentwicklung relevanter zivilgesellschaftlicher Akteure

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Förderart

Zuschuss; Die Fördersumme liegt zwischen 100.000 € und 500.000 €.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Förderfenster geschlossen

Weitere Informationen

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

Pathway2Resilience

Regionen und Gemeinden kommt bei der Abschwächung der bzw. der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels eine zentrale Rolle zu. Pathway2Resilience bietet ihnen gezielte Unterstützung, um den notwendigen Transformationsprozess hin zur Klimaanpassung aktiv zu gestalten und maßgeschneiderte Lösungen für die Klimaresilienz auf lokaler Ebene zu entwickeln.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

  • Maßnahmen zur Entwicklung von regionalen Konzepten, Plänen und Innovationsportfolios für die Klimaresilienz auf der Grundlage bestehender Bewertungen von Trends und Projektionen künftiger Risiken des Klimawandels.
  • Maßnahmen zur Unterstützung des Prozesses der Entwicklung von Konzepten, einschließlich der Einbindung relevanter Interessengruppen und des Aufbaus von Kapazitäten.
  • Maßnahmen im Zusammenhang mit Kommunikation, Verbreitung und Nutzung sowie Projektmanagementaktivitäten.

Antragsberechtigte

Bundesländer, Regierungsbezirke, Kreise, Kommunen

Fördergebende Institution

Europäische Union (EU)

Förderart

Zuwendung

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Das Förderfenster ist bis zum 20. August 2025 geöffent.

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)

Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) unterstützt seit 2008 Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland, die einen entscheidenden Beitrag leisten, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen
  • Systemische Optimierung in der Trinkwasserversorgung
  • Austausch von Elektrogeräten zur Erwärmung, Kühlung und Reinigung durch Geräte der höchsten am Markt verfügbaren Energieeffizienzklasse

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Betriebe, kommunale Zweckverbände, öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Träger von Einrichtungen der Erziehung, gemeinnützige Vereine, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus

 

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt zwischen 20 % und 100 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

Richtlinie über die Förderung der Einrichtung neuer interkommunaler Kooperationen

Mit dem in dieser Richtlinie geregelten Förderprogramm sollen Anreize für Kommunen geschaffen werden, neue für interkommunale Zusammenarbeit geeignete Aufgabenbereiche zu identifizieren und sie der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung zu öffnen.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

Gegenstand der Förderung ist die Anbahnung, Vorbereitung und Einrichtung von neuen Kooperationen interkommunaler Zusammenarbeit, zu denen sich nordrhein-westfälische Gemeinden und/oder Gemeindeverbünde freiwillig zusammenschließen (Kooperationsprojekt).

Dabei werden die Neugründung oder Erweiterung von Zusammenschlüssen zu folgenden Themen gefördert:

  • Aufgaben der allgemeinen Verwaltung, insbesondere in den Bereichen Innere Verwaltung, Finanzwirtschaft, Sicherheit und Ordnung, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Datenverarbeitung und Personal oder
  • Aufgaben der Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur. Es können auch Zuwendungen für Kooperationsprojekte in anderen Aufgabenbereichen gewährt werden.

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Unternehmen

Fördergebende Institution

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD)

Förderart

Zuwendung: Die Förderung ist eine Festbetragsförderung in Höhe von 150.000 €, mit einer Erhöhung um 30.000 € pro weiterem Projektpartner. In Ausnahmefällen können Projekte mit einer Förderquote von bis zu 90 % gefördert werden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Ganzjährig bis zum 31. Dezember 2026

Weitere Informationen

Website des Förderprogramms

Förderrichtlinie

Die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

LIFE-Programm

LIFE-Projekte sollen zur Umsetzung, Aktualisierung und Entwicklung der europäischen Umwelt- und Klimapolitik sowie der entsprechenden Gesetzgebung beitragen.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

Das Teilprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung (LIFE CLIMA) fördert im Bereich der Klimaanpassung:

Die Unterstützung der Umsetzung von Klimaanpassungsstrategien und die Überarbeitung von
Anpassungsstrategien und -plänen

  • Unterstützung nationaler, regionaler und lokaler Behörden, bei der effektiven Weiterentwicklung und Verbesserung wissenschaftsbasierter Anpassungspolitiken und -strategien;
  • Unterstützung bei der Umsetzung der nationalen Anpassungspolitiken sowie der Überarbeitung nationaler oder regionaler Anpassungsstrategien und -pläne;
  • Synergien mit anderen Förderprogrammen sowie Kooperations- und Vernetzungsmöglichkeiten im Rahmen der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik

Die Implementierung modernster Tools zur Klimarisikobewertung und -anpassung

  • Nutzung modernster Werkzeuge und Lösungen für Anpassungsmodellierung, Risikobewertung, Management und Entscheidungsunterstützung; Anpassungsmonitoring, -berichterstattung und -bewertung;
  • Ex-ante-Projektbewertungswerkzeuge (Identifizierung von Co-Benefits und positiven Auswirkungen auf die Wirtschaft).

Entwicklung und Umsetzung naturbasierter Lösungen in ländlichen, städtischen und Küstengebieten

  • Unterstützung bei der Entwickelung und Umsetzung der notwendigen Bewertungen, Leitlinien, des Kapazitätsaufbaus und der geeigneten Finanzierungsansätze;
  • Unterstützung bei der Quantifizierung von Vorteilen umgesetzter naturbasierter Lösungen zu und der Kommunikation an Entscheidungsträger, um die Akzeptanz zu sichern;
  • Unterstützung bei der Mobilisierung von Investitionen in naturbasierte Lösungen zu, um Gewinne für Anpassung, Minderung, Katastrophenrisikoreduktion, Biodiversität und Gesundheit zu erzielen.

Climateproofing und Klimaresistentere Infrastrukturen und Gebäude

  • Pilotierung, Einführung und Förderung von Lösungen zum Climateproofing und Steigerung der Widerstandsfähigkeit von Gebäuden und Infrastrukturen;
  • Synergien mit umfassenderen Arbeiten zur Katastrophenrisikoprävention und -reduzierung;
  • Integration von Überlegungen zur Klimaresilienz in den Bau und die Renovierung von Gebäuden und Infrastrukturen;
  • Integration der Klimarisikobewertung der bestehenden bebauten Umwelt.

Anpassungslösungen für Land- und Forstwirtschaft

  • Förderung und Umsetzung von adaptiven, widerstandsfähigkeitssteigernden und klimarisikomindernden Aufforstungs-, Wiederaufforstungs-, Waldrestaurations- und Waldmanagementsystemen;
  • Förderung der besseren Nutzung genetischer Vielfalt und nicht schädlicher, klimaresilienterer Pflanzen;
  • Beschleunigung der Anwendung von Entscheidungshilfesystemen zur Klimaresilienz und technischen Beratungen;
  • Förderung des Übergangs zu wassersparenden Technologien und Praktiken in der Landwirtschaft.

Wasser Bewirtschaftung

  • Sicherstellung einer klimaresilienten, nachhaltigen Nutzung und Verwaltung von Wasser über Sektoren und Grenzen hinweg;
  • Reduzierung des Wasserverbrauchs durch Erhöhung der wassersparenden Leistung von Produkten, Förderung der Wassereffizienz und Einsparungen sowie durch die verstärkte Nutzung des Dürremanagements;
  • Gewährleistung einer stabilen und sicheren Trinkwasserversorgung unter Berücksichtigung von Klimarisiken.

Klimaanpassung und Gesundheit

  • Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Maßnahmen unterstützen, die die gesundheitlichen Vorteile von Anpassungsmaßnahmen maximieren und die Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit adressieren;
  • Anpassungsmaßnahmen in verschiedenen Sektoren umsetzen, die positive gesundheitliche Ergebnisse liefern, einschließlich Lebensmittel und Landwirtschaft, Wasser und Abwasserentsorgung, Wohnen, Stadtplanung, Gesundheitswesen, Transport und Energie;
  • Zusammenarbeit bei Herausforderungen in den Bereichen menschliche, tierische, Umwelt- und Klimagesundheit erleichtern;
  • Klimaresilienz der Gesundheitssysteme und ihre Fähigkeit verbessern, klimainduzierte Gesundheitsrisiken vorherzusehen und Anpassungsmaßnahmen umzusetzen, einschließlich der Stärkung Klima-informierter Gesundheitsinformationsdienste, Überwachung, Frühwarn- und Reaktionssysteme sowie einer Förderung für klimaliterate Gesundheitsarbeitskräfte;
  • Förderung der Ausweitung von Investitionen in Klima und Gesundheit; Synergien zwischen klima- und gesundheitsbezogenen Finanzierungsportfolios stärken; und die damit verbundenen Überwachungs-, Transparenz- und Bewertungsanstrengungen verbessern.

Vorbereitung auf kombinierte Risiken und Kaskadenrisiken

  • Unterstützung bei der Vorbereitung auf extreme Wetterereignisse und ihre vielfältigen Risiken und Kaskadeneffekte, welche "no regret" Anpassungslösungen mit vielfachen Zusatznutzen fördern, wie beispielsweise naturbasierte Lösungen und Maßnahmen zur Katastrophenrisikoprävention.

Finanzinstrumente, innovative Lösungen und öffentlich-private Zusammenarbeit bei Versicherungs- und Schadensdaten

  • Identifizierung und Umsetzung bewährter Praktiken bei Finanzinstrumenten für Risikomanagement;
  • Förderung und Erhöhung der Verbreitung von Elementarschadenversicherung;
  • Stärkung des Dialogs zwischen Versicherern, politischen Entscheidungsträgern, lokalen und regionalen Behörden;
  • Entwicklung und Förderung innovativer Lösungen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Elementarschadenversicherung.

Das Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität fördert folgende Maßnahmen:

Schwerpunktkomplex Wasser

  • Der große Schwerpunktkomplex Wasser umfasst unter anderem den Schutz der natürlichen Funktionen von Gewässern und des Grundwassers sowie die Sicherstellung der Trinkwasserqualität.
  • Projekte, die das Meeres- und Küstenwassermanagement adressieren, können ebenso gefördert werden. Auch innovative, naturbasierte Lösungen zum Schutz vor Flutereignissen sind gefragt.

Schwerpunktkomplex Boden

  • In diesem Schwerpunkt werden nachhaltige Bodenbewirtschaftungspraktiken und der Bodenschutz gefördert.
  • Zudem sollen innovative Maßnahmen entwickelt werden, um die Resilienz des Bodens vor Wetterextremereignissen zu erhöhen.

 

Antragsberechtigte

Kommunen, Kommunale Unternehmen, Soziale Einrichtungen, Verbände und Sonstige

Fördergebende Institution

Europäische Union (EU)

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt in der Regel bei max. 60 %, beträgt in Ausnahmefällen bis zu 100 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Die Förderfenster sind bis zum 23. September 2025 geöffnet.

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS)

Das Förderprogramm fördert Vorhaben, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Dies soll u.a. mit Hilfe von Klimaanpassungsmanagerinnen und -managern geschehen.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

Förderschwerpunkt A: Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement

  • A.1: Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts (Erstvorhaben) durch eine Klimaanpassungsmanagerin/ ein Klimaanpassungsmanager
  • A.2: Umsetzungsvorhaben (Anschlussvorhaben)
  • A.3: Ausgewählte Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel

Förderschwerpunkt B: Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung

  • Modul 1: Erstellung eines Konzeptes
  • Modul 2: Umsetzung eines Konzeptes

Antragsberechtigte

Kommunen (auch Kreise), kommunale Unternehmen, Verbände

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt zwischen 50 % und 90 %. Die maximale Zuwendungshöhe liegt bei 275.000
Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Das Förderfenster ist bis zum 15.08.2025 geöffnet.

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)