Energetische Stadtsanierung - Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier (KFW 432)
Mit dem Zuschuss „Energetische Stadtsanierung“ werden Quartierskonzepte gefördert, mit denen die Energieeffizienz im Quartier erhöht und insbesondere die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung beschleunigt werden kann. Auch Maßnahmen der Klimaanpassung können hier berücksichtigt werden!
Fördergegenstand
Strategische Maßnahmen und Personal
Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden:
A. Integrierte Quartierskonzepte die:
- kommunale Gebäude und Versorgungssysteme energieeffizienter machen
- erneuerbare Energien einsetzen
- Quartiere an den Klimawandel anpassen
- grüne Infrastruktur und klimafreundliche Mobilität ausbauen
- digitale Technologien in diesen Bereichen einsetzen
Das Konzept erläutert dabei folgende Punkte:
- Ausgangsanalyse: Wer sind die größten Energieverbraucher im Quartier? Wo liegen die Potenziale für Energieeinsparung und -effizienz? Wie soll die Gesamtenergiebilanz des Quartiers nach der Sanierung aussehen?
- konkrete Maßnahmen und deren Ausgestaltung
- Kosten, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen
- Erfolgskontrolle
- Zeitplan, Prioritäten, Mobilisierung der Akteure
- Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit
Wenn bereits ein integriertes energetisches Quartierskonzept vorliegt, kann der Zuschuss für das Sanierungsmanagement separat beantragt werden.
B. Sanierungsmanagements die:
- Konzeptumsetzung planen
- Akteure aktivieren und vernetzen
- Maßnahmen koordinieren und kontrollieren
- als zentraler Ansprechpartner für Finanzierung und Förderung fungieren
Finanziert werden können dabei:
- eigene Beschäftigte (Fachpersonal)
- Träger der städtebaulichen Sanierung oder sonstige Beauftragte
- Planungsgemeinschaften, zum Beispiel aus Stadtplanungs-, Ingenieur- und Architekturbüros
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände
Fördergebende Institution
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt bei 75 %. Für finanzschwache Kommunen bei 90 %. Bei integrierten Konzepten liegt der Höchstbetrag bei 200.000 Euro, bei Sanierungsmanagements bei bis zu 400.000 Euro je Quartier. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 5.000 Euro.
Antragsverfahren
Einstufig
Förderfenster
Das Förderfenster ist geöffnet bis die jährlich zur Verfügung stehenden Bundesmittel ausgeschöpft sind.