Climaax
Das EU Projekt Climaax bietet finanzielle, analytische und praktische Unterstützung für Regionen, um ihre regionalen Klimaanpassungs- und Notfallrisikomanagementpläne anhand der CLIMAAX Methodik zu verbessern und oder aufzustellen.
Fördergegenstand
Strategische Maßnahmen und Personal
Förderfähige Maßnahmen
- Die Implementierung des Climaax Klima-Risikobewertungsrahmens und Werkzeugkastens auf regionaler und lokaler Ebene zur Durchführung von Multi-Risiko-Analysen von Klimawandelfolgen
- Die Verbesserung von regionalen und gemeindebezogenen Risikobewertungsstrategien
- Die Integration der Climaax Methodik in verbesserte Notfall- und Risikomanagementpläne (RMPs) und/oder gemeindebasierte Klimaanpassungsstrategien.
Antragsberechtigte
Kommunen, Regionen und weitere öffentliche Körperschaften
Fördergebende Institution
Europäische Union
Förderart
Zuschuss. Die maximale Fördersumme liegt in Deutschland bei 223.000 €.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Förderfenster
Das Förderfenster ist geschlossen.
Weitere Informationen
Europäische Stadtinitiative
Das Ziel der Europäischen Stadtinitiative ist die Stärkung integrierter und partizipativer Ansätze der nachhaltigen Stadtentwicklung und die Verknüpfung zu EU-Politikfeldern, insbesondere der Kohäsionspolitik.
Fördergegenstand
Strategische Maßnahmen und Personal.
Förderfähige Maßnahmen
Im aktuellen Förderaufruf gibt es zwei Förderstränge:
- Unterstützung innovativer Maßnahmen der Stadtentwicklung und
- Unterstützung von Kapazitäts- und Wissensaufbau, territoriale Folgenabschätzungen, Politikentwicklung und Kommunikation.
Klimaanpassungsmaßnahmen sind in der Kategorie: Sichere, geschützte und widerstandsfähige Städte im zweiten Förderstrang förderfähig.
Hier werden neue innovative Dienstleistungen, Infrastrukturen und Ausrüstungen, die auch zur Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen und öffentlicher Räume beitragen sowie die Ausarbeitung und Anwendung von Präventions- und Krisenmanagementplänen und -techniken, begleitet von spezialisierten Schulungen für lokale Fachkräfte und Sensibilisierungstechniken für Bürger, gefördert. Diese Stärkung der Prävention und Minderung von Natur- und menschengemachten Katastrophen betrachtet besonders Industrielle Risiken, Extremwetterereignisse, Waldbrände, Erdbeben, sowie öffentliche Gesundheitsrisiken.
Antragsberechtigte
Kommunen
Fördergebende Institution
Europäische Union (EU)
Förderart
Zuschuss. Die Förderquote liegt bei bis zu 80 %. Die maximale Zuschusshöhe liegt bei 160.000 Euro.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig
Förderfenster
Das Förderfenster ist geschlossen.
Weitere Informationen
KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen
Die Förderinitiative KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen ist ein Beitrag zur Umsetzung der KI-Strategie der Bundesregierung. Sie verfolgt das Ziel Deutschland und Europa zu einem führenden Standort für KI-Technologien zu machen und eine verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Entwicklung und Nutzung von KI voranzubringen. Gefördert werden KI-Anwendungen, die den Nutzen von KI-Innovationen für Umwelt-, Klima- und Naturschutz als konkrete und übertragbare Beispiele aufzeigen. Als Leuchttürme sollen diese Projekte beispielgebend sein für eine umwelt- und klimagerechte Digitalisierung.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden im Rahmen dieser Förderrichtlinie Einzel- oder Verbundprojekte, deren zentrales Ziel es ist, mit Hilfe von KI die Vermeidung oder Verminderung von Treibhausgasemissionen zu erreichen, der Verschmutzung der Umwelt entgegenzuwirken, Biodiversität und Ökosysteme zu überwachen, zu schützen bzw. zu fördern und/oder Beiträge zur Klimawandelanpassung zu leisten. Als Querschnittstechnologie ist KI vielfältig einsetzbar, beispielsweise bei der Auswertung von Datenströmen aus der Umweltbeobachtung, der Erfassung von Einsparpotenzialen und der Identifikation von geeigneten Schutzmaßnahmen natürlicher Ökosysteme, der umweltverträglichen Optimierung von technischen Bewirtschaftungsverfahren natürlicher Ressourcen sowie der Abschätzung ihrer Umweltfolgen oder auch bei der Entscheidungsunterstützung in komplexen Entwicklungsszenarien. Dabei soll eines oder mehrere der Themenfelder des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz bearbeitet werden:
- Schutz intakter Moore und Wiedervernässung
- Naturnaher Wasserhaushalt mit lebendigen Flüssen, Seen und Auen
- Meere und Küsten
- Wildnis und Schutzgebiete
- Waldökosysteme
- Böden als Kohlenstoffspeicher
- Natürlicher Klimaschutz auf Siedlungs- und Verkehrsflächen
Antragsberechtigte
Staatliche und nichtstaatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften (einschließlich kommunaler Unternehmen und Zweckverbände), Organisationen (z. B. Stiftungen, Verbände, Vereine, Gewerkschaften), sowie Unternehmen
Fördergebende Institution
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Förderart
Zuwendung: Die Förderquote wird individuell festlegt. Die maximale Fördersumme liegt bei 3.000.000 €
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden.
Förderfenster
zur Zeit geschlossen
Weitere Informationen
Planungsbeschleunigung für die Klimaanpassung mit Urbanen Digitalen Zwillingen
Das BMBF fördert die Entwicklung einer neuen Software für Urbane Digitale Zwillinge. Diese soll Städte und Regionen künftig dabei helfen, Maßnahmen der Klimaanpassung besser zu planen und schneller umsetzen zu können.
Fördergegenstand
Strategische Maßnahmen und Personal
Förderfähige Maßnahmen
Für die Reallabore besteht Forschungs- und Entwicklungsbedarf in vier Themenschwerpunkten:
- Urbane Digitale Zwillinge: Die im Reallabor entwickelten Modellanwendungen für Klimaanpassungsmaßnahmen (zum Beispiel aus den Themenschwerpunkten 2 bis 4) werden als Fachanwendungen über zu entwickelnde Schnittstellen des Urbanen Digitalen Zwillings integriert und zusammengeführt.
- Hybride Modelle: Entwicklung hybrider Modelle (Software, die KI und prozessbasierte Modelle kombiniert) als Fachanwendungen des Urbanen Digitalen Zwillings für smarte Planungs- und Entscheidungstools für kommunale Klimaanpassungsmaßnahmen.
- Klima-, Geo- und Fernerkundungsdaten: Weiterverarbeitung von existierenden Klima-, Geo- und Fernerkundungsdaten (Umweltdaten, Internet of Things, Satellitenbilder et cetera), sodass diese in die smarten Planungs- und Entscheidungstools auf Basis des Urbanen Digitalen Zwillings integriert und dort intelligent verknüpft werden können.
- KI und Big-Data-Technologien: Entwicklung von innovativen Ansätzen aus dem Bereich der KI und Big-Data-Technologien für die Datenbeschaffung und Integration der notwendigen Umwelt- und Klimadaten und Modellierungsansätze in die Urbanen Digitalen Zwillinge.
Neben der Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist ein Begleitforschungs- und Koordinierungsvorhaben vorgesehen.
Der Begleitforschungsbedarf wird insbesondere in drei Themenschwerpunkten gesehen:
- Innovationen und Datensouveränität
- Dateninfrastruktur und Vernetzung
- Dialogplattformen und Schulungen
Antragsberechtigte
Einrichtungen der Kommunen und der Länder, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale und andere öffentliche Unternehmen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie gesellschaftliche Organisationen, wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine und Verbände.
Fördergebende Institution
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.
Antragsverfahren
Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Es keine Mindest- oder Maximalgrenzen. Die Fördergelder können an Dritte weitergeleitet werden.
Förderfenster
Das Förderfenster ist geschlossen
Weitere Informationen
Interreg VI B: Nordwesteuropa
Ziel von Interreg Nordwesteuropa ist es, einen grünen, intelligenten und gerechten Wandel in Nordwesteuropa zu unterstützen. Im Programmzeitraum 2021-2027 werden Projekte gefördert, die den Übergang zu klimaneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Gesellschaften vorantreiben und Umweltauswirkungen mindern.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen sowie Personal, Bildung und Information
Förderfähige Maßnahmen
Die Fördermaßnahmen zur Klimaanpassung liegen in Priorität 1 Klima- und Umwelt:
- Anpassung an den Klimawandel und Katastrophenprävention
- Naturschutz und Biodiversität
Antragsberechtigte
Kommunen, kommunale Unternehmen, soziale Einrichtungen und Verbände
Fördergebende Institution
Europäische Union (EU)
Förderart
Zuschuss
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden.
Förderfenster
Geschlossen
Weitere Informationen
Interreg VI A: Euregio Meuse-Rhine
Interreg Maas-Rhein (NL-BE-DE) bezuschusst Projekte, bei denen Projektbeteiligte über die nationale Grenze hinweg zusammenarbeiten. Das Programm basiert auf der langjährigen Kooperation zwischen 5 Regionen in Belgien, Deutschland und den Niederlanden. In den kommenden Jahren werden insgesamt 176 Millionen Euro für grenzüberschreitende Projekte zur Verfügung stehen.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen und Personal, Bildung und Information
Förderfähige Maßnahmen
Die Fördermaßnahmen zur Klimaanpassung liegen in Priorität 2 Grüne Transformation:
- Förderung erneuerbarer Energien
- Nachhaltige Mobilität
- Umweltschutz und Biodiversität
- Kreislaufwirtschaft
- Energieeffizienz
- Digitale Lösungen für den Umweltschutz
- Nachhaltige Landnutzung
- Bildung und Sensibilisierung
- Ökologische Aufwertung
Antragsberechtigte
Kreis Heinsberg, Städteregion Aachen, Kreis Düren und Kreis Euskirchen
Fördergebende Institution
Europäische Union
Förderart
Zuschuss (60%)
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden.
Förderfenster
Das Förderfenster ist bis zum 1. Juli 2026 geöffnet.
Weitere Informationen
Interreg VI A: Deutschland-Niederlande
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen sowie Personal, Bildung und Information
Förderfähige Maßnahmen
Die förderfähigen Maßnahmen mit Klimaanpassungsbezug liegen in Priorität 2:
- Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
- Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft
Antragsberechtigte
Kommunen, kommunale Unternehmen, soziale Einrichtungen und Verbände, Sonstige
Fördergebende Institution
Europäische Union (EU)
Förderart
Zuschuss (Summe je nach Ziel)
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Förderfenster
Geöffnet (Programm endet 2027)
Weitere Informationen
Nachhaltige Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte (Nakopa)
Mit dem Angebot sollen entwicklungspolitisch aktive Kommunen unterstützt werden, gemeinsam mit ihren Partnerkommunen lokale Lösungsansätze zu globalen Fragen im Sinne der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu entwickeln und in Form von Projekten durchzuführen.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen, Bildung und Information
Förderfähige Maßnahmen
- Maßnahmen welche sich einem der Themen Nachhaltige Daseinsvorsorge, Good Local Governance oder Klimaschutz und Klimaanpassung zuordnen lassen
- Maßnahmen welche explizit einen Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 und zur Erreichung der SDGs leisten
Antragsberechtigte
Kommunen
Fördergebende Institution
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis 90 %.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Förderfenster
Förderfenster geschlossen
Weitere Informationen
Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa)
Das Bundesumweltministerium unterstützt Kommunen und andere regionale Akteurinnen und Akteure in drei ausgewählten Strukturwandelregionen (Lausitzer, Mitteldeutsches und Rheinisches Revier) bei der Umsetzung von Modellvorhaben zur ökologischen Nachhaltigkeit. Ziel ist der Einstieg in einen langfristig umweltverträglichen Entwicklungspfad im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS).
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen sowie Personal, Bildung und Information
Förderfähige Maßnahmen
Förderung konzeptioneller Maßnahmen zur Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie:
- Kommunale Nachhaltigkeitskonzepte
- Kommunales Nachhaltigkeitsmanagement
- Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Teilhabe / Kommunale und regionale Wettbewerbe und Kampagnen
- Außerschulische Bildungs- und Kulturprojekte
Förderung investiver Maßnahmen zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie:
- Nachhaltige, biodiversitätsfördernde Gestaltung von Flächen, Dächern und Fassaden
- Maßnahmen für mehr Umweltgerechtigkeit in Quartieren und Stadtteilen
- Entsiegelung von Flächen und Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen
- Naturnahe Gestaltung / Renaturierung von kommunalen und privaten Gewässern sowie deren Ufer
- Beiträge für umweltfreundlichen und nachhaltigen Tourismus sowie Freizeit- und Erholungsgestaltung unter besonderer Berücksichtigung der Biodiversitätsförderung
- Schaffung von umweltverträglichen Mobilitätskonzepten für nachhaltige Tourismus- und Freizeitgestaltung
- Außerschulische Umwelt- und Naturschutzbildung
Antragsberechtigte
Kommunen, kommunale Unternehmen, soziale Einrichtungen und Verbände sowie Sonstige im Rheinsichen Revier (Region Aachen mit den Kreisen Düren, Euskirchen, Heinsberg, Stadt und Städteregion Aachen sowie die Stadt Mönchengladbach, der Rhein-Erft-Kreis und der Rhein-Kreis Neuss)
Fördergebende Institution
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Förderart
Zuwendung: Die Förderquote liegt zwischen 75 % und 100 %. Die minimale Fördersumme liegt bei 15.000 €
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden.
Förderfenster
Das Förderprogramm ist zurzeit geschlossen. Ein weiterer Förderaufruf ist für 2026 geplant.