LIFE-Programm

LIFE-Projekte sollen zur Umsetzung, Aktualisierung und Entwicklung der europäischen Umwelt- und Klimapolitik sowie der entsprechenden Gesetzgebung beitragen.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

Das Teilprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung (LIFE CLIMA) fördert im Bereich der Klimaanpassung:

Die Unterstützung der Umsetzung von Klimaanpassungsstrategien und die Überarbeitung von
Anpassungsstrategien und -plänen

  • Unterstützung nationaler, regionaler und lokaler Behörden, bei der effektiven Weiterentwicklung und Verbesserung wissenschaftsbasierter Anpassungspolitiken und -strategien;
  • Unterstützung bei der Umsetzung der nationalen Anpassungspolitiken sowie der Überarbeitung nationaler oder regionaler Anpassungsstrategien und -pläne;
  • Synergien mit anderen Förderprogrammen sowie Kooperations- und Vernetzungsmöglichkeiten im Rahmen der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik

Die Implementierung modernster Tools zur Klimarisikobewertung und -anpassung

  • Nutzung modernster Werkzeuge und Lösungen für Anpassungsmodellierung, Risikobewertung, Management und Entscheidungsunterstützung; Anpassungsmonitoring, -berichterstattung und -bewertung;
  • Ex-ante-Projektbewertungswerkzeuge (Identifizierung von Co-Benefits und positiven Auswirkungen auf die Wirtschaft).

Entwicklung und Umsetzung naturbasierter Lösungen in ländlichen, städtischen und Küstengebieten

  • Unterstützung bei der Entwickelung und Umsetzung der notwendigen Bewertungen, Leitlinien, des Kapazitätsaufbaus und der geeigneten Finanzierungsansätze;
  • Unterstützung bei der Quantifizierung von Vorteilen umgesetzter naturbasierter Lösungen zu und der Kommunikation an Entscheidungsträger, um die Akzeptanz zu sichern;
  • Unterstützung bei der Mobilisierung von Investitionen in naturbasierte Lösungen zu, um Gewinne für Anpassung, Minderung, Katastrophenrisikoreduktion, Biodiversität und Gesundheit zu erzielen.

Climateproofing und Klimaresistentere Infrastrukturen und Gebäude

  • Pilotierung, Einführung und Förderung von Lösungen zum Climateproofing und Steigerung der Widerstandsfähigkeit von Gebäuden und Infrastrukturen;
  • Synergien mit umfassenderen Arbeiten zur Katastrophenrisikoprävention und -reduzierung;
  • Integration von Überlegungen zur Klimaresilienz in den Bau und die Renovierung von Gebäuden und Infrastrukturen;
  • Integration der Klimarisikobewertung der bestehenden bebauten Umwelt.

Anpassungslösungen für Land- und Forstwirtschaft

  • Förderung und Umsetzung von adaptiven, widerstandsfähigkeitssteigernden und klimarisikomindernden Aufforstungs-, Wiederaufforstungs-, Waldrestaurations- und Waldmanagementsystemen;
  • Förderung der besseren Nutzung genetischer Vielfalt und nicht schädlicher, klimaresilienterer Pflanzen;
  • Beschleunigung der Anwendung von Entscheidungshilfesystemen zur Klimaresilienz und technischen Beratungen;
  • Förderung des Übergangs zu wassersparenden Technologien und Praktiken in der Landwirtschaft.

Wasser Bewirtschaftung

  • Sicherstellung einer klimaresilienten, nachhaltigen Nutzung und Verwaltung von Wasser über Sektoren und Grenzen hinweg;
  • Reduzierung des Wasserverbrauchs durch Erhöhung der wassersparenden Leistung von Produkten, Förderung der Wassereffizienz und Einsparungen sowie durch die verstärkte Nutzung des Dürremanagements;
  • Gewährleistung einer stabilen und sicheren Trinkwasserversorgung unter Berücksichtigung von Klimarisiken.

Klimaanpassung und Gesundheit

  • Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Maßnahmen unterstützen, die die gesundheitlichen Vorteile von Anpassungsmaßnahmen maximieren und die Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit adressieren;
  • Anpassungsmaßnahmen in verschiedenen Sektoren umsetzen, die positive gesundheitliche Ergebnisse liefern, einschließlich Lebensmittel und Landwirtschaft, Wasser und Abwasserentsorgung, Wohnen, Stadtplanung, Gesundheitswesen, Transport und Energie;
  • Zusammenarbeit bei Herausforderungen in den Bereichen menschliche, tierische, Umwelt- und Klimagesundheit erleichtern;
  • Klimaresilienz der Gesundheitssysteme und ihre Fähigkeit verbessern, klimainduzierte Gesundheitsrisiken vorherzusehen und Anpassungsmaßnahmen umzusetzen, einschließlich der Stärkung Klima-informierter Gesundheitsinformationsdienste, Überwachung, Frühwarn- und Reaktionssysteme sowie einer Förderung für klimaliterate Gesundheitsarbeitskräfte;
  • Förderung der Ausweitung von Investitionen in Klima und Gesundheit; Synergien zwischen klima- und gesundheitsbezogenen Finanzierungsportfolios stärken; und die damit verbundenen Überwachungs-, Transparenz- und Bewertungsanstrengungen verbessern.

Vorbereitung auf kombinierte Risiken und Kaskadenrisiken

  • Unterstützung bei der Vorbereitung auf extreme Wetterereignisse und ihre vielfältigen Risiken und Kaskadeneffekte, welche "no regret" Anpassungslösungen mit vielfachen Zusatznutzen fördern, wie beispielsweise naturbasierte Lösungen und Maßnahmen zur Katastrophenrisikoprävention.

Finanzinstrumente, innovative Lösungen und öffentlich-private Zusammenarbeit bei Versicherungs- und Schadensdaten

  • Identifizierung und Umsetzung bewährter Praktiken bei Finanzinstrumenten für Risikomanagement;
  • Förderung und Erhöhung der Verbreitung von Elementarschadenversicherung;
  • Stärkung des Dialogs zwischen Versicherern, politischen Entscheidungsträgern, lokalen und regionalen Behörden;
  • Entwicklung und Förderung innovativer Lösungen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Elementarschadenversicherung.

Das Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität fördert folgende Maßnahmen:

Schwerpunktkomplex Wasser

  • Der große Schwerpunktkomplex Wasser umfasst unter anderem den Schutz der natürlichen Funktionen von Gewässern und des Grundwassers sowie die Sicherstellung der Trinkwasserqualität.
  • Projekte, die das Meeres- und Küstenwassermanagement adressieren, können ebenso gefördert werden. Auch innovative, naturbasierte Lösungen zum Schutz vor Flutereignissen sind gefragt.

Schwerpunktkomplex Boden

  • In diesem Schwerpunkt werden nachhaltige Bodenbewirtschaftungspraktiken und der Bodenschutz gefördert.
  • Zudem sollen innovative Maßnahmen entwickelt werden, um die Resilienz des Bodens vor Wetterextremereignissen zu erhöhen.

 

Antragsberechtigte

Kommunen, Kommunale Unternehmen, Soziale Einrichtungen, Verbände und Sonstige

Fördergebende Institution

Europäische Union (EU)

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt in der Regel bei max. 60 %, beträgt in Ausnahmefällen bis zu 100 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Die Förderfenster sind bis zum 23. September 2025 geöffnet.

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS)

Das Förderprogramm fördert Vorhaben, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Dies soll u.a. mit Hilfe von Klimaanpassungsmanagerinnen und -managern geschehen.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

Förderschwerpunkt A: Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement

  • A.1: Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts (Erstvorhaben) durch eine Klimaanpassungsmanagerin/ ein Klimaanpassungsmanager
  • A.2: Umsetzungsvorhaben (Anschlussvorhaben)
  • A.3: Ausgewählte Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel

Förderschwerpunkt B: Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung

  • Modul 1: Erstellung eines Konzeptes
  • Modul 2: Umsetzung eines Konzeptes

Antragsberechtigte

Kommunen (auch Kreise), kommunale Unternehmen, Verbände

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt zwischen 50 % und 90 %. Die maximale Zuwendungshöhe liegt bei 275.000
Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Das Förderfenster ist bis zum 15.08.2025 geöffnet.

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

Wohnviertel im Wandel

Das EFRE-Förderprogramm fördert die Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen, in denen sich ökonomische, soziale, demografische, städtebauliche und ökologische Herausforderungen konzentrieren. Schwerpunkte werden dabei auf die Themen „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ und „nachhaltige Entwicklung“ gelegt.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Entwicklung und Aufbereitung von Brach- und Konversionsflächen zu stadtentwicklungspolitischen Zwecken
  • Generationengerechte und klimafreundliche Aufwertung bestehender und Herstellung neuer öffentlicher Grün- und Freiflächen (zum Beispiel Parkanlagen, Entsiegelung von öffentlich zugänglichen Schulhöfen, Spiel- und Freizeitanlagen)
  • Verbesserung des öffentlichen Raumes/Wohnumfeldes (Straßen, Wege, Plätze inklusive Begleitgrün)
  • Modernisierung und Herstellung öffentlicher Gemeinbedarfseinrichtungen für Zwecke der Begegnung, der kulturellen oder sozialen Versorgung, der außerschulischen Bildung und des Sports sowie zur Integration von Zuwanderern (zum Beispiel Stadtteilbibliotheken, Musikschulen, Volkshochschulen, Schwimmbäder)

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW (MHKBD)

EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt je nach Kommune zwischen 40 % und 80 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 200.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Geschlossen

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms

Förderbekanntmachung

Fördersätze 2024

die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Grüne Infrastruktur

Ziel des EFRE-Förderprogramms ist es, naturnahe Vorhaben im Siedlungsbereich und dessen Umland zu unterstützen, die dabei helfen, ökologisch wertvolle Flächen zu entwickeln und untereinander im urbanen Raum sowie mit Flächen im ländlichen Raum zu vernetzen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Offenlandflächen
  • Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Gehölzstrukturen, wie Sukzessionswald, Baumreihen und Waldstrukturen,
  • Sicherung und Schaffung von naturnahen Gewässern, Auen und Feuchtbereichen
  • Entsiegelung und Entwicklung von Flächen zum Anlegen naturnaher Strukturen
  • Schaffung naturverträglicher Erholungsflächen

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Einrichtungen und Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, sowie Vereine und Stiftungen

Fördergebende Institution

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 200.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet bis zum 31.12.2025

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms

EFRE-Antragsportal

Förderbekanntmachung

Förderrichtlinie

die Bearbeitung erfolgt über die zuständige Bezirksregierung

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege

Das Programm fördert Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E-Vorhaben), die zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen. Folgende Teilvorhaben können gesondert beantragt werden: Voruntersuchung, Hauptvorhaben, wissenschaftliche Begleitung.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen sowie Personal, Bildung und Information

Förderfähige Maßnahmen

Förderschwerpunkte:

  • Artenvielfalt bewahren
  • Biotope schützen
  • Naturschutzgerechte Regionalentwicklungen anstoßen
  • Ökologische Stadterneuerung stärken
  • Gesellschaftliche Akzeptanz für den Naturschutz steigern
  • Dem Klimawandel begegnen

Antragsberechtigte

Kommune, kommunale Unternehmen, soziale Einrichtungen und Verbände sowie Sonstige

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.

Antragsverfahren

Zweistufig

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)