Horizont Europa

Das Horizont Europa Programm ist ein breit aufgestelltes Förderprogramm, welches seine zweite von drei Säulen auf den Bereich Gesundheit, Kultur, inklusive Gesellschaft, zivile Sicherheit, Digitalisierung, Industrie, Weltraum, Klima, Energie, Mobilität und Bioökonomie ausgerichtet hat. In dem Programm werden Projektideen vorgestellt und ausgeschrieben.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Die förderfähigen Maßnahmen zur Klimaanpassung liegen in der EU Mission: Anpassung an den Klimawandel, in welchem Regionen und Gemeinden z. B. als Pilotregionen gefördert werden können.

Konkret liegen hier sechs Förderaufrufe vor:

  • HORIZON-MISS-2025-01-CLIMA-01: Unterstützung von Regionen und lokalen Behörden bei der Bewertung von Klimarisiken

  • HORIZON-MISS-2025-01-CLIMA-02: Unterstützung von regionalen und lokalen Behörden bei der Entwicklung ihrer Aktionspläne für Klimaresilienz

  • HORIZON-MISS-2025-01-CLIMA-03: Demonstration von Lösungen zur Unterstützung von Brennpunkten in Küstenregionen bei der Anpassung an den Klimawandel

  • HORIZON-MISS-2025-01-CLIMA-04: Erprobung und Demonstration innovativer Lösungen zur Verbesserung der Resilienz gegenüber extremer Hitze, einschließlich der Bewältigung gesundheitlicher Auswirkungen

  • HORIZON-MISS-2025-01-CLIMA-05: Besseres Verständnis von Anreizen für die Finanzierung von Anpassungslösungen durch den privaten Sektor

  • HORIZON-MISS-2025-01-CLIMA-06: Pre-Commercial Auftragsvergabe bahnbrechender Lösungen zur Klimaanpassung öffentlicher Gebäude

Antragsberechtigte

Kommunen, Kommunale Unternehmen, Soziale Einrichtungen sowie Verbände und Sonstige

Fördergebende Institution

Europäische Union

Förderart

Zuwendung

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig

Förderfenster

Geöffnet bis zum 24 September 2025

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

Förderprogramm für Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte (FKKP)

Kommunalverwaltungen können über das Förderinstrument „Förderprogramm für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte“ (FKKP) eine Zuwendung für entwicklungspolitische Projekte beantragen, die im Kontext partnerschaftlicher Kommunalbeziehungen mit einem Land des Globalen Südens entwickelt und umgesetzt werden.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind nur Projekte, die sich der kommunalen Entwicklungspolitik zuordnen lassen und die unmittelbar und ausdrücklich beitragen zur:

  • Klimaminderung/Reduktion von Treibhausgasemissionen durch die Nutzung von effizienten und/oder regenerativen Technologien und/oder
  • Klimafolgenanpassung/Fähigkeit der Anpassung an den Klimawandel in davon besonders betroffenen Regionen (inkl. durch sogenannte slow-onset events) und/oder
  • Integration von Klimaschutz und -anpassung in Entwicklungsziele und -maßnahmen der Empfängerländer u. a. durch Institutionenaufbau, Kapazitätsentwicklung relevanter zivilgesellschaftlicher Akteure

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Förderart

Zuschuss; Die Fördersumme liegt zwischen 100.000 € und 500.000 €.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Förderfenster geschlossen

Weitere Informationen

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

Förderrichtlinie Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft (KRIS)

Mit dem Vorhaben der Ruhrkonferenz „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ soll die Klimaresilienz von Kommunen im Gebiet des Regionalverbands Ruhr nachhaltig verbessert werden. Dies soll bis 2040 durch die 25-prozentige Abkopplung von befestigten Flächen von der Mischkanalisation und durch die Steigerung der Verdunstungsrate um 10 Prozentpunkte erreicht werden.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

  • Flächenentsiegelung
  • Mulden-/Flächenversickerung
  • Mulden-Rigolen-Versickerung
  • Rigolenversickerung
  • Baumrigolen
  • Extensive Dachbegrünung
  • Fassadenbegrünung mit Versorgung über Niederschlagswasserzisternen
  • Niederschlagswasserzuführung zum Gewässer und Baumpflanzungen mit Versorgung über Niederschlagswasser
  • Machbarkeitsstudien

Antragsberechtigte

Gefördert werden Maßnahmen in allen 53 Städten und Gemeinden des Regionalverbandes Ruhr (RVR)

Fördergebende Institution

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)

Förderart

Zuschuss: die Förderquote liegt bei 60 %. Die minimale Förderhöhe liegt bei 2.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet bis 31.12.2030

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)

Förderung forstlicher Maßnahmen im Körperschaftswald

Der Bund und das Land NRW fördern waldbauliche und ökologisch wertvolle Forstprojekte und holzwirtschaftliche Vorhaben mit öffentlichen Mitteln. Hierbei soll die Bedeutung des Waldes für die Umwelt, das Klima, die Reihnhaltung der Luft, den Wasserhaushalt, die Bodenfruchtbarkeit, den Erholungswert und den volkswirtschaftlichen Nutzen gefördert werden.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Ziel der Förderung ist:

  • Die Schaffung von Grundlagen für die Umsetzung einer naturnahen Waldbewirtschaftung
  • Die Entwicklung stabiler, standortangepasster Wälder unter Berücksichtigung der ökologischen und ökonomischen Leistungsfähigkeit sowie des Klimawandels
  • Die Herstellung einer standortgemäßen, klimaangepassten Baumartenmischung und die Sicherung der Stabilität und Vitalität der Bestände
  • Die Wiederherstellung und Erhaltung der Filter-, Puffer- und Speicherfunktionen der Waldböden und damit die Sicherung der Stabilität des Waldes
  • Die Verbesserung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur, um unzureichend erschlossene Waldgebiete für eine nachhaltige Bewirtschaftung, zur Prävention sowie Bewältigung von Schadereignissen und für die Erholung suchende Bevölkerung zugänglich zu machen
  • Die Unterstützung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse bei der Professionalisierung des Geschäftsbetriebes, um eine flächendeckende nachhaltige Waldbewirtschaftung zu unterstützen
  • Die Waldmehrung durch Aufforstung aus der landwirtschaftlichen Nutzung ausscheidender oder brachliegender Flächen unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Antragsberechtigte

Waldbesitzer

Fördergebende Institution

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MLV)

Förderart

Zuschuss auf Festbetragsbasis

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet

 

 

Landwirtschaft, Trockenheit und Dürre, Wald/ und Forstwirtschaft (Lanuk Grün)

Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Mit diesem Programm fördert das Bundesumweltministerium herausragende Konzepte und innovative Projektideen, die dem Schutz, der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland dienen.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden Vorhaben zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt in den Förderschwerpunkten:

  • Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands
  • Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland
  • Sichern von Ökosystemleistungen
  • Stadtnatur
  • Weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie

Antragsberechtigte

Kommunen, Verbände, Vereinigungen

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 75 % und 90 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

 

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Weitere Informationen

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement

Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind. 

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind. Es werden elf bzw. zwölf Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements vorgegeben, die über zehn bzw. 20 Jahre einzuhalten sind. Beispielsweise:

  • Verzicht auf Kahlschläge

  • Erhalt bzw. Erweiterung der klimaresilienten, standortheimischen Baumartendiversität

  • Anreicherung und Erhöhung der Diversität an Totholz

  • Maßnahmen zur Wasserrückerhaltung

Antragsberechtigte

Kommunen und Landkreise, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Zusammenschlüsse, GbR, Privatpersonen

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Förderart

Zuwendung: Förderung in Festbeträgen pro Hektar und liegt zwischen 55 und 100 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet

Weitere Informationen

Landwirtschaft, Trockenheit und Dürre, Wald/ und Forstwirtschaft (Lanuk Grün)

Förderprogramm Auen des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“

Mit dem „Förderprogramm Auen“ können Kommunen, Vereine, Verbände und andere beim Bundesamt für Naturschutz Fördermittel beantragen, um die Auen entlang der Bundeswasserstraßen als Zentren der biologischen Vielfalt und Achsen des Biotopverbundes naturnah zu entwickeln.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Entwicklung von auentypischen Offenlandbiotopen
  • Entwicklung und Anlage standortheimischer Auenwälder/Gehölze
  • Anlage, Reaktivierung und Renaturierung von Altarmen, Auengewässern, Mulden und Rinnenstrukturen sowie von Mündungsbereichen der Zuflüsse
  • Schaffung und Aufwertung von Saumstrukturen
  • Extensivierung der Auennutzung
  • Förderung standortgerechter Nutzungen
  • Wiederherstellung naturnaher Abfluss- und Bodenwasserverhältnisse der Auen
  • Rück- und Umbau/Verlegung von Infrastrukturelementen
  • Entwicklung naturnaher Uferbereiche
  • Entfernung/Schlitzung/Rückverlegung von Verwallungen, Uferdämmen und Deichen
  • Förderung von Maßnahmen zur Bestandssicherung und Wiederansiedlung auentypischer Arten in Zusammenhang mit Biotop-Entwicklungsmaßnahmen

Antragsberechtigte

Kommune, kommunale Unternehmen, soziale Einrichtungen und Verbände

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuschüsse: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Weitere Informationen

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK)

Mit dem Zuschussprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ (KFW 444) werden Maß­nahmen gefördert, mit denen Sie inner­örtliche Grün­flächen naturnah gestalten und umgestalten, Stadt­bäume pflanzen und Natur­oasen schaffen können.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Umstellung auf ein naturnahes Grünflächenmanagement

  • Pflegekonzepte und -pläne erstellen (vorausgesetzt, Sie setzen mindes­tens eine Maß­nahme um)

Bei vorhandenem Pflegekonzept oder -plan:

  • Beschaffung von technischer Ausstattung zur insektenschonenden Pflege
  • Naturnahe Grünflächen anlegen und bestehende Grünflächen zu natur­nahen Grünflächen aufwerten
  • Personal aus- und weiterbilden lassen

Pflanzung von Bäumen

  • Stadtbaumkonzepte erstellen (vorausgesetzt, Sie setzen mindes­tens eine Maß­nahme um)
  • Straßenbäume pflanzen
  • Einzelbäume pflanzen
  • nachträglich Standorte optimieren, um Bestands­bäume zu erhalten
  • Neupflanzungen bis zu drei Jahre pflegen

Schaffung von Naturoasen

  • Kleine, lokalklimatisch wirksame Parkanlagen (Pikoparks) schaffen und quali­fizieren
  • Naturerfahrungsräume schaffen
  • Urbane Waldgärten schaffen
  • Urbane Wälder schaffen
  • Innerörtliche Kleingewässer renaturieren
  • Neupflanzungen bis zu drei Jahre pflegen

Entsiegelung und Wiederherstellung von natürlichen Bodenfunktionen

  • Entsiegelungskonzepte erstellen
  • Fächen entsiegeln und die natürlichen Boden­funktionen wieder herstellen

Antragsberechtigte

Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Kommunale Zweckverbände, weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind (z.B. Kirchen).

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Es keine Mindest- oder Maximalgrenzen. Die Fördergelder können an Dritte weitergeleitet werden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet bis 2026

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums

Unterstützung für die Entwicklung von Orten und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die innerhalb der Gebietskulisse des ländlichen Raums Nordrhein-Westfalens liegen.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

  • Maßnahmen zur Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie von Ortsrändern
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung und zum Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
  • Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working Spaces
  • Maßnahmen zur Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und zum Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug, einschließlich ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen
  • Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie deren Vorbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleistungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke, Umnutzung dörflicher Bausubstanz
  • Maßnahmen zur Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 7 des GAKG und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung
  • Investitionen in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
  • Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue oder ersetzende Ausschilderung von Wegen sowie Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln einschließlich damit im Zusammenhang stehender Verweileinrichtungen
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von zur öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs-, Museums- oder anderer Gebäude zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen.

Antragsberechtigte

Gemeinden, Gemeindeverbände, gemeinnützige Organisationen sowie natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts sowie des öffentlichen Rechts in Orten und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner.

Fördergebende Institution

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV)

Förderart

Zuwendung: Die Förderhöchstsummen liegen entweder bei 50.000 €, 200.000 € oder 250.000 €. Der Fördersatz liegt bei 35, 65 oder 85 Prozent.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geschlossen

Weitere Informationen

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Förderprogramm Regio.NRW – Transformation

Projekte, die einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, regionale Transformationsprozesse mit Blick auf die spezifischen Profile der Regionen erfolgreich zu gestalten.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

Mit dem EFRE-Aufruf „Regio.NRW – Transformation“ sollen Vorhaben gefördert werden, die einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, regionale Transformationsprozesse mit Blick auf die spezifischen Profile der Regionen erfolgreich zu gestalten.

Als wichtiges Alleinstellungsmerkmal eröffnet der Aufruf eine große thematische Bandbreite bei einem starken regionalen Bezug. Inhalte von Förderprojekten können etwa der Transfer von Wissen und innovativen Technologien aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in die wirtschaftliche Anwendung in KMU oder Start-ups, die Förderung von nachhaltigen Wirtschaftsformen wie der Circular Economy und die Förderung von Klimaanpassung auf regionaler Ebene sein. Verbundvorhaben werden bevorzugt gefördert.

Antragsberechtigte

Kommunen, Kammern, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen

Fördergebende Institution

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

EU - Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE)

Förderart

Zuschuss (die Mindestzuwendung pro Vorhaben beträgt 500.000 €, bei einer Förderquote von bis zu 90 %)

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Geschlossen

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)