Förderrichtlinie für klimabezogene Maßnahmen der Auenrenaturierung an Fließgewässern

Das Bundesumweltministerium unterstützt mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) unter anderem Kommunen, Länder, Stiftungen, Verbände und Vereine dabei, Flüsse und Auen naturnah zu gestalten und so den Natürlichen Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel zu stärken.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind:

  • Entwicklung gewässer- und auentypischer Lebensräume
  • Wiederherstellung und Entwicklung natürlicher Gewässer- und Uferbereiche
  • Wiederherstellung naturnaher Abfluss- und Bodenwasserverhältnisse 
  • Wiederherstellung naturnaher Ausuferung und Wiedervernässung 
  • Nutzungsanpassungen zur Verbesserung der Treibhausgasbilanz
  • direkt damit verbundene „dienende“ Maßnahmen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind: Kommunen und Kommunalverbände, Wasser- und Bodenverbände, Landesbehörden des Schutzgebiets-, Naturschutz- und Landschaftsschutzes sowie Träger der Unterhaltungslast und des Ausbaus von Gewässern sowie Stiftungen und Vereine, die dem Förderzweck der Richtlinie entsprechen. 

Fördergebende Institution

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit 

Förderart

Zuwendung

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. 

Zunächst Einreichung einer Projektskizze, nach positiver Bewertung Vollantragsstellung.

Förderfenster

Das Förderfenster ist geöffnet bis zum 31.12.2026

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)

Klimaanpassung.Kommunen.NRW - niederschwellige Maßnahmenförderung

Ziel dieser Richtlinie ist es, Investitionen in Einzelmaßnahmen oder in kombinierte Maßnahmen anzureizen, die einen Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels leisten können. Gefördert werden Ausgaben für investive Vorhaben in Nordrhein-Westfalen an, auf oder in Gebäuden, Liegenschaften, Infrastruktureinrichtungen sowie im öffentlichen Raum, die der Klimafolgenanpassung dienen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind folgende Maßnahmen:

  • Entsiegelung befestigter Flächen zugunsten von Grünflächen,
  • Begrünungsmaßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Baum- und Strauchpflanzungen, gekoppelt mit Regenwasserspeicherung und -nutzung zur Bewässerung,
  • Anlegen von Mulden, bewachsenen Gräben oder Wasserspeichern unter Bäumen (Rigolen) zur Regenwasserversickerung und eventuell -speicherung („Schwammstadtkonzept“),
  • Weitere Maßnahmen der Regenwasserspeicherung und -nutzung zur Bewässerung von Grünflächen wie zum Beispiel naturnahe Rückhaltebecken/- anlagen, Retentionsflächen, Retentionstiefbeete, Sickerteiche, Füllkörperrigolen, oder ähnliches,
  • Retentionsgründächer (Grün- Blaudächer),
  • Klimaangepasste Umgestaltung von Schul- und Kitageländen, beispielsweise durch Entsiegelung von Schul- und Kitahöfen sowie das Anlegen eines Schul- oder Kitagartens, Biotops oder grünen Klassenzimmers,
  • Bau von Verschattungsanlagen und Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung (zum Beispiel außenliegenden Sonnenschutz, Sonnensegel),
  • Errichtung und Betrieb von Anlagen zur kostenlosen Bereitstellung von Trinkwasser

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind:

Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen, die eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben.

 

Fördergebende Institution

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
EU - Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE)

Förderart

Zuschuss oder Zuwendung: Die Förderquote liegt je nach Voraussetzungen zwischen 50 % und 90 %. Die förderfähigen Gesamtausgaben dürfen 200.000 Euro nicht überschreiten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig. Die Antragsstellung erfolgt über das EFRE. NRW.online-Portal oder schriftlich unter Verwendung der Antragsformulare beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima als bewilligenden Stelle.

Förderfenster

Das Förderfenster ist bis zum 31. Dezember 2026 geöffnet.

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)

NRW.BANK.Invest Zukunft

Mit dem Darlehensprogramm NRW.BANK.Invest Zukunft erhalten Unternehmen, die in Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Innovation investieren, zusätzliche Unterstützung von der NRW.BANK. Das Programm bietet einen gegenüber dem Marktzins um bis zu zwei Prozent niedrigeren Zinssatz und Tilgungsnachlässe von bis zu 20 Prozent. Das neue Programm fasst gleich vier bestehende Förderangebote zusammen. So können Unternehmen schnell und bequem von den Vorteilen profitieren.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Klimaanpassung 
  • Maßnahmen zur Klimawandel-Vorsorge

Antragsberechtigte

Antragberechtigt sind:

  • Unternehmen (erfasst privat-, öffentlich-rechtlich- und gemeinnützig organisierte Rechtsformen und Stiftungen.)
  • Angehörige der freien Berufe

Fördergebende Institution

NRW.BANK

Förderart

Kredit

Antragsverfahren

Einstufig

Förderfenster

Geöffnet ab dem 19. Mai 2025

Weitere Informationen

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Klimaanpassung im Rheinischen Revier – Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten

Mit dem Förderangebot „Klimaanpassung im Rheinischen Revier – Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten“ unterstützt die Landesregierung Kommunen im Rheinischen Revier dabei, investive und nicht-investive Maßnahmen zur Verminderung der Verletzlichkeit sowie zum Erhalt und zur Steigerung der Anpassungsfähigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels umzusetzen. Auf diese Weise sollen insbesondere die Klimaresilienz gestärkt und gesteigert und in diesem Zuge Beiträge zum Boden- und Flächenschutz, zum Schutz von Gewässern, zur Biodiversität, zur Umweltgerechtigkeit sowie zur menschlichen Gesundheit bzw. zum Erhalt der Lebensqualität geleistet werden.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

 Förderkategorie A

  1. Entsiegelung befestigter oder (teil-)versiegelter Flächen,
  2. Begrünung von Dächern oder Fassaden,
  3. Pflanzung standortgerechter, klimaresilienter Baum- und Straucharten,
  4. Herstellung von Anlagen zur Regenwasserversickerung, -speicherung und -nutzung sowie weitere Maßnahmen zur Bewässerung von Grünflächen (nach dem „Schwammstadt-Prinzip“),
  5. Herstellung von Anlagen und Systemen, die dem gezielten Ableiten oder Rückhalten von Sturzfluten dienen,
  6. Errichtung von Trinkwasserbrunnen,
  7. Verschattungselemente,
  8. Schulhof-/Kitahof-Umgestaltung durch das Anlegen eines Schul-/Kitagartens, Anlegen von grünen Klassenzimmern, Entsiegelung von Schul- und Kitahöfen.

Die Förderkategorien B und C sind weniger standardisiert und erfolgen nach dem sogenannten Dialogverfahren. Förderkategorie B dient der Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus bestehenden Anpassungskonzepten oder anderen Planungsgrundlagen herleiten und begründen lassen. Nach Förderkategorie C können Klimaanpassungsmaßnahmen mit Bezug zu Wasser- und Bodenmaßnahmen im Rheinischen Revier gefördert werden, soweit sie eine öffentliche Aufgabe erfüllen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt im Sinne dieses Förderangebots sind die Stadt Mönchengladbach, die Städteregion Aachen, die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, der Rhein-Erft-Kreis, der Rhein-Kreis Neuss sowie alle Kommunen dieser Kreise, Gemeindeverbände, wie Zweckverbände, sowie weitere Vorhabenträger, soweit die durchgeführte Maßnahme eine öffentliche Aufgabe erfüllt.

Fördergebende Institution

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)

Förderart

Zuwendung, bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 12.500 Euro pro Antrag. Die Förderquote liegt bei bis zu 90 %.

Antragsverfahren

 Förderkategorie A: Einstufige Richtlinienförderung

 Förderkategorie B: Dialogverfahren

Förderfenster

In der Förderkategorie A sind weitere Anträge bis zum 30.6.2026 möglich.

Die Förderkategorien B und C sind geschlossen. 

 

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

REVIER.GESTALTEN

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden Maßnahmen, die zu rekultivierenden Tagebauumfelder in diesen Bereichen aufwerten:

  • Landschaft
  • Städtebau
  • Kultur
  • Freizeit und Naherholung
  • Verkehr bzw. Mobilität
  • Naherholung
  • Ökologie bzw. Klimaanpassung

Antragsberechtigte

Kommunen, Privatpersonen, Organisationen, Unternehmen und Vereine.

Fördergebende Institution

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und die Bundesregierung

Förderart

Zuwendung

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig und wird über die Bezirksregierung Köln und/oder den Projektträger Jülich (PtJ) abgewickelt. Die Einrichung einer Projektidee erfolgt über ein Förderportal. Die weitere Bearbeitung erfolgt im Dialogverfahren.

Förderfenster

Geöffnet bis zum 31.12.2026

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Klimaanpassung.Kommunen.NRW - Wettbewerbsverfahren

Definiertes Ziel des Aufrufs „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ ist die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels, indem parallel zum Klimaschutz die Widerstandsfähigkeit von Umwelt, Natur und Menschheit gestärkt und Klimawandelvorsorge betrieben werden.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden:

  • Entsiegelung befestigter Flächen zugunsten von Grünflächen,

  • Begrünungsmaßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Baum- und Strauchpflanzungen, gekoppelt mit Regenwasserspeicherung und –nutzung zur Bewässerung,

  • Anlegen von Mulden, bewachsenen Gräben oder Wasserspeichern unter Bäumen (Rigolen) zur Regenwasserversickerung und eventuell -speicherung („Schwammstadtkonzept“),

  • Weitere Maßnahmen der Regenwasserspeicherung und -nutzung zur Bewässerung von Grünflächen wie zum Beispiel naturnahe Rückhaltebecken/- anlagen, Retentionsflächen, Retentionstiefbeete, Sickerteiche, Füllkörperrigolen, Retentionszisternen oder ähnliches,

  • Maßnahmen der ökologischen Gewässerentwicklung sowie zur Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit, die die Erreichung der Bewirtschaftungsziele gemäß Wasserhaushaltsgesetz unterstützen,

  • smarte (steuerungsgestützte) Regenwasserbewirtschaftung durch gezielte Steuerung (Befüllung/ Entleerung) von Speicherelementen,

  • Retentionsdächer (Blaudächer) oder Retentionsgründächer (Grün-Blaudächer),

  • Klimaangepasste Umgestaltung von Schul- und Kitageländen, beispielsweise durch Entsiegelung von Schul- und Kitahöfen sowie das Anlegen eines Schul- oder Kitagartens, Biotops oder grünen Klassenzimmers,

  • Bau von Verschattungsanlagen und Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung (zum Beispiel außenliegenden Sonnenschutz, Sonnensegel),

  • Errichtung und Betrieb von Anlagen zur kostenlosen Bereitstellung von Trinkwasser,

  • Maßnahmen zur Risikoprävention von Schadensereignissen wie Notwasserwege, Einborden von Straßen/ Umbau von Straßenprofilen, Erhöhung von Bürgersteigen (Einplanung von Rampen zur Schaffung von barrierefreien Wegen), Notentlastungsstellen, leistungsstarke Kanaleinläufe, Leitdämme, Schaffung von Flutflächen.

Antragsberechtigte

Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen

Fördergebende Institution

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
EU - Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE)

 

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 200.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Das Förderfenster ist zurzeit geschlossen

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Knowledge for Action in Prevention & Preparedness (KAPP)

Der Förderaufruf „Knowledge for Action in Prevention and Preparedness“ (KAPP) zielt darauf ab, Projekte zu identifizieren, die die Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedstaaten und teilnehmenden Staaten in den Bereichen Katastrophenvorbeugung und -vorbereitung stärken. Zudem bietet er eine Testumgebung und eine Lernmöglichkeit für alle Akteure, die an Einsätzen zur zivilen Schutzassistenz beteiligt sind.

Fördergegenstand

Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Maßnahmen zur Klimaanpassung sind förderfähig über Topic 1: Prevention. Dieser ist aufgeteilt in folgende Einzelbereiche:

Priority 1: Risk assessments, anticipation and risk management planning

Priority 2: Risk awareness

Priority 3: Early warning

Priority 4: Wildfire risk management

Antragsberechtigte

Staatliche und private Organisationen

Fördergebende Institution

Europäische Union (EU)

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt bei bis zu 90 %. Die maximale Zuschusshöhe liegt bei 1.000.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

zur Zeit geschlossen

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)