NRW.BANK Moderne Schule

Finanzierung aller Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen und Volkshochschulen sowie in deren Einrichtungen und Ausstattungen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • der Bau und die Modernisierung von Schulen und Volkshochschulen, darunter auch Klimaanpassungsmaßnahmen
  • Einrichtungen und Ausstattungen der Schulen und Volkshochschulen
  • Grundstücke, die notwendiger Bestandteil einer Maßnahme sind
  • Planungskosten für maximal zwei/drei Vorjahre ab Antragstellung/Zusage, soweit nachweislich eine konkrete Investitionsmaßnahme erfolgt ist

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

NRW.BANK

Förderart

Kredit (Maximal bis 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller)

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet

Gesundheit, Hitzevorsorge (Lanuk Rot)

Nachhaltige Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte (Nakopa)

Mit dem Angebot sollen entwicklungspolitisch aktive Kommunen unterstützt werden, gemeinsam mit ihren Partnerkommunen lokale Lösungsansätze zu globalen Fragen im Sinne der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu entwickeln und in Form von Projekten durchzuführen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, Bildung und Information

Förderfähige Maßnahmen

  • Maßnahmen welche sich einem der Themen Nachhaltige Daseinsvorsorge, Good Local Governance oder Klimaschutz und Klimaanpassung zuordnen lassen
  • Maßnahmen welche explizit einen Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 und zur Erreichung der SDGs leisten

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis 90 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Förderfenster geschlossen

Weitere Informationen

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa)

Das Bundesumweltministerium unterstützt Kommunen und andere regionale Akteurinnen und Akteure in drei ausgewählten Strukturwandelregionen (Lausitzer, Mitteldeutsches und Rheinisches Revier) bei der Umsetzung von Modellvorhaben zur ökologischen Nachhaltigkeit. Ziel ist der Einstieg in einen langfristig umweltverträglichen Entwicklungspfad im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS).

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen sowie Personal, Bildung und Information

Förderfähige Maßnahmen

Förderung konzeptioneller Maßnahmen zur Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie:

  • Kommunale Nachhaltigkeitskonzepte
  • Kommunales Nachhaltigkeitsmanagement
  • Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Teilhabe / Kommunale und regionale Wettbewerbe und Kampagnen
  • Außerschulische Bildungs- und Kulturprojekte 

Förderung investiver Maßnahmen zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie:

  • Nachhaltige, biodiversitätsfördernde Gestaltung von Flächen, Dächern und Fassaden 
  • Maßnahmen für mehr Umweltgerechtigkeit in Quartieren und Stadtteilen
  • Entsiegelung von Flächen und Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen
  • Naturnahe Gestaltung / Renaturierung von kommunalen und privaten Gewässern sowie deren Ufer
  • Beiträge für umweltfreundlichen und nachhaltigen Tourismus sowie Freizeit- und Erholungsgestaltung unter besonderer Berücksichtigung der Biodiversitätsförderung 
  • Schaffung von umweltverträglichen Mobilitätskonzepten für nachhaltige Tourismus- und Freizeitgestaltung
  • Außerschulische Umwelt- und Naturschutzbildung

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Unternehmen, soziale Einrichtungen und Verbände sowie Sonstige im Rheinsichen Revier (Region Aachen mit den Kreisen Düren, Euskirchen, Heinsberg, Stadt und Städteregion Aachen sowie die Stadt Mönchengladbach, der Rhein-Erft-Kreis und der Rhein-Kreis Neuss)

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt zwischen 75 % und 100 %. Die minimale Fördersumme liegt bei 15.000 €

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Das Förderprogramm ist zurzeit geschlossen. Ein weiterer Förderaufruf ist für 2026 geplant.

 

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo)

Vulnerable Personengruppen wie alte Menschen, aber auch Kinder und Jugendliche sind den Gefahren und Risiken der Klimakrise besonders ausgesetzt. Sie sind außerordentlich schutzbedürftig und benötigen Unterstützung, um sich gegen die Folgen der Klimakrise zu wappnen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich auf die Folgen der Klimakrise vorzubereiten und sich an diese anzupassen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen und Personal, Bildung und Information

Förderfähige Maßnahmen

Förderschwerpunkt 1: Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise

Förderschwerpunkt 2: Umsetzung vorbildhafter Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten

Förderschwerpunkt 3: übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“ (Personalausgabenförderung)

Antragsberechtigte

Soziale Einrichtungen sowie deren Träger, die

  • öffentlich rechtlich organisiert sind (außer Förderschwerpunkt 3)
  • privatrechtlich organisiert und gemeinnützig sind

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Die maximale Fördersumme liegt bei 500.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Das Förderfenster ist geschlossen.

Gesundheit, Hitzevorsorge (Lanuk Rot)

Städtebauförderung

Städtebauförderung macht Brachflächen zu lebendigen Zentren, Plätze zu Treffpunkten und Bauwerke zu Wahrzeichen: Das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund stellen seit mehr als 50 Jahren Finanzmittel im Rahmen der Städtebauförderung zur Verfügung. Ländliche wie städtische Räume werden unterstützt mit dem Ziel, die Attraktivität unserer Städte und Gemeinden als Wirtschafts-, Wohn-, Lebens- und Naturstandorte zu stärken. Seit 2021 ist die Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung Pflicht!

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Verbesserung der grünen Infrastruktur, sind verpflichtende Fördervoraussetzung für alle Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung.

Programmlinien:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD)

Förderart

Zuschuss (min. 100.000 €)

Antragsverfahren

Förderanträge für die Städtebauförderung sind bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung zu stellen.

Förderfenster

Geöffnet

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms
Förderrichtlinie
die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

InvestEU

InvestEU soll nachhaltigen Investitionen, Innovationen, sozialer Teilhabe und der Beschäftigung in Europa einen kräftigen Schub verleihen. Hierbei wird Wert auf nachhaltige Infrastruktur, Forschung, Innovation und Digitalisierung sowie soziale Investitionen und Kompetenzen gelegt. Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Der InvestEU-Fonds konzentriert sich auf vier Schwerpunkte der EU-Politik. Er fördert Kredite und Investitionen dort, wo die EU den größten Mehrwert erzielen kann:

  • Nachhaltige Infrastruktur
  • Forschung, Innovation und Digitalisierung
  • Kleine und mittlere Unternehmen sowie
  • Soziale Investitionen und Kompetenzen

Antragsberechtigte

(Kommunale) Unternehmen

Fördergebende Institution

Europäische Union (EU)

Förderart

Kredit

Antragsverfahren

Sonstiges

Förderfenster

Geöffnet

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms

Vergabe durch die European Investment Bank

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Horizont Europa

Das Horizont Europa Programm ist ein breit aufgestelltes Förderprogramm, welches seine zweite von drei Säulen auf den Bereich Gesundheit, Kultur, inklusive Gesellschaft, zivile Sicherheit, Digitalisierung, Industrie, Weltraum, Klima, Energie, Mobilität und Bioökonomie ausgerichtet hat. In dem Programm werden Projektideen vorgestellt und ausgeschrieben.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Die förderfähigen Maßnahmen zur Klimaanpassung liegen in der EU Mission: Anpassung an den Klimawandel, in welchem Regionen und Gemeinden z. B. als Pilotregionen gefördert werden können.

Konkret liegen hier sechs Förderaufrufe vor:

  • HORIZON-MISS-2025-01-CLIMA-01: Unterstützung von Regionen und lokalen Behörden bei der Bewertung von Klimarisiken

  • HORIZON-MISS-2025-01-CLIMA-02: Unterstützung von regionalen und lokalen Behörden bei der Entwicklung ihrer Aktionspläne für Klimaresilienz

  • HORIZON-MISS-2025-01-CLIMA-03: Demonstration von Lösungen zur Unterstützung von Brennpunkten in Küstenregionen bei der Anpassung an den Klimawandel

  • HORIZON-MISS-2025-01-CLIMA-04: Erprobung und Demonstration innovativer Lösungen zur Verbesserung der Resilienz gegenüber extremer Hitze, einschließlich der Bewältigung gesundheitlicher Auswirkungen

  • HORIZON-MISS-2025-01-CLIMA-05: Besseres Verständnis von Anreizen für die Finanzierung von Anpassungslösungen durch den privaten Sektor

  • HORIZON-MISS-2025-01-CLIMA-06: Pre-Commercial Auftragsvergabe bahnbrechender Lösungen zur Klimaanpassung öffentlicher Gebäude

Antragsberechtigte

Kommunen, Kommunale Unternehmen, Soziale Einrichtungen sowie Verbände und Sonstige

Fördergebende Institution

Europäische Union

Förderart

Zuwendung

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig

Förderfenster

Das Förderfenster ist zurzeit geschlossen 

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

Förderprogramm für Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte (FKKP)

Kommunalverwaltungen können über das Förderinstrument „Förderprogramm für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte“ (FKKP) eine Zuwendung für entwicklungspolitische Projekte beantragen, die im Kontext partnerschaftlicher Kommunalbeziehungen mit einem Land des Globalen Südens entwickelt und umgesetzt werden.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind nur Projekte, die sich der kommunalen Entwicklungspolitik zuordnen lassen und die unmittelbar und ausdrücklich beitragen zur:

  • Klimaminderung/Reduktion von Treibhausgasemissionen durch die Nutzung von effizienten und/oder regenerativen Technologien und/oder
  • Klimafolgenanpassung/Fähigkeit der Anpassung an den Klimawandel in davon besonders betroffenen Regionen (inkl. durch sogenannte slow-onset events) und/oder
  • Integration von Klimaschutz und -anpassung in Entwicklungsziele und -maßnahmen der Empfängerländer u. a. durch Institutionenaufbau, Kapazitätsentwicklung relevanter zivilgesellschaftlicher Akteure

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Förderart

Zuschuss; Die Fördersumme liegt zwischen 100.000 € und 500.000 €.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Förderfenster geschlossen

Weitere Informationen

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

Pathway2Resilience

Regionen und Gemeinden kommt bei der Abschwächung der bzw. der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels eine zentrale Rolle zu. Pathway2Resilience bietet ihnen gezielte Unterstützung, um den notwendigen Transformationsprozess hin zur Klimaanpassung aktiv zu gestalten und maßgeschneiderte Lösungen für die Klimaresilienz auf lokaler Ebene zu entwickeln.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

  • Maßnahmen zur Entwicklung von regionalen Konzepten, Plänen und Innovationsportfolios für die Klimaresilienz auf der Grundlage bestehender Bewertungen von Trends und Projektionen künftiger Risiken des Klimawandels.
  • Maßnahmen zur Unterstützung des Prozesses der Entwicklung von Konzepten, einschließlich der Einbindung relevanter Interessengruppen und des Aufbaus von Kapazitäten.
  • Maßnahmen im Zusammenhang mit Kommunikation, Verbreitung und Nutzung sowie Projektmanagementaktivitäten.

Antragsberechtigte

Bundesländer, Regierungsbezirke, Kreise, Kommunen

Fördergebende Institution

Europäische Union (EU)

Förderart

Zuwendung

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Das Förderfenster ist aktuell geschlossen. 

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Mit diesem Programm fördert das Bundesumweltministerium herausragende Konzepte und innovative Projektideen, die dem Schutz, der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland dienen.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden Vorhaben zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt in den Förderschwerpunkten:

  • Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands
  • Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland
  • Sichern von Ökosystemleistungen
  • Stadtnatur
  • Weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie

Antragsberechtigte

Kommunen, Verbände, Vereinigungen

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 75 % und 90 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

 

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Weitere Informationen

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)