Bodenschutz- und Altlastenförderung
Zur Unterstützung der Kommunen bei der Altlastenbearbeitung hat das Land NRW seit 1983 die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes“ aufgelegt
Fördergegenstand
Förderfähige Maßnahmen
I. Untersuchung und Sanierung von Altlasten
- Erfassung von Altlasten
- Gefährdungsabschätzung
- Sanierungsuntersuchungen
- Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen
- Überwachungsmaßnahmen
II. Sonstige Maßnahmen des Bodenschutzes
- Bodenbelastungskarten
- Erfassung von Brachflächen
- Erfassung von Entsiegelungspotenzialen
- Bodenfunktionskarten
- Untersuchungen zum Erhalt und zur Verbesserung der Klimaschutzfunktion von Böden
- Aktivitäten zur Verbesserung des Bodenbewusstseins
- Erosionsgefährdete Gebiete
Antragsberechtigte
Gemeinden und Gemeindeverbände
Fördergebende Institution
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt bei 80 %. Der förderfähige Mindestzuwendungsbetrag liegt bei 12.800 Euro.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren wird über eine Dringlichkeitsliste abgewickelt. Die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung.
Förderfenster
Das Förderfenster ist geöffnet.
Weitere Informationen
Climaax
Das EU Projekt Climaax bietet finanzielle, analytische und praktische Unterstützung für Regionen, um ihre regionalen Klimaanpassungs- und Notfallrisikomanagementpläne anhand der CLIMAAX Methodik zu verbessern und oder aufzustellen.
Fördergegenstand
Strategische Maßnahmen und Personal
Förderfähige Maßnahmen
- Die Implementierung des Climaax Klima-Risikobewertungsrahmens und Werkzeugkastens auf regionaler und lokaler Ebene zur Durchführung von Multi-Risiko-Analysen von Klimawandelfolgen
- Die Verbesserung von regionalen und gemeindebezogenen Risikobewertungsstrategien
- Die Integration der Climaax Methodik in verbesserte Notfall- und Risikomanagementpläne (RMPs) und/oder gemeindebasierte Klimaanpassungsstrategien.
Antragsberechtigte
Kommunen, Regionen und weitere öffentliche Körperschaften
Fördergebende Institution
Europäische Union
Förderart
Zuschuss. Die maximale Fördersumme liegt in Deutschland bei 223.000 €.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Förderfenster
Das Förderfenster ist geschlossen.
Weitere Informationen
Europäische Stadtinitiative
Das Ziel der Europäischen Stadtinitiative ist die Stärkung integrierter und partizipativer Ansätze der nachhaltigen Stadtentwicklung und die Verknüpfung zu EU-Politikfeldern, insbesondere der Kohäsionspolitik.
Fördergegenstand
Strategische Maßnahmen und Personal.
Förderfähige Maßnahmen
Im aktuellen Förderaufruf gibt es zwei Förderstränge:
- Unterstützung innovativer Maßnahmen der Stadtentwicklung und
- Unterstützung von Kapazitäts- und Wissensaufbau, territoriale Folgenabschätzungen, Politikentwicklung und Kommunikation.
Klimaanpassungsmaßnahmen sind in der Kategorie: Sichere, geschützte und widerstandsfähige Städte im zweiten Förderstrang förderfähig.
Hier werden neue innovative Dienstleistungen, Infrastrukturen und Ausrüstungen, die auch zur Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen und öffentlicher Räume beitragen sowie die Ausarbeitung und Anwendung von Präventions- und Krisenmanagementplänen und -techniken, begleitet von spezialisierten Schulungen für lokale Fachkräfte und Sensibilisierungstechniken für Bürger, gefördert. Diese Stärkung der Prävention und Minderung von Natur- und menschengemachten Katastrophen betrachtet besonders Industrielle Risiken, Extremwetterereignisse, Waldbrände, Erdbeben, sowie öffentliche Gesundheitsrisiken.
Antragsberechtigte
Kommunen
Fördergebende Institution
Europäische Union (EU)
Förderart
Zuschuss. Die Förderquote liegt bei bis zu 80 %. Die maximale Zuschusshöhe liegt bei 160.000 Euro.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig
Förderfenster
Das Förderfenster ist bis 15.06.2026 geöffnet.
Weitere Informationen
KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung
Innovationstreiber und -entwickler für Klimaschutz und Klimaanpassung sind oft kleine und mittlere Unternehmen (KMU), daher unterstützt das BMBF KMUs in der Spitzenforschung mit der Förderrichtlinie „KMUi-Klima“.
Fördergegenstand
Strategische Maßnahmen und Personal
Förderfähige Maßnahmen
Im Fokus des Förderprogramms stehen:
- Technologien, Verfahren und Dienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz,
- treibhausgasmindernde Technologien und Verfahren,
- klimarelevante Querschnittstechnologien,
- Dienstleistungen und Produkte zum Klimaschutz,
- Dienstleistungen und Produkte zur Anpassung an den Klimawandel,
- klimaschonende Dienstleistungen und Bewirtschaftungsverfahren für den ländlichen Raum.
Dabei werden Projekte, die einen Beitrag zum Klimaschutzplan 2050 und zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel leisten, besonders begrüßt.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind KMU. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht die
KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt.
Fördergebende Institution
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden.
Förderfenster
Geschlossen
Weitere Informationen
Primärprävention und Gesundheitsförderung nach Sozialgesetzbuch
Mit dem Präventionsgesetz und dem § 20a SGB V können Kommunen Personal- und Sachmittel beantragen, um Gesundheitsförderung und Prävention nachhaltig vor Ort zu verankern.
Fördergegenstand
Mit dem Präventionsgesetz und dem § 20a SGB V können Kommunen Personal- und Sachmittel beantragen, um Gesundheitsförderung und Prävention nachhaltig vor Ort zu verankern.
Förderfähige Maßnahmen
- Mitwirkung an der Entwicklung oder Weiterentwicklung von kommunalen Konzepten hinsichtlich gesundheitsrelevanter Themen
- Mitwirkung in kommunalen Gremien zum Klima- und Hitzeschutz
- Information der Menschen in der Kommune zum Schutz der Gesundheit im Kontext klimatischer Veränderungen.
- Fortbildung von Fachkräften in Einrichtungen (z. B. Kitas, Schulen, Einrichtungen der Freizeitgestaltung wie z. B. Stadtteil- oder Gemeindezentren, Pflegeeinrichtungen) sowie von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zum Schutz vor Gesundheitsrisiken infolge klimatischer Veränderungen
- Förderung von Personalstellen für die Umsetzung der Fördermaßnahmen
- Teilprojekte zum Kompetenz- oder Netzwerkaufbau (Hitzeaktionpläne)
Antragsberechtigte
Kommunen
Fördergebende Institution
Die gesetzlichen Krankenkassen
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 % bei einer maximalen Fördersumme von 220.000 €.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Förderfenster
Geöffnet
Planungsbeschleunigung für die Klimaanpassung mit Urbanen Digitalen Zwillingen
Das BMBF fördert die Entwicklung einer neuen Software für Urbane Digitale Zwillinge. Diese soll Städte und Regionen künftig dabei helfen, Maßnahmen der Klimaanpassung besser zu planen und schneller umsetzen zu können.
Fördergegenstand
Strategische Maßnahmen und Personal
Förderfähige Maßnahmen
Für die Reallabore besteht Forschungs- und Entwicklungsbedarf in vier Themenschwerpunkten:
- Urbane Digitale Zwillinge: Die im Reallabor entwickelten Modellanwendungen für Klimaanpassungsmaßnahmen (zum Beispiel aus den Themenschwerpunkten 2 bis 4) werden als Fachanwendungen über zu entwickelnde Schnittstellen des Urbanen Digitalen Zwillings integriert und zusammengeführt.
- Hybride Modelle: Entwicklung hybrider Modelle (Software, die KI und prozessbasierte Modelle kombiniert) als Fachanwendungen des Urbanen Digitalen Zwillings für smarte Planungs- und Entscheidungstools für kommunale Klimaanpassungsmaßnahmen.
- Klima-, Geo- und Fernerkundungsdaten: Weiterverarbeitung von existierenden Klima-, Geo- und Fernerkundungsdaten (Umweltdaten, Internet of Things, Satellitenbilder et cetera), sodass diese in die smarten Planungs- und Entscheidungstools auf Basis des Urbanen Digitalen Zwillings integriert und dort intelligent verknüpft werden können.
- KI und Big-Data-Technologien: Entwicklung von innovativen Ansätzen aus dem Bereich der KI und Big-Data-Technologien für die Datenbeschaffung und Integration der notwendigen Umwelt- und Klimadaten und Modellierungsansätze in die Urbanen Digitalen Zwillinge.
Neben der Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist ein Begleitforschungs- und Koordinierungsvorhaben vorgesehen.
Der Begleitforschungsbedarf wird insbesondere in drei Themenschwerpunkten gesehen:
- Innovationen und Datensouveränität
- Dateninfrastruktur und Vernetzung
- Dialogplattformen und Schulungen
Antragsberechtigte
Einrichtungen der Kommunen und der Länder, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale und andere öffentliche Unternehmen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie gesellschaftliche Organisationen, wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine und Verbände.
Fördergebende Institution
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.
Antragsverfahren
Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Es keine Mindest- oder Maximalgrenzen. Die Fördergelder können an Dritte weitergeleitet werden.
Förderfenster
Das Förderfenster ist geschlossen
Weitere Informationen
Umweltschutzförderung Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert unter bestimmten Voraussetzungen lösungsorientierte Projekte zum Schutz der Umwelt, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
- Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und handeln
- Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
- Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter
- Klima- und ressourcenschonendes Bauen
- Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung
- Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz
- Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologien
- Kreislaufführung und effiziente Nutzung von umweltkritischen Metallen und mineralischen Reststoffen
- Reduktion von Emissionen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umweltkompartimente
- Integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern
- Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten
- Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen
- Themenoffene Förderung
Antragsberechtigte
Unternehmen, kommunale Unternehmen
Fördergebende Institution
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 90 %.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden.
Förderfenster
Ganzjährig geöffnet
Weitere Informationen
Interreg VI B: Nordwesteuropa
Ziel von Interreg Nordwesteuropa ist es, einen grünen, intelligenten und gerechten Wandel in Nordwesteuropa zu unterstützen. Im Programmzeitraum 2021-2027 werden Projekte gefördert, die den Übergang zu klimaneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Gesellschaften vorantreiben und Umweltauswirkungen mindern.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen sowie Personal, Bildung und Information
Förderfähige Maßnahmen
Die Fördermaßnahmen zur Klimaanpassung liegen in Priorität 1 Klima- und Umwelt:
- Anpassung an den Klimawandel und Katastrophenprävention
- Naturschutz und Biodiversität
Antragsberechtigte
Kommunen, kommunale Unternehmen, soziale Einrichtungen und Verbände
Fördergebende Institution
Europäische Union (EU)
Förderart
Zuschuss
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden.
Förderfenster
Geschlossen
Weitere Informationen
Interreg VI A: Euregio Meuse-Rhine
Interreg Maas-Rhein (NL-BE-DE) bezuschusst Projekte, bei denen Projektbeteiligte über die nationale Grenze hinweg zusammenarbeiten. Das Programm basiert auf der langjährigen Kooperation zwischen 5 Regionen in Belgien, Deutschland und den Niederlanden. In den kommenden Jahren werden insgesamt 176 Millionen Euro für grenzüberschreitende Projekte zur Verfügung stehen.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen und Personal, Bildung und Information
Förderfähige Maßnahmen
Die Fördermaßnahmen zur Klimaanpassung liegen in Priorität 2 Grüne Transformation:
- Förderung erneuerbarer Energien
- Nachhaltige Mobilität
- Umweltschutz und Biodiversität
- Kreislaufwirtschaft
- Energieeffizienz
- Digitale Lösungen für den Umweltschutz
- Nachhaltige Landnutzung
- Bildung und Sensibilisierung
- Ökologische Aufwertung
Antragsberechtigte
Kreis Heinsberg, Städteregion Aachen, Kreis Düren und Kreis Euskirchen
Fördergebende Institution
Europäische Union
Förderart
Zuschuss (60%)
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden.
Förderfenster
Das Förderfenster ist bis zum 1. Juli 2026 geöffnet.