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ExWoSt-Forschungsfeld Urban Heat Labs

Gesucht werden Modellkommunen, die bereit sind, exemplarisch Hitzevorsorgekonzepte/-strategien in verschiedenen Handlungsfeldern und Maßstabsebenen (Stadt, Quartier, Liegenschaft, Gebäude) umzusetzen. Bei der Umsetzung werden die Akteure in den Modellkommunen fachlich durch eine Projektassistenz begleitet.

Fördergegenstand

Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Es werden Projekte zur Hitzevorsorge unter Berücksichtigung der Faktoren naturbasierte, bauliche, nutzerspezifische und soziale Einflussfaktoren zu folgenden 4 Schwerpunkten gefördert:

  • Schwerpunkt 1: Mehrfachbelastung
    Hitzevorsorge in Gebieten und Räumen, die geprägt sind durch mehrere nachteilige Voraussetzungen (Ausgangsbetrachtung kann quartiersbezogene, bautechnische und sozialräumliche Defizite kombinieren)
  • Schwerpunkt 2: Nutzungskonkurrenz
    Hitzevorsorge unter dem Gesichtspunkt von Ziel- und Nutzungskonflikten, Flächen- und Nutzungskonkurrenzen (Ausgangsbetrachtung kann kommunale oder kommunale versus private Nutzungen einbeziehen)
  • Schwerpunkt 3: Öffentlicher Raum
    Hitzevorsorge in öffentlichen Räumen wie im Straßenraum, in öffentlichen Parkanlagen, Außenanlagen, öffentlichen Gebäuden, innerstädtischen Fußgängerzonen (Ausgangsbetrachtung kann sowohl naturbasierte, infrastrukturelle als auch bautechnische Maßnahmen in Bezug nehmen)
  • Schwerpunkt 4: Gebäude
    Hitzevorsorge in und an Gebäuden mit geringen oder unzureichenden Baustandards (Ausgangsbetrachtung kann neben öffentlichen Gebäuden auch den kommunalen Wohnungsbestand sowie die private Immobilienwirtschaft einbeziehen)

Antragsberechtigte

Gebietskörperschaften

Fördergebende Institution

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 90 % bei einer maximalen Fördersumme von 120.000 Euro

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Bewerbung via Formular eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Zuwendungsantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Geschlossen

Gesundheit, Hitzevorsorge (Lanuk Rot)

KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung

Innovationstreiber und -entwickler für Klimaschutz und Klimaanpassung sind oft kleine und mittlere Unternehmen (KMU), daher unterstützt das BMBF KMUs in der Spitzenforschung mit der Förderrichtlinie „KMUi-Klima“.

Fördergegenstand

Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Im Fokus des Förderprogramms stehen:

  • Technologien, Verfahren und Dienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz,
  • treibhausgasmindernde Technologien und Verfahren,
  • klimarelevante Querschnittstechnologien,
  • Dienstleistungen und Produkte zum Klimaschutz,
  • Dienstleistungen und Produkte zur Anpassung an den Klimawandel,
  • klimaschonende Dienstleistungen und Bewirtschaftungsverfahren für den ländlichen Raum.

Dabei werden Projekte, die einen Beitrag zum Klimaschutzplan 2050 und zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel leisten, besonders begrüßt.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind KMU. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht die
KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt.

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Geschlossen

Gesundheit, Hitzevorsorge (Lanuk Rot)

Primärprävention und Gesundheitsförderung nach Sozialgesetzbuch

Mit dem Präventionsgesetz und dem § 20a SGB V können Kommunen Personal- und Sachmittel beantragen, um Gesundheitsförderung und Prävention nachhaltig vor Ort zu verankern. 

Fördergegenstand

Mit dem Präventionsgesetz und dem § 20a SGB V können Kommunen Personal- und Sachmittel beantragen, um Gesundheitsförderung und Prävention nachhaltig vor Ort zu verankern.

Förderfähige Maßnahmen

  • Mitwirkung an der Entwicklung oder Weiterentwicklung von kommunalen Konzepten hinsichtlich gesundheitsrelevanter Themen
  • Mitwirkung in kommunalen Gremien zum Klima- und Hitzeschutz
  • Information der Menschen in der Kommune zum Schutz der Gesundheit im Kontext klimatischer Veränderungen.
  • Fortbildung von Fachkräften in Einrichtungen (z. B. Kitas, Schulen, Einrichtungen der Freizeitgestaltung wie z. B. Stadtteil- oder Gemeindezentren, Pflegeeinrichtungen) sowie von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zum Schutz vor Gesundheitsrisiken infolge klimatischer Veränderungen
  • Förderung von Personalstellen für die Umsetzung der Fördermaßnahmen

 

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

Die gesetzlichen Krankenkassen

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 % bei einer maximalen Fördersumme von 220.000 €.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet

Gesundheit, Hitzevorsorge (Lanuk Rot)

NRW.BANK Moderne Schule

Finanzierung aller Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen und Volkshochschulen sowie in deren Einrichtungen und Ausstattungen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • der Bau und die Modernisierung von Schulen und Volkshochschulen, darunter auch Klimaanpassungsmaßnahmen
  • Einrichtungen und Ausstattungen der Schulen und Volkshochschulen
  • Grundstücke, die notwendiger Bestandteil einer Maßnahme sind
  • Planungskosten für maximal zwei/drei Vorjahre ab Antragstellung/Zusage, soweit nachweislich eine konkrete Investitionsmaßnahme erfolgt ist

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

NRW.BANK

Förderart

Kredit (Maximal bis 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller)

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet

Gesundheit, Hitzevorsorge (Lanuk Rot)

Förderung von Mietwohnraum

Die Mietwohnraumförderung fördert die Modernisierung bestehender Mietwohngebäude und die Verbesserung des Wohnumfelds unter bestimmten Voraussetzungen durch ein Darlehen. Gefördert werden unter anderem Anpassungsmaßnahmen an Klimafolgen, wie Verschattungselemente, Dach- und Fassadenbegrünung oder Maßnahmen zur dezentralen Versickerung.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Technologieoffene Entwicklung des Wohnungsbaus:

  • Förderung fortschrittlicher Standards und Anreize

Stadtentwicklung und soziale Durchmischung:

  • Besondere Aufmerksamkeit für geordnete Stadtentwicklung
  • Fokus auf Innenentwicklungen und integrierte Standorte

Klimaschutz und Energieeffizienz:

  • Reduktion von klimaschädlichen Treibhausgasen
  • Verringerung von Energiekosten und Erhöhung der Energiesicherheit
  • Zusatzförderungen für fortschrittliche Effizienzstandards und Klimaschutzmaßnahmen

Lebenssituation und Wohnbedarfe:

  • Förderung generationengerechten bzw. -übergreifenden Wohnens
  • Ausweitung der Förderung für Wohnraum für Auszubildende und Studierende
  • Standard-Barrierefreiheit ab Gebäudeklasse 3 in Landesbauordnung
  • Zusatzförderungen für Maßnahmen des ergänzenden Barrierenabbaus
  • Schwerpunkt auf Wohnplätze für Menschen mit Behinderungen

Ganzheitliche Siedlungsentwicklung:

  • Fokus auf Wohnungsbauprojekte, die die Entwicklung eines Wohnviertels berücksichtigen
  • Mischung von Fördermaßnahmen (Mietwohnungen, Modernisierung, Eigentum) in einem Quartier

Innovations- und Transformationsmotor für Wohnungsbau:

  • Unterstützung von experimentellem Wohnungsbau
  • Förderung von Wohnprojekten mit innovativem Anspruch und Qualitäten über Standards hinaus

Antragsberechtigte

Kommunale Unternehmen, Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, Bauträger, Genossenschaften und soziale Träger

Fördergebende Institution

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD)

Förderart

Kredit (max. 150.000 €)

Antragsverfahren

Anträge sind bei den örtlichen Bewilligungsbehörden (Kreise und Kreisfreie Städte) einzureichen. Eine Einbindung der NRW.BANK ist zwingend notwendig, sobald das Vorhaben aus Sicht der Bewilligungsbehörde Realisierungschancen hat.

Förderfenster

Geöffnet

Weitere Informationen

Gesundheit, Hitzevorsorge (Lanuk Rot)

Förderprogramm Kälte- und Klimaanlagen

Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie) vom 11. November 2022 wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Anwendungen gefördert. Die geförderten Maßnahmen führen zu einer Steigerung der Energieeffizienz, einer Minderung des Kältebedarfs sowie einer Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase. Sie tragen zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bei.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Es wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Anlagen gefördert

  • Kälteerzeuger
  • Gewerbekälteanlagen NK / TK
  • Flüssigkeitskühlsätze
  • Sorptionsanlagen
  • Wärmepumpe zur Abwärmenutzung oder mit Wärmeübertrager
  • Komponenten, Systeme und Speicher
  • Kältespeicher
  • Freikühler mit Wärmeübertrager
  • Komponenten für Wärmepumpenbetrieb mit Außenverdampfer
  • Regenerativenergieanlagen

Antragsberechtigte

Kommunale Unternehmen, die die De-minimis-Grenze von 200.000 € (Straßentransportsektor 100.000 €) überschreiten.

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Förderart

Zuschuss: Die maximale Förderhöhe liegt bei 150.000 €, bei einer Förderquote zwischen 30 % und 50 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

zur Zeit geschlossen

Gesundheit, Hitzevorsorge (Lanuk Rot)

PROGRES.NRW - Klimaschutztechnik

Ziel dieses Programms ist einerseits durch eine veränderte Mobilität die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu unterstützen und die Lebensqualität in den Städten zu verbessern und andererseits die Einführung und Verbreitung von anwendbaren Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zum sparsamen und effizienten Einsatz von Energie, um damit einen wesentlichen Beitrag zu den Klimaschutzzielen des Landes zu leisten.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Förderung von Wärme- und Kältenetzen

Antragsberechtigte

Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten, Freiberuflich Tätige, Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen, Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen, Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften.

Fördergebende Institution

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt bei bis zu 25 %. Bei einer Maximalförderung 100.000 Euro

Antragsverfahren

Antragstellungen variieren je nach Förderung

Förderfenster

Geöffnet bis zum 30. Juni 2027

Weitere Informationen

Projektträger  - die Förderung erfolgt über die Bezirksregierungen

Förderrichtlinie

 

Gesundheit, Hitzevorsorge (Lanuk Rot)

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen. Im Bereich der Klimaanpassung werden Dämmungen als Hitzeschutz und außenliegende Sonnenschutze gefördert.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen) sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Antragsberechtigte

Alle Investoren (z. B. Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei 15 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Gesundheit, Hitzevorsorge (Lanuk Rot)