ExWoSt-Forschungsfeld Urban Heat Labs
Gesucht werden Modellkommunen, die bereit sind, exemplarisch Hitzevorsorgekonzepte/-strategien in verschiedenen Handlungsfeldern und Maßstabsebenen (Stadt, Quartier, Liegenschaft, Gebäude) umzusetzen. Bei der Umsetzung werden die Akteure in den Modellkommunen fachlich durch eine Projektassistenz begleitet.
Fördergegenstand
Strategische Maßnahmen und Personal
Förderfähige Maßnahmen
Es werden Projekte zur Hitzevorsorge unter Berücksichtigung der Faktoren naturbasierte, bauliche, nutzerspezifische und soziale Einflussfaktoren zu folgenden 4 Schwerpunkten gefördert:
- Schwerpunkt 1: Mehrfachbelastung
Hitzevorsorge in Gebieten und Räumen, die geprägt sind durch mehrere nachteilige Voraussetzungen (Ausgangsbetrachtung kann quartiersbezogene, bautechnische und sozialräumliche Defizite kombinieren) - Schwerpunkt 2: Nutzungskonkurrenz
Hitzevorsorge unter dem Gesichtspunkt von Ziel- und Nutzungskonflikten, Flächen- und Nutzungskonkurrenzen (Ausgangsbetrachtung kann kommunale oder kommunale versus private Nutzungen einbeziehen) - Schwerpunkt 3: Öffentlicher Raum
Hitzevorsorge in öffentlichen Räumen wie im Straßenraum, in öffentlichen Parkanlagen, Außenanlagen, öffentlichen Gebäuden, innerstädtischen Fußgängerzonen (Ausgangsbetrachtung kann sowohl naturbasierte, infrastrukturelle als auch bautechnische Maßnahmen in Bezug nehmen) - Schwerpunkt 4: Gebäude
Hitzevorsorge in und an Gebäuden mit geringen oder unzureichenden Baustandards (Ausgangsbetrachtung kann neben öffentlichen Gebäuden auch den kommunalen Wohnungsbestand sowie die private Immobilienwirtschaft einbeziehen)
Antragsberechtigte
Gebietskörperschaften
Fördergebende Institution
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 90 % bei einer maximalen Fördersumme von 120.000 Euro
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Bewerbung via Formular eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Zuwendungsantrag aufgefordert werden.
Förderfenster
Geschlossen
Weitere Informationen
KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung
Innovationstreiber und -entwickler für Klimaschutz und Klimaanpassung sind oft kleine und mittlere Unternehmen (KMU), daher unterstützt das BMBF KMUs in der Spitzenforschung mit der Förderrichtlinie „KMUi-Klima“.
Fördergegenstand
Strategische Maßnahmen und Personal
Förderfähige Maßnahmen
Im Fokus des Förderprogramms stehen:
- Technologien, Verfahren und Dienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz,
- treibhausgasmindernde Technologien und Verfahren,
- klimarelevante Querschnittstechnologien,
- Dienstleistungen und Produkte zum Klimaschutz,
- Dienstleistungen und Produkte zur Anpassung an den Klimawandel,
- klimaschonende Dienstleistungen und Bewirtschaftungsverfahren für den ländlichen Raum.
Dabei werden Projekte, die einen Beitrag zum Klimaschutzplan 2050 und zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel leisten, besonders begrüßt.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind KMU. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht die
KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt.
Fördergebende Institution
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden.
Förderfenster
Geschlossen
Weitere Informationen
Primärprävention und Gesundheitsförderung nach Sozialgesetzbuch
Mit dem Präventionsgesetz und dem § 20a SGB V können Kommunen Personal- und Sachmittel beantragen, um Gesundheitsförderung und Prävention nachhaltig vor Ort zu verankern.
Fördergegenstand
Mit dem Präventionsgesetz und dem § 20a SGB V können Kommunen Personal- und Sachmittel beantragen, um Gesundheitsförderung und Prävention nachhaltig vor Ort zu verankern.
Förderfähige Maßnahmen
- Mitwirkung an der Entwicklung oder Weiterentwicklung von kommunalen Konzepten hinsichtlich gesundheitsrelevanter Themen
- Mitwirkung in kommunalen Gremien zum Klima- und Hitzeschutz
- Information der Menschen in der Kommune zum Schutz der Gesundheit im Kontext klimatischer Veränderungen.
- Fortbildung von Fachkräften in Einrichtungen (z. B. Kitas, Schulen, Einrichtungen der Freizeitgestaltung wie z. B. Stadtteil- oder Gemeindezentren, Pflegeeinrichtungen) sowie von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zum Schutz vor Gesundheitsrisiken infolge klimatischer Veränderungen
- Förderung von Personalstellen für die Umsetzung der Fördermaßnahmen
Antragsberechtigte
Kommunen
Fördergebende Institution
Die gesetzlichen Krankenkassen
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 % bei einer maximalen Fördersumme von 220.000 €.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Förderfenster
Geöffnet
NRW.BANK Moderne Schule
Finanzierung aller Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen und Volkshochschulen sowie in deren Einrichtungen und Ausstattungen.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
- der Bau und die Modernisierung von Schulen und Volkshochschulen, darunter auch Klimaanpassungsmaßnahmen
- Einrichtungen und Ausstattungen der Schulen und Volkshochschulen
- Grundstücke, die notwendiger Bestandteil einer Maßnahme sind
- Planungskosten für maximal zwei/drei Vorjahre ab Antragstellung/Zusage, soweit nachweislich eine konkrete Investitionsmaßnahme erfolgt ist
Antragsberechtigte
Kommunen
Fördergebende Institution
NRW.BANK
Förderart
Kredit (Maximal bis 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller)
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Förderfenster
Geöffnet
Weitere Informationen
Förderung von Mietwohnraum
Die Mietwohnraumförderung fördert die Modernisierung bestehender Mietwohngebäude und die Verbesserung des Wohnumfelds unter bestimmten Voraussetzungen durch ein Darlehen. Gefördert werden unter anderem Anpassungsmaßnahmen an Klimafolgen, wie Verschattungselemente, Dach- und Fassadenbegrünung oder Maßnahmen zur dezentralen Versickerung.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
Technologieoffene Entwicklung des Wohnungsbaus:
- Förderung fortschrittlicher Standards und Anreize
Stadtentwicklung und soziale Durchmischung:
- Besondere Aufmerksamkeit für geordnete Stadtentwicklung
- Fokus auf Innenentwicklungen und integrierte Standorte
Klimaschutz und Energieeffizienz:
- Reduktion von klimaschädlichen Treibhausgasen
- Verringerung von Energiekosten und Erhöhung der Energiesicherheit
- Zusatzförderungen für fortschrittliche Effizienzstandards und Klimaschutzmaßnahmen
Lebenssituation und Wohnbedarfe:
- Förderung generationengerechten bzw. -übergreifenden Wohnens
- Ausweitung der Förderung für Wohnraum für Auszubildende und Studierende
- Standard-Barrierefreiheit ab Gebäudeklasse 3 in Landesbauordnung
- Zusatzförderungen für Maßnahmen des ergänzenden Barrierenabbaus
- Schwerpunkt auf Wohnplätze für Menschen mit Behinderungen
Ganzheitliche Siedlungsentwicklung:
- Fokus auf Wohnungsbauprojekte, die die Entwicklung eines Wohnviertels berücksichtigen
- Mischung von Fördermaßnahmen (Mietwohnungen, Modernisierung, Eigentum) in einem Quartier
Innovations- und Transformationsmotor für Wohnungsbau:
- Unterstützung von experimentellem Wohnungsbau
- Förderung von Wohnprojekten mit innovativem Anspruch und Qualitäten über Standards hinaus
Antragsberechtigte
Kommunale Unternehmen, Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, Bauträger, Genossenschaften und soziale Träger
Fördergebende Institution
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD)
Förderart
Kredit (max. 150.000 €)
Antragsverfahren
Anträge sind bei den örtlichen Bewilligungsbehörden (Kreise und Kreisfreie Städte) einzureichen. Eine Einbindung der NRW.BANK ist zwingend notwendig, sobald das Vorhaben aus Sicht der Bewilligungsbehörde Realisierungschancen hat.
Förderfenster
Geöffnet
Weitere Informationen
Förderprogramm Kälte- und Klimaanlagen
Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie) vom 11. November 2022 wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Anwendungen gefördert. Die geförderten Maßnahmen führen zu einer Steigerung der Energieeffizienz, einer Minderung des Kältebedarfs sowie einer Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase. Sie tragen zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bei.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
Es wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Anlagen gefördert
- Kälteerzeuger
- Gewerbekälteanlagen NK / TK
- Flüssigkeitskühlsätze
- Sorptionsanlagen
- Wärmepumpe zur Abwärmenutzung oder mit Wärmeübertrager
- Komponenten, Systeme und Speicher
- Kältespeicher
- Freikühler mit Wärmeübertrager
- Komponenten für Wärmepumpenbetrieb mit Außenverdampfer
- Regenerativenergieanlagen
Antragsberechtigte
Kommunale Unternehmen, die die De-minimis-Grenze von 200.000 € (Straßentransportsektor 100.000 €) überschreiten.
Fördergebende Institution
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Förderart
Zuschuss: Die maximale Förderhöhe liegt bei 150.000 €, bei einer Förderquote zwischen 30 % und 50 %.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Förderfenster
zur Zeit geschlossen
Weitere Informationen
PROGRES.NRW - Klimaschutztechnik
Ziel dieses Programms ist einerseits durch eine veränderte Mobilität die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu unterstützen und die Lebensqualität in den Städten zu verbessern und andererseits die Einführung und Verbreitung von anwendbaren Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zum sparsamen und effizienten Einsatz von Energie, um damit einen wesentlichen Beitrag zu den Klimaschutzzielen des Landes zu leisten.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
- Förderung von Wärme- und Kältenetzen
Antragsberechtigte
Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten, Freiberuflich Tätige, Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen, Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen, Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften.
Fördergebende Institution
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderart
Zuwendung: Die Förderquote liegt bei bis zu 25 %. Bei einer Maximalförderung 100.000 Euro
Antragsverfahren
Antragstellungen variieren je nach Förderung
Förderfenster
Geöffnet bis zum 30. Juni 2027
Weitere Informationen
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen. Im Bereich der Klimaanpassung werden Dämmungen als Hitzeschutz und außenliegende Sonnenschutze gefördert.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
- Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen) sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
Antragsberechtigte
Alle Investoren (z. B. Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.
Fördergebende Institution
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt bei 15 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden.
Förderfenster
Ganzjährig geöffnet