#708F33

Förderrichtlinie: Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden (InAWi)

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

Was wird gefördert?

  • Förderschwerpunkt 1 (FSP 1): Informationsmaßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz und Beteiligung (z. B. für Flächeneigentümerinnen, Anwohnerinnen, Naturschutz- und Wirtschaftsakteure); Qualifizierungsmaßnahmen für Verwaltungen, Behörden und Verbände
  • Förderschwerpunkt 2 (FSP 2): Erstellung von Konzepten zur Identifizierung und Erschließung von Wiedervernässungspotenzialen in Moorregionen
  • Förderschwerpunkt 3 (FSP 3): Einsatz von Moorbodenschutzmanager*innen, die die Umsetzung der Maßnahmen vor Ort koordinieren
  • Förderschwerpunkt 4 (FSP 4): Erstellung und Veröffentlichung von länderübergreifenden Strategien zur Wiedervernässung von Moorböden

Antragsberechtigte

  • Förderschwerpunkt 1 (FSP 1): Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (z. B. Kommunen, Verbände, Vereine)
  • Förderschwerpunkt 2,3 (FSP 2,3): Gebietskörperschaften, Verwaltungseinrichtungen, Wasser- und Bodenverbände, mit Zustimmung der zuständigen Gebietskörperschaft
  • Förderschwerpunkt 4 (FSP 4): Vereine, Verbände und Organisationen, die länderübergreifend in Natur- oder Umweltschutz oder der Landwirtschaft tätig sind

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz.

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei 90 % in den Förderschwerpunkten 1, 2 und 3 und bei 80 % im Förderschwerpunkt 4. Die maximale Fördersumme liegt abhängig vom Förderschwerpunkt bei bis zu 250.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Förderung ist einstufig. Projektanträge für die Förderschwerpunkte 1 bis 3 können ganzjährig gestellt werden. Projektanträge für Förderschwerpunkt 4 erfolgen über ein Zeitfenster. Alle Anträge sind bei der Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH einzureichen. Anträge auf Zuwendung müssen über das Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes eingereicht werden.

Förderfenster

Geschlossen

Landwirtschaft, Trockenheit und Dürre, Wald/ und Forstwirtschaft (Lanuk Grün)

Förderrichtlinie 1000 Moore

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen:

Kleinere Moorflächen, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden (5-200 ha)

  • Förderschwerpunkt 1 (FSP 1)
  • Orientierungsberatung: Gutachten und Machbarkeitsstudien zur Identifizierung von Flächen für die Wiedervernässung
  • Förderschwerpunkt 2 (FSP 2)
  • Vorbereitende Maßnahmen: Schaffung der fachlichen, planerischen und rechtlichen Voraussetzungen
  • Umsetzungsmaßnahmen: Bau- und Renaturierungsmaßnahmen, Stabilisierung des Wasserhaushalts, Naturschutzkompensationen

Weitere Maßnahmen: Monitoring, Öffentlichkeitsarbeit, Sicherung von Nutzungsrechten, Flächenankauf in Einzelfällen

Antragsberechtigte

Natürliche Personen (Privateigentümerinnen und -eigentümer), Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts (wie z.B. Kommunen, Vereine, Stiftungen), Personenvereinigungen

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei 90-95 % für juristische Personen und bei bis zu 99 % für natürliche Personen. Die maximale Fördersumme liegt zwischen 30.000 Euro (FSP 1) und 600.000 Euro (FSP 2). Die maximalen Laufzeiten liegen zwischen 9 Monaten (FSP 1) und 48 Monaten (FSP 2).

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Förderung ist einstufig. Projektanträge können ganzjährig gestellt werden und sind einzureichen bei der Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH. Anträge auf Zuwendung müssen über das Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes eingereicht werden.

Förderfenster

Geöffnet bis zum 31.12.2027

Landwirtschaft, Trockenheit und Dürre, Wald/ und Forstwirtschaft (Lanuk Grün)

chance.natur – Bundesförderung Naturschutz

"chance.natur" dient der "Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung". Mit dem Programm leistet die Bundesregierung einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt und des nationalen Naturerbes in Deutschland.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind im Zusammenhang mit Naturschutzgroßprojekten:

  • die Pflege- und Entwicklungsplanung
  • Moderationen
  • der Ankauf und Tausch von Flächen
  • die Pacht von Flächen
  • Ausgleichszahlungen
  • die Detail- und Ausführungsplanungen sowie Gutachten
  • Maßnahmen des Biotopmanagements
  • Projektbegleitende Informationsmaßnahmen
  • Evaluierungen
  • Personal- und Sachausgaben

Antragsberechtigte

Natürliche und juristische Personen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, in der Regel Kommun

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote beträgt bis zu 75%. Eine Kumulierung mit Mitteln anderer Förderprogramme der Europäischen Union und des Bundes ist ausgeschlossen.

 

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Das Förderfenster ist geöffnet

Landwirtschaft, Trockenheit und Dürre, Wald/ und Forstwirtschaft (Lanuk Grün)

Förderung forstlicher Maßnahmen im Körperschaftswald

Der Bund und das Land NRW fördern waldbauliche und ökologisch wertvolle Forstprojekte und holzwirtschaftliche Vorhaben mit öffentlichen Mitteln. Hierbei soll die Bedeutung des Waldes für die Umwelt, das Klima, die Reihnhaltung der Luft, den Wasserhaushalt, die Bodenfruchtbarkeit, den Erholungswert und den volkswirtschaftlichen Nutzen gefördert werden.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Ziel der Förderung ist:

  • Die Schaffung von Grundlagen für die Umsetzung einer naturnahen Waldbewirtschaftung
  • Die Entwicklung stabiler, standortangepasster Wälder unter Berücksichtigung der ökologischen und ökonomischen Leistungsfähigkeit sowie des Klimawandels
  • Die Herstellung einer standortgemäßen, klimaangepassten Baumartenmischung und die Sicherung der Stabilität und Vitalität der Bestände
  • Die Wiederherstellung und Erhaltung der Filter-, Puffer- und Speicherfunktionen der Waldböden und damit die Sicherung der Stabilität des Waldes
  • Die Verbesserung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur, um unzureichend erschlossene Waldgebiete für eine nachhaltige Bewirtschaftung, zur Prävention sowie Bewältigung von Schadereignissen und für die Erholung suchende Bevölkerung zugänglich zu machen
  • Die Unterstützung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse bei der Professionalisierung des Geschäftsbetriebes, um eine flächendeckende nachhaltige Waldbewirtschaftung zu unterstützen
  • Die Waldmehrung durch Aufforstung aus der landwirtschaftlichen Nutzung ausscheidender oder brachliegender Flächen unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Antragsberechtigte

Waldbesitzer

Fördergebende Institution

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MLV)

Förderart

Zuschuss auf Festbetragsbasis

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet

 

 

Landwirtschaft, Trockenheit und Dürre, Wald/ und Forstwirtschaft (Lanuk Grün)

Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement

Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind. 

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind. Es werden elf bzw. zwölf Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements vorgegeben, die über zehn bzw. 20 Jahre einzuhalten sind. Beispielsweise:

  • Verzicht auf Kahlschläge

  • Erhalt bzw. Erweiterung der klimaresilienten, standortheimischen Baumartendiversität

  • Anreicherung und Erhöhung der Diversität an Totholz

  • Maßnahmen zur Wasserrückerhaltung

Antragsberechtigte

Kommunen und Landkreise, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Zusammenschlüsse, GbR, Privatpersonen

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Förderart

Zuwendung: Förderung in Festbeträgen pro Hektar und liegt zwischen 55 und 100 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet

Weitere Informationen

Landwirtschaft, Trockenheit und Dürre, Wald/ und Forstwirtschaft (Lanuk Grün)