Förderrichtlinie: Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden (InAWi)
Fördergegenstand
Förderfähige Maßnahmen
Was wird gefördert?
- Förderschwerpunkt 1 (FSP 1): Informationsmaßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz und Beteiligung (z. B. für Flächeneigentümerinnen, Anwohnerinnen, Naturschutz- und Wirtschaftsakteure); Qualifizierungsmaßnahmen für Verwaltungen, Behörden und Verbände
- Förderschwerpunkt 2 (FSP 2): Erstellung von Konzepten zur Identifizierung und Erschließung von Wiedervernässungspotenzialen in Moorregionen
- Förderschwerpunkt 3 (FSP 3): Einsatz von Moorbodenschutzmanager*innen, die die Umsetzung der Maßnahmen vor Ort koordinieren
- Förderschwerpunkt 4 (FSP 4): Erstellung und Veröffentlichung von länderübergreifenden Strategien zur Wiedervernässung von Moorböden
Antragsberechtigte
- Förderschwerpunkt 1 (FSP 1): Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (z. B. Kommunen, Verbände, Vereine)
- Förderschwerpunkt 2,3 (FSP 2,3): Gebietskörperschaften, Verwaltungseinrichtungen, Wasser- und Bodenverbände, mit Zustimmung der zuständigen Gebietskörperschaft
- Förderschwerpunkt 4 (FSP 4): Vereine, Verbände und Organisationen, die länderübergreifend in Natur- oder Umweltschutz oder der Landwirtschaft tätig sind
Fördergebende Institution
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz.
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt bei 90 % in den Förderschwerpunkten 1, 2 und 3 und bei 80 % im Förderschwerpunkt 4. Die maximale Fördersumme liegt abhängig vom Förderschwerpunkt bei bis zu 250.000 Euro.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Förderung ist einstufig. Projektanträge für die Förderschwerpunkte 1 bis 3 können ganzjährig gestellt werden. Projektanträge für Förderschwerpunkt 4 erfolgen über ein Zeitfenster. Alle Anträge sind bei der Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH einzureichen. Anträge auf Zuwendung müssen über das Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes eingereicht werden.
Förderfenster
Geschlossen
Weitere Informationen
Förderrichtlinie 1000 Moore
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen:
Kleinere Moorflächen, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden (5-200 ha)
- Förderschwerpunkt 1 (FSP 1)
- Orientierungsberatung: Gutachten und Machbarkeitsstudien zur Identifizierung von Flächen für die Wiedervernässung
- Förderschwerpunkt 2 (FSP 2)
- Vorbereitende Maßnahmen: Schaffung der fachlichen, planerischen und rechtlichen Voraussetzungen
- Umsetzungsmaßnahmen: Bau- und Renaturierungsmaßnahmen, Stabilisierung des Wasserhaushalts, Naturschutzkompensationen
Weitere Maßnahmen: Monitoring, Öffentlichkeitsarbeit, Sicherung von Nutzungsrechten, Flächenankauf in Einzelfällen
Antragsberechtigte
Natürliche Personen (Privateigentümerinnen und -eigentümer), Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts (wie z.B. Kommunen, Vereine, Stiftungen), Personenvereinigungen
Fördergebende Institution
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt bei 90-95 % für juristische Personen und bei bis zu 99 % für natürliche Personen. Die maximale Fördersumme liegt zwischen 30.000 Euro (FSP 1) und 600.000 Euro (FSP 2). Die maximalen Laufzeiten liegen zwischen 9 Monaten (FSP 1) und 48 Monaten (FSP 2).
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Förderung ist einstufig. Projektanträge können ganzjährig gestellt werden und sind einzureichen bei der Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH. Anträge auf Zuwendung müssen über das Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes eingereicht werden.
Förderfenster
Geöffnet bis zum 31.12.2027
Weitere Informationen
chance.natur – Bundesförderung Naturschutz
"chance.natur" dient der "Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung". Mit dem Programm leistet die Bundesregierung einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt und des nationalen Naturerbes in Deutschland.
Fördergegenstand
Förderfähige Maßnahmen
Förderfähig sind im Zusammenhang mit Naturschutzgroßprojekten:
- die Pflege- und Entwicklungsplanung
- Moderationen
- der Ankauf und Tausch von Flächen
- die Pacht von Flächen
- Ausgleichszahlungen
- die Detail- und Ausführungsplanungen sowie Gutachten
- Maßnahmen des Biotopmanagements
- Projektbegleitende Informationsmaßnahmen
- Evaluierungen
- Personal- und Sachausgaben
Antragsberechtigte
Natürliche und juristische Personen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, in der Regel Kommun
Fördergebende Institution
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote beträgt bis zu 75%. Eine Kumulierung mit Mitteln anderer Förderprogramme der Europäischen Union und des Bundes ist ausgeschlossen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden.
Förderfenster
Das Förderfenster ist geöffnet
Weitere Informationen
Förderung forstlicher Maßnahmen im Körperschaftswald
Der Bund und das Land NRW fördern waldbauliche und ökologisch wertvolle Forstprojekte und holzwirtschaftliche Vorhaben mit öffentlichen Mitteln. Hierbei soll die Bedeutung des Waldes für die Umwelt, das Klima, die Reihnhaltung der Luft, den Wasserhaushalt, die Bodenfruchtbarkeit, den Erholungswert und den volkswirtschaftlichen Nutzen gefördert werden.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
Ziel der Förderung ist:
- Die Schaffung von Grundlagen für die Umsetzung einer naturnahen Waldbewirtschaftung
- Die Entwicklung stabiler, standortangepasster Wälder unter Berücksichtigung der ökologischen und ökonomischen Leistungsfähigkeit sowie des Klimawandels
- Die Herstellung einer standortgemäßen, klimaangepassten Baumartenmischung und die Sicherung der Stabilität und Vitalität der Bestände
- Die Wiederherstellung und Erhaltung der Filter-, Puffer- und Speicherfunktionen der Waldböden und damit die Sicherung der Stabilität des Waldes
- Die Verbesserung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur, um unzureichend erschlossene Waldgebiete für eine nachhaltige Bewirtschaftung, zur Prävention sowie Bewältigung von Schadereignissen und für die Erholung suchende Bevölkerung zugänglich zu machen
- Die Unterstützung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse bei der Professionalisierung des Geschäftsbetriebes, um eine flächendeckende nachhaltige Waldbewirtschaftung zu unterstützen
- Die Waldmehrung durch Aufforstung aus der landwirtschaftlichen Nutzung ausscheidender oder brachliegender Flächen unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Antragsberechtigte
Waldbesitzer
Fördergebende Institution
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MLV)
Förderart
Zuschuss auf Festbetragsbasis
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Förderfenster
Geöffnet
Weitere Informationen
Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement
Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind. Es werden elf bzw. zwölf Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements vorgegeben, die über zehn bzw. 20 Jahre einzuhalten sind. Beispielsweise:
-
Verzicht auf Kahlschläge
-
Erhalt bzw. Erweiterung der klimaresilienten, standortheimischen Baumartendiversität
-
Anreicherung und Erhöhung der Diversität an Totholz
-
Maßnahmen zur Wasserrückerhaltung
Antragsberechtigte
Kommunen und Landkreise, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Zusammenschlüsse, GbR, Privatpersonen
Fördergebende Institution
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Förderart
Zuwendung: Förderung in Festbeträgen pro Hektar und liegt zwischen 55 und 100 Euro.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Förderfenster
Geöffnet