REVIER.GESTALTEN

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden Maßnahmen, die zu rekultivierenden Tagebauumfelder in diesen Bereichen aufwerten:

  • Landschaft
  • Städtebau
  • Kultur
  • Freizeit und Naherholung
  • Verkehr bzw. Mobilität
  • Naherholung
  • Ökologie bzw. Klimaanpassung

Antragsberechtigte

Kommunen, Privatpersonen, Organisationen, Unternehmen und Vereine.

Fördergebende Institution

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und die Bundesregierung

Förderart

Zuwendung

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig und wird über die Bezirksregierung Köln und/oder den Projektträger Jülich (PtJ) abgewickelt. Die Einrichung einer Projektidee erfolgt über ein Förderportal. Die weitere Bearbeitung erfolgt im Dialogverfahren.

Förderfenster

Geöffnet bis zum 31.12.2026

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Bodenschutz- und Altlastenförderung

Zur Unterstützung der Kommunen bei der Altlastenbearbeitung hat das Land NRW seit 1983 die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes“ aufgelegt

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

I. Untersuchung und Sanierung von Altlasten

  • Erfassung von Altlasten
  • Gefährdungsabschätzung
  • Sanierungsuntersuchungen
  • Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen
  • Überwachungsmaßnahmen

II. Sonstige Maßnahmen des Bodenschutzes

  • Bodenbelastungskarten
  • Erfassung von Brachflächen
  • Erfassung von Entsiegelungspotenzialen
  • Bodenfunktionskarten
  • Untersuchungen zum Erhalt und zur Verbesserung der Klimaschutzfunktion von Böden
  • Aktivitäten zur Verbesserung des Bodenbewusstseins
  • Erosionsgefährdete Gebiete

Antragsberechtigte

Gemeinden und Gemeindeverbände

Fördergebende Institution

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei 80 %. Der förderfähige Mindestzuwendungsbetrag liegt bei 12.800 Euro.

 

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren wird über eine Dringlichkeitsliste abgewickelt. Die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung.

Förderfenster

Das Förderfenster ist geöffnet.

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Europäische Stadtinitiative

Das Ziel der Europäischen Stadtinitiative ist die Stärkung integrierter und partizipativer Ansätze der nachhaltigen Stadtentwicklung und die Verknüpfung zu EU-Politikfeldern, insbesondere der Kohäsionspolitik.

Fördergegenstand

Strategische Maßnahmen und Personal.

Förderfähige Maßnahmen

Im aktuellen Förderaufruf gibt es zwei Förderstränge:

  1. Unterstützung innovativer Maßnahmen der Stadtentwicklung und
  2. Unterstützung von Kapazitäts- und Wissensaufbau, territoriale Folgenabschätzungen, Politikentwicklung und Kommunikation.

Klimaanpassungsmaßnahmen sind in der Kategorie: Sichere, geschützte und widerstandsfähige Städte im zweiten Förderstrang förderfähig.

Hier werden neue innovative Dienstleistungen, Infrastrukturen und Ausrüstungen, die auch zur Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen und öffentlicher Räume beitragen sowie die Ausarbeitung und Anwendung von Präventions- und Krisenmanagementplänen und -techniken, begleitet von spezialisierten Schulungen für lokale Fachkräfte und Sensibilisierungstechniken für Bürger, gefördert. Diese Stärkung der Prävention und Minderung von Natur- und menschengemachten Katastrophen betrachtet besonders Industrielle Risiken, Extremwetterereignisse, Waldbrände, Erdbeben, sowie öffentliche Gesundheitsrisiken.

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

Europäische Union (EU)

Förderart

Zuschuss. Die Förderquote liegt bei bis zu 80 %. Die maximale Zuschusshöhe liegt bei 160.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig

Förderfenster

Das Förderfenster ist geschlossen.

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

Klimaanpassung.Kommunen.NRW

Definiertes Ziel des Aufrufs „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ ist die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels, indem parallel zum Klimaschutz die Widerstandsfähigkeit von Umwelt, Natur und Menschheit gestärkt und Klimawandelvorsorge betrieben werden.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden:

  • Vorhaben zum Schutz vor Überhitzung, Dürre und Trockenheit
  • Vorhaben zur Schaffung von Verdunstungskühle
  • Vorhaben zur Wiederherstellung natürlicher Bodenaustausch-Prozesse
  • Vorhaben zur Verfolgung des Schwammstadt-Prinzips (zum Versickern, Verdunsten, Speichern, Zurückhalten und schadfreiem Ableiten von Niederschlagwasser)
  • Vorhaben zum Schutz vor klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen

Antragsberechtigte

Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen

Fördergebende Institution

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
EU - Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE)

 

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 200.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Geschlossen

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Knowledge for Action in Prevention & Preparedness (KAPP)

Der Förderaufruf „Knowledge for Action in Prevention and Preparedness“ (KAPP) zielt darauf ab, Projekte zu identifizieren, die die Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedstaaten und teilnehmenden Staaten in den Bereichen Katastrophenvorbeugung und -vorbereitung stärken. Zudem bietet er eine Testumgebung und eine Lernmöglichkeit für alle Akteure, die an Einsätzen zur zivilen Schutzassistenz beteiligt sind.

Fördergegenstand

Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Maßnahmen zur Klimaanpassung sind förderfähig über Topic 1: Prevention. Dieser ist aufgeteilt in folgende Einzelbereiche:

Priority 1: Risk assessments, anticipation and risk management planning

Priority 2: Risk awareness

Priority 3: Early warning

Priority 4: Wildfire risk management

Antragsberechtigte

Staatliche und private Organisationen

Fördergebende Institution

Europäische Union (EU)

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt bei bis zu 90 %. Die maximale Zuschusshöhe liegt bei 1.000.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

zur Zeit geschlossen

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)

Hilfen für den Wiederaufbau von Infrastruktur in Kommunen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem "Wiederaufbaufonds" Kommunen beim Wiederaufbau und der Schadensbeseitigung nach der Flutkatastrophe 2021. Hierzu gehören auch Träger sozialer Einrichtungen und Vereine.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Beantragt werden können Billigkeitsleistungen zur Schadensbeseitigung an:

  • Städtebaulicher Infrastruktur wie historischen Innenstädten, Denkmälern, Plätzen, Brücken oder Parks,
  • Sozialer Infrastruktur wie Anlagen zur Kinderbetreuung, Schulen oder Krankenhäusern,
  • Verkehrlicher Infrastruktur, einschließlich der unbeweglichen ÖPNV-Infrastruktureinrichtungen und des Rad- und Fußverkehrs,
  • Wasser- und abfallwirtschaftlichen Einrichtungen wie Trinkwasserversorgungsanlagen, Kläranlagen oder Deponien,
  • Kultureinrichtungen in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft wie Museen, Theatern, Bibliotheken oder soziokulturellen Zentren,
  • Öffentlichen Archiven, universitären Sammlungen etc. (Hinweis: Die Wiederherstellung von privatem Archivgut wird über das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen abgewickelt; Einzelheiten finden Sie hier: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/programm-hochwasser-2021)

Antragsberechtigte

Durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 betroffene Kommunen und Träger von Einrichtungen der Daseinsvorsorge (festgelegte Bereiche).

Fördergebende Institution

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig. (mit einem Gutachten ab einem Schaden über 50.000 Euro)

Förderfenster

Geöffnet bis zum 30. Juni 2026

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms

Online Antragsformular

Förderrichtlinie (in Überarbeitung und nicht aktuell)

 

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)

Interreg VI B: Nordwesteuropa

Ziel von Interreg Nordwesteuropa ist es, einen grünen, intelligenten und gerechten Wandel in Nordwesteuropa zu unterstützen. Im Programmzeitraum 2021-2027 werden Projekte gefördert, die den Übergang zu klimaneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Gesellschaften vorantreiben und Umweltauswirkungen mindern.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen sowie Personal, Bildung und Information

Förderfähige Maßnahmen

Die Fördermaßnahmen zur Klimaanpassung liegen in Priorität 1 Klima- und Umwelt:

  • Anpassung an den Klimawandel und Katastrophenprävention
  • Naturschutz und Biodiversität

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Unternehmen, soziale Einrichtungen und Verbände

Fördergebende Institution

Europäische Union (EU)

Förderart

Zuschuss

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Geschlossen

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

Interreg VI A: Deutschland-Niederlande

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen sowie Personal, Bildung und Information

Förderfähige Maßnahmen

Die förderfähigen Maßnahmen mit Klimaanpassungsbezug liegen in Priorität 2:

  • Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
  • Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Unternehmen, soziale Einrichtungen und Verbände, Sonstige

Fördergebende Institution

Europäische Union (EU)

Förderart

Zuschuss (Summe je nach Ziel)

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet (Programm endet 2027)

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)