REVIER.GESTALTEN
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden Maßnahmen, die zu rekultivierenden Tagebauumfelder in diesen Bereichen aufwerten:
- Landschaft
- Städtebau
- Kultur
- Freizeit und Naherholung
- Verkehr bzw. Mobilität
- Naherholung
- Ökologie bzw. Klimaanpassung
Antragsberechtigte
Kommunen, Privatpersonen, Organisationen, Unternehmen und Vereine.
Fördergebende Institution
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und die Bundesregierung
Förderart
Zuwendung
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig und wird über die Bezirksregierung Köln und/oder den Projektträger Jülich (PtJ) abgewickelt. Die Einrichung einer Projektidee erfolgt über ein Förderportal. Die weitere Bearbeitung erfolgt im Dialogverfahren.
Förderfenster
Geöffnet bis zum 31.12.2026
Weitere Informationen
Bodenschutz- und Altlastenförderung
Zur Unterstützung der Kommunen bei der Altlastenbearbeitung hat das Land NRW seit 1983 die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes“ aufgelegt
Fördergegenstand
Förderfähige Maßnahmen
I. Untersuchung und Sanierung von Altlasten
- Erfassung von Altlasten
- Gefährdungsabschätzung
- Sanierungsuntersuchungen
- Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen
- Überwachungsmaßnahmen
II. Sonstige Maßnahmen des Bodenschutzes
- Bodenbelastungskarten
- Erfassung von Brachflächen
- Erfassung von Entsiegelungspotenzialen
- Bodenfunktionskarten
- Untersuchungen zum Erhalt und zur Verbesserung der Klimaschutzfunktion von Böden
- Aktivitäten zur Verbesserung des Bodenbewusstseins
- Erosionsgefährdete Gebiete
Antragsberechtigte
Gemeinden und Gemeindeverbände
Fördergebende Institution
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt bei 80 %. Der förderfähige Mindestzuwendungsbetrag liegt bei 12.800 Euro.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren wird über eine Dringlichkeitsliste abgewickelt. Die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung.
Förderfenster
Das Förderfenster ist geöffnet.
Weitere Informationen
Europäische Stadtinitiative
Das Ziel der Europäischen Stadtinitiative ist die Stärkung integrierter und partizipativer Ansätze der nachhaltigen Stadtentwicklung und die Verknüpfung zu EU-Politikfeldern, insbesondere der Kohäsionspolitik.
Fördergegenstand
Strategische Maßnahmen und Personal.
Förderfähige Maßnahmen
Im aktuellen Förderaufruf gibt es zwei Förderstränge:
- Unterstützung innovativer Maßnahmen der Stadtentwicklung und
- Unterstützung von Kapazitäts- und Wissensaufbau, territoriale Folgenabschätzungen, Politikentwicklung und Kommunikation.
Klimaanpassungsmaßnahmen sind in der Kategorie: Sichere, geschützte und widerstandsfähige Städte im zweiten Förderstrang förderfähig.
Hier werden neue innovative Dienstleistungen, Infrastrukturen und Ausrüstungen, die auch zur Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen und öffentlicher Räume beitragen sowie die Ausarbeitung und Anwendung von Präventions- und Krisenmanagementplänen und -techniken, begleitet von spezialisierten Schulungen für lokale Fachkräfte und Sensibilisierungstechniken für Bürger, gefördert. Diese Stärkung der Prävention und Minderung von Natur- und menschengemachten Katastrophen betrachtet besonders Industrielle Risiken, Extremwetterereignisse, Waldbrände, Erdbeben, sowie öffentliche Gesundheitsrisiken.
Antragsberechtigte
Kommunen
Fördergebende Institution
Europäische Union (EU)
Förderart
Zuschuss. Die Förderquote liegt bei bis zu 80 %. Die maximale Zuschusshöhe liegt bei 160.000 Euro.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig
Förderfenster
Das Förderfenster ist geschlossen.
Weitere Informationen
Klimaanpassung.Kommunen.NRW
Definiertes Ziel des Aufrufs „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ ist die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels, indem parallel zum Klimaschutz die Widerstandsfähigkeit von Umwelt, Natur und Menschheit gestärkt und Klimawandelvorsorge betrieben werden.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden:
- Vorhaben zum Schutz vor Überhitzung, Dürre und Trockenheit
- Vorhaben zur Schaffung von Verdunstungskühle
- Vorhaben zur Wiederherstellung natürlicher Bodenaustausch-Prozesse
- Vorhaben zur Verfolgung des Schwammstadt-Prinzips (zum Versickern, Verdunsten, Speichern, Zurückhalten und schadfreiem Ableiten von Niederschlagwasser)
- Vorhaben zum Schutz vor klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen
Antragsberechtigte
Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen
Fördergebende Institution
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
EU - Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE)
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 200.000 Euro.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden.
Förderfenster
Geschlossen
Weitere Informationen
Knowledge for Action in Prevention & Preparedness (KAPP)
Der Förderaufruf „Knowledge for Action in Prevention and Preparedness“ (KAPP) zielt darauf ab, Projekte zu identifizieren, die die Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedstaaten und teilnehmenden Staaten in den Bereichen Katastrophenvorbeugung und -vorbereitung stärken. Zudem bietet er eine Testumgebung und eine Lernmöglichkeit für alle Akteure, die an Einsätzen zur zivilen Schutzassistenz beteiligt sind.
Fördergegenstand
Strategische Maßnahmen und Personal
Förderfähige Maßnahmen
Maßnahmen zur Klimaanpassung sind förderfähig über Topic 1: Prevention. Dieser ist aufgeteilt in folgende Einzelbereiche:
Priority 1: Risk assessments, anticipation and risk management planning
Priority 2: Risk awareness
Priority 3: Early warning
Priority 4: Wildfire risk management
Antragsberechtigte
Staatliche und private Organisationen
Fördergebende Institution
Europäische Union (EU)
Förderart
Zuwendung: Die Förderquote liegt bei bis zu 90 %. Die maximale Zuschusshöhe liegt bei 1.000.000 Euro.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden.
Förderfenster
zur Zeit geschlossen
Weitere Informationen
Hilfen für den Wiederaufbau von Infrastruktur in Kommunen
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem "Wiederaufbaufonds" Kommunen beim Wiederaufbau und der Schadensbeseitigung nach der Flutkatastrophe 2021. Hierzu gehören auch Träger sozialer Einrichtungen und Vereine.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
Beantragt werden können Billigkeitsleistungen zur Schadensbeseitigung an:
- Städtebaulicher Infrastruktur wie historischen Innenstädten, Denkmälern, Plätzen, Brücken oder Parks,
- Sozialer Infrastruktur wie Anlagen zur Kinderbetreuung, Schulen oder Krankenhäusern,
- Verkehrlicher Infrastruktur, einschließlich der unbeweglichen ÖPNV-Infrastruktureinrichtungen und des Rad- und Fußverkehrs,
- Wasser- und abfallwirtschaftlichen Einrichtungen wie Trinkwasserversorgungsanlagen, Kläranlagen oder Deponien,
- Kultureinrichtungen in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft wie Museen, Theatern, Bibliotheken oder soziokulturellen Zentren,
- Öffentlichen Archiven, universitären Sammlungen etc. (Hinweis: Die Wiederherstellung von privatem Archivgut wird über das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen abgewickelt; Einzelheiten finden Sie hier: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/programm-hochwasser-2021)
Antragsberechtigte
Durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 betroffene Kommunen und Träger von Einrichtungen der Daseinsvorsorge (festgelegte Bereiche).
Fördergebende Institution
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD)
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig. (mit einem Gutachten ab einem Schaden über 50.000 Euro)
Förderfenster
Geöffnet bis zum 30. Juni 2026
Weitere Informationen
Förderrichtlinie (in Überarbeitung und nicht aktuell)
Interreg VI B: Nordwesteuropa
Ziel von Interreg Nordwesteuropa ist es, einen grünen, intelligenten und gerechten Wandel in Nordwesteuropa zu unterstützen. Im Programmzeitraum 2021-2027 werden Projekte gefördert, die den Übergang zu klimaneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Gesellschaften vorantreiben und Umweltauswirkungen mindern.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen sowie Personal, Bildung und Information
Förderfähige Maßnahmen
Die Fördermaßnahmen zur Klimaanpassung liegen in Priorität 1 Klima- und Umwelt:
- Anpassung an den Klimawandel und Katastrophenprävention
- Naturschutz und Biodiversität
Antragsberechtigte
Kommunen, kommunale Unternehmen, soziale Einrichtungen und Verbände
Fördergebende Institution
Europäische Union (EU)
Förderart
Zuschuss
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden.
Förderfenster
Geschlossen
Weitere Informationen
Interreg VI A: Deutschland-Niederlande
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen sowie Personal, Bildung und Information
Förderfähige Maßnahmen
Die förderfähigen Maßnahmen mit Klimaanpassungsbezug liegen in Priorität 2:
- Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
- Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft
Antragsberechtigte
Kommunen, kommunale Unternehmen, soziale Einrichtungen und Verbände, Sonstige
Fördergebende Institution
Europäische Union (EU)
Förderart
Zuschuss (Summe je nach Ziel)
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Förderfenster
Geöffnet (Programm endet 2027)