Transformationsinitiative Stadt-Land-Zukunft – Wasserversorgung der Zukunft

Ein Zuschuss für die Forschung und Entwicklung an zukunftsfähigen Infrastrukturen in der Wasserversorgung.

Fördergegenstand

Strategische Maßnahmen und Personal, Bildung und Forschung

Förderfähige Maßnahmen

  • Entwicklung von innovativen Technologien zur Minimierung des Ressourcen- und Energiebedarfs der Wasserversorgung (zum Beispiel integriertes Stoffstrommanagement; Neuartige Werkzeuge zur Bilanzierung von Stoffströmen, der Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit)
  • Entwicklung neuartiger und innovativer Management- und Betriebskonzepte für Wasserinfrastrukturen, die den sich ändernden Rahmenbedingungen gerecht werden (zum Beispiel Ressourcenverfügbarkeit, Bedarfsprognosen, (regionale) Klimawandelfolgen, demographische Entwicklung)
  • Innovative Lösungsvorschläge für die Vernetzung grauer und blaugrüner Wasserinfrastrukturen, aus denen sich neuartige dezentrale und interkommunale Versorgungskonzepte für den ländlichen und urbanen Raum ableiten lassen (zum Beispiel neuartige Kooperationsformen und Kopplung von Wasserinfrastrukturen und Synergien zwischen Bewirtschaftungsplänen)

Antragsberechtigte

Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie weitere gesellschaftliche Organisationen

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

zur Zeit geschlossen

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)

NRW.BANK Moderne Schule

Finanzierung aller Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen und Volkshochschulen sowie in deren Einrichtungen und Ausstattungen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • der Bau und die Modernisierung von Schulen und Volkshochschulen, darunter auch Klimaanpassungsmaßnahmen
  • Einrichtungen und Ausstattungen der Schulen und Volkshochschulen
  • Grundstücke, die notwendiger Bestandteil einer Maßnahme sind
  • Planungskosten für maximal zwei/drei Vorjahre ab Antragstellung/Zusage, soweit nachweislich eine konkrete Investitionsmaßnahme erfolgt ist

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

NRW.BANK

Förderart

Kredit (Maximal bis 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller)

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet

Gesundheit, Hitzevorsorge (Lanuk Rot)

Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa)

Das Bundesumweltministerium unterstützt Kommunen und andere regionale Akteurinnen und Akteure in drei ausgewählten Strukturwandelregionen (Lausitzer, Mitteldeutsches und Rheinisches Revier) bei der Umsetzung von Modellvorhaben zur ökologischen Nachhaltigkeit. Ziel ist der Einstieg in einen langfristig umweltverträglichen Entwicklungspfad im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS).

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen sowie Personal, Bildung und Information

Förderfähige Maßnahmen

Förderung konzeptioneller Maßnahmen zur Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie:

  • Kommunale Nachhaltigkeitskonzepte
  • Kommunales Nachhaltigkeitsmanagement
  • Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Teilhabe / Kommunale und regionale Wettbewerbe und Kampagnen
  • Außerschulische Bildungs- und Kulturprojekte 

Förderung investiver Maßnahmen zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie:

  • Nachhaltige, biodiversitätsfördernde Gestaltung von Flächen, Dächern und Fassaden 
  • Maßnahmen für mehr Umweltgerechtigkeit in Quartieren und Stadtteilen
  • Entsiegelung von Flächen und Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen
  • Naturnahe Gestaltung / Renaturierung von kommunalen und privaten Gewässern sowie deren Ufer
  • Beiträge für umweltfreundlichen und nachhaltigen Tourismus sowie Freizeit- und Erholungsgestaltung unter besonderer Berücksichtigung der Biodiversitätsförderung 
  • Schaffung von umweltverträglichen Mobilitätskonzepten für nachhaltige Tourismus- und Freizeitgestaltung
  • Außerschulische Umwelt- und Naturschutzbildung

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Unternehmen, soziale Einrichtungen und Verbände sowie Sonstige im Rheinsichen Revier (Region Aachen mit den Kreisen Düren, Euskirchen, Heinsberg, Stadt und Städteregion Aachen sowie die Stadt Mönchengladbach, der Rhein-Erft-Kreis und der Rhein-Kreis Neuss)

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt zwischen 75 % und 100 %. Die minimale Fördersumme liegt bei 15.000 €

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Das Förderprogramm ist zurzeit geschlossen. Ein weiterer Förderaufruf ist für 2026 geplant.

 

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

Förderung von Mietwohnraum

Die Mietwohnraumförderung fördert die Modernisierung bestehender Mietwohngebäude und die Verbesserung des Wohnumfelds unter bestimmten Voraussetzungen durch ein Darlehen. Gefördert werden unter anderem Anpassungsmaßnahmen an Klimafolgen, wie Verschattungselemente, Dach- und Fassadenbegrünung oder Maßnahmen zur dezentralen Versickerung.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Technologieoffene Entwicklung des Wohnungsbaus:

  • Förderung fortschrittlicher Standards und Anreize

Stadtentwicklung und soziale Durchmischung:

  • Besondere Aufmerksamkeit für geordnete Stadtentwicklung
  • Fokus auf Innenentwicklungen und integrierte Standorte

Klimaschutz und Energieeffizienz:

  • Reduktion von klimaschädlichen Treibhausgasen
  • Verringerung von Energiekosten und Erhöhung der Energiesicherheit
  • Zusatzförderungen für fortschrittliche Effizienzstandards und Klimaschutzmaßnahmen

Lebenssituation und Wohnbedarfe:

  • Förderung generationengerechten bzw. -übergreifenden Wohnens
  • Ausweitung der Förderung für Wohnraum für Auszubildende und Studierende
  • Standard-Barrierefreiheit ab Gebäudeklasse 3 in Landesbauordnung
  • Zusatzförderungen für Maßnahmen des ergänzenden Barrierenabbaus
  • Schwerpunkt auf Wohnplätze für Menschen mit Behinderungen

Ganzheitliche Siedlungsentwicklung:

  • Fokus auf Wohnungsbauprojekte, die die Entwicklung eines Wohnviertels berücksichtigen
  • Mischung von Fördermaßnahmen (Mietwohnungen, Modernisierung, Eigentum) in einem Quartier

Innovations- und Transformationsmotor für Wohnungsbau:

  • Unterstützung von experimentellem Wohnungsbau
  • Förderung von Wohnprojekten mit innovativem Anspruch und Qualitäten über Standards hinaus

Antragsberechtigte

Kommunale Unternehmen, Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, Bauträger, Genossenschaften und soziale Träger

Fördergebende Institution

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD)

Förderart

Kredit (max. 150.000 €)

Antragsverfahren

Anträge sind bei den örtlichen Bewilligungsbehörden (Kreise und Kreisfreie Städte) einzureichen. Eine Einbindung der NRW.BANK ist zwingend notwendig, sobald das Vorhaben aus Sicht der Bewilligungsbehörde Realisierungschancen hat.

Förderfenster

Geöffnet

Weitere Informationen

Gesundheit, Hitzevorsorge (Lanuk Rot)

10.000 Grüne Dächer

10.000 Grüne Dächer – das ist ein Aufruf an alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien oder Grundstücken in der Emscher-​Region. Helfen Sie mit, unsere Städte an den Klimawandel anzupassen und begrünen Sie Ihre Dächer! Das Förderprogramm der Emschergenossenschaft als Teil der Zukunftsinitiative Klima.Werk unterstützt Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende und andere finanziell.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Gründachausbau

Antragsberechtigte

Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende sowie sonstigen in den Kommunen der Emschergenossenschaft und des Lippeverbands.

Fördergebende Institution

Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV) im Rahmen der Zukunftsinitiative Klima.Werk

 

Förderart

Zuschuss (50 €/m²)

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig. Die Antragstellung erfolgt über ein Förderportal.

Förderfenster

Geöffnet

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo)

Vulnerable Personengruppen wie alte Menschen, aber auch Kinder und Jugendliche sind den Gefahren und Risiken der Klimakrise besonders ausgesetzt. Sie sind außerordentlich schutzbedürftig und benötigen Unterstützung, um sich gegen die Folgen der Klimakrise zu wappnen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich auf die Folgen der Klimakrise vorzubereiten und sich an diese anzupassen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen und Personal, Bildung und Information

Förderfähige Maßnahmen

Förderschwerpunkt 1: Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise

Förderschwerpunkt 2: Umsetzung vorbildhafter Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten

Förderschwerpunkt 3: übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“ (Personalausgabenförderung)

Antragsberechtigte

Soziale Einrichtungen sowie deren Träger, die

  • öffentlich rechtlich organisiert sind (außer Förderschwerpunkt 3)
  • privatrechtlich organisiert und gemeinnützig sind

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Die maximale Fördersumme liegt bei 500.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Das Förderfenster ist geschlossen.

Gesundheit, Hitzevorsorge (Lanuk Rot)

Städtebauförderung

Städtebauförderung macht Brachflächen zu lebendigen Zentren, Plätze zu Treffpunkten und Bauwerke zu Wahrzeichen: Das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund stellen seit mehr als 50 Jahren Finanzmittel im Rahmen der Städtebauförderung zur Verfügung. Ländliche wie städtische Räume werden unterstützt mit dem Ziel, die Attraktivität unserer Städte und Gemeinden als Wirtschafts-, Wohn-, Lebens- und Naturstandorte zu stärken. Seit 2021 ist die Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung Pflicht!

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Verbesserung der grünen Infrastruktur, sind verpflichtende Fördervoraussetzung für alle Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung.

Programmlinien:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD)

Förderart

Zuschuss (min. 100.000 €)

Antragsverfahren

Förderanträge für die Städtebauförderung sind bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung zu stellen.

Förderfenster

Geöffnet

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms

Förderrichtlinie

die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

InvestEU

InvestEU soll nachhaltigen Investitionen, Innovationen, sozialer Teilhabe und der Beschäftigung in Europa einen kräftigen Schub verleihen. Hierbei wird Wert auf nachhaltige Infrastruktur, Forschung, Innovation und Digitalisierung sowie soziale Investitionen und Kompetenzen gelegt. Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Der InvestEU-Fonds konzentriert sich auf vier Schwerpunkte der EU-Politik. Er fördert Kredite und Investitionen dort, wo die EU den größten Mehrwert erzielen kann:

  • Nachhaltige Infrastruktur
  • Forschung, Innovation und Digitalisierung
  • Kleine und mittlere Unternehmen sowie
  • Soziale Investitionen und Kompetenzen

Antragsberechtigte

(Kommunale) Unternehmen

Fördergebende Institution

Europäische Union (EU)

Förderart

Kredit

Antragsverfahren

Sonstiges

Förderfenster

Geöffnet

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms

Vergabe durch die European Investment Bank

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Horizont Europa

Das Horizont Europa Programm ist ein breit aufgestelltes Förderprogramm, welches seine zweite von drei Säulen auf den Bereich Gesundheit, Kultur, inklusive Gesellschaft, zivile Sicherheit, Digitalisierung, Industrie, Weltraum, Klima, Energie, Mobilität und Bioökonomie ausgerichtet hat. In dem Programm werden Projektideen vorgestellt und ausgeschrieben.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Die förderfähigen Maßnahmen zur Klimaanpassung liegen in der EU Mission: Anpassung an den Klimawandel, in welchem Regionen und Gemeinden z. B. als Pilotregionen gefördert werden können.

Konkret liegen hier sechs Förderaufrufe vor:

  • HORIZON-MISS-2025-01-CLIMA-01: Unterstützung von Regionen und lokalen Behörden bei der Bewertung von Klimarisiken

  • HORIZON-MISS-2025-01-CLIMA-02: Unterstützung von regionalen und lokalen Behörden bei der Entwicklung ihrer Aktionspläne für Klimaresilienz

  • HORIZON-MISS-2025-01-CLIMA-03: Demonstration von Lösungen zur Unterstützung von Brennpunkten in Küstenregionen bei der Anpassung an den Klimawandel

  • HORIZON-MISS-2025-01-CLIMA-04: Erprobung und Demonstration innovativer Lösungen zur Verbesserung der Resilienz gegenüber extremer Hitze, einschließlich der Bewältigung gesundheitlicher Auswirkungen

  • HORIZON-MISS-2025-01-CLIMA-05: Besseres Verständnis von Anreizen für die Finanzierung von Anpassungslösungen durch den privaten Sektor

  • HORIZON-MISS-2025-01-CLIMA-06: Pre-Commercial Auftragsvergabe bahnbrechender Lösungen zur Klimaanpassung öffentlicher Gebäude

Antragsberechtigte

Kommunen, Kommunale Unternehmen, Soziale Einrichtungen sowie Verbände und Sonstige

Fördergebende Institution

Europäische Union

Förderart

Zuwendung

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig

Förderfenster

Geöffnet bis zum 24 September 2025

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

Förderprogramm für Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte (FKKP)

Kommunalverwaltungen können über das Förderinstrument „Förderprogramm für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte“ (FKKP) eine Zuwendung für entwicklungspolitische Projekte beantragen, die im Kontext partnerschaftlicher Kommunalbeziehungen mit einem Land des Globalen Südens entwickelt und umgesetzt werden.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind nur Projekte, die sich der kommunalen Entwicklungspolitik zuordnen lassen und die unmittelbar und ausdrücklich beitragen zur:

  • Klimaminderung/Reduktion von Treibhausgasemissionen durch die Nutzung von effizienten und/oder regenerativen Technologien und/oder
  • Klimafolgenanpassung/Fähigkeit der Anpassung an den Klimawandel in davon besonders betroffenen Regionen (inkl. durch sogenannte slow-onset events) und/oder
  • Integration von Klimaschutz und -anpassung in Entwicklungsziele und -maßnahmen der Empfängerländer u. a. durch Institutionenaufbau, Kapazitätsentwicklung relevanter zivilgesellschaftlicher Akteure

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Förderart

Zuschuss; Die Fördersumme liegt zwischen 100.000 € und 500.000 €.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Förderfenster geschlossen

Weitere Informationen

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)