Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS)

Das Förderprogramm fördert Vorhaben, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Dies soll u.a. mit Hilfe von Klimaanpassungsmanagerinnen und -managern geschehen.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

Förderschwerpunkt A: Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement

  • A.1: Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts (Erstvorhaben) durch eine Klimaanpassungsmanagerin/ ein Klimaanpassungsmanager
  • A.2: Umsetzungsvorhaben (Anschlussvorhaben)
  • A.3: Ausgewählte Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel

Förderschwerpunkt B: Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung

  • Modul 1: Erstellung eines Konzeptes
  • Modul 2: Umsetzung eines Konzeptes

Antragsberechtigte

Kommunen (auch Kreise), kommunale Unternehmen, Verbände

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt zwischen 50 % und 90 %. Die maximale Zuwendungshöhe liegt bei 275.000
Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Das Förderfenster ist bis zum 15.08.2025 geöffnet.

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

Wohnviertel im Wandel

Das EFRE-Förderprogramm fördert die Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen, in denen sich ökonomische, soziale, demografische, städtebauliche und ökologische Herausforderungen konzentrieren. Schwerpunkte werden dabei auf die Themen „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ und „nachhaltige Entwicklung“ gelegt.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Entwicklung und Aufbereitung von Brach- und Konversionsflächen zu stadtentwicklungspolitischen Zwecken
  • Generationengerechte und klimafreundliche Aufwertung bestehender und Herstellung neuer öffentlicher Grün- und Freiflächen (zum Beispiel Parkanlagen, Entsiegelung von öffentlich zugänglichen Schulhöfen, Spiel- und Freizeitanlagen)
  • Verbesserung des öffentlichen Raumes/Wohnumfeldes (Straßen, Wege, Plätze inklusive Begleitgrün)
  • Modernisierung und Herstellung öffentlicher Gemeinbedarfseinrichtungen für Zwecke der Begegnung, der kulturellen oder sozialen Versorgung, der außerschulischen Bildung und des Sports sowie zur Integration von Zuwanderern (zum Beispiel Stadtteilbibliotheken, Musikschulen, Volkshochschulen, Schwimmbäder)

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW (MHKBD)

EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt je nach Kommune zwischen 40 % und 80 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 200.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Geschlossen

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms

Förderbekanntmachung

Fördersätze 2024

die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Grüne Infrastruktur

Ziel des EFRE-Förderprogramms ist es, naturnahe Vorhaben im Siedlungsbereich und dessen Umland zu unterstützen, die dabei helfen, ökologisch wertvolle Flächen zu entwickeln und untereinander im urbanen Raum sowie mit Flächen im ländlichen Raum zu vernetzen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Offenlandflächen
  • Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Gehölzstrukturen, wie Sukzessionswald, Baumreihen und Waldstrukturen,
  • Sicherung und Schaffung von naturnahen Gewässern, Auen und Feuchtbereichen
  • Entsiegelung und Entwicklung von Flächen zum Anlegen naturnaher Strukturen
  • Schaffung naturverträglicher Erholungsflächen

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Einrichtungen und Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, sowie Vereine und Stiftungen

Fördergebende Institution

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 200.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet bis zum 31.12.2025

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms

EFRE-Antragsportal

Förderbekanntmachung

Förderrichtlinie

die Bearbeitung erfolgt über die zuständige Bezirksregierung

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL)

Zuschuss für Maßnahmen, mit denen Sie die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umsetzen oder das Hochwasserrisikomanagement verbessern können. Zusätzlich sind hier auch Sparregengefahrenkarten, darauf aufbauende Risikoanalysen und Konzepte förderfähig.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

  • Grundsätzliche oder überregionalen Planungen
  • Monitoring und Untersuchungen
  • Wasserbauliche Maßnahmen
  • Flächenbereitstellung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Erstellung von Starkregengefahrenkarten, -risikoanalysen und -konzepten
  • Bildungsarbeit

 

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Unternehmen, sondergesetzliche Wasserverbände, Sonstige

Fördergebende Institution

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)

Förderart

Zuschuss, grundsätzlich 40 bis 80 % der förderfähigen Ausgaben, für Unternehmen 25 bis 70 %

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

zur Zeit geschlossen.

Antragstellungen jeweils zum 30.10. eines jeden Jahres

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms

Förderrichtlinie

Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement

die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)