#338DFF

Förderrichtlinie für klimabezogene Maßnahmen der Auenrenaturierung an Fließgewässern

Das Bundesumweltministerium unterstützt mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) unter anderem Kommunen, Länder, Stiftungen, Verbände und Vereine dabei, Flüsse und Auen naturnah zu gestalten und so den Natürlichen Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel zu stärken.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind:

  • Entwicklung gewässer- und auentypischer Lebensräume
  • Wiederherstellung und Entwicklung natürlicher Gewässer- und Uferbereiche
  • Wiederherstellung naturnaher Abfluss- und Bodenwasserverhältnisse 
  • Wiederherstellung naturnaher Ausuferung und Wiedervernässung 
  • Nutzungsanpassungen zur Verbesserung der Treibhausgasbilanz
  • direkt damit verbundene „dienende“ Maßnahmen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind: Kommunen und Kommunalverbände, Wasser- und Bodenverbände, Landesbehörden des Schutzgebiets-, Naturschutz- und Landschaftsschutzes sowie Träger der Unterhaltungslast und des Ausbaus von Gewässern sowie Stiftungen und Vereine, die dem Förderzweck der Richtlinie entsprechen. 

Fördergebende Institution

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit 

Förderart

Zuwendung

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. 

Zunächst Einreichung einer Projektskizze, nach positiver Bewertung Vollantragsstellung.

Förderfenster

Das Förderfenster ist geöffnet bis zum 31.12.2026

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung

Klimaanpassung.Kommunen.NRW - niederschwellige Maßnahmenförderung

Ziel dieser Richtlinie ist es, Investitionen in Einzelmaßnahmen oder in kombinierte Maßnahmen anzureizen, die einen Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels leisten können. Gefördert werden Ausgaben für investive Vorhaben in Nordrhein-Westfalen an, auf oder in Gebäuden, Liegenschaften, Infrastruktureinrichtungen sowie im öffentlichen Raum, die der Klimafolgenanpassung dienen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind folgende Maßnahmen:

  • Entsiegelung befestigter Flächen zugunsten von Grünflächen,

  • Begrünungsmaßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Baum- und Strauchpflanzungen, gekoppelt mit Regenwasserspeicherung und -nutzung zur Bewässerung,

  • Anlegen von Mulden, bewachsenen Gräben oder Wasserspeichern unter Bäumen (Rigolen) zur Regenwasserversickerung und eventuell -speicherung („Schwammstadtkonzept“),

  • Weitere Maßnahmen der Regenwasserspeicherung und -nutzung zur Bewässerung von Grünflächen wie zum Beispiel naturnahe Rückhaltebecken/- anlagen, Retentionsflächen, Retentionstiefbeete, Sickerteiche, Füllkörperrigolen, oder ähnliches,

  • Retentionsgründächer (Grün- Blaudächer),

  • Klimaangepasste Umgestaltung von Schul- und Kitageländen, beispielsweise durch Entsiegelung von Schul- und Kitahöfen sowie das Anlegen eines Schul- oder Kitagartens, Biotops oder grünen Klassenzimmers,

  • Bau von Verschattungsanlagen und Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung (zum Beispiel außenliegenden Sonnenschutz, Sonnensegel),

  • Errichtung und Betrieb von Anlagen zur kostenlosen Bereitstellung von Trinkwasser

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind:

Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen, die eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben.

 

Fördergebende Institution

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
EU - Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE)

Förderart

Zuschuss oder Zuwendung: Die Förderquote liegt je nach Voraussetzungen zwischen 50 % und 90 %. Die förderfähigen Gesamtausgaben dürfen 200.000 Euro nicht überschreiten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig. Die Antragsstellung erfolgt über das EFRE. NRW.online-Portal oder schriftlich unter Verwendung der Antragsformulare beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima als bewilligenden Stelle.

Förderfenster

Das Förderfenster ist bis zum 31. Dezember 2026 geöffnet.

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung