KMU-innovativ: Nachhaltiges Wassermanagement
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, die innovative Lösungen für den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Wasser entwickeln. Sie werden mit der Maßnahme "KMU innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft" im Technologiefeld "Nachhaltiges Wassermanagament" gefördert.
Fördergegenstand
Förderfähige Maßnahmen
Im Fokus des KMU-i-Technologiefelds "Nachhaltiges Wassermanagement" stehen folgende Themenschwerpunkte:
- Technologien und Maßnahmen zur effizienten Nutzung der Ressource Wasser
- Wasserwiederverwendung, Energiegewinnung und Rückgewinnung von Nährstoffen aus Abwasser und Prozesswasser
- innovative Verfahren zur Trinkwassergewinnung und -aufbereitung
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in der Wassertechnologie
- effizientere Bewässerungstechnologien
- innovative Abwasser- und Regenwasserbehandlungstechnologien
- Maßnahmen zur Sanierung und Renaturierung von Wasserressourcen (zum Beispiel Grundwasser, Oberflächengewässer)
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind KMU. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt.
Fördergebende Institution
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden.
Förderfenster
Das Förderfenster ist bis zum 30. Juni 2027 geöffnet.
Weitere Informationen
Knowledge for Action in Prevention & Preparedness (KAPP)
Der Förderaufruf „Knowledge for Action in Prevention and Preparedness“ (KAPP) zielt darauf ab, Projekte zu identifizieren, die die Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedstaaten und teilnehmenden Staaten in den Bereichen Katastrophenvorbeugung und -vorbereitung stärken. Zudem bietet er eine Testumgebung und eine Lernmöglichkeit für alle Akteure, die an Einsätzen zur zivilen Schutzassistenz beteiligt sind.
Fördergegenstand
Strategische Maßnahmen und Personal
Förderfähige Maßnahmen
Maßnahmen zur Klimaanpassung sind förderfähig über Topic 1: Prevention. Dieser ist aufgeteilt in folgende Einzelbereiche:
Priority 1: Risk assessments, anticipation and risk management planning
Priority 2: Risk awareness
Priority 3: Early warning
Priority 4: Wildfire risk management
Antragsberechtigte
Staatliche und private Organisationen
Fördergebende Institution
Europäische Union (EU)
Förderart
Zuwendung: Die Förderquote liegt bei bis zu 90 %. Die maximale Zuschusshöhe liegt bei 1.000.000 Euro.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden.
Förderfenster
zur Zeit geschlossen
Weitere Informationen
Hilfen für den Wiederaufbau von Infrastruktur in Kommunen
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem "Wiederaufbaufonds" Kommunen beim Wiederaufbau und der Schadensbeseitigung nach der Flutkatastrophe 2021. Hierzu gehören auch Träger sozialer Einrichtungen und Vereine.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
Beantragt werden können Billigkeitsleistungen zur Schadensbeseitigung an:
- Städtebaulicher Infrastruktur wie historischen Innenstädten, Denkmälern, Plätzen, Brücken oder Parks,
- Sozialer Infrastruktur wie Anlagen zur Kinderbetreuung, Schulen oder Krankenhäusern,
- Verkehrlicher Infrastruktur, einschließlich der unbeweglichen ÖPNV-Infrastruktureinrichtungen und des Rad- und Fußverkehrs,
- Wasser- und abfallwirtschaftlichen Einrichtungen wie Trinkwasserversorgungsanlagen, Kläranlagen oder Deponien,
- Kultureinrichtungen in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft wie Museen, Theatern, Bibliotheken oder soziokulturellen Zentren,
- Öffentlichen Archiven, universitären Sammlungen etc. (Hinweis: Die Wiederherstellung von privatem Archivgut wird über das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen abgewickelt; Einzelheiten finden Sie hier: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/programm-hochwasser-2021)
Antragsberechtigte
Durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 betroffene Kommunen und Träger von Einrichtungen der Daseinsvorsorge (festgelegte Bereiche).
Fördergebende Institution
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD)
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig. (mit einem Gutachten ab einem Schaden über 50.000 Euro)
Förderfenster
Geöffnet bis zum 30. Juni 2026
Weitere Informationen
Förderrichtlinie (in Überarbeitung und nicht aktuell)
Transformationsinitiative Stadt-Land-Zukunft – Wasserversorgung der Zukunft
Ein Zuschuss für die Forschung und Entwicklung an zukunftsfähigen Infrastrukturen in der Wasserversorgung.
Fördergegenstand
Strategische Maßnahmen und Personal, Bildung und Forschung
Förderfähige Maßnahmen
- Entwicklung von innovativen Technologien zur Minimierung des Ressourcen- und Energiebedarfs der Wasserversorgung (zum Beispiel integriertes Stoffstrommanagement; Neuartige Werkzeuge zur Bilanzierung von Stoffströmen, der Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit)
- Entwicklung neuartiger und innovativer Management- und Betriebskonzepte für Wasserinfrastrukturen, die den sich ändernden Rahmenbedingungen gerecht werden (zum Beispiel Ressourcenverfügbarkeit, Bedarfsprognosen, (regionale) Klimawandelfolgen, demographische Entwicklung)
- Innovative Lösungsvorschläge für die Vernetzung grauer und blaugrüner Wasserinfrastrukturen, aus denen sich neuartige dezentrale und interkommunale Versorgungskonzepte für den ländlichen und urbanen Raum ableiten lassen (zum Beispiel neuartige Kooperationsformen und Kopplung von Wasserinfrastrukturen und Synergien zwischen Bewirtschaftungsplänen)
Antragsberechtigte
Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie weitere gesellschaftliche Organisationen
Fördergebende Institution
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden.
Förderfenster
zur Zeit geschlossen
Weitere Informationen
Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
Mit dem Bundesprogramm werden überjährige investive Projekte der Kommunen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel gefördert.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden umfassende bauliche Sanierungen und Modernisierungen der fördergegenständlichen Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen („klimafreundlicher Gebäudebetrieb“) und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern („klima- und ressourcenschonendes Bauen“). Das bedeutet: Bestandsgebäude sind grundsätzlich zu erhalten.
Antragsberechtigte
Kommunen
Fördergebende Institution
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Förderart
Zuschuss: Bei einer Förderquote zwischen 45 % und 75%.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden.
Förderfenster
zur Zeit geschlossen - für 2024 ist kein Förderaufruf geplant