Förderrichtlinie Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft (KRIS)

Mit dem Vorhaben der Ruhrkonferenz „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ soll die Klimaresilienz von Kommunen im Gebiet des Regionalverbands Ruhr nachhaltig verbessert werden. Dies soll bis 2040 durch die 25-prozentige Abkopplung von befestigten Flächen von der Mischkanalisation und durch die Steigerung der Verdunstungsrate um 10 Prozentpunkte erreicht werden.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

  • Flächenentsiegelung
  • Mulden-/Flächenversickerung
  • Mulden-Rigolen-Versickerung
  • Rigolenversickerung
  • Baumrigolen
  • Extensive Dachbegrünung
  • Fassadenbegrünung mit Versorgung über Niederschlagswasserzisternen
  • Niederschlagswasserzuführung zum Gewässer und Baumpflanzungen mit Versorgung über Niederschlagswasser
  • Machbarkeitsstudien

Antragsberechtigte

Gefördert werden Maßnahmen in allen 53 Städten und Gemeinden des Regionalverbandes Ruhr (RVR)

Fördergebende Institution

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)

Förderart

Zuschuss: die Förderquote liegt bei 60 %. Die minimale Förderhöhe liegt bei 2.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet bis 31.12.2030

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)

Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement

Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind. 

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind. Es werden elf bzw. zwölf Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements vorgegeben, die über zehn bzw. 20 Jahre einzuhalten sind. Beispielsweise:

  • Verzicht auf Kahlschläge

  • Erhalt bzw. Erweiterung der klimaresilienten, standortheimischen Baumartendiversität

  • Anreicherung und Erhöhung der Diversität an Totholz

  • Maßnahmen zur Wasserrückerhaltung

Antragsberechtigte

Kommunen und Landkreise, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Zusammenschlüsse, GbR, Privatpersonen

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Förderart

Zuwendung: Förderung in Festbeträgen pro Hektar und liegt zwischen 55 und 100 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet

Weitere Informationen

Landwirtschaft, Trockenheit und Dürre, Wald/ und Forstwirtschaft (Lanuk Grün)

Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in NRW (ZunA NRW)

Das Förderprogramm Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in NRW (ZunA NRW) ist das Nachfolgeprogramm für das Förderprogramm Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung II (ResA II). Die ZunA NRW fördert Maßnahmen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Förderbereich 2.2: Konzepte zum Schutz von Abwasseranlagen vor Hochwasser und Starkregen

Erstellung eines Konzeptes zum Schutz von Abwasseranlagen vor Hochwasser und Starkregen (Schutzkonzept) gemäß den Vorgaben des Erlasses über die eingeführten technischen Regeln für den Hochwasserschutz und die Starkregenvorsorge bei Abwasseranlagen in NRW.

Förderbereich 2.3: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Bereich der Abwasserbeseitigung durch Stärkung des lokalen naturnahen Wasserhaushalts und der Speicherung des anfallenden Niederschlagswassers:

  • Baumrigolen mit Speicherelement (mit einer Versickerung über eine Vegetationsfläche, die als belebte Bodenzone wie eine Muldenversickerung ausgebildet ist),
  • Muldenversickerungsanlagen und
  • Mulden-Rigolen-Anlagen.

Förderbereich 4.2: Retentionsbodenfilteranlagen

Errichtung von Retentionsbodenfilteranlagen, einschließlich erforderlicher Mess- und Überwachungseinrichtungen und gegebenenfalls einer weitergehenden Spurenstoffelimination (z. B. Beimischung von Aktivkohle).

Förderbereich 4.3: Weitergehende Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser

Technische Maßnahmen zur weitergehenden Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser hinsichtlich des Feinanteils der abfiltrierbaren Stoffe mit einer Korngröße von < 63 μm (AFS63).

  • Neubau und Erweiterung zentraler Sedimentationsspeicherbecken (Regenüberlauf- und Regenklärbecken) mit einer Bemessung von maximal 4 Metern pro Stunde Oberflächenbeschickung,
  • der nachträgliche Einbau von Lamellenabscheidern in Regenklär- und Regenüberlaufbecken sowie der Neubau von Regenklärbecken mit Lamellenabscheidern mit einer Bemessung von maximal 2 Metern pro Stunde Oberflächenbeschickung sowie
  • Technische Regenwasserfilteranlagen mit einer Reinigungsleistung von 80 Prozent, sowie bei dezentralen Anlagen einer Mindestgröße in einem Verhältnis von Filterfläche zur angeschlossenen befestigten Fläche größer oder gleich 1 Prozent.

Antragsberechtigte

Kommunen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen, Privatpersonen

Fördergebende Institution

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 30 % und 50 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)

IKK – Investitionskredit Kommunen

Der Investitionskredit KfW 208 umfasst Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen im Rahmen des Vermögenshaushaltes/-planes des aktuellen Haushaltsjahres inklusive Haushaltsreste des Vorjahres in die kommunale und soziale Infrastruktur.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

  • Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen
  • Anpassung der technischen Infra­struktur wie der Wasser- und Abwasserwirtschaft
  • Verkehrsinfrastruktur und Abfallwirtschaft
  • Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich Tourismus
  • Krankenhäuser und Behinderten­einrichtungen
  • Flüchtlingsunterkünfte
  • Baulanderschließung (inklusive Planungs­leistungen, sofern sie Teil der Investition sind)

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände

Fördergebende Institution

KFW Bank

Förderart

Kredit (Maximal 150 Mio. Euro Kredit­betrag pro Jahr und Antrag­steller)

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Weitere Informationen

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Kommunal Invest/Plus

Wenn Sie als Kommune oder öffentliche Einrichtung in Infrastrukturmaßnahmen investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

  • Maßnahmen zur Luftreinhaltung (Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor, selbstgenutzte Normale- oder Schnellladeinfrastruktur etc.)
  • allgemeinen Verwaltung
  • öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
  • Stadt- und Dorfentwicklung
  • touristische Infrastruktur
  • soziale Infrastruktur (z.B. Kindergärten, Schulen)
  • Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
  • kommunale Verkehrsinfrastruktur
  • Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger
  • Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind, können mitfinanziert werden. Außerdem können Erschließungsmaßnahmen und Aufwendungen für den Grunderwerb, die dauerhaft von der Kommune zu tragen und nicht umlagefähig sind (z. B. für öffentliche Wege), finanziert werden.

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Gemeindeverbände 

Fördergebende Institution

NRW.Bank

Förderart

Kredit

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Weitere Informationen

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)

Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)

Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) unterstützt seit 2008 Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland, die einen entscheidenden Beitrag leisten, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen
  • Systemische Optimierung in der Trinkwasserversorgung
  • Austausch von Elektrogeräten zur Erwärmung, Kühlung und Reinigung durch Geräte der höchsten am Markt verfügbaren Energieeffizienzklasse

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Betriebe, kommunale Zweckverbände, öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Träger von Einrichtungen der Erziehung, gemeinnützige Vereine, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus

 

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt zwischen 20 % und 100 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK)

Mit dem Zuschussprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ (KFW 444) werden Maß­nahmen gefördert, mit denen Sie inner­örtliche Grün­flächen naturnah gestalten und umgestalten, Stadt­bäume pflanzen und Natur­oasen schaffen können.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Umstellung auf ein naturnahes Grünflächenmanagement

  • Pflegekonzepte und -pläne erstellen (vorausgesetzt, Sie setzen mindes­tens eine Maß­nahme um)

Bei vorhandenem Pflegekonzept oder -plan:

  • Beschaffung von technischer Ausstattung zur insektenschonenden Pflege
  • Naturnahe Grünflächen anlegen und bestehende Grünflächen zu natur­nahen Grünflächen aufwerten
  • Personal aus- und weiterbilden lassen

Pflanzung von Bäumen

  • Stadtbaumkonzepte erstellen (vorausgesetzt, Sie setzen mindes­tens eine Maß­nahme um)
  • Straßenbäume pflanzen
  • Einzelbäume pflanzen
  • nachträglich Standorte optimieren, um Bestands­bäume zu erhalten
  • Neupflanzungen bis zu drei Jahre pflegen

Schaffung von Naturoasen

  • Kleine, lokalklimatisch wirksame Parkanlagen (Pikoparks) schaffen und quali­fizieren
  • Naturerfahrungsräume schaffen
  • Urbane Waldgärten schaffen
  • Urbane Wälder schaffen
  • Innerörtliche Kleingewässer renaturieren
  • Neupflanzungen bis zu drei Jahre pflegen

Entsiegelung und Wiederherstellung von natürlichen Bodenfunktionen

  • Entsiegelungskonzepte erstellen
  • Fächen entsiegeln und die natürlichen Boden­funktionen wieder herstellen

Antragsberechtigte

Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Kommunale Zweckverbände, weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind (z.B. Kirchen).

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Es keine Mindest- oder Maximalgrenzen. Die Fördergelder können an Dritte weitergeleitet werden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet bis 2026

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums

Unterstützung für die Entwicklung von Orten und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die innerhalb der Gebietskulisse des ländlichen Raums Nordrhein-Westfalens liegen.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

  • Maßnahmen zur Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie von Ortsrändern
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung und zum Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
  • Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working Spaces
  • Maßnahmen zur Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und zum Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug, einschließlich ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen
  • Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie deren Vorbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleistungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke, Umnutzung dörflicher Bausubstanz
  • Maßnahmen zur Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 7 des GAKG und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung
  • Investitionen in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
  • Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue oder ersetzende Ausschilderung von Wegen sowie Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln einschließlich damit im Zusammenhang stehender Verweileinrichtungen
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von zur öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs-, Museums- oder anderer Gebäude zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen.

Antragsberechtigte

Gemeinden, Gemeindeverbände, gemeinnützige Organisationen sowie natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts sowie des öffentlichen Rechts in Orten und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner.

Fördergebende Institution

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV)

Förderart

Zuwendung: Die Förderhöchstsummen liegen entweder bei 50.000 €, 200.000 € oder 250.000 €. Der Fördersatz liegt bei 35, 65 oder 85 Prozent.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geschlossen

Weitere Informationen

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Förderprogramm Regio.NRW – Transformation

Projekte, die einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, regionale Transformationsprozesse mit Blick auf die spezifischen Profile der Regionen erfolgreich zu gestalten.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

Mit dem EFRE-Aufruf „Regio.NRW – Transformation“ sollen Vorhaben gefördert werden, die einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, regionale Transformationsprozesse mit Blick auf die spezifischen Profile der Regionen erfolgreich zu gestalten.

Als wichtiges Alleinstellungsmerkmal eröffnet der Aufruf eine große thematische Bandbreite bei einem starken regionalen Bezug. Inhalte von Förderprojekten können etwa der Transfer von Wissen und innovativen Technologien aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in die wirtschaftliche Anwendung in KMU oder Start-ups, die Förderung von nachhaltigen Wirtschaftsformen wie der Circular Economy und die Förderung von Klimaanpassung auf regionaler Ebene sein. Verbundvorhaben werden bevorzugt gefördert.

Antragsberechtigte

Kommunen, Kammern, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen

Fördergebende Institution

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

EU - Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE)

Förderart

Zuschuss (die Mindestzuwendung pro Vorhaben beträgt 500.000 €, bei einer Förderquote von bis zu 90 %)

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Geschlossen

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

LIFE-Programm

LIFE-Projekte sollen zur Umsetzung, Aktualisierung und Entwicklung der europäischen Umwelt- und Klimapolitik sowie der entsprechenden Gesetzgebung beitragen.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

Das Teilprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung (LIFE CLIMA) fördert im Bereich der Klimaanpassung:

Die Unterstützung der Umsetzung von Klimaanpassungsstrategien und die Überarbeitung von
Anpassungsstrategien und -plänen

  • Unterstützung nationaler, regionaler und lokaler Behörden, bei der effektiven Weiterentwicklung und Verbesserung wissenschaftsbasierter Anpassungspolitiken und -strategien;
  • Unterstützung bei der Umsetzung der nationalen Anpassungspolitiken sowie der Überarbeitung nationaler oder regionaler Anpassungsstrategien und -pläne;
  • Synergien mit anderen Förderprogrammen sowie Kooperations- und Vernetzungsmöglichkeiten im Rahmen der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik

Die Implementierung modernster Tools zur Klimarisikobewertung und -anpassung

  • Nutzung modernster Werkzeuge und Lösungen für Anpassungsmodellierung, Risikobewertung, Management und Entscheidungsunterstützung; Anpassungsmonitoring, -berichterstattung und -bewertung;
  • Ex-ante-Projektbewertungswerkzeuge (Identifizierung von Co-Benefits und positiven Auswirkungen auf die Wirtschaft).

Entwicklung und Umsetzung naturbasierter Lösungen in ländlichen, städtischen und Küstengebieten

  • Unterstützung bei der Entwickelung und Umsetzung der notwendigen Bewertungen, Leitlinien, des Kapazitätsaufbaus und der geeigneten Finanzierungsansätze;
  • Unterstützung bei der Quantifizierung von Vorteilen umgesetzter naturbasierter Lösungen zu und der Kommunikation an Entscheidungsträger, um die Akzeptanz zu sichern;
  • Unterstützung bei der Mobilisierung von Investitionen in naturbasierte Lösungen zu, um Gewinne für Anpassung, Minderung, Katastrophenrisikoreduktion, Biodiversität und Gesundheit zu erzielen.

Climateproofing und Klimaresistentere Infrastrukturen und Gebäude

  • Pilotierung, Einführung und Förderung von Lösungen zum Climateproofing und Steigerung der Widerstandsfähigkeit von Gebäuden und Infrastrukturen;
  • Synergien mit umfassenderen Arbeiten zur Katastrophenrisikoprävention und -reduzierung;
  • Integration von Überlegungen zur Klimaresilienz in den Bau und die Renovierung von Gebäuden und Infrastrukturen;
  • Integration der Klimarisikobewertung der bestehenden bebauten Umwelt.

Anpassungslösungen für Land- und Forstwirtschaft

  • Förderung und Umsetzung von adaptiven, widerstandsfähigkeitssteigernden und klimarisikomindernden Aufforstungs-, Wiederaufforstungs-, Waldrestaurations- und Waldmanagementsystemen;
  • Förderung der besseren Nutzung genetischer Vielfalt und nicht schädlicher, klimaresilienterer Pflanzen;
  • Beschleunigung der Anwendung von Entscheidungshilfesystemen zur Klimaresilienz und technischen Beratungen;
  • Förderung des Übergangs zu wassersparenden Technologien und Praktiken in der Landwirtschaft.

Wasser Bewirtschaftung

  • Sicherstellung einer klimaresilienten, nachhaltigen Nutzung und Verwaltung von Wasser über Sektoren und Grenzen hinweg;
  • Reduzierung des Wasserverbrauchs durch Erhöhung der wassersparenden Leistung von Produkten, Förderung der Wassereffizienz und Einsparungen sowie durch die verstärkte Nutzung des Dürremanagements;
  • Gewährleistung einer stabilen und sicheren Trinkwasserversorgung unter Berücksichtigung von Klimarisiken.

Klimaanpassung und Gesundheit

  • Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Maßnahmen unterstützen, die die gesundheitlichen Vorteile von Anpassungsmaßnahmen maximieren und die Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit adressieren;
  • Anpassungsmaßnahmen in verschiedenen Sektoren umsetzen, die positive gesundheitliche Ergebnisse liefern, einschließlich Lebensmittel und Landwirtschaft, Wasser und Abwasserentsorgung, Wohnen, Stadtplanung, Gesundheitswesen, Transport und Energie;
  • Zusammenarbeit bei Herausforderungen in den Bereichen menschliche, tierische, Umwelt- und Klimagesundheit erleichtern;
  • Klimaresilienz der Gesundheitssysteme und ihre Fähigkeit verbessern, klimainduzierte Gesundheitsrisiken vorherzusehen und Anpassungsmaßnahmen umzusetzen, einschließlich der Stärkung Klima-informierter Gesundheitsinformationsdienste, Überwachung, Frühwarn- und Reaktionssysteme sowie einer Förderung für klimaliterate Gesundheitsarbeitskräfte;
  • Förderung der Ausweitung von Investitionen in Klima und Gesundheit; Synergien zwischen klima- und gesundheitsbezogenen Finanzierungsportfolios stärken; und die damit verbundenen Überwachungs-, Transparenz- und Bewertungsanstrengungen verbessern.

Vorbereitung auf kombinierte Risiken und Kaskadenrisiken

  • Unterstützung bei der Vorbereitung auf extreme Wetterereignisse und ihre vielfältigen Risiken und Kaskadeneffekte, welche "no regret" Anpassungslösungen mit vielfachen Zusatznutzen fördern, wie beispielsweise naturbasierte Lösungen und Maßnahmen zur Katastrophenrisikoprävention.

Finanzinstrumente, innovative Lösungen und öffentlich-private Zusammenarbeit bei Versicherungs- und Schadensdaten

  • Identifizierung und Umsetzung bewährter Praktiken bei Finanzinstrumenten für Risikomanagement;
  • Förderung und Erhöhung der Verbreitung von Elementarschadenversicherung;
  • Stärkung des Dialogs zwischen Versicherern, politischen Entscheidungsträgern, lokalen und regionalen Behörden;
  • Entwicklung und Förderung innovativer Lösungen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Elementarschadenversicherung.

Das Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität fördert folgende Maßnahmen:

Schwerpunktkomplex Wasser

  • Der große Schwerpunktkomplex Wasser umfasst unter anderem den Schutz der natürlichen Funktionen von Gewässern und des Grundwassers sowie die Sicherstellung der Trinkwasserqualität.
  • Projekte, die das Meeres- und Küstenwassermanagement adressieren, können ebenso gefördert werden. Auch innovative, naturbasierte Lösungen zum Schutz vor Flutereignissen sind gefragt.

Schwerpunktkomplex Boden

  • In diesem Schwerpunkt werden nachhaltige Bodenbewirtschaftungspraktiken und der Bodenschutz gefördert.
  • Zudem sollen innovative Maßnahmen entwickelt werden, um die Resilienz des Bodens vor Wetterextremereignissen zu erhöhen.

 

Antragsberechtigte

Kommunen, Kommunale Unternehmen, Soziale Einrichtungen, Verbände und Sonstige

Fördergebende Institution

Europäische Union (EU)

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt in der Regel bei max. 60 %, beträgt in Ausnahmefällen bis zu 100 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Die Förderfenster sind bis zum 23. September 2025 geöffnet.

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)