Förderrichtlinie 1000 Moore
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen:
Kleinere Moorflächen, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden (5-200 ha)
- Förderschwerpunkt 1 (FSP 1)
- Orientierungsberatung: Gutachten und Machbarkeitsstudien zur Identifizierung von Flächen für die Wiedervernässung
- Förderschwerpunkt 2 (FSP 2)
- Vorbereitende Maßnahmen: Schaffung der fachlichen, planerischen und rechtlichen Voraussetzungen
- Umsetzungsmaßnahmen: Bau- und Renaturierungsmaßnahmen, Stabilisierung des Wasserhaushalts, Naturschutzkompensationen
Weitere Maßnahmen: Monitoring, Öffentlichkeitsarbeit, Sicherung von Nutzungsrechten, Flächenankauf in Einzelfällen
Antragsberechtigte
Natürliche Personen (Privateigentümerinnen und -eigentümer), Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts (wie z.B. Kommunen, Vereine, Stiftungen), Personenvereinigungen
Fördergebende Institution
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt bei 90-95 % für juristische Personen und bei bis zu 99 % für natürliche Personen. Die maximale Fördersumme liegt zwischen 30.000 Euro (FSP 1) und 600.000 Euro (FSP 2). Die maximalen Laufzeiten liegen zwischen 9 Monaten (FSP 1) und 48 Monaten (FSP 2).
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Förderung ist einstufig. Projektanträge können ganzjährig gestellt werden und sind einzureichen bei der Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH. Anträge auf Zuwendung müssen über das Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes eingereicht werden.
Förderfenster
Geöffnet bis zum 31.12.2027
Weitere Informationen
REVIER.GESTALTEN
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden Maßnahmen, die zu rekultivierenden Tagebauumfelder in diesen Bereichen aufwerten:
- Landschaft
- Städtebau
- Kultur
- Freizeit und Naherholung
- Verkehr bzw. Mobilität
- Naherholung
- Ökologie bzw. Klimaanpassung
Antragsberechtigte
Kommunen, Privatpersonen, Organisationen, Unternehmen und Vereine.
Fördergebende Institution
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und die Bundesregierung
Förderart
Zuwendung
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig und wird über die Bezirksregierung Köln und/oder den Projektträger Jülich (PtJ) abgewickelt. Die Einrichung einer Projektidee erfolgt über ein Förderportal. Die weitere Bearbeitung erfolgt im Dialogverfahren.
Förderfenster
Geöffnet bis zum 31.12.2026
Weitere Informationen
Bodenschutz- und Altlastenförderung
Zur Unterstützung der Kommunen bei der Altlastenbearbeitung hat das Land NRW seit 1983 die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes“ aufgelegt
Fördergegenstand
Förderfähige Maßnahmen
I. Untersuchung und Sanierung von Altlasten
- Erfassung von Altlasten
- Gefährdungsabschätzung
- Sanierungsuntersuchungen
- Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen
- Überwachungsmaßnahmen
II. Sonstige Maßnahmen des Bodenschutzes
- Bodenbelastungskarten
- Erfassung von Brachflächen
- Erfassung von Entsiegelungspotenzialen
- Bodenfunktionskarten
- Untersuchungen zum Erhalt und zur Verbesserung der Klimaschutzfunktion von Böden
- Aktivitäten zur Verbesserung des Bodenbewusstseins
- Erosionsgefährdete Gebiete
Antragsberechtigte
Gemeinden und Gemeindeverbände
Fördergebende Institution
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt bei 80 %. Der förderfähige Mindestzuwendungsbetrag liegt bei 12.800 Euro.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren wird über eine Dringlichkeitsliste abgewickelt. Die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung.
Förderfenster
Das Förderfenster ist geöffnet.
Weitere Informationen
KMU-innovativ: Nachhaltiges Wassermanagement
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, die innovative Lösungen für den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Wasser entwickeln. Sie werden mit der Maßnahme "KMU innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft" im Technologiefeld "Nachhaltiges Wassermanagament" gefördert.
Fördergegenstand
Förderfähige Maßnahmen
Im Fokus des KMU-i-Technologiefelds "Nachhaltiges Wassermanagement" stehen folgende Themenschwerpunkte:
- Technologien und Maßnahmen zur effizienten Nutzung der Ressource Wasser
- Wasserwiederverwendung, Energiegewinnung und Rückgewinnung von Nährstoffen aus Abwasser und Prozesswasser
- innovative Verfahren zur Trinkwassergewinnung und -aufbereitung
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in der Wassertechnologie
- effizientere Bewässerungstechnologien
- innovative Abwasser- und Regenwasserbehandlungstechnologien
- Maßnahmen zur Sanierung und Renaturierung von Wasserressourcen (zum Beispiel Grundwasser, Oberflächengewässer)
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind KMU. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt.
Fördergebende Institution
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden.
Förderfenster
Das Förderfenster ist bis zum 30. Juni 2027 geöffnet.
Weitere Informationen
Klimaanpassung.Kommunen.NRW
Definiertes Ziel des Aufrufs „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ ist die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels, indem parallel zum Klimaschutz die Widerstandsfähigkeit von Umwelt, Natur und Menschheit gestärkt und Klimawandelvorsorge betrieben werden.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden:
- Vorhaben zum Schutz vor Überhitzung, Dürre und Trockenheit
- Vorhaben zur Schaffung von Verdunstungskühle
- Vorhaben zur Wiederherstellung natürlicher Bodenaustausch-Prozesse
- Vorhaben zur Verfolgung des Schwammstadt-Prinzips (zum Versickern, Verdunsten, Speichern, Zurückhalten und schadfreiem Ableiten von Niederschlagwasser)
- Vorhaben zum Schutz vor klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen
Antragsberechtigte
Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen
Fördergebende Institution
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
EU - Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE)
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 200.000 Euro.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden.
Förderfenster
Geschlossen
Weitere Informationen
Umweltschutzförderung Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert unter bestimmten Voraussetzungen lösungsorientierte Projekte zum Schutz der Umwelt, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
- Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und handeln
- Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
- Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter
- Klima- und ressourcenschonendes Bauen
- Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung
- Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz
- Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologien
- Kreislaufführung und effiziente Nutzung von umweltkritischen Metallen und mineralischen Reststoffen
- Reduktion von Emissionen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umweltkompartimente
- Integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern
- Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten
- Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen
- Themenoffene Förderung
Antragsberechtigte
Unternehmen, kommunale Unternehmen
Fördergebende Institution
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 90 %.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden.
Förderfenster
Ganzjährig geöffnet
Weitere Informationen
Hilfen für den Wiederaufbau von Infrastruktur in Kommunen
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem "Wiederaufbaufonds" Kommunen beim Wiederaufbau und der Schadensbeseitigung nach der Flutkatastrophe 2021. Hierzu gehören auch Träger sozialer Einrichtungen und Vereine.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
Beantragt werden können Billigkeitsleistungen zur Schadensbeseitigung an:
- Städtebaulicher Infrastruktur wie historischen Innenstädten, Denkmälern, Plätzen, Brücken oder Parks,
- Sozialer Infrastruktur wie Anlagen zur Kinderbetreuung, Schulen oder Krankenhäusern,
- Verkehrlicher Infrastruktur, einschließlich der unbeweglichen ÖPNV-Infrastruktureinrichtungen und des Rad- und Fußverkehrs,
- Wasser- und abfallwirtschaftlichen Einrichtungen wie Trinkwasserversorgungsanlagen, Kläranlagen oder Deponien,
- Kultureinrichtungen in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft wie Museen, Theatern, Bibliotheken oder soziokulturellen Zentren,
- Öffentlichen Archiven, universitären Sammlungen etc. (Hinweis: Die Wiederherstellung von privatem Archivgut wird über das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen abgewickelt; Einzelheiten finden Sie hier: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/programm-hochwasser-2021)
Antragsberechtigte
Durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 betroffene Kommunen und Träger von Einrichtungen der Daseinsvorsorge (festgelegte Bereiche).
Fördergebende Institution
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD)
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig. (mit einem Gutachten ab einem Schaden über 50.000 Euro)
Förderfenster
Geöffnet bis zum 30. Juni 2026
Weitere Informationen
Förderrichtlinie (in Überarbeitung und nicht aktuell)