Katastrophenschutz

Der Katastrophenschutz ist wie die gesamte Gefahrenabwehr in Nordrhein-Westfalen unter anderem auf den Umgang und die Bewältigung von Naturgefahren wie Starkregen, Dürre oder orkanartige Stürme ausgerichtet. Die Kreise und kreisfreien Städte als kommunale Aufgabenträger sind nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) im Rahmen ihrer Aufgaben zur Gefahrenabwehr verpflichtet Katastrophenschutzpläne für Großschadenslagen und Katastrophen sowie Sonderschutzpläne zu erstellen und fortzuschreiben.

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