#708F33

Europäische Partnerschaft FOREST

38 Förderorganisationen aus 28 Ländern sowie die Europäische Kommission stellen Mittel bereit, um Europas Wälder fit für die Zukunft zu machen. 

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Die eingereichten Projektvorschläge müssen einem oder mehreren der folgenden Themenbereiche zugeordnet werden:

  1. Resiliente Wälder und Waldlandschaften (Resilient Forests and Forest Landscapes)
    Dieser Bereich hat zum Ziel, die Resilienz von Wäldern und Waldlandschaften gegenüber den Folgen des Klimawandels sowie weiteren biotischen und abiotischen Stressfaktoren zu stärken. Hier werden neue Erkenntnisse über die Wechselwirkungen zwischen Klimawandel, Biodiversität, Waldgesundheit und Ökosystemfunktionen sowie innovative Ansätze zur Anpassung und Wiederherstellung von Waldökosystemen adressiert. Berücksichtigt werden dabei Wechselwirkungen zwischen Klimawandel, Biodiversität, Kohlenstoffspeicherung, Wasserhaushalt, Störungen durch Extremereignisse sowie Schädlings- und Krankheitsbefall. Ziel ist es, die langfristige Funktionsfähigkeit von Waldökosystemen und ihre Beiträge zu Klima-, Biodiversitäts- und Nachhaltigkeitszielen zu sichern.
  2. Diversifizierte Waldbewirtschaftung für multifunktionale Wälder (Diversified Forest Management for Multiple Benefits)
    Dieser Bereich adressiert eine diversifizierte, standortangepasste und multifunktionale Waldbewirtschaftung, die ökolo­gische, ökonomische und gesellschaftliche Anforderungen gleichermaßen berücksichtigt. Im Fokus stehen die Entwicklung und Bewertung innovativer Waldbaukonzepte, klimaangepasster Baumarten- und Herkunftswahlen, neuer Technologien sowie datenbasierter Planungs- und Entscheidungsinstrumente. Ziel ist es, die Resilienz und Produktivität von Wäldern zu erhöhen, die Bereitstellung vielfältiger Ökosystemleistungen zu unterstützen und zugleich eine nachhaltige Rohstoffversorgung für eine Wald-Holz-Wertschöpfungskette sicherzustellen.
  3. Innovative Forstprodukte und zirkuläres Wirtschaften (Innovative Forest Products and the Circular Bioeconomy)
    Forschung und Innovation sollen die nachhaltige Nutzung forstlicher Ressourcen entlang der gesamten Wertschöpfungskette stärken und den Übergang zu einer kreislauforientierten Wirtschaft unterstützen. Gegenstand sind die Entwicklung innovativer Holz- und Nichtholz-Waldprodukte, ressourceneffizienter Produktionsverfahren sowie digitaler und zirkulärer Wertschöpfungsmodelle. Adressiert werden darüber hinaus auch Fragen der Wiederverwendung, des Recyclings und der Kaskadennutzung von Rohstoffen sowie die Bewertung ökologischer und gesellschaftlicher Wirkungen. Ziel ist es, fossile Rohstoffe schrittweise zu ersetzen und die Wettbewerbsfähigkeit einer nachhaltigen Forst- und Holzwirtschaft zu stärken.
  4. Gesellschaft, Politik und Governance (Society, Policy and Governance)
    Gefördert werden Forschungs- und Innovationsvorhaben zu den gesellschaftlichen, politischen und institutionellen Rahmenbedingungen einer nachhaltigen Entwicklung von Wald und Forstwirtschaft. Im Mittelpunkt stehen gesellschaftliche Erwartungen an Wälder, Governance- und Beteiligungsansätze, politische Steuerungsinstrumente, Eigentums- und Nutzungsstrukturen sowie neue Geschäfts- und Wertschöpfungsmodelle. Darüber hinaus werden Wechselwirkungen zwischen Wald, Gesellschaft, Wirtschaft und Politik adressiert und es können Ansätze für Konfliktlösung, Wissenstransfer und Transformationsprozesse entwickelt werden. Ziel ist es, evidenzbasierte Entscheidungsgrundlagen für eine nachhaltige und gesellschaftlich akzeptierte Waldnutzung bereitzustellen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen (wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine und NGOs).

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) sowie das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) und die Europäische Kommission. 

Förderart

Zuschuss. Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.

Antragsverfahren

Zweistufig. 

Förderfenster

Das erste Förderfenster öffnet sich am 15. September 2026. 

Landwirtschaft, Trockenheit und Dürre, Wald/ und Forstwirtschaft

Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden (InAWi)

Das Bundesumweltministerium unterstützt im Rahmen des ANK Akteurinnen und Akteure, die sich für die Wiedervernässung von Mooren aktiv einbringen wollen.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

Die Förderrichtlinie InAWi fördert Maßnahmen, die der Aktivierung in den Moorregionen dienen und infolgedessen die Wiedervernässung von Moorböden in Deutschland voranbringen.

Gefördert werden: 

  • Informations- und Qualifizierungsmaßnahmen (Förderschwerpunkt 1)
  • Die Entwicklung von Moorbodenschutzkonzepten (Förderschwerpunkt 2)
  • Das Moorbodenschutzmanagement (Förderschwerpunkt 3)
  • Länderübergreifende Strategien (Förderschwerpunkt 4).

Antragsberechtigte

Förderschwerpunkt 1:

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts

Förderschwerpunkt 2 und 3: 

  • Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und ihre Einrichtungen (u.a. Landesverwaltungen und Kommunen wie Landkreise, Gemeinden, Bezirke der Stadtstaaten),
  • Verwaltungsgemeinschaften, Ämter, Zweckverbände und Wasser- und Bodenverbände als Körperschaften des öffentlichen Rechts, 
  • Anstalten und Stiftungen der Länder.

Förderschwerpunkt 4:

Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Initiativen und Organisationen, die im Natur- oder
Umweltschutz bzw. in der Land- und Forstwirtschaft nachweislich in Deutschland
länderübergreifend tätig sind.

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Förderart

Zuschuss: Die Mindestfördersumme pro Vorhaben beträgt für alle Förderschwerpunkte 10.000 Euro. Die maximale Fördersumme liegt abhängig vom Förderschwerpunkt bei bis zu 250.000 Euro. Die Förderquote für die Förderschwerpunkte 1, 2 und 3 liegt bei bis zu 90 %, für den Förderschwerpunkt 4 bei 80 %. 

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Förderung ist einstufig. Pojektanträge für die Förderschwerpunkte 1 bis 3 können ganzjährig gestellt werden. Projektanträge für Förderschwerpunkt 4 erfolgen über ein Zeitfenster. Alle Anträge sind bei der Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH einzureichen. Anträge auf Zuwendung müssen über das Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes eingereicht werden.

Förderfenster

Das Förderfenster ist geöffnet bis zum 31.12.2027

Landwirtschaft, Trockenheit und Dürre, Wald/ und Forstwirtschaft

Förderrichtlinie 1000 Moore

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen:

Kleinere Moorflächen, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden (5-200 ha)

  • Förderschwerpunkt 1 (FSP 1)
  • Orientierungsberatung: Gutachten und Machbarkeitsstudien zur Identifizierung von Flächen für die Wiedervernässung
  • Förderschwerpunkt 2 (FSP 2)
  • Vorbereitende Maßnahmen: Schaffung der fachlichen, planerischen und rechtlichen Voraussetzungen
  • Umsetzungsmaßnahmen: Bau- und Renaturierungsmaßnahmen, Stabilisierung des Wasserhaushalts, Naturschutzkompensationen

Weitere Maßnahmen: Monitoring, Öffentlichkeitsarbeit, Sicherung von Nutzungsrechten, Flächenankauf in Einzelfällen

Antragsberechtigte

Natürliche Personen (Privateigentümerinnen und -eigentümer), Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts (wie z.B. Kommunen, Vereine, Stiftungen), Personenvereinigungen

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei 90-95 % für juristische Personen und bei bis zu 99 % für natürliche Personen. Die maximale Fördersumme liegt zwischen 30.000 Euro (FSP 1) und 600.000 Euro (FSP 2). Die maximalen Laufzeiten liegen zwischen 9 Monaten (FSP 1) und 48 Monaten (FSP 2).

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Förderung ist einstufig. Projektanträge können ganzjährig gestellt werden und sind einzureichen bei der Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH. Anträge auf Zuwendung müssen über das Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes eingereicht werden.

Förderfenster

Geöffnet bis zum 31.12.2027

Landwirtschaft, Trockenheit und Dürre, Wald/ und Forstwirtschaft

chance.natur – Bundesförderung Naturschutz

"chance.natur" dient der "Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung". Mit dem Programm leistet die Bundesregierung einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt und des nationalen Naturerbes in Deutschland.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind im Zusammenhang mit Naturschutzgroßprojekten:

  • die Pflege- und Entwicklungsplanung
  • Moderationen
  • der Ankauf und Tausch von Flächen
  • die Pacht von Flächen
  • Ausgleichszahlungen
  • die Detail- und Ausführungsplanungen sowie Gutachten
  • Maßnahmen des Biotopmanagements
  • Projektbegleitende Informationsmaßnahmen
  • Evaluierungen
  • Personal- und Sachausgaben

Antragsberechtigte

Natürliche und juristische Personen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, in der Regel Kommun

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote beträgt bis zu 75%. Eine Kumulierung mit Mitteln anderer Förderprogramme der Europäischen Union und des Bundes ist ausgeschlossen.

 

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Das Förderfenster ist geöffnet

Landwirtschaft, Trockenheit und Dürre, Wald/ und Forstwirtschaft

Förderung forstlicher Maßnahmen im Körperschaftswald

Der Bund und das Land NRW fördern waldbauliche und ökologisch wertvolle Forstprojekte und holzwirtschaftliche Vorhaben mit öffentlichen Mitteln. Hierbei soll die Bedeutung des Waldes für die Umwelt, das Klima, die Reihnhaltung der Luft, den Wasserhaushalt, die Bodenfruchtbarkeit, den Erholungswert und den volkswirtschaftlichen Nutzen gefördert werden.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Ziel der Förderung ist:

  • Die Schaffung von Grundlagen für die Umsetzung einer naturnahen Waldbewirtschaftung

  • Die Entwicklung stabiler, standortangepasster Wälder unter Berücksichtigung der ökologischen und ökonomischen Leistungsfähigkeit sowie des Klimawandels

  • Die Herstellung einer standortgemäßen, klimaangepassten Baumartenmischung und die Sicherung der Stabilität und Vitalität der Bestände

  • Die Wiederherstellung und Erhaltung der Filter-, Puffer- und Speicherfunktionen der Waldböden und damit die Sicherung der Stabilität des Waldes

  • Die Verbesserung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur, um unzureichend erschlossene Waldgebiete für eine nachhaltige Bewirtschaftung, zur Prävention sowie Bewältigung von Schadereignissen und für die Erholung suchende Bevölkerung zugänglich zu machen

  • Die Unterstützung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse bei der Professionalisierung des Geschäftsbetriebes, um eine flächendeckende nachhaltige Waldbewirtschaftung zu unterstützen

  • Die Waldmehrung durch Aufforstung aus der landwirtschaftlichen Nutzung ausscheidender oder brachliegender Flächen unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Antragsberechtigte

Waldbesitzer

Fördergebende Institution

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MLV)

Förderart

Zuschuss auf Festbetragsbasis

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet

 

 

Landwirtschaft, Trockenheit und Dürre, Wald/ und Forstwirtschaft

Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement

Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind. 

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind. Es werden elf bzw. zwölf Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements vorgegeben, die über zehn bzw. 20 Jahre einzuhalten sind. Beispielsweise:

  • Verzicht auf Kahlschläge

  • Erhalt bzw. Erweiterung der klimaresilienten, standortheimischen Baumartendiversität

  • Anreicherung und Erhöhung der Diversität an Totholz

  • Maßnahmen zur Wasserrückerhaltung

Antragsberechtigte

Kommunen und Landkreise, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Zusammenschlüsse, GbR, Privatpersonen

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Förderart

Zuwendung: Förderung in Festbeträgen pro Hektar und liegt zwischen 55 und 100 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet

Weitere Informationen

Landwirtschaft, Trockenheit und Dürre, Wald/ und Forstwirtschaft