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Neue Förderprogramme des BMUV zum natürlichen Klimaschutz unterstützen auch die Klimafolgenanpassung

Kalender Icon20.07.2023
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Die in der vergangenen Woche vom Bundesumweltministerium (BMUV) im Rahmen des Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) veröffentlichten ersten beiden Förderprogramme adressieren nicht nur den Klimaschutz. Viele der dort förderfähigen Maßnahmen tragen auch wesentlich zur Klimafolgenanpassung bei! Kommunen und Unternehmen, die sich für Klimaschutz und Artenvielfalt engagieren möchten, werden mit dem beiden Förderprogrammen gezielt unterstützt.

Bis zu 100 Millionen Euro stehen für den Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum zur Verfügung. Mithilfe des Programms sollen Ökosysteme in den Kommunen wiederhergestellt und bewahrt werden, um zum Klimaschutz beizutragen. Auch vielfältige unternehmerische Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz werden künftig stärker unterstützt. Dafür werden im KfW-Umweltprogramm jährlich bis zu 50 Millionen vom BMUV bereitgestellt.

Die Förderrichtlinie "Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum" soll insbesondere Kommunen beim Natürlichen Klimaschutz auf öffentlichen Flächen unterstützen. Gefördert werden mit dem kommunalen Programm für Natürlichen Klimaschutz investive Maßnahmen auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen. Diese Maßnahmen kommen dabei auch der Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu gute.

Gefördert wird konkret:

  • Die naturnahe und biodiversitätsfördernde Begrünung von Dörfern und Städten in ländlichen Regionen.
  • Die ökologische Aufwertung, Vernetzung oder Renaturierung von extensiv zu nutzenden Flächen in der freien Landschaft.
  • Die Anlage von Wegrainen und Säumen mit Hecken, Gehölzen und Alleen in Orten und der freien Landschaft.
  • Maßnahmen zum Wasserrückhalt in der Landschaft und zur Renaturierung von Fließ- und Stillgewässern.
  • Die Entsiegelung von Böden zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen.

Antragsberechtigt sind in diesem Förderbereich Kommunen sowie (inter)kommunale Zweckverbände. Sonstige kommunale Einrichtungen (z. B. Regiebetriebe, Eigenbetriebe, Eigengesellschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts) sind nicht antragsberechtigt. Mehrere Antragsberechtigte können sich zur gemeinsamen Bearbeitung eines Projektes in einem überschaubaren und gut steuerbaren interkommunalen Kooperationsprojekt (Verbundprojekt) zusammenschließen.

Die Einreichung von Projektskizzen ist zunächst vom 1. August bis 30. September 2023 möglich. Sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt sind und die Projektskizze hinsichtlich der Auswahlkriterien positiv bewertet und im Wettbewerb ausgewählt wird, erfolgt in der zweiten Stufe die Aufforderung zur formellen Antragstellung. Für dieses Förderprogramm stehen bis Ende 2028 Fördermittel in Höhe von 100 Millionen Euro bereit. Hier gehts zur Programmseite der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft mit allen wichtigen Informationen.

Zusätzlich fördern das BMUV und die KfW künftig Unternehmen dabei, auf Betriebsgeländen naturnahe Grünflächen und Kleingewässer zu schaffen, Flächen zu entsiegeln und zu renaturieren, Bäume zu pflanzen, Gebäude zu begrünen und lokal ein Niederschlagsmanagement durchzuführen, also ebenfalls Maßnahmen, die auch der Klimafolgenanpassung zuzuordnen sind. Für die Förderung im KfW-Umweltprogramm stellt das Bundesumweltministerium jährlich bis zu 50 Millionen Euro aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) bereit. Für das Förderangebot können sich gewerbliche Unternehmen seit dem 15. Juli 2023 bewerben.

Das neue Förderangebot im KfW-Umweltprogramm hilft gewerblichen Unternehmen, natürliche Maßnahmen für Klimaschutz umzusetzen und die grüne Infrastruktur auf dem Betriebsgelände zu stärken. Gefördert werden konkret die

  • Schaffung und Renaturierung naturnaher Ökosysteme,
  • Pflanzung und Verbesserung der Standortbedingungen von Bäumen,
  • Entsiegelung und Renaturierung von Flächen,
  • Begrünung von Dächern und Fassaden sowie
  • ein dezentrales Niederschlagsmanagement und die Grauwassernutzung.

Die Förderung erfolgt über KfW-Förderkredite, auf die bei Nachweis der erfolgreichen Umsetzung der geförderten Maßnahme ein Tilgungszuschuss zwischen 40 und 60 Prozent gewährt wird und der die Kreditschuld entsprechend reduziert. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen mit mehrheitlich privater Beteiligung.

Auch wenn diese Förderung offiziell unter dem Stichwort "Natürlicher Klimaschutz" läuft, handelt es sich praktisch um die bisher weitreichendste Förderung betrieblicher investiver Klimaanpassungsmaßnahmen.

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