Förderrichtlinie 1000 Moore

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen:

Kleinere Moorflächen, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden (5-200 ha)

  • Förderschwerpunkt 1 (FSP 1)
  • Orientierungsberatung: Gutachten und Machbarkeitsstudien zur Identifizierung von Flächen für die Wiedervernässung
  • Förderschwerpunkt 2 (FSP 2)
  • Vorbereitende Maßnahmen: Schaffung der fachlichen, planerischen und rechtlichen Voraussetzungen
  • Umsetzungsmaßnahmen: Bau- und Renaturierungsmaßnahmen, Stabilisierung des Wasserhaushalts, Naturschutzkompensationen

Weitere Maßnahmen: Monitoring, Öffentlichkeitsarbeit, Sicherung von Nutzungsrechten, Flächenankauf in Einzelfällen

Antragsberechtigte

Natürliche Personen (Privateigentümerinnen und -eigentümer), Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts (wie z.B. Kommunen, Vereine, Stiftungen), Personenvereinigungen

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei 90-95 % für juristische Personen und bei bis zu 99 % für natürliche Personen. Die maximale Fördersumme liegt zwischen 30.000 Euro (FSP 1) und 600.000 Euro (FSP 2). Die maximalen Laufzeiten liegen zwischen 9 Monaten (FSP 1) und 48 Monaten (FSP 2).

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Förderung ist einstufig. Projektanträge können ganzjährig gestellt werden und sind einzureichen bei der Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH. Anträge auf Zuwendung müssen über das Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes eingereicht werden.

Förderfenster

Geöffnet bis zum 31.12.2027

Landwirtschaft, Trockenheit und Dürre, Wald/ und Forstwirtschaft (Lanuk Grün)

REVIER.GESTALTEN

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden Maßnahmen, die zu rekultivierenden Tagebauumfelder in diesen Bereichen aufwerten:

  • Landschaft
  • Städtebau
  • Kultur
  • Freizeit und Naherholung
  • Verkehr bzw. Mobilität
  • Naherholung
  • Ökologie bzw. Klimaanpassung

Antragsberechtigte

Kommunen, Privatpersonen, Organisationen, Unternehmen und Vereine.

Fördergebende Institution

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und die Bundesregierung

Förderart

Zuwendung

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig und wird über die Bezirksregierung Köln und/oder den Projektträger Jülich (PtJ) abgewickelt. Die Einrichung einer Projektidee erfolgt über ein Förderportal. Die weitere Bearbeitung erfolgt im Dialogverfahren.

Förderfenster

Geöffnet bis zum 31.12.2026

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

chance.natur – Bundesförderung Naturschutz

"chance.natur" dient der "Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung". Mit dem Programm leistet die Bundesregierung einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt und des nationalen Naturerbes in Deutschland.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind im Zusammenhang mit Naturschutzgroßprojekten:

  • die Pflege- und Entwicklungsplanung
  • Moderationen
  • der Ankauf und Tausch von Flächen
  • die Pacht von Flächen
  • Ausgleichszahlungen
  • die Detail- und Ausführungsplanungen sowie Gutachten
  • Maßnahmen des Biotopmanagements
  • Projektbegleitende Informationsmaßnahmen
  • Evaluierungen
  • Personal- und Sachausgaben

Antragsberechtigte

Natürliche und juristische Personen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, in der Regel Kommun

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote beträgt bis zu 75%. Eine Kumulierung mit Mitteln anderer Förderprogramme der Europäischen Union und des Bundes ist ausgeschlossen.

 

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Das Förderfenster ist geöffnet

Landwirtschaft, Trockenheit und Dürre, Wald/ und Forstwirtschaft (Lanuk Grün)

Umweltschutzförderung Deutsche Bundesstiftung Umwelt

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert unter bestimmten Voraussetzungen lösungsorientierte Projekte zum Schutz der Umwelt, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und handeln
  • Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
  • Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter
  • Klima­- und ressourcenschonendes Bauen
  • Energie­- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und ­-erneuerung
  • Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz
  • Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologien
  • Kreislaufführung und effiziente Nutzung von umweltkritischen Metallen und mineralischen Reststoffen
  • Reduktion von Emissionen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umweltkompartimente
  • Integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern
  • Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten
  • Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen
  • Themenoffene Förderung

Antragsberechtigte

Unternehmen, kommunale Unternehmen

Fördergebende Institution

Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 90 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Weitere Informationen

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Interreg VI B: Nordwesteuropa

Ziel von Interreg Nordwesteuropa ist es, einen grünen, intelligenten und gerechten Wandel in Nordwesteuropa zu unterstützen. Im Programmzeitraum 2021-2027 werden Projekte gefördert, die den Übergang zu klimaneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Gesellschaften vorantreiben und Umweltauswirkungen mindern.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen sowie Personal, Bildung und Information

Förderfähige Maßnahmen

Die Fördermaßnahmen zur Klimaanpassung liegen in Priorität 1 Klima- und Umwelt:

  • Anpassung an den Klimawandel und Katastrophenprävention
  • Naturschutz und Biodiversität

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Unternehmen, soziale Einrichtungen und Verbände

Fördergebende Institution

Europäische Union (EU)

Förderart

Zuschuss

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Geschlossen

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

Interreg VI A: Euregio Meuse-Rhine

Interreg Maas-Rhein (NL-BE-DE) bezuschusst Projekte, bei denen Projektbeteiligte über die nationale Grenze hinweg zusammenarbeiten. Das Programm basiert auf der langjährigen Kooperation zwischen 5 Regionen in Belgien, Deutschland und den Niederlanden. In den kommenden Jahren werden insgesamt 176 Millionen Euro für grenzüberschreitende Projekte zur Verfügung stehen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen und Personal, Bildung und Information

Förderfähige Maßnahmen

Die Fördermaßnahmen zur Klimaanpassung liegen in Priorität 2 Grüne Transformation:

  • Förderung erneuerbarer Energien
  • Nachhaltige Mobilität
  • Umweltschutz und Biodiversität
  • Kreislaufwirtschaft
  • Energieeffizienz
  • Digitale Lösungen für den Umweltschutz
  • Nachhaltige Landnutzung
  • Bildung und Sensibilisierung
  • Ökologische Aufwertung

Antragsberechtigte

Kreis Heinsberg, Städteregion Aachen, Kreis Düren und Kreis Euskirchen

Fördergebende Institution

Europäische Union

Förderart

Zuschuss (60%)

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Das Förderfenster ist bis zum 1. Juli 2026 geöffnet.

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

Nachhaltige Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte (Nakopa)

Mit dem Angebot sollen entwicklungspolitisch aktive Kommunen unterstützt werden, gemeinsam mit ihren Partnerkommunen lokale Lösungsansätze zu globalen Fragen im Sinne der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu entwickeln und in Form von Projekten durchzuführen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, Bildung und Information

Förderfähige Maßnahmen

  • Maßnahmen welche sich einem der Themen Nachhaltige Daseinsvorsorge, Good Local Governance oder Klimaschutz und Klimaanpassung zuordnen lassen
  • Maßnahmen welche explizit einen Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 und zur Erreichung der SDGs leisten

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis 90 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Förderfenster geschlossen

Weitere Informationen

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa)

Das Bundesumweltministerium unterstützt Kommunen und andere regionale Akteurinnen und Akteure in drei ausgewählten Strukturwandelregionen (Lausitzer, Mitteldeutsches und Rheinisches Revier) bei der Umsetzung von Modellvorhaben zur ökologischen Nachhaltigkeit. Ziel ist der Einstieg in einen langfristig umweltverträglichen Entwicklungspfad im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS).

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen sowie Personal, Bildung und Information

Förderfähige Maßnahmen

Förderung konzeptioneller Maßnahmen zur Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie:

  • Kommunale Nachhaltigkeitskonzepte
  • Kommunales Nachhaltigkeitsmanagement
  • Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Teilhabe / Kommunale und regionale Wettbewerbe und Kampagnen
  • Außerschulische Bildungs- und Kulturprojekte 

Förderung investiver Maßnahmen zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie:

  • Nachhaltige, biodiversitätsfördernde Gestaltung von Flächen, Dächern und Fassaden 
  • Maßnahmen für mehr Umweltgerechtigkeit in Quartieren und Stadtteilen
  • Entsiegelung von Flächen und Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen
  • Naturnahe Gestaltung / Renaturierung von kommunalen und privaten Gewässern sowie deren Ufer
  • Beiträge für umweltfreundlichen und nachhaltigen Tourismus sowie Freizeit- und Erholungsgestaltung unter besonderer Berücksichtigung der Biodiversitätsförderung 
  • Schaffung von umweltverträglichen Mobilitätskonzepten für nachhaltige Tourismus- und Freizeitgestaltung
  • Außerschulische Umwelt- und Naturschutzbildung

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Unternehmen, soziale Einrichtungen und Verbände sowie Sonstige im Rheinsichen Revier (Region Aachen mit den Kreisen Düren, Euskirchen, Heinsberg, Stadt und Städteregion Aachen sowie die Stadt Mönchengladbach, der Rhein-Erft-Kreis und der Rhein-Kreis Neuss)

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt zwischen 75 % und 100 %. Die minimale Fördersumme liegt bei 15.000 €

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Das Förderprogramm ist zurzeit geschlossen. Ein weiterer Förderaufruf ist für 2026 geplant.

 

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

10.000 Grüne Dächer

10.000 Grüne Dächer – das ist ein Aufruf an alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien oder Grundstücken in der Emscher-​Region. Helfen Sie mit, unsere Städte an den Klimawandel anzupassen und begrünen Sie Ihre Dächer! Das Förderprogramm der Emschergenossenschaft als Teil der Zukunftsinitiative Klima.Werk unterstützt Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende und andere finanziell.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Gründachausbau

Antragsberechtigte

Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende sowie sonstigen in den Kommunen der Emschergenossenschaft und des Lippeverbands.

Fördergebende Institution

Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV) im Rahmen der Zukunftsinitiative Klima.Werk

 

Förderart

Zuschuss (50 €/m²)

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig. Die Antragstellung erfolgt über ein Förderportal.

Förderfenster

Geöffnet

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Förderrichtlinie Extremwetterfolgen

Gefördert werden Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen auf Waldflächen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Räumung von Kalamitätsflächen
  • insektizidfreie Waldschutzmaßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung von Schadorganismen sowie Maßnahmen zur Sicherung von Waldökosystemen
  • Holzlagerplätze
  • Wiederbewaldung von Kalamitätsflächen, die durch Extremwetterereignisse und deren Folgen entstanden sind

Antragsberechtigte

Waldbesitzer

Fördergebende Institution

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 % bei einem Maximalwert von 50.000 €.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)