Einladung Klima.Impulse NRW des Fachzentrums Klima am 14. Januar 2026 in Duisburg

Kalender Icon27.11.2025
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Land und EU stellen weitere 34 Millionen Euro für die kommunale Klimaanpassung bereit

Kalender Icon25.11.2025
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Klimaanpassung.Kommunen.NRW - niederschwellige Maßnahmenförderung

Ziel dieser Richtlinie ist es, Investitionen in Einzelmaßnahmen oder in kombinierte Maßnahmen anzureizen, die einen Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels leisten können. Gefördert werden Ausgaben für investive Vorhaben in Nordrhein-Westfalen an, auf oder in Gebäuden, Liegenschaften, Infrastruktureinrichtungen sowie im öffentlichen Raum, die der Klimafolgenanpassung dienen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind folgende Maßnahmen:

  • Entsiegelung befestigter Flächen zugunsten von Grünflächen,

  • Begrünungsmaßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Baum- und Strauchpflanzungen, gekoppelt mit Regenwasserspeicherung und -nutzung zur Bewässerung,

  • Anlegen von Mulden, bewachsenen Gräben oder Wasserspeichern unter Bäumen (Rigolen) zur Regenwasserversickerung und eventuell -speicherung („Schwammstadtkonzept“),

  • Weitere Maßnahmen der Regenwasserspeicherung und -nutzung zur Bewässerung von Grünflächen wie zum Beispiel naturnahe Rückhaltebecken/- anlagen, Retentionsflächen, Retentionstiefbeete, Sickerteiche, Füllkörperrigolen, oder ähnliches,

  • Retentionsgründächer (Grün- Blaudächer),

  • Klimaangepasste Umgestaltung von Schul- und Kitageländen, beispielsweise durch Entsiegelung von Schul- und Kitahöfen sowie das Anlegen eines Schul- oder Kitagartens, Biotops oder grünen Klassenzimmers,

  • Bau von Verschattungsanlagen und Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung (zum Beispiel außenliegenden Sonnenschutz, Sonnensegel),

  • Errichtung und Betrieb von Anlagen zur kostenlosen Bereitstellung von Trinkwasser

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind:

Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen, die eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben.

 

Fördergebende Institution

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
EU - Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE)

Förderart

Zuschuss oder Zuwendung: Die Förderquote liegt je nach Voraussetzungen zwischen 50 % und 90 %. Die förderfähigen Gesamtausgaben dürfen 200.000 Euro nicht überschreiten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig. Die Antragsstellung erfolgt über das EFRE. NRW.online-Portal oder schriftlich unter Verwendung der Antragsformulare beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima als bewilligenden Stelle.

Förderfenster

Das Förderfenster ist bis zum 31. Dezember 2026 geöffnet.

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung

Neue Ergänzungen und Aktualisierungen der Kartenanwendung im Klimaatlas

Kalender Icon04.11.2025
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Beratungsförderung betriebliche Klimaanpassung (BbK)

Gefördert werden kooperative Beratungsprojekte zur betrieblichen Klimaanpassung, die von qualifizierten Beraterinnen und Beratern nach einem vom MUNV NRW anerkannten Beratungsprozess durchgeführt werden. Ein besonderer Fokus liegt auf kleinen und mittelständischen Betrieben, die bislang oft keine eigenen Ressourcen für strategische Anpassungsprozesse haben. Kommunen bündeln als Projektträger mehrere Unternehmen aus ihrer Region und schaffen so regionale Netzwerke für Klimaanpassung.

Fördergegenstand

Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert wird die Durchführung von kooperativen Beratungsprojekten. Innerhalb der Vorhaben bearbeiten die teilnehmenden Betriebe alle Klimawandelrisiken, die für sie von Bedeutung und Interesse sind. Gleichzeitig erhalten sie betriebsspezifische Beratungen, bei denen die Ist-Situation im Betrieb und das jeweilige standortspezifische Klimarisiko ermittelt wird und gemeinsam mit den Verantwortlichen im Betrieb Anpassungsmaßnahmen und Finanzierungsoptionen erarbeitet werden.

Das geförderte Projekt muss mindestens folgende Elemente umfassen:

a) Durchführung einer Auftaktveranstaltung mit der Kommune und den teilnehmenden Betrieben,
b) Durchführung von mind. drei Themenworkshops mit den teilnehmenden Betrieben,
c) Vor-Ort-Besuche in allen teilnehmenden Betrieben durch die Beraterinnen und Berater,
d) Erarbeitung individueller schriftlicher Profile der klimawandelbedingten Risiken für jeden teilnehmenden Betrieb,
e) Erarbeitung individueller schriftlicher Maßnahmenpläne zur Anpassung an den Klimawandel für jeden teilnehmenden Betrieb,
f) Durchführung einer Abschlussveranstaltung mit der Kommune und den teilnehmenden Betrieben und
g) Schriftlicher Projektabschlussbericht für das Gesamtprojekt.

Betriebe, welche bereits Teilnehmer eines Beratungsprojekts nach dieser Förderrichtlinie waren, sind von der Teilnahme an weiteren Beratungsprojekten nach dieser Förderrichtlinie grundsätzlich ausgeschlossen. Über Ausnahmen entscheidet das Umweltministerium des Landes NRW.

Antragsberechtigte

Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind Gemeinden in Nordrhein-Westfalen

Fördergebende Institution

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei 80 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 5.000 Euro.

Antragsverfahren

Einstufig

Förderfenster

Das Förderfenster ist bis zum 31. Dezember 2029 geöffnet.

Weitere Informationen

Projektträger
Aktuell anerkannte Beratungsprozesse: Klima.Profit und Inkra
Förderrichtlinie

Konzepte und Kooperationen

Ungewöhnlich trüb und erstmals seit längerem deutlich zu nass – der Oktober 2025

Kalender Icon03.11.2025
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Land startet neue Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung

Kalender Icon03.11.2025
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Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden (InAWi)

Das Bundesumweltministerium unterstützt im Rahmen des ANK Akteurinnen und Akteure, die sich für die Wiedervernässung von Mooren aktiv einbringen wollen.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

Die Förderrichtlinie InAWi fördert Maßnahmen, die der Aktivierung in den Moorregionen dienen und infolgedessen die Wiedervernässung von Moorböden in Deutschland voranbringen.

Gefördert werden: 

  • Informations- und Qualifizierungsmaßnahmen (Förderschwerpunkt 1)
  • Die Entwicklung von Moorbodenschutzkonzepten (Förderschwerpunkt 2)
  • Das Moorbodenschutzmanagement (Förderschwerpunkt 3)
  • Länderübergreifende Strategien (Förderschwerpunkt 4).

Antragsberechtigte

Förderschwerpunkt 1:

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts

Förderschwerpunkt 2 und 3: 

  • Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und ihre Einrichtungen (u.a. Landesverwaltungen und Kommunen wie Landkreise, Gemeinden, Bezirke der Stadtstaaten),
  • Verwaltungsgemeinschaften, Ämter, Zweckverbände und Wasser- und Bodenverbände als Körperschaften des öffentlichen Rechts, 
  • Anstalten und Stiftungen der Länder.

Förderschwerpunkt 4:

Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Initiativen und Organisationen, die im Natur- oder
Umweltschutz bzw. in der Land- und Forstwirtschaft nachweislich in Deutschland
länderübergreifend tätig sind.

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Förderart

Zuschuss: Die Mindestfördersumme pro Vorhaben beträgt für alle Förderschwerpunkte 10.000 Euro. Die maximale Fördersumme liegt abhängig vom Förderschwerpunkt bei bis zu 250.000 Euro. Die Förderquote für die Förderschwerpunkte 1, 2 und 3 liegt bei bis zu 90 %, für den Förderschwerpunkt 4 bei 80 %. 

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Förderung ist einstufig. Pojektanträge für die Förderschwerpunkte 1 bis 3 können ganzjährig gestellt werden. Projektanträge für Förderschwerpunkt 4 erfolgen über ein Zeitfenster. Alle Anträge sind bei der Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH einzureichen. Anträge auf Zuwendung müssen über das Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes eingereicht werden.

Förderfenster

Das Förderfenster ist geöffnet bis zum 31.12.2027

Landwirtschaft, Trockenheit und Dürre, Wald/ und Forstwirtschaft

Klimaatlas NRW - Newsletter Nr. 56

Liebe Leserinnen und Leser,

herzlich willkommen zur Oktober-Ausgabe des Klimaatlas-Newsletters.

Der Übergang vom Sommer in den Herbst verlief in diesem Jahr ausgesprochen wechselhaft und bot alles, was ein „klassischer“ September bereithalten kann: warme Spätsommertage, kräftige Schauer und ein allmählich herbstliches Temperaturniveau. Mehr dazu wie üblich im "Rückblick".

Wechselhafter Übergang vom Sommer in den Herbst - der September 2025

Kalender Icon07.10.2025
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