Anmeldung zur 3. Mittelgebirgskonferenz zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels am 17. März 2026 freigeschaltet

Kalender Icon19.01.2026
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Jahresbilanz 2025 – Ein Jahr mit viel Sonne und wenig Regen

Kalender Icon05.01.2026
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Warm, trocken und sonnig – der Dezember 2025

Kalender Icon05.01.2026
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Klimaanpassung.Unternehmen.NRW - niederschwellige Maßnahmenförderung

Mit dieser EFRE-Fördermaßnahme soll die Resilienz gegenüber klimawandelbedingten Risiken verbessert werden. Gefördert werden investive Maßnahmen, die zur Verringerung der Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels beitragen, den Erhalt oder die Wiederherstellung natürlicher Anpassungspotenziale fördern und langfristig die klimaresiliente Entwicklung von Unternehmen und der öffentlichen Wasserversorgung in Nordrhein-Westfalen sichern.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind die untenstehenden naturbasierten Maßnahmen und eine Kombination aus mehreren Maßnahmen:

  • Dach-, boden- oder fassadengebundene Begrünungen, prioritär mit Einsaat heimischer Arten
  • Retentionsdächer (Blaudächer) oder Retentionsgründächer (Grün-Blaudächer),
  • Entsiegelung befestigter, teilversiegelter oder versiegelter Flächen,
  • Niederschlagswasserversickerung: Mulden- und Flächenversickerung, Mulden-Rigolen-Versickerung, Rigolen-Versickerung, Baumrigolen,
  • Maßnahmen der Regenwasserrückhaltung, -speicherung und -nutzung zur Bewässerung von Grünflächen wie z. B. Regenrückhaltebecken, Retentionstiefbeete, Sickerteiche, Füllkörperrigolen, Retentionszisternen o. ä. sowie naturnaher Gewässer,
  • Naturnahe Hochwassermaßnahmen und naturnahe Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen
  • Verschattungsanlagen (z. B. außenliegender Sonnenschutz),
  • Naturnah ausgestaltete oberirdische Zuleitung von Gewässern.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen und kleine und mittlere kommunale Unternehmen, die ihren Sitz oder ihre Niederlassung, für welche die Förderung beantragt wird, in Nordrhein-Westfalen haben.

Fördergebende Institution

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
EU - Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE)

Förderart

Zuwendung: Die Die Förderquote liegt bei maximal 60 %. Das förderfähige Investitionsvolumen liegt bei maximal 200.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet bis zum 31.12.2026

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch!

Kalender Icon19.12.2025
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Klimaatlas NRW - Newsletter Nr. 58

Liebe Leserinnen und Leser,

wir, das Klimaatlas- und Kommunalberatungsteam im Fachzentrum Klima, begrüßen Sie herzlich zum letzten Newsletter im Jahr 2025 - in diesem Jahr auch wieder bildlich. Nun neigt sich das Jahr dem Ende zu. Bevor Sie und wir in die wohlverdiente Weihnachtspause starten, wollen wir noch einmal ein wenig Rückschau auf unsere Aktivitäten im vergangenen Jahr halten, aber auch schon einen Blick voraus auf 2026 werfen. Dazu nutzen wir wie üblich den "Einblick". Dort finden Sie auch das Save the Date für die kommende Mittelgebirgskonferenz zur Klimaanpassung.

Zu warm, zu trüb und vom Niederschlag her ausgeglichen – der Herbst 2025

Kalender Icon08.12.2025
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Erst warm, dann kalt mit wenig Niederschlag – der November 2025

Kalender Icon04.12.2025
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Energetische Stadtsanierung - Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier (KFW 432)

Mit dem Zuschuss „Energetische Stadtsanierung“ werden Quartierskonzepte gefördert, mit denen die Energie­effizienz im Quartier erhöht und insbesondere die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung beschleunigt werden kann. Auch Maßnahmen der Klimaanpassung können hier berücksichtigt werden!

Fördergegenstand

Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden: 

A. Integrierte Quartierskonzepte die: 

  • kommunale Gebäude und Versorgungssysteme energieeffizienter machen

  • erneuerbare Energien einsetzen

  • Quartiere an den Klimawandel anpassen

  • grüne Infrastruktur und klimafreundliche Mobilität ausbauen

  • digitale Technologien in diesen Bereichen einsetzen

Das Konzept erläutert dabei folgende Punkte:

  • Ausgangsanalyse: Wer sind die größten Energie­verbraucher im Quartier? Wo liegen die Potenziale für Energie­einsparung und -effizienz? Wie soll die Gesamt­energie­bilanz des Quartiers nach der Sanierung aussehen?

  • konkrete Maßnahmen und deren Ausgestaltung

  • Kosten, Machbarkeit und Wirtschaft­lichkeit der Maßnahmen

  • Erfolgskontrolle

  • Zeitplan, Prioritäten, Mobilisierung der Akteure

  • Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit

Wenn bereits ein integriertes energe­tisches Quartiers­konzept vorliegt, kann der Zuschuss für das Sanierungs­management separat beantragt werden.

B. Sanierungsmanagements die: 

  • Konzeptumsetzung planen

  • Akteure aktivieren und vernetzen

  • Maßnahmen koordinieren und kontrollieren

  • als zentraler Ansprech­partner für Finanzierung und Förderung fungieren

Finanziert werden können dabei:

  • eigene Beschäftigte (Fachpersonal)

  • Träger der städtebaulichen Sanierung oder sonstige Beauftragte

  • Planungs­gemeinschaften, zum Beispiel aus Stadtplanungs-, Ingenieur- und Architekturbüros

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei 75 %. Für finanzschwache Kommunen bei 90 %. Bei integrierten Konzepten liegt der Höchstbetrag bei 200.000 Euro, bei Sanierungsmanagements bei bis zu 400.000 Euro je Quartier. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 5.000 Euro.

Antragsverfahren

Einstufig 

Förderfenster

Das Förderfenster ist geschlossen, da die jährlich zur Verfügung stehenden Bundesmittel ausgeschöpft sind. 

Weitere Informationen

Konzepte und Kooperationen

Klimaatlas NRW - Newsletter Nr. 57

 

Liebe Leserinnen und Leser,

wir begrüßen Sie zur neuen Ausgabe des Klimaatlas-Newsletters.

Langsam neigt sich auch das Jahr 2025 dem Ende zu. In Sachen Klimawandel und Klimaanpassung gibt es aber noch einiges zu berichten. Und auch bei uns im Fachzentrum Klima gibt es in den verbleibenden Wochen des Jahres noch einiges zu tun. Ein Schwerpunkt dieser Ausgabe widmet sich dem Thema Förderung. In den letzten Wochen gab es diesbezüglich einige gute Nachrichten aus dem Landesumweltministerium, die wir noch einmal für Sie zusammengefasst haben. So gibt es im großen Förderprogramm Klimaanpassung.Kommunen.NRW neben einer vierten Einreichrunde des Wettbewerbs erstmals auch eine niederschwellige Richtlinienförderung, die Fördergelder für das Rheinische Revier wurden aufgestockt und neuerdings fördert das MUNV auch die Beratung für die betriebliche Klimafolgenanpassung. Alle Details dazu finden Sie im "Rundblick".

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