Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden (InAWi)
Das Bundesumweltministerium unterstützt im Rahmen des ANK Akteurinnen und Akteure, die sich für die Wiedervernässung von Mooren aktiv einbringen wollen.
Fördergegenstand
Förderfähige Maßnahmen
Die Förderrichtlinie InAWi fördert Maßnahmen, die der Aktivierung in den Moorregionen dienen und infolgedessen die Wiedervernässung von Moorböden in Deutschland voranbringen.
Gefördert werden:
- Informations- und Qualifizierungsmaßnahmen (Förderschwerpunkt 1)
- Die Entwicklung von Moorbodenschutzkonzepten (Förderschwerpunkt 2)
- Das Moorbodenschutzmanagement (Förderschwerpunkt 3)
- Länderübergreifende Strategien (Förderschwerpunkt 4).
Antragsberechtigte
Förderschwerpunkt 1:
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts
Förderschwerpunkt 2 und 3:
- Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und ihre Einrichtungen (u.a. Landesverwaltungen und Kommunen wie Landkreise, Gemeinden, Bezirke der Stadtstaaten),
- Verwaltungsgemeinschaften, Ämter, Zweckverbände und Wasser- und Bodenverbände als Körperschaften des öffentlichen Rechts,
- Anstalten und Stiftungen der Länder.
Förderschwerpunkt 4:
Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Initiativen und Organisationen, die im Natur- oder
Umweltschutz bzw. in der Land- und Forstwirtschaft nachweislich in Deutschland
länderübergreifend tätig sind.
Fördergebende Institution
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Förderart
Zuschuss: Die Mindestfördersumme pro Vorhaben beträgt für alle Förderschwerpunkte 10.000 Euro. Die maximale Fördersumme liegt abhängig vom Förderschwerpunkt bei bis zu 250.000 Euro. Die Förderquote für die Förderschwerpunkte 1, 2 und 3 liegt bei bis zu 90 %, für den Förderschwerpunkt 4 bei 80 %.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Förderung ist einstufig. Pojektanträge für die Förderschwerpunkte 1 bis 3 können ganzjährig gestellt werden. Projektanträge für Förderschwerpunkt 4 erfolgen über ein Zeitfenster. Alle Anträge sind bei der Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH einzureichen. Anträge auf Zuwendung müssen über das Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes eingereicht werden.
Förderfenster
Das Förderfenster ist geöffnet bis zum 31.12.2027