Förderung von grüner Infrastruktur im Rahmen von Erneuerungsinvestitionen in die kommunale Schieneninfrastruktur

Der Bund und das Land gewähren Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden in Form einer Projektförderung auf Grundlage des GVFG. Bestandteil dessen ist die Förderung von Erneuerungsinvestitionen ins kommunale Schienennetz nach § 2 Abs. 3 GVFG und § 13 Abs. 1 Nr. 1 ÖPNVG NRW. Im Zuge der Erneuerung der Infrastruktur ist auch der Neubau von grüner Infrastruktur förderfähig.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Beim Erhalt und der Erneuerung der Infrastrukturen von Stadt- und Straßenbahnen (inkl. Schwebebahnen, Bahnen besonderer Bauart) gelten unter anderem folgende Anlagen der Klimaanpassung als förderfähig:

  • Dachbegrünung von Wartehallen
  • Oberbau einschließlich Schienen, Schwellen, Fester Fahrbahn, Grüngleis (auch erstmalige Begrünung), Bettung

Antragsberechtigte

Bielefeld (moBiel), Bochum (Bogestra), Bonn (SWBV einschl.SSB), Dortmund (DSW21, H-Bahn21), Duisburg (DVG), Düsseldorf (Rheinbahn), Essen (Ruhrbahn), Köln (KVB, einschl.HGK), Krefeld (SWK MOBIL), Oberhausen (STOAG), Wuppertal (WSW), Sky Train

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt standardmäßig bei bis zu 60 %. Für Einzelmaßnahmen, die hauptsächlich der Erneuerung bzw. erstmaligen Verlegung von Grüngleis dienen, ist ein erhöhter Fördersatz von bis zu 75 % möglich. Die Bagatellgrenze für Einzelmaßnahmen liegt bei 50.000 €. Eine Fördervoraussetzung ist zudem die Bündelung von korrespondierenden Einzelmaßnahmen in einem Finanzierungsantrag zur Erfüllung der Mindestvorhabengröße von 10 Mio. €.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig:  Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Zweckverband in physischer und digitaler Version. Prüfung der Anträge geschieht durch den Zweckverband. Nach erhaltener Zustimmung der Zuwendungsgeber erfolgt die Bewilligung ebenfalls durch den Zweckverband.

Förderfenster

Geöffnet bis 2031

Land und EU unterstützen 21 Vorhaben zur Klimaanpassung und starten neue Förderrunde

Kalender Icon05.02.2025
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Ein typischer Wintermonat in NRW - der Januar 2025

Kalender Icon04.02.2025
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Klimaatlas NRW - Newsletter Nr. 47

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir begrüßen Sie zur ersten Ausgabe des Klimaatlas-Newsletters im Jahr 2025. Wir hoffen Sie sind gut in das neue Jahr gestartet und wünschen Ihnen neben Gesundheit vor allem Erfolg bei den in diesem Jahr anstehenden Aufgaben!

Kaum ist das Jahr gestartet, so sind wir vom Klimaatlas- und Kommunalberatungsteam des Fachzentrum Klima bereits wieder richtig "drin". Der Januar war geprägt von unserer Jahresplanung, die wir Ihnen im "Einblick" ein wenig skizzieren wollen, zahlreichen Vernetzungs- und Abstimmungsterminen und die ersten Vorträge haben wir auch bereits wieder gehalten. Sicherlich geht es Ihnen in dieser beschleunigten Welt ähnlich, Ruhephasen werden seltener und kürzer.

Neues Förderprogram für das Rheinische Revier: Klimaanpassung im Rheinischen Revier – Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten

Kalender Icon17.01.2025
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Klimaanpassung.Unternehmen.NRW

Mit dieser EFRE-Fördermaßnahme sollen gezielt kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt werden, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten zu schützen, indem sie ihre Liegenschaften an die negativen Folgen des Klimawandels anpassen bzw. diese klimaresilienter gestalten.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind:

  • Dach- und Fassadenbegrünungen, prioritär mit Einsaat heimischer Arten, Retentionsdächer (Blaudächer) oder Retentionsgründächer (Grün-Blaudächer) 
  • Baumrigolen, Baum- und Strauchpflanzungen, prioritär heimischer Arten sowie Streuobstwiesen 
  • Flächenentsiegelung, Versickerungsanlagen (zum Beispiel Retentionsflächen/-mulden, bewachsene Gräben) sowie Maßnahmen der Regenwasserrückhaltung-, -speicherung und -nutzung zur Bewässerung von Grünflächen wie zum Beispiel Regenrückhaltebecken, Retentionstiefbeete, Sickerteiche, Füllkörperrigolen, Retentionszisternen oder ähnliche sowie naturnaher Gewässer 
  • Naturbasierte Hochwassermaßnahmen, Naturbasierte Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Starkregen 
  • Windschutzhecken, prioritär heimischer Arten 
  • Bau von Verschattungsanlagen (zum Beispiel außenliegenden Sonnenschutz) 
  • Naturnah ausgestaltete oberirdische Zuleitung von Gewässern und Notwasserwege 

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen und kleine und mittlere kommunale Unternehmen

Fördergebende Institution

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
EU - Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei maximal 60 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 200.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet bis zum 31.03.2026

Klimaanpassung im Rheinischen Revier – Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten

Mit dem Förderangebot „Klimaanpassung im Rheinischen Revier – Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten“ unterstützt die Landesregierung Kommunen im Rheinischen Revier dabei, investive und nicht-investive Maßnahmen zur Verminderung der Verletzlichkeit sowie zum Erhalt und zur Steigerung der Anpassungsfähigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels umzusetzen. Auf diese Weise sollen insbesondere die Klimaresilienz gestärkt und gesteigert und in diesem Zuge Beiträge zum Boden- und Flächenschutz, zum Schutz von Gewässern, zur Biodiversität, zur Umweltgerechtigkeit sowie zur menschlichen Gesundheit bzw. zum Erhalt der Lebensqualität geleistet werden.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

 Förderkategorie A 

  1. Entsiegelung befestigter oder (teil-)versiegelter Flächen,
  2. Begrünung von Dächern oder Fassaden,
  3. Pflanzung standortgerechter, klimaresilienter Baum- und Straucharten,
  4. Herstellung von Anlagen zur Regenwasserversickerung, -speicherung und -nutzung sowie weitere Maßnahmen zur Bewässerung von Grünflächen (nach dem „Schwammstadt-Prinzip“),
  5. Herstellung von Anlagen und Systemen, die dem gezielten Ableiten oder Rückhalten von Sturzfluten dienen,
  6. Errichtung von Trinkwasserbrunnen,
  7. Verschattungselemente,
  8. Schulhof-/Kitahof-Umgestaltung durch das Anlegen eines Schul-/Kitagartens, Anlegen von grünen Klassenzimmern, Entsiegelung von Schul- und Kitahöfen.
  9. Klimaangepasste Entwicklung von Fließgewässern

Die Förderkategorien B und C sind weniger standardisiert und erfolgen nach dem sogenannten Dialogverfahren. Förderkategorie B dient der Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus bestehenden Anpassungskonzepten oder anderen Planungsgrundlagen herleiten und begründen lassen. Nach Förderkategorie C können Klimaanpassungsmaßnahmen mit Bezug zu Wasser- und Bodenmaßnahmen im Rheinischen Revier gefördert werden, soweit sie eine öffentliche Aufgabe erfüllen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt im Sinne dieses Förderangebots sind die Stadt Mönchengladbach, die Städteregion Aachen, die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, der Rhein-Erft-Kreis, der Rhein-Kreis Neuss sowie alle Kommunen dieser Kreise, Gemeindeverbände, wie Zweckverbände, sowie weitere Vorhabenträger, soweit die durchgeführte Maßnahme eine öffentliche Aufgabe erfüllt.

Fördergebende Institution

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)

Förderart

Zuwendung, bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 12.500 Euro pro Antrag. Die Förderquote liegt bei bis zu 90 %.

Antragsverfahren

 Förderkategorie A: Einstufige Richlinenförderung

 Förderkategorie B: Dialogverfahren

Förderfenster

Geöffnet in der ersten Runde für Förderkategorie B und C bis zum 30. April 2025. Gesamtantragsschluss 30.06.2026

 

Die Klimastreifen für 2024 stehen zum Download bereit

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Jahresbilanz 2024 – der nächste Temperaturrekord!

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Mild, vergleichsweise trocken und trüb – der Dezember 2024

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