Zu warm, zu trüb und vom Niederschlag her ausgeglichen – der Herbst 2025

Kalender Icon08.12.2025
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Erst warm, dann kalt mit wenig Niederschlag – der November 2025

Kalender Icon04.12.2025
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Energetische Stadtsanierung - Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier (KFW 432)

Mit dem Zuschuss „Energetische Stadtsanierung“ werden Quartierskonzepte gefördert, mit denen die Energie­effizienz im Quartier erhöht und insbesondere die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung beschleunigt werden kann. Auch Maßnahmen der Klimaanpassung können hier berücksichtigt werden!

Fördergegenstand

Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden: 

A. Integrierte Quartierskonzepte die: 

  • kommunale Gebäude und Versorgungssysteme energieeffizienter machen
  • erneuerbare Energien einsetzen
  • Quartiere an den Klimawandel anpassen
  • grüne Infrastruktur und klimafreundliche Mobilität ausbauen
  • digitale Technologien in diesen Bereichen einsetzen

Das Konzept erläutert dabei folgende Punkte:

  • Ausgangsanalyse: Wer sind die größten Energie­verbraucher im Quartier? Wo liegen die Potenziale für Energie­einsparung und -effizienz? Wie soll die Gesamt­energie­bilanz des Quartiers nach der Sanierung aussehen?
  • konkrete Maßnahmen und deren Ausgestaltung
  • Kosten, Machbarkeit und Wirtschaft­lichkeit der Maßnahmen
  • Erfolgskontrolle
  • Zeitplan, Prioritäten, Mobilisierung der Akteure
  • Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit

Wenn bereits ein integriertes energe­tisches Quartiers­konzept vorliegt, kann der Zuschuss für das Sanierungs­management separat beantragt werden.

B. Sanierungsmanagements die: 

  • Konzeptumsetzung planen
  • Akteure aktivieren und vernetzen
  • Maßnahmen koordinieren und kontrollieren
  • als zentraler Ansprech­partner für Finanzierung und Förderung fungieren

Finanziert werden können dabei:

  • eigene Beschäftigte (Fachpersonal)
  • Träger der städtebaulichen Sanierung oder sonstige Beauftragte
  • Planungs­gemeinschaften, zum Beispiel aus Stadtplanungs-, Ingenieur- und Architekturbüros

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei 75 %. Für finanzschwache Kommunen bei 90 %. Bei integrierten Konzepten liegt der Höchstbetrag bei 200.000 Euro, bei Sanierungsmanagements bei bis zu 400.000 Euro je Quartier. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 5.000 Euro.

Antragsverfahren

Einstufig 

Förderfenster

Das Förderfenster ist geöffnet bis die jährlich zur Verfügung stehenden Bundesmittel ausgeschöpft sind. 

Weitere Informationen

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

Klimaatlas NRW - Newsletter Nr. 57

 

Liebe Leserinnen und Leser,

wir begrüßen Sie zur neuen Ausgabe des Klimaatlas-Newsletters.

Langsam neigt sich auch das Jahr 2025 dem Ende zu. In Sachen Klimawandel und Klimaanpassung gibt es aber noch einiges zu berichten. Und auch bei uns im Fachzentrum Klima gibt es in den verbleibenden Wochen des Jahres noch einiges zu tun. Ein Schwerpunkt dieser Ausgabe widmet sich dem Thema Förderung. In den letzten Wochen gab es diesbezüglich einige gute Nachrichten aus dem Landesumweltministerium, die wir noch einmal für Sie zusammengefasst haben. So gibt es im großen Förderprogramm Klimaanpassung.Kommunen.NRW neben einer vierten Einreichrunde des Wettbewerbs erstmals auch eine niederschwellige Richtlinienförderung, die Fördergelder für das Rheinische Revier wurden aufgestockt und neuerdings fördert das MUNV auch die Beratung für die betriebliche Klimafolgenanpassung. Alle Details dazu finden Sie im "Rundblick".

Einladung Klima.Impulse NRW des Fachzentrums Klima am 14. Januar 2026 in Duisburg

Kalender Icon27.11.2025
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Land und EU stellen weitere 34 Millionen Euro für die kommunale Klimaanpassung bereit

Kalender Icon25.11.2025
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Klimaanpassung.Kommunen.NRW - niederschwellige Maßnahmenförderung

Ziel dieser Richtlinie ist es, Investitionen in Einzelmaßnahmen oder in kombinierte Maßnahmen anzureizen, die einen Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels leisten können. Gefördert werden Ausgaben für investive Vorhaben in Nordrhein-Westfalen an, auf oder in Gebäuden, Liegenschaften, Infrastruktureinrichtungen sowie im öffentlichen Raum, die der Klimafolgenanpassung dienen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind folgende Maßnahmen:

  • Entsiegelung befestigter Flächen zugunsten von Grünflächen,
  • Begrünungsmaßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Baum- und Strauchpflanzungen, gekoppelt mit Regenwasserspeicherung und -nutzung zur Bewässerung,
  • Anlegen von Mulden, bewachsenen Gräben oder Wasserspeichern unter Bäumen (Rigolen) zur Regenwasserversickerung und eventuell -speicherung („Schwammstadtkonzept“),
  • Weitere Maßnahmen der Regenwasserspeicherung und -nutzung zur Bewässerung von Grünflächen wie zum Beispiel naturnahe Rückhaltebecken/- anlagen, Retentionsflächen, Retentionstiefbeete, Sickerteiche, Füllkörperrigolen, oder ähnliches,
  • Retentionsgründächer (Grün- Blaudächer),
  • Klimaangepasste Umgestaltung von Schul- und Kitageländen, beispielsweise durch Entsiegelung von Schul- und Kitahöfen sowie das Anlegen eines Schul- oder Kitagartens, Biotops oder grünen Klassenzimmers,
  • Bau von Verschattungsanlagen und Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung (zum Beispiel außenliegenden Sonnenschutz, Sonnensegel),
  • Errichtung und Betrieb von Anlagen zur kostenlosen Bereitstellung von Trinkwasser

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind:

Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen, die eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben.

 

Fördergebende Institution

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
EU - Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE)

Förderart

Zuschuss oder Zuwendung: Die Förderquote liegt je nach Voraussetzungen zwischen 50 % und 90 %. Die förderfähigen Gesamtausgaben dürfen 200.000 Euro nicht überschreiten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig. Die Antragsstellung erfolgt über das EFRE. NRW.online-Portal oder schriftlich unter Verwendung der Antragsformulare beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima als bewilligenden Stelle.

Förderfenster

Das Förderfenster ist bis zum 31. Dezember 2026 geöffnet.

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)

Neue Ergänzungen und Aktualisierungen der Kartenanwendung im Klimaatlas

Kalender Icon04.11.2025
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Beratungsförderung betriebliche Klimaanpassung (BbK)

Gefördert werden kooperative Beratungsprojekte zur betrieblichen Klimaanpassung, die von qualifizierten Beraterinnen und Beratern nach einem vom MUNV NRW anerkannten Beratungsprozess durchgeführt werden. Ein besonderer Fokus liegt auf kleinen und mittelständischen Betrieben, die bislang oft keine eigenen Ressourcen für strategische Anpassungsprozesse haben. Kommunen bündeln als Projektträger mehrere Unternehmen aus ihrer Region und schaffen so regionale Netzwerke für Klimaanpassung.

Fördergegenstand

Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert wird die Durchführung von kooperativen Beratungsprojekten. Innerhalb der Vorhaben bearbeiten die teilnehmenden Betriebe alle Klimawandelrisiken, die für sie von Bedeutung und Interesse sind. Gleichzeitig erhalten sie betriebsspezifische Beratungen, bei denen die Ist-Situation im Betrieb und das jeweilige standortspezifische Klimarisiko ermittelt wird und gemeinsam mit den Verantwortlichen im Betrieb Anpassungsmaßnahmen und Finanzierungsoptionen erarbeitet werden.

Das geförderte Projekt muss mindestens folgende Elemente umfassen:

a) Durchführung einer Auftaktveranstaltung mit der Kommune und den teilnehmenden Betrieben,
b) Durchführung von mind. drei Themenworkshops mit den teilnehmenden Betrieben,
c) Vor-Ort-Besuche in allen teilnehmenden Betrieben durch die Beraterinnen und Berater,
d) Erarbeitung individueller schriftlicher Profile der klimawandelbedingten Risiken für jeden teilnehmenden Betrieb,
e) Erarbeitung individueller schriftlicher Maßnahmenpläne zur Anpassung an den Klimawandel für jeden teilnehmenden Betrieb,
f) Durchführung einer Abschlussveranstaltung mit der Kommune und den teilnehmenden Betrieben und
g) Schriftlicher Projektabschlussbericht für das Gesamtprojekt.

Betriebe, welche bereits Teilnehmer eines Beratungsprojekts nach dieser Förderrichtlinie waren, sind von der Teilnahme an weiteren Beratungsprojekten nach dieser Förderrichtlinie grundsätzlich ausgeschlossen. Über Ausnahmen entscheidet das Umweltministerium des Landes NRW.

Antragsberechtigte

Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind Gemeinden in Nordrhein-Westfalen

Fördergebende Institution

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei 80 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 5.000 Euro.

Antragsverfahren

Einstufig

Förderfenster

Das Förderfenster ist bis zum 31. Dezember 2029 geöffnet.

Weitere Informationen

Projektträger
Aktuell anerkannter Beratungsprozess: Klima.Profit
Förderrichtlinie

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

Ungewöhnlich trüb und erstmals seit längerem deutlich zu nass – der Oktober 2025

Kalender Icon03.11.2025
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