Förderrichtlinie 1000 Moore

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen:

Kleinere Moorflächen, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden (5-200 ha)

  • Förderschwerpunkt 1 (FSP 1)
  • Orientierungsberatung: Gutachten und Machbarkeitsstudien zur Identifizierung von Flächen für die Wiedervernässung
  • Förderschwerpunkt 2 (FSP 2)
  • Vorbereitende Maßnahmen: Schaffung der fachlichen, planerischen und rechtlichen Voraussetzungen
  • Umsetzungsmaßnahmen: Bau- und Renaturierungsmaßnahmen, Stabilisierung des Wasserhaushalts, Naturschutzkompensationen

Weitere Maßnahmen: Monitoring, Öffentlichkeitsarbeit, Sicherung von Nutzungsrechten, Flächenankauf in Einzelfällen

Antragsberechtigte

Natürliche Personen (Privateigentümerinnen und -eigentümer), Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts (wie z.B. Kommunen, Vereine, Stiftungen), Personenvereinigungen

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei 90-95 % für juristische Personen und bei bis zu 99 % für natürliche Personen. Die maximale Fördersumme liegt zwischen 30.000 Euro (FSP 1) und 600.000 Euro (FSP 2). Die maximalen Laufzeiten liegen zwischen 9 Monaten (FSP 1) und 48 Monaten (FSP 2).

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Förderung ist einstufig. Projektanträge können ganzjährig gestellt werden und sind einzureichen bei der Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH. Anträge auf Zuwendung müssen über das Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes eingereicht werden.

Förderfenster

Geöffnet bis zum 31.12.2027

REVIER.GESTALTEN

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden Maßnahmen, die zu rekultivierenden Tagebauumfelder in diesen Bereichen aufwerten:

  • Landschaft
  • Städtebau
  • Kultur
  • Freizeit und Naherholung
  • Verkehr bzw. Mobilität
  • Naherholung
  • Ökologie bzw. Klimaanpassung

Antragsberechtigte

Kommunen, Privatpersonen, Organisationen, Unternehmen und Vereine.

Fördergebende Institution

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und die Bundesregierung

Förderart

Zuwendung

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig und wird über die Bezirksregierung Köln und/oder den Projektträger Jülich (PtJ) abgewickelt. Die Einrichung einer Projektidee erfolgt über ein Förderportal. Die weitere Bearbeitung erfolgt im Dialogverfahren.

Förderfenster

Geöffnet bis zum 31.12.2026

Klimaatlas NRW - Newsletter Nr. 43

Liebe Leserinnen und Leser,

wir begrüßen Sie zur neuen Ausgabe unseres Klimaatlas-Newsletters im September 2024.

Die dritte Runde der Woche der Klimaanpassung (WdKA), die gemeinsam vom Bundesministerium für Umwelt, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) ins Leben gerufen wurde, neigt sich dem Ende entgegen. Wir hoffen, Sie können persönlich auf eine ereignisreiche Woche zurückblicken und dass Sie die Gelegenheit genutzt haben, um sich über zukunftsfähige Strategien der Klimaanpassung zu informieren, sich mit anderen Akteuren auszutauschen und/oder eigene Angebote durchzuführen.

Neue Daten und Funktionen im Klimaatlas freigeschaltet

Kalender Icon11.09.2024
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Förderprogramm Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo) startet in die nächste Runde

Kalender Icon10.09.2024
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Von kalt zu warm – der Sommer 2024

Kalender Icon06.09.2024
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Warm und turbulent – der August 2024

Kalender Icon06.09.2024
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Bodenschutz- und Altlastenförderung

Zur Unterstützung der Kommunen bei der Altlastenbearbeitung hat das Land NRW seit 1983 die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes“ aufgelegt

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

I. Untersuchung und Sanierung von Altlasten

  • Erfassung von Altlasten
  • Gefährdungsabschätzung
  • Sanierungsuntersuchungen
  • Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen
  • Überwachungsmaßnahmen

II. Sonstige Maßnahmen des Bodenschutzes

  • Bodenbelastungskarten
  • Erfassung von Brachflächen
  • Erfassung von Entsiegelungspotenzialen
  • Bodenfunktionskarten
  • Untersuchungen zum Erhalt und zur Verbesserung der Klimaschutzfunktion von Böden
  • Aktivitäten zur Verbesserung des Bodenbewusstseins
  • Erosionsgefährdete Gebiete

Antragsberechtigte

Gemeinden und Gemeindeverbände

Fördergebende Institution

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei 80 %. Der förderfähige Mindestzuwendungsbetrag liegt bei 12.800 Euro.

 

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren wird über eine Dringlichkeitsliste abgewickelt. Die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung.

Förderfenster

Das Förderfenster ist geöffnet.

Neuer Fachbericht über die mögliche Klimazukunft NRWs veröffentlicht

Kalender Icon19.08.2024
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Klimaatlas NRW - Newsletter Nr. 42

Liebe Leserinnen und Leser,

wir begrüßen Sie zur neuen Ausgabe des Klimaatlas-Newsletters, pünktlich zum Beginn des neuen Schuljahres. 

Nach der meist etwas ruhigeren Ferienzeit kündigen sich im September viele Veranstaltungen an, in erster Linie hier natürlich auch im Rahmen der Woche der Klimaanpassung. Mehr dazu in unserem Ausblick. Zunächst starten wir aber wie gewohnt mit dem Rückblick auf die Witterung des vergangenen Monats. Wie schon der Juni zeigte sich der Juli eher wechselhaft und insgesamt sehr durchschnittlich. Diese Witterung scheint sich auch im August fortzusetzen. Einige sehr heiße Tage wurden im ersten Monatsdrittel erreicht, aber auch im August wechseln sich sonnig heiße und regnerisch kühle Phasen ab.

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