Weiterhin wechselhaft und daher erneut durchschnittlich – der Juli 2024

Kalender Icon05.08.2024
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ExWoSt-Forschungsfeld Urban Heat Labs

Gesucht werden Modellkommunen, die bereit sind, exemplarisch Hitzevorsorgekonzepte/-strategien in verschiedenen Handlungsfeldern und Maßstabsebenen (Stadt, Quartier, Liegenschaft, Gebäude) umzusetzen. Bei der Umsetzung werden die Akteure in den Modellkommunen fachlich durch eine Projektassistenz begleitet.

Fördergegenstand

Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Es werden Projekte zur Hitzevorsorge unter Berücksichtigung der Faktoren naturbasierte, bauliche, nutzerspezifische und soziale Einflussfaktoren zu folgenden 4 Schwerpunkten gefördert:

  • Schwerpunkt 1: Mehrfachbelastung
    Hitzevorsorge in Gebieten und Räumen, die geprägt sind durch mehrere nachteilige Voraussetzungen (Ausgangsbetrachtung kann quartiersbezogene, bautechnische und sozialräumliche Defizite kombinieren)
  • Schwerpunkt 2: Nutzungskonkurrenz
    Hitzevorsorge unter dem Gesichtspunkt von Ziel- und Nutzungskonflikten, Flächen- und Nutzungskonkurrenzen (Ausgangsbetrachtung kann kommunale oder kommunale versus private Nutzungen einbeziehen)
  • Schwerpunkt 3: Öffentlicher Raum
    Hitzevorsorge in öffentlichen Räumen wie im Straßenraum, in öffentlichen Parkanlagen, Außenanlagen, öffentlichen Gebäuden, innerstädtischen Fußgängerzonen (Ausgangsbetrachtung kann sowohl naturbasierte, infrastrukturelle als auch bautechnische Maßnahmen in Bezug nehmen)
  • Schwerpunkt 4: Gebäude
    Hitzevorsorge in und an Gebäuden mit geringen oder unzureichenden Baustandards (Ausgangsbetrachtung kann neben öffentlichen Gebäuden auch den kommunalen Wohnungsbestand sowie die private Immobilienwirtschaft einbeziehen)

Antragsberechtigte

Gebietskörperschaften

Fördergebende Institution

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 90 % bei einer maximalen Fördersumme von 120.000 Euro

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Bewerbung via Formular eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Zuwendungsantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Geschlossen

Neues Vernetzungsangebot – das Klimaanpassungs-Café NRW startet

Kalender Icon23.07.2024
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Klimaatlas NRW - Newsletter Nr. 41

Liebe Leserinnen und Leser,

wir begrüßen Sie zur neuen Ausgabe des Klimaatlas-Newsletters.

Viele von Ihnen sind sicherlich gerade im Urlaub, genießen eine wohlverdiente Auszeit und lesen diesen Newsletter daher erst später. Andere, die nicht auf die Sommerferien angewiesen sind, meiden die mutmaßlich wärmste Jahreszeit und verreisen in den "ruhigeren" Monaten. Auch wir sind in den Ferien wie gewohnt für Sie da und versorgen Sie mit den neuesten Informationen rund um unsere Arbeit am Klimaatlas und in der Kommunalberatung Klimafolgenanpassung sowie darüber hinaus zur Klimaanpassung auf Landes-, Bundes und EU-Ebene.

Zweite CLIMAAX-Ausschreibung speziell für Regionen

Kalender Icon15.07.2024
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Climaax

Das EU Projekt Climaax bietet finanzielle, analytische und praktische Unterstützung für Regionen, um ihre regionalen Klimaanpassungs- und Notfallrisikomanagementpläne anhand der CLIMAAX Methodik zu verbessern und oder aufzustellen.

Fördergegenstand

Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

  • Die Implementierung des Climaax Klima-Risikobewertungsrahmens und Werkzeugkastens auf regionaler und lokaler Ebene zur Durchführung von Multi-Risiko-Analysen von Klimawandelfolgen
  • Die Verbesserung von regionalen und gemeindebezogenen Risikobewertungsstrategien
  • Die Integration der Climaax Methodik in verbesserte Notfall- und Risikomanagementpläne (RMPs) und/oder gemeindebasierte Klimaanpassungsstrategien.

Antragsberechtigte

Kommunen, Regionen und weitere öffentliche Körperschaften

Fördergebende Institution

Europäische Union

Förderart

Zuschuss. Die maximale Fördersumme liegt in Deutschland bei 223.000 €.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Das Förderfenster ist geschlossen.

chance.natur – Bundesförderung Naturschutz

"chance.natur" dient der "Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung". Mit dem Programm leistet die Bundesregierung einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt und des nationalen Naturerbes in Deutschland.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind im Zusammenhang mit Naturschutzgroßprojekten:

  • die Pflege- und Entwicklungsplanung
  • Moderationen
  • der Ankauf und Tausch von Flächen
  • die Pacht von Flächen
  • Ausgleichszahlungen
  • die Detail- und Ausführungsplanungen sowie Gutachten
  • Maßnahmen des Biotopmanagements
  • Projektbegleitende Informationsmaßnahmen
  • Evaluierungen
  • Personal- und Sachausgaben

Antragsberechtigte

Natürliche und juristische Personen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, in der Regel Kommun

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote beträgt bis zu 75%. Eine Kumulierung mit Mitteln anderer Förderprogramme der Europäischen Union und des Bundes ist ausgeschlossen.

 

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Das Förderfenster ist geöffnet

Europäische Stadtinitiative

Das Ziel der Europäischen Stadtinitiative ist die Stärkung integrierter und partizipativer Ansätze der nachhaltigen Stadtentwicklung und die Verknüpfung zu EU-Politikfeldern, insbesondere der Kohäsionspolitik.

Fördergegenstand

Strategische Maßnahmen und Personal.

Förderfähige Maßnahmen

Im aktuellen Förderaufruf gibt es zwei Förderstränge:

  1. Unterstützung innovativer Maßnahmen der Stadtentwicklung und
  2. Unterstützung von Kapazitäts- und Wissensaufbau, territoriale Folgenabschätzungen, Politikentwicklung und Kommunikation.

Klimaanpassungsmaßnahmen sind in der Kategorie: Sichere, geschützte und widerstandsfähige Städte im zweiten Förderstrang förderfähig.

Hier werden neue innovative Dienstleistungen, Infrastrukturen und Ausrüstungen, die auch zur Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen und öffentlicher Räume beitragen sowie die Ausarbeitung und Anwendung von Präventions- und Krisenmanagementplänen und -techniken, begleitet von spezialisierten Schulungen für lokale Fachkräfte und Sensibilisierungstechniken für Bürger, gefördert. Diese Stärkung der Prävention und Minderung von Natur- und menschengemachten Katastrophen betrachtet besonders Industrielle Risiken, Extremwetterereignisse, Waldbrände, Erdbeben, sowie öffentliche Gesundheitsrisiken.

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

Europäische Union (EU)

Förderart

Zuschuss. Die Förderquote liegt bei bis zu 80 %. Die maximale Zuschusshöhe liegt bei 160.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig

Förderfenster

Das Förderfenster ist geschlossen.

KMU-innovativ: Nachhaltiges Wassermanagement

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, die innovative Lösungen für den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Wasser entwickeln. Sie werden mit der Maßnahme "KMU innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft" im Technologiefeld "Nachhaltiges Wassermanagament" gefördert.

Fördergegenstand

 

Förderfähige Maßnahmen

Im Fokus des KMU-i-Technologiefelds "Nachhaltiges Wassermanagement" stehen folgende Themenschwerpunkte:

  • Technologien und Maßnahmen zur effizienten Nutzung der Ressource Wasser
  • Wasserwiederverwendung, Energiegewinnung und Rückgewinnung von Nährstoffen aus Abwasser und Prozesswasser
  • innovative Verfahren zur Trinkwassergewinnung und -aufbereitung
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in der Wassertechnologie
  • effizientere Bewässerungstechnologien
  • innovative Abwasser- und Regenwasserbehandlungstechnologien
  • Maßnahmen zur Sanierung und Renaturierung von Wasserressourcen (zum Beispiel Grundwasser, Oberflächen­gewässer)

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind KMU. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt.

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Das Förderfenster ist geschlossen.

KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung

Innovationstreiber und -entwickler für Klimaschutz und Klimaanpassung sind oft kleine und mittlere Unternehmen (KMU), daher unterstützt das BMBF KMUs in der Spitzenforschung mit der Förderrichtlinie „KMUi-Klima“.

Fördergegenstand

Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Im Fokus des Förderprogramms stehen:

  • Technologien, Verfahren und Dienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz,
  • treibhausgasmindernde Technologien und Verfahren,
  • klimarelevante Querschnittstechnologien,
  • Dienstleistungen und Produkte zum Klimaschutz,
  • Dienstleistungen und Produkte zur Anpassung an den Klimawandel,
  • klimaschonende Dienstleistungen und Bewirtschaftungsverfahren für den ländlichen Raum.

Dabei werden Projekte, die einen Beitrag zum Klimaschutzplan 2050 und zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel leisten, besonders begrüßt.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind KMU. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht die
KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt.

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Geschlossen

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