Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)

Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) unterstützt seit 2008 Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland, die einen entscheidenden Beitrag leisten, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen
  • Systemische Optimierung in der Trinkwasserversorgung
  • Austausch von Elektrogeräten zur Erwärmung, Kühlung und Reinigung durch Geräte der höchsten am Markt verfügbaren Energieeffizienzklasse

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Betriebe, kommunale Zweckverbände, öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Träger von Einrichtungen der Erziehung, gemeinnützige Vereine, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus

 

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt zwischen 20 % und 100 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK)

Mit dem Zuschussprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ (KFW 444) werden Maß­nahmen gefördert, mit denen Sie inner­örtliche Grün­flächen naturnah gestalten und umgestalten, Stadt­bäume pflanzen und Natur­oasen schaffen können.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Umstellung auf ein naturnahes Grünflächenmanagement

  • Pflegekonzepte und -pläne erstellen (vorausgesetzt, Sie setzen mindes­tens eine Maß­nahme um)

Bei vorhandenem Pflegekonzept oder -plan:

  • Beschaffung von technischer Ausstattung zur insektenschonenden Pflege
  • Naturnahe Grünflächen anlegen und bestehende Grünflächen zu natur­nahen Grünflächen aufwerten
  • Personal aus- und weiterbilden lassen

Pflanzung von Bäumen

  • Stadtbaumkonzepte erstellen (vorausgesetzt, Sie setzen mindes­tens eine Maß­nahme um)
  • Straßenbäume pflanzen
  • Einzelbäume pflanzen
  • nachträglich Standorte optimieren, um Bestands­bäume zu erhalten
  • Neupflanzungen bis zu drei Jahre pflegen

Schaffung von Naturoasen

  • Kleine, lokalklimatisch wirksame Parkanlagen (Pikoparks) schaffen und quali­fizieren
  • Naturerfahrungsräume schaffen
  • Urbane Waldgärten schaffen
  • Urbane Wälder schaffen
  • Innerörtliche Kleingewässer renaturieren
  • Neupflanzungen bis zu drei Jahre pflegen

Entsiegelung und Wiederherstellung von natürlichen Bodenfunktionen

  • Entsiegelungskonzepte erstellen
  • Fächen entsiegeln und die natürlichen Boden­funktionen wieder herstellen

Antragsberechtigte

Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Kommunale Zweckverbände, weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind (z.B. Kirchen).

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Es keine Mindest- oder Maximalgrenzen. Die Fördergelder können an Dritte weitergeleitet werden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet bis 2026

Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums

Unterstützung für die Entwicklung von Orten und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die innerhalb der Gebietskulisse des ländlichen Raums Nordrhein-Westfalens liegen.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

  • Maßnahmen zur Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie von Ortsrändern
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung und zum Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
  • Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working Spaces
  • Maßnahmen zur Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und zum Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug, einschließlich ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen
  • Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie deren Vorbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleistungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke, Umnutzung dörflicher Bausubstanz
  • Maßnahmen zur Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 7 des GAKG und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung
  • Investitionen in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
  • Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue oder ersetzende Ausschilderung von Wegen sowie Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln einschließlich damit im Zusammenhang stehender Verweileinrichtungen
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von zur öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs-, Museums- oder anderer Gebäude zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen.

Antragsberechtigte

Gemeinden, Gemeindeverbände, gemeinnützige Organisationen sowie natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts sowie des öffentlichen Rechts in Orten und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner.

Fördergebende Institution

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV)

Förderart

Zuwendung: Die Förderhöchstsummen liegen entweder bei 50.000 €, 200.000 € oder 250.000 €. Der Fördersatz liegt bei 35, 65 oder 85 Prozent.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geschlossen

Weitere Informationen

Richtlinie über die Förderung der Einrichtung neuer interkommunaler Kooperationen

Mit dem in dieser Richtlinie geregelten Förderprogramm sollen Anreize für Kommunen geschaffen werden, neue für interkommunale Zusammenarbeit geeignete Aufgabenbereiche zu identifizieren und sie der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung zu öffnen.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

Gegenstand der Förderung ist die Anbahnung, Vorbereitung und Einrichtung von neuen Kooperationen interkommunaler Zusammenarbeit, zu denen sich nordrhein-westfälische Gemeinden und/oder Gemeindeverbünde freiwillig zusammenschließen (Kooperationsprojekt).

Dabei werden die Neugründung oder Erweiterung von Zusammenschlüssen zu folgenden Themen gefördert:

  • Aufgaben der allgemeinen Verwaltung, insbesondere in den Bereichen Innere Verwaltung, Finanzwirtschaft, Sicherheit und Ordnung, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Datenverarbeitung und Personal oder
  • Aufgaben der Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur. Es können auch Zuwendungen für Kooperationsprojekte in anderen Aufgabenbereichen gewährt werden.

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Unternehmen

Fördergebende Institution

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD)

Förderart

Zuwendung: Die Förderung ist eine Festbetragsförderung in Höhe von 150.000 €, mit einer Erhöhung um 30.000 € pro weiterem Projektpartner. In Ausnahmefällen können Projekte mit einer Förderquote von bis zu 90 % gefördert werden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Ganzjährig bis zum 31. Dezember 2026

Weitere Informationen

Website des Förderprogramms

Förderrichtlinie

Die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung

Förderprogramm Regio.NRW – Transformation

Projekte, die einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, regionale Transformationsprozesse mit Blick auf die spezifischen Profile der Regionen erfolgreich zu gestalten.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

Mit dem EFRE-Aufruf „Regio.NRW – Transformation“ sollen Vorhaben gefördert werden, die einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, regionale Transformationsprozesse mit Blick auf die spezifischen Profile der Regionen erfolgreich zu gestalten.

Als wichtiges Alleinstellungsmerkmal eröffnet der Aufruf eine große thematische Bandbreite bei einem starken regionalen Bezug. Inhalte von Förderprojekten können etwa der Transfer von Wissen und innovativen Technologien aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in die wirtschaftliche Anwendung in KMU oder Start-ups, die Förderung von nachhaltigen Wirtschaftsformen wie der Circular Economy und die Förderung von Klimaanpassung auf regionaler Ebene sein. Verbundvorhaben werden bevorzugt gefördert.

Antragsberechtigte

Kommunen, Kammern, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen

Fördergebende Institution

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

EU - Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE)

Förderart

Zuschuss (die Mindestzuwendung pro Vorhaben beträgt 500.000 €, bei einer Förderquote von bis zu 90 %)

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Geschlossen

LIFE-Programm

LIFE-Projekte sollen zur Umsetzung, Aktualisierung und Entwicklung der europäischen Umwelt- und Klimapolitik sowie der entsprechenden Gesetzgebung beitragen.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

Das Teilprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung (LIFE CLIMA) fördert im Bereich der Klimaanpassung:

Die Unterstützung der Umsetzung von Klimaanpassungsstrategien und die Überarbeitung von
Anpassungsstrategien und -plänen

  • Unterstützung nationaler, regionaler und lokaler Behörden, bei der effektiven Weiterentwicklung und Verbesserung wissenschaftsbasierter Anpassungspolitiken und -strategien;
  • Unterstützung bei der Umsetzung der nationalen Anpassungspolitiken sowie der Überarbeitung nationaler oder regionaler Anpassungsstrategien und -pläne;
  • Synergien mit anderen Förderprogrammen sowie Kooperations- und Vernetzungsmöglichkeiten im Rahmen der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik

Die Implementierung modernster Tools zur Klimarisikobewertung und -anpassung

  • Nutzung modernster Werkzeuge und Lösungen für Anpassungsmodellierung, Risikobewertung, Management und Entscheidungsunterstützung; Anpassungsmonitoring, -berichterstattung und -bewertung;
  • Ex-ante-Projektbewertungswerkzeuge (Identifizierung von Co-Benefits und positiven Auswirkungen auf die Wirtschaft).

Entwicklung und Umsetzung naturbasierter Lösungen in ländlichen, städtischen und Küstengebieten

  • Unterstützung bei der Entwickelung und Umsetzung der notwendigen Bewertungen, Leitlinien, des Kapazitätsaufbaus und der geeigneten Finanzierungsansätze;
  • Unterstützung bei der Quantifizierung von Vorteilen umgesetzter naturbasierter Lösungen zu und der Kommunikation an Entscheidungsträger, um die Akzeptanz zu sichern;
  • Unterstützung bei der Mobilisierung von Investitionen in naturbasierte Lösungen zu, um Gewinne für Anpassung, Minderung, Katastrophenrisikoreduktion, Biodiversität und Gesundheit zu erzielen.

Climateproofing und Klimaresistentere Infrastrukturen und Gebäude

  • Pilotierung, Einführung und Förderung von Lösungen zum Climateproofing und Steigerung der Widerstandsfähigkeit von Gebäuden und Infrastrukturen;
  • Synergien mit umfassenderen Arbeiten zur Katastrophenrisikoprävention und -reduzierung;
  • Integration von Überlegungen zur Klimaresilienz in den Bau und die Renovierung von Gebäuden und Infrastrukturen;
  • Integration der Klimarisikobewertung der bestehenden bebauten Umwelt.

Anpassungslösungen für Land- und Forstwirtschaft

  • Förderung und Umsetzung von adaptiven, widerstandsfähigkeitssteigernden und klimarisikomindernden Aufforstungs-, Wiederaufforstungs-, Waldrestaurations- und Waldmanagementsystemen;
  • Förderung der besseren Nutzung genetischer Vielfalt und nicht schädlicher, klimaresilienterer Pflanzen;
  • Beschleunigung der Anwendung von Entscheidungshilfesystemen zur Klimaresilienz und technischen Beratungen;
  • Förderung des Übergangs zu wassersparenden Technologien und Praktiken in der Landwirtschaft.

Wasser Bewirtschaftung

  • Sicherstellung einer klimaresilienten, nachhaltigen Nutzung und Verwaltung von Wasser über Sektoren und Grenzen hinweg;
  • Reduzierung des Wasserverbrauchs durch Erhöhung der wassersparenden Leistung von Produkten, Förderung der Wassereffizienz und Einsparungen sowie durch die verstärkte Nutzung des Dürremanagements;
  • Gewährleistung einer stabilen und sicheren Trinkwasserversorgung unter Berücksichtigung von Klimarisiken.

Klimaanpassung und Gesundheit

  • Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Maßnahmen unterstützen, die die gesundheitlichen Vorteile von Anpassungsmaßnahmen maximieren und die Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit adressieren;
  • Anpassungsmaßnahmen in verschiedenen Sektoren umsetzen, die positive gesundheitliche Ergebnisse liefern, einschließlich Lebensmittel und Landwirtschaft, Wasser und Abwasserentsorgung, Wohnen, Stadtplanung, Gesundheitswesen, Transport und Energie;
  • Zusammenarbeit bei Herausforderungen in den Bereichen menschliche, tierische, Umwelt- und Klimagesundheit erleichtern;
  • Klimaresilienz der Gesundheitssysteme und ihre Fähigkeit verbessern, klimainduzierte Gesundheitsrisiken vorherzusehen und Anpassungsmaßnahmen umzusetzen, einschließlich der Stärkung Klima-informierter Gesundheitsinformationsdienste, Überwachung, Frühwarn- und Reaktionssysteme sowie einer Förderung für klimaliterate Gesundheitsarbeitskräfte;
  • Förderung der Ausweitung von Investitionen in Klima und Gesundheit; Synergien zwischen klima- und gesundheitsbezogenen Finanzierungsportfolios stärken; und die damit verbundenen Überwachungs-, Transparenz- und Bewertungsanstrengungen verbessern.

Vorbereitung auf kombinierte Risiken und Kaskadenrisiken

  • Unterstützung bei der Vorbereitung auf extreme Wetterereignisse und ihre vielfältigen Risiken und Kaskadeneffekte, welche "no regret" Anpassungslösungen mit vielfachen Zusatznutzen fördern, wie beispielsweise naturbasierte Lösungen und Maßnahmen zur Katastrophenrisikoprävention.

Finanzinstrumente, innovative Lösungen und öffentlich-private Zusammenarbeit bei Versicherungs- und Schadensdaten

  • Identifizierung und Umsetzung bewährter Praktiken bei Finanzinstrumenten für Risikomanagement;
  • Förderung und Erhöhung der Verbreitung von Elementarschadenversicherung;
  • Stärkung des Dialogs zwischen Versicherern, politischen Entscheidungsträgern, lokalen und regionalen Behörden;
  • Entwicklung und Förderung innovativer Lösungen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Elementarschadenversicherung.

Das Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität fördert folgende Maßnahmen:

Schwerpunktkomplex Wasser

  • Der große Schwerpunktkomplex Wasser umfasst unter anderem den Schutz der natürlichen Funktionen von Gewässern und des Grundwassers sowie die Sicherstellung der Trinkwasserqualität.
  • Projekte, die das Meeres- und Küstenwassermanagement adressieren, können ebenso gefördert werden. Auch innovative, naturbasierte Lösungen zum Schutz vor Flutereignissen sind gefragt.

Schwerpunktkomplex Boden

  • In diesem Schwerpunkt werden nachhaltige Bodenbewirtschaftungspraktiken und der Bodenschutz gefördert.
  • Zudem sollen innovative Maßnahmen entwickelt werden, um die Resilienz des Bodens vor Wetterextremereignissen zu erhöhen.

 

Antragsberechtigte

Kommunen, Kommunale Unternehmen, Soziale Einrichtungen, Verbände und Sonstige

Fördergebende Institution

Europäische Union (EU)

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt in der Regel bei max. 60 %, beträgt in Ausnahmefällen bis zu 100 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Geschlossen

Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS)

Das Förderprogramm fördert Vorhaben, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Dies soll u.a. mit Hilfe von Klimaanpassungsmanagerinnen und -managern geschehen.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

Förderschwerpunkt A: Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement

  • A.1: Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts (Erstvorhaben) durch eine Klimaanpassungsmanagerin/ ein Klimaanpassungsmanager
  • A.2: Umsetzungsvorhaben (Anschlussvorhaben)
  • A.3: Ausgewählte Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel

Förderschwerpunkt B: Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung

  • Modul 1: Erstellung eines Konzeptes
  • Modul 2: Umsetzung eines Konzeptes

Antragsberechtigte

Kommunen (auch Kreise), kommunale Unternehmen, Verbände

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt zwischen 50 % und 90 %. Die maximale Zuwendungshöhe liegt bei 275.000
Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Neues Förderfenster öffnet vom 15.05.-15.08.2025

Wohnviertel im Wandel

Das EFRE-Förderprogramm fördert die Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen, in denen sich ökonomische, soziale, demografische, städtebauliche und ökologische Herausforderungen konzentrieren. Schwerpunkte werden dabei auf die Themen „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ und „nachhaltige Entwicklung“ gelegt.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Entwicklung und Aufbereitung von Brach- und Konversionsflächen zu stadtentwicklungspolitischen Zwecken
  • Generationengerechte und klimafreundliche Aufwertung bestehender und Herstellung neuer öffentlicher Grün- und Freiflächen (zum Beispiel Parkanlagen, Entsiegelung von öffentlich zugänglichen Schulhöfen, Spiel- und Freizeitanlagen)
  • Verbesserung des öffentlichen Raumes/Wohnumfeldes (Straßen, Wege, Plätze inklusive Begleitgrün)
  • Modernisierung und Herstellung öffentlicher Gemeinbedarfseinrichtungen für Zwecke der Begegnung, der kulturellen oder sozialen Versorgung, der außerschulischen Bildung und des Sports sowie zur Integration von Zuwanderern (zum Beispiel Stadtteilbibliotheken, Musikschulen, Volkshochschulen, Schwimmbäder)

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW (MHKBD)

EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt je nach Kommune zwischen 40 % und 80 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 200.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Geschlossen

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms

Förderbekanntmachung

Fördersätze 2024

die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung

Grüne Infrastruktur

Ziel des EFRE-Förderprogramms ist es, naturnahe Vorhaben im Siedlungsbereich und dessen Umland zu unterstützen, die dabei helfen, ökologisch wertvolle Flächen zu entwickeln und untereinander im urbanen Raum sowie mit Flächen im ländlichen Raum zu vernetzen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Offenlandflächen
  • Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Gehölzstrukturen, wie Sukzessionswald, Baumreihen und Waldstrukturen,
  • Sicherung und Schaffung von naturnahen Gewässern, Auen und Feuchtbereichen
  • Entsiegelung und Entwicklung von Flächen zum Anlegen naturnaher Strukturen
  • Schaffung naturverträglicher Erholungsflächen

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Einrichtungen und Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, sowie Vereine und Stiftungen

Fördergebende Institution

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 200.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet bis zum 31.12.2025

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms

EFRE-Antragsportal

Förderbekanntmachung

Förderrichtlinie

die Bearbeitung erfolgt über die zuständige Bezirksregierung

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