Klimaanpassung.Unternehmen.NRW

Mit dieser EFRE-Fördermaßnahme sollen gezielt kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt werden, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten zu schützen, indem sie ihre Liegenschaften an die negativen Folgen des Klimawandels anpassen bzw. diese klimaresilienter gestalten.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind:

  • Dach-, boden- oder fassadengebundene Begrünungen, prioritär mit Einsaat heimischer Arten,
  • Retentionsdächer (Blaudächer) oder Retentionsgründächer (Grün-Blaudächer),
  • Flächenbegrünung, inklusive Pflanzung von Bäumen, Sträuchern oder Stauden auf bereits vorhandenen Vegetationsflächen mit Versorgung über gesammeltes Niederschlagswasser,
  • Entsiegelung befestigter, teilversiegelter oder versiegelter Flächen,
  • Niederschlagswasserversickerung: Mulden- und Flächenversickerung, Mulden-Rigolen-Versickerung, Rigolen-Versickerung, Baumrigolen,
  • Maßnahmen der Regenwasserrückhaltung, -speicherung und -nutzung zur Bewässerung von Grünflächen wie z. B. Regenrückhaltebecken, Retentionstiefbeete, Sickerteiche, Füllkörperrigolen, Retentionszisternen o. ä. sowie naturnaher Gewässer,
  • Naturnahe Hochwassermaßnahmen und naturnahe Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen
  • Verschattungsanlagen (z. B. außenliegender Sonnenschutz),
  • Naturnah ausgestaltete oberirdische Zuleitung von Gewässern.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen und kleine und mittlere kommunale Unternehmen

Fördergebende Institution

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
EU - Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei maximal 60 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 200.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geschlossen 

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Klimaanpassung im Rheinischen Revier – Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten

Mit dem Förderangebot „Klimaanpassung im Rheinischen Revier – Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten“ unterstützt die Landesregierung Kommunen im Rheinischen Revier dabei, investive und nicht-investive Maßnahmen zur Verminderung der Verletzlichkeit sowie zum Erhalt und zur Steigerung der Anpassungsfähigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels umzusetzen. Auf diese Weise sollen insbesondere die Klimaresilienz gestärkt und gesteigert und in diesem Zuge Beiträge zum Boden- und Flächenschutz, zum Schutz von Gewässern, zur Biodiversität, zur Umweltgerechtigkeit sowie zur menschlichen Gesundheit bzw. zum Erhalt der Lebensqualität geleistet werden.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

 Förderkategorie A

  1. Entsiegelung befestigter oder (teil-)versiegelter Flächen,
  2. Begrünung von Dächern oder Fassaden,
  3. Pflanzung standortgerechter, klimaresilienter Baum- und Straucharten,
  4. Herstellung von Anlagen zur Regenwasserversickerung, -speicherung und -nutzung sowie weitere Maßnahmen zur Bewässerung von Grünflächen (nach dem „Schwammstadt-Prinzip“),
  5. Herstellung von Anlagen und Systemen, die dem gezielten Ableiten oder Rückhalten von Sturzfluten dienen,
  6. Errichtung von Trinkwasserbrunnen,
  7. Verschattungselemente,
  8. Schulhof-/Kitahof-Umgestaltung durch das Anlegen eines Schul-/Kitagartens, Anlegen von grünen Klassenzimmern, Entsiegelung von Schul- und Kitahöfen.

Die Förderkategorien B und C sind weniger standardisiert und erfolgen nach dem sogenannten Dialogverfahren. Förderkategorie B dient der Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus bestehenden Anpassungskonzepten oder anderen Planungsgrundlagen herleiten und begründen lassen. Nach Förderkategorie C können Klimaanpassungsmaßnahmen mit Bezug zu Wasser- und Bodenmaßnahmen im Rheinischen Revier gefördert werden, soweit sie eine öffentliche Aufgabe erfüllen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt im Sinne dieses Förderangebots sind die Stadt Mönchengladbach, die Städteregion Aachen, die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, der Rhein-Erft-Kreis, der Rhein-Kreis Neuss sowie alle Kommunen dieser Kreise, Gemeindeverbände, wie Zweckverbände, sowie weitere Vorhabenträger, soweit die durchgeführte Maßnahme eine öffentliche Aufgabe erfüllt.

Fördergebende Institution

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)

Förderart

Zuwendung, bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 12.500 Euro pro Antrag. Die Förderquote liegt bei bis zu 90 %.

Antragsverfahren

 Förderkategorie A: Einstufige Richtlinienförderung

 Förderkategorie B: Dialogverfahren

Förderfenster

In der Förderkategorie A sind weitere Anträge bis zum 30.6.2026 möglich.

Die Förderkategorien B und C sind geschlossen. 

 

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

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Klimaatlas NRW - Newsletter Nr. 46

Liebe Leserinnen und Leser,

wir begrüßen Sie herzlich zum letzten Klimaatlas-Newsletter im Jahr 2024. Wieder einmal liegt ein ereignisreiches Jahr hinter uns. Zum Jahresende bietet es sich daher an, zum einen Rückschau zu halten, zum anderen aber auch bereits einen Blick nach vorne zu werfen. Wir haben in dieser Ausgabe nochmal einige interessante Informationen für Sie zusammengefasst.

Neue Projektlandkarte veröffentlicht - Konzepte vor Ort aktualisiert

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Wegweiser Klimafolgenanpassung NRW veröffentlicht

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