KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen

Die Förderinitiative KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen ist ein Beitrag zur Umsetzung der KI-Strategie der Bundesregierung. Sie verfolgt das Ziel Deutschland und Europa zu einem führenden Standort für KI-Technologien zu machen und eine verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Entwicklung und Nutzung von KI voranzubringen. Gefördert werden KI-Anwendungen, die den Nutzen von KI-Innovationen für Umwelt-, Klima- und Naturschutz als konkrete und übertragbare Beispiele aufzeigen. Als Leuchttürme sollen diese Projekte beispielgebend sein für eine umwelt- und klimagerechte Digitalisierung.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden im Rahmen dieser Förderrichtlinie Einzel- oder Verbundprojekte, deren zentrales Ziel es ist, mit Hilfe von KI die Vermeidung oder Verminderung von Treibhausgasemissionen zu erreichen, der Verschmutzung der Umwelt entgegenzuwirken, Biodiversität und Ökosysteme zu überwachen, zu schützen bzw. zu fördern und/oder Beiträge zur Klimawandelanpassung zu leisten. Als Querschnittstechnologie ist KI vielfältig einsetzbar, beispielsweise bei der Auswertung von Datenströmen aus der Umweltbeobachtung, der Erfassung von Einsparpotenzialen und der Identifikation von geeigneten Schutzmaßnahmen natürlicher Ökosysteme, der umweltverträglichen Optimierung von technischen Bewirtschaftungsverfahren natürlicher Ressourcen sowie der Abschätzung ihrer Umweltfolgen oder auch bei der Entscheidungsunterstützung in komplexen Entwicklungsszenarien. Dabei soll eines oder mehrere der Themenfelder des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz bearbeitet werden:

  1. Schutz intakter Moore und Wiedervernässung
  2. Naturnaher Wasserhaushalt mit lebendigen Flüssen, Seen und Auen
  3. Meere und Küsten
  4. Wildnis und Schutzgebiete
  5. Waldökosysteme
  6. Böden als Kohlenstoffspeicher
  7. Natürlicher Klimaschutz auf Siedlungs- und Verkehrsflächen

Antragsberechtigte

Staatliche und nichtstaatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften (einschließlich kommunaler Unternehmen und Zweckverbände), Organisationen (z. B. Stiftungen, Verbände, Vereine, Gewerkschaften), sowie Unternehmen

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote wird individuell festlegt. Die maximale Fördersumme liegt bei 3.000.000 €

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

zur Zeit geschlossen

Der nächste Temperaturrekord – der März 2024

Kalender Icon08.04.2024
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Klimaatlas NRW - Newsletter Nr. 37

Liebe Leserinnen und Leser,

nach der Sonderausgabe zu Beginn des Monats begrüßen wir Sie nun wieder zur regulären März-Ausgabe unseres Klimaatlas-Newsletters.

Neben allen aktuellen inländischen und weltpolitischen Themen ist auch der Klimawandel zur Zeit wieder sehr in den Medien präsent. Das liegt insbesondere an zwei erneut alamierenden Veröffentlichungen der Europäischen Umweltagentur (EEA) und der Weltwetterorganisation (WMO). Diese bestätigen die Erkenntnisse, die wir auch für Nordrhein-Westfalen treffen können. Der Klimawandel schreitet voran und er vollzieht sich in Europa sehr viel schneller als in anderen Erdteilen. Zudem war das Jahr 2023 weltweit - wie auch bei uns in NRW - das wärmste je gemessene. Eine Zusammenfassung des EEA-Berichts sowie die zentralen Aussagen des WMO-Berichts erwarten Sie im "Rundblick".

Planungsbeschleunigung für die Klimaanpassung mit Urbanen Digitalen Zwillingen

Das BMBF fördert die Entwicklung einer neuen Software für Urbane Digitale Zwillinge. Diese soll Städte und Regionen künftig dabei helfen, Maßnahmen der Klimaanpassung besser zu planen und schneller umsetzen zu können.

Fördergegenstand

Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Für die Reallabore besteht Forschungs- und Entwicklungsbedarf in vier Themenschwerpunkten: 

  1. Urbane Digitale Zwillinge: Die im Reallabor entwickelten Modellanwendungen für Klimaanpassungsmaßnahmen (zum Beispiel aus den Themenschwerpunkten 2 bis 4) werden als Fachanwendungen über zu entwickelnde Schnittstellen des Urbanen Digitalen Zwillings integriert und zusammengeführt. 
  2. Hybride Modelle: Entwicklung hybrider Modelle (Software, die KI und prozessbasierte Modelle kombiniert) als Fachanwendungen des Urbanen Digitalen Zwillings für smarte Planungs- und Entscheidungstools für kommunale Klimaanpassungsmaßnahmen. 
  3. Klima-, Geo- und Fernerkundungsdaten: Weiterverarbeitung von existierenden Klima-, Geo- und Fernerkundungsdaten (Umweltdaten, Internet of Things, Satellitenbilder et cetera), sodass diese in die smarten Planungs- und Entscheidungstools auf Basis des Urbanen Digitalen Zwillings integriert und dort intelligent verknüpft werden können. 
  4. KI und Big-Data-Technologien: Entwicklung von innovativen Ansätzen aus dem Bereich der KI und Big-Data-Technologien für die Datenbeschaffung und Integration der notwendigen Umwelt- und Klimadaten und Modellierungsansätze in die Urbanen Digitalen Zwillinge.

Neben der Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist ein Begleitforschungs- und Koordinierungsvorhaben vorgesehen. 

Der Begleitforschungsbedarf wird insbesondere in drei Themenschwerpunkten gesehen: 

  1. Innovationen und Datensouveränität 
  2. Dateninfrastruktur und Vernetzung 
  3. Dialogplattformen und Schulungen 

Antragsberechtigte

Einrichtungen der Kommunen und der Länder, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale und andere öffentliche Unternehmen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie gesellschaftliche Organisationen, wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine und Verbände.

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.

Antragsverfahren

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Es keine Mindest- oder Maximalgrenzen. Die Fördergelder können an Dritte weitergeleitet werden.

Förderfenster

Das Förderfenster ist geschlossen

Umweltschutzförderung Deutsche Bundesstiftung Umwelt

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert unter bestimmten Voraussetzungen lösungsorientierte Projekte zum Schutz der Umwelt, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und handeln
  • Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
  • Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter
  • Klima­- und ressourcenschonendes Bauen
  • Energie­- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und ­-erneuerung
  • Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz
  • Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologien
  • Kreislaufführung und effiziente Nutzung von umweltkritischen Metallen und mineralischen Reststoffen
  • Reduktion von Emissionen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umweltkompartimente
  • Integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern
  • Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten
  • Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen
  • Themenoffene Förderung

Antragsberechtigte

Unternehmen, kommunale Unternehmen

Fördergebende Institution

Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 90 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Weitere Informationen

Hilfen für den Wiederaufbau von Infrastruktur in Kommunen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem "Wiederaufbaufonds" Kommunen beim Wiederaufbau und der Schadensbeseitigung nach der Flutkatastrophe 2021. Hierzu gehören auch Träger sozialer Einrichtungen und Vereine.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Beantragt werden können Billigkeitsleistungen zur Schadensbeseitigung an:

  • Städtebaulicher Infrastruktur wie historischen Innenstädten, Denkmälern, Plätzen, Brücken oder Parks,
  • Sozialer Infrastruktur wie Anlagen zur Kinderbetreuung, Schulen oder Krankenhäusern,
  • Verkehrlicher Infrastruktur, einschließlich der unbeweglichen ÖPNV-Infrastruktureinrichtungen und des Rad- und Fußverkehrs,
  • Wasser- und abfallwirtschaftlichen Einrichtungen wie Trinkwasserversorgungsanlagen, Kläranlagen oder Deponien,
  • Kultureinrichtungen in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft wie Museen, Theatern, Bibliotheken oder soziokulturellen Zentren,
  • Öffentlichen Archiven, universitären Sammlungen etc. (Hinweis: Die Wiederherstellung von privatem Archivgut wird über das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen abgewickelt; Einzelheiten finden Sie hier: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/programm-hochwasser-2021)

Antragsberechtigte

Durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 betroffene Kommunen und Träger von Einrichtungen der Daseinsvorsorge (festgelegte Bereiche).

Fördergebende Institution

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig. (mit einem Gutachten ab einem Schaden über 50.000 Euro)

Förderfenster

Geöffnet bis zum 30. Juni 2026

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms

Online Antragsformular

Förderrichtlinie (in Überarbeitung und nicht aktuell)

 

Platz 2 bei der Temperatur, Platz 3 beim Niederschlag – der Winter 2023/24 mischt ganz oben mit

Kalender Icon05.03.2024
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Außerordentlich warm, nass und trüb – der Februar 2024

Kalender Icon05.03.2024
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Aktualisierung und Erweiterung der Kartenanwendung freigeschaltet

Kalender Icon01.03.2024
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Klimaatlas NRW - Newsletter Sonderausgabe

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenem Anlass erhalten Sie heute eine kurze Sonderausgabe unseres Klimaatlas-Newsletters. Wie bereits im letzten Newsletter angekündigt, wurde die Kartenanwendung des Klimaatlas in dieser Woche aktualisiert und erweitert. Über die vorgenommenen Änderungen möchten wir Sie direkt informieren und nicht bis zur nächsten regulären Newsletterausgabe warten.

Nachfolgend geben wir einen Überblick darüber, was nun alles "neu" ist. Diese Neuerungen werden wir Ihnen im März auch gerne im Rahmen von zwei Informationsveranstaltungen zeigen und erläutern.

Bis dahin viel Spaß beim Stöbern!

Ihr Klimaatlas-Team

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