Europäische Stadtinitiative

Das Ziel der Europäischen Stadtinitiative ist die Stärkung integrierter und partizipativer Ansätze der nachhaltigen Stadtentwicklung und die Verknüpfung zu EU-Politikfeldern, insbesondere der Kohäsionspolitik.

Fördergegenstand

Strategische Maßnahmen und Personal.

Förderfähige Maßnahmen

Im aktuellen Förderaufruf gibt es zwei Förderstränge:

  1. Unterstützung innovativer Maßnahmen der Stadtentwicklung und
  2. Unterstützung von Kapazitäts- und Wissensaufbau, territoriale Folgenabschätzungen, Politikentwicklung und Kommunikation.

Klimaanpassungsmaßnahmen sind in der Kategorie: Sichere, geschützte und widerstandsfähige Städte im zweiten Förderstrang förderfähig.

Hier werden neue innovative Dienstleistungen, Infrastrukturen und Ausrüstungen, die auch zur Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen und öffentlicher Räume beitragen sowie die Ausarbeitung und Anwendung von Präventions- und Krisenmanagementplänen und -techniken, begleitet von spezialisierten Schulungen für lokale Fachkräfte und Sensibilisierungstechniken für Bürger, gefördert. Diese Stärkung der Prävention und Minderung von Natur- und menschengemachten Katastrophen betrachtet besonders Industrielle Risiken, Extremwetterereignisse, Waldbrände, Erdbeben, sowie öffentliche Gesundheitsrisiken.

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

Europäische Union (EU)

Förderart

Zuschuss. Die Förderquote liegt bei bis zu 80 %. Die maximale Zuschusshöhe liegt bei 160.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig

Förderfenster

Das Förderfenster ist bis 15.06.2026 geöffnet.

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

KMU-innovativ: Nachhaltiges Wassermanagement

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, die innovative Lösungen für den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Wasser entwickeln. Sie werden mit der Maßnahme "KMU innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft" im Technologiefeld "Nachhaltiges Wassermanagament" gefördert.

Fördergegenstand

 

Förderfähige Maßnahmen

Im Fokus des KMU-i-Technologiefelds "Nachhaltiges Wassermanagement" stehen folgende Themenschwerpunkte:

  • Technologien und Maßnahmen zur effizienten Nutzung der Ressource Wasser
  • Wasserwiederverwendung, Energiegewinnung und Rückgewinnung von Nährstoffen aus Abwasser und Prozesswasser
  • innovative Verfahren zur Trinkwassergewinnung und -aufbereitung
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in der Wassertechnologie
  • effizientere Bewässerungstechnologien
  • innovative Abwasser- und Regenwasserbehandlungstechnologien
  • Maßnahmen zur Sanierung und Renaturierung von Wasserressourcen (zum Beispiel Grundwasser, Oberflächen­gewässer)

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind KMU. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt.

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Das Förderfenster ist bis zum 30. Juni 2027 geöffnet.

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)

KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung

Innovationstreiber und -entwickler für Klimaschutz und Klimaanpassung sind oft kleine und mittlere Unternehmen (KMU), daher unterstützt das BMBF KMUs in der Spitzenforschung mit der Förderrichtlinie „KMUi-Klima“.

Fördergegenstand

Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Im Fokus des Förderprogramms stehen:

  • Technologien, Verfahren und Dienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz,
  • treibhausgasmindernde Technologien und Verfahren,
  • klimarelevante Querschnittstechnologien,
  • Dienstleistungen und Produkte zum Klimaschutz,
  • Dienstleistungen und Produkte zur Anpassung an den Klimawandel,
  • klimaschonende Dienstleistungen und Bewirtschaftungsverfahren für den ländlichen Raum.

Dabei werden Projekte, die einen Beitrag zum Klimaschutzplan 2050 und zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel leisten, besonders begrüßt.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind KMU. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht die
KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt.

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Geschlossen

Gesundheit, Hitzevorsorge (Lanuk Rot)

Eher durchschnittlich und daher gefühlt wenig sommerlich – der Juni 2024

Kalender Icon04.07.2024
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Urban Heat Labs - BBSR sucht Modellvorhaben für neues Forschungsfeld

Kalender Icon28.06.2024
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Leiterin / Leiter (m/w/d) des Regionalen Klimabüros Essen und zugleich des Know-How-Centers für Heiz- und Klimatechnik gesucht

Kalender Icon28.06.2024
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Klimaatlas NRW - Newsletter Nr. 40

Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlich Willkommen zur inzwischen 40. Ausgabe des Klimaatlas-Newsletters, der in diesem Monat auch wieder in der gewohnten Form in Ihren Mailpostfächern landet.

Primärprävention und Gesundheitsförderung nach Sozialgesetzbuch

Mit dem Präventionsgesetz und dem § 20a SGB V können Kommunen Personal- und Sachmittel beantragen, um Gesundheitsförderung und Prävention nachhaltig vor Ort zu verankern. 

Fördergegenstand

Mit dem Präventionsgesetz und dem § 20a SGB V können Kommunen Personal- und Sachmittel beantragen, um Gesundheitsförderung und Prävention nachhaltig vor Ort zu verankern.

Förderfähige Maßnahmen

  • Mitwirkung an der Entwicklung oder Weiterentwicklung von kommunalen Konzepten hinsichtlich gesundheitsrelevanter Themen
  • Mitwirkung in kommunalen Gremien zum Klima- und Hitzeschutz
  • Information der Menschen in der Kommune zum Schutz der Gesundheit im Kontext klimatischer Veränderungen.
  • Fortbildung von Fachkräften in Einrichtungen (z. B. Kitas, Schulen, Einrichtungen der Freizeitgestaltung wie z. B. Stadtteil- oder Gemeindezentren, Pflegeeinrichtungen) sowie von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zum Schutz vor Gesundheitsrisiken infolge klimatischer Veränderungen
  • Förderung von Personalstellen für die Umsetzung der Fördermaßnahmen
  • Teilprojekte zum Kompetenz- oder Netzwerkaufbau (Hitzeaktionpläne)

 

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

Die gesetzlichen Krankenkassen

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 % bei einer maximalen Fördersumme von 220.000 €.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet

Gesundheit, Hitzevorsorge (Lanuk Rot)

Klimaanpassung.Kommunen.NRW - Wettbewerbsverfahren

Definiertes Ziel des Aufrufs „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ ist die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels, indem parallel zum Klimaschutz die Widerstandsfähigkeit von Umwelt, Natur und Menschheit gestärkt und Klimawandelvorsorge betrieben werden.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden:

  • Entsiegelung befestigter Flächen zugunsten von Grünflächen,

  • Begrünungsmaßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Baum- und Strauchpflanzungen, gekoppelt mit Regenwasserspeicherung und –nutzung zur Bewässerung,

  • Anlegen von Mulden, bewachsenen Gräben oder Wasserspeichern unter Bäumen (Rigolen) zur Regenwasserversickerung und eventuell -speicherung („Schwammstadtkonzept“),

  • Weitere Maßnahmen der Regenwasserspeicherung und -nutzung zur Bewässerung von Grünflächen wie zum Beispiel naturnahe Rückhaltebecken/- anlagen, Retentionsflächen, Retentionstiefbeete, Sickerteiche, Füllkörperrigolen, Retentionszisternen oder ähnliches,

  • Maßnahmen der ökologischen Gewässerentwicklung sowie zur Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit, die die Erreichung der Bewirtschaftungsziele gemäß Wasserhaushaltsgesetz unterstützen,

  • smarte (steuerungsgestützte) Regenwasserbewirtschaftung durch gezielte Steuerung (Befüllung/ Entleerung) von Speicherelementen,

  • Retentionsdächer (Blaudächer) oder Retentionsgründächer (Grün-Blaudächer),

  • Klimaangepasste Umgestaltung von Schul- und Kitageländen, beispielsweise durch Entsiegelung von Schul- und Kitahöfen sowie das Anlegen eines Schul- oder Kitagartens, Biotops oder grünen Klassenzimmers,

  • Bau von Verschattungsanlagen und Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung (zum Beispiel außenliegenden Sonnenschutz, Sonnensegel),

  • Errichtung und Betrieb von Anlagen zur kostenlosen Bereitstellung von Trinkwasser,

  • Maßnahmen zur Risikoprävention von Schadensereignissen wie Notwasserwege, Einborden von Straßen/ Umbau von Straßenprofilen, Erhöhung von Bürgersteigen (Einplanung von Rampen zur Schaffung von barrierefreien Wegen), Notentlastungsstellen, leistungsstarke Kanaleinläufe, Leitdämme, Schaffung von Flutflächen.

Antragsberechtigte

Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen

Fördergebende Institution

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
EU - Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE)

 

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 200.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Das Förderfenster ist zurzeit geschlossen

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Die Stadt Übach-Palenberg sucht eine Klimaanpassungsmanagerin/einen Klimaanpassungsmanager

Kalender Icon17.06.2024
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