Hilfen für den Wiederaufbau von Infrastruktur in Kommunen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem "Wiederaufbaufonds" Kommunen beim Wiederaufbau und der Schadensbeseitigung nach der Flutkatastrophe 2021. Hierzu gehören auch Träger sozialer Einrichtungen und Vereine.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Beantragt werden können Billigkeitsleistungen zur Schadensbeseitigung an:

  • Städtebaulicher Infrastruktur wie historischen Innenstädten, Denkmälern, Plätzen, Brücken oder Parks,
  • Sozialer Infrastruktur wie Anlagen zur Kinderbetreuung, Schulen oder Krankenhäusern,
  • Verkehrlicher Infrastruktur, einschließlich der unbeweglichen ÖPNV-Infrastruktureinrichtungen und des Rad- und Fußverkehrs,
  • Wasser- und abfallwirtschaftlichen Einrichtungen wie Trinkwasserversorgungsanlagen, Kläranlagen oder Deponien,
  • Kultureinrichtungen in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft wie Museen, Theatern, Bibliotheken oder soziokulturellen Zentren,
  • Öffentlichen Archiven, universitären Sammlungen etc. (Hinweis: Die Wiederherstellung von privatem Archivgut wird über das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen abgewickelt; Einzelheiten finden Sie hier: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/programm-hochwasser-2021)

Antragsberechtigte

Durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 betroffene Kommunen und Träger von Einrichtungen der Daseinsvorsorge (festgelegte Bereiche).

Fördergebende Institution

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig. (mit einem Gutachten ab einem Schaden über 50.000 Euro)

Förderfenster

Geöffnet bis zum 30. Juni 2026

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms

Online Antragsformular

Förderrichtlinie (in Überarbeitung und nicht aktuell)

 

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)

Platz 2 bei der Temperatur, Platz 3 beim Niederschlag – der Winter 2023/24 mischt ganz oben mit

Kalender Icon05.03.2024
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Außerordentlich warm, nass und trüb – der Februar 2024

Kalender Icon05.03.2024
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Aktualisierung und Erweiterung der Kartenanwendung freigeschaltet

Kalender Icon01.03.2024
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Klimaatlas NRW - Newsletter Sonderausgabe

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenem Anlass erhalten Sie heute eine kurze Sonderausgabe unseres Klimaatlas-Newsletters. Wie bereits im letzten Newsletter angekündigt, wurde die Kartenanwendung des Klimaatlas in dieser Woche aktualisiert und erweitert. Über die vorgenommenen Änderungen möchten wir Sie direkt informieren und nicht bis zur nächsten regulären Newsletterausgabe warten.

Nachfolgend geben wir einen Überblick darüber, was nun alles "neu" ist. Diese Neuerungen werden wir Ihnen im März auch gerne im Rahmen von zwei Informationsveranstaltungen zeigen und erläutern.

Bis dahin viel Spaß beim Stöbern!

Ihr Klimaatlas-Team

Interreg VI B: Nordwesteuropa

Ziel von Interreg Nordwesteuropa ist es, einen grünen, intelligenten und gerechten Wandel in Nordwesteuropa zu unterstützen. Im Programmzeitraum 2021-2027 werden Projekte gefördert, die den Übergang zu klimaneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Gesellschaften vorantreiben und Umweltauswirkungen mindern.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen sowie Personal, Bildung und Information

Förderfähige Maßnahmen

Die Fördermaßnahmen zur Klimaanpassung liegen in Priorität 1 Klima- und Umwelt:

  • Anpassung an den Klimawandel und Katastrophenprävention
  • Naturschutz und Biodiversität

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Unternehmen, soziale Einrichtungen und Verbände

Fördergebende Institution

Europäische Union (EU)

Förderart

Zuschuss

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Geschlossen

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

Interreg VI A: Euregio Meuse-Rhine

Interreg Maas-Rhein (NL-BE-DE) bezuschusst Projekte, bei denen Projektbeteiligte über die nationale Grenze hinweg zusammenarbeiten. Das Programm basiert auf der langjährigen Kooperation zwischen 5 Regionen in Belgien, Deutschland und den Niederlanden. In den kommenden Jahren werden insgesamt 176 Millionen Euro für grenzüberschreitende Projekte zur Verfügung stehen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen und Personal, Bildung und Information

Förderfähige Maßnahmen

Die Fördermaßnahmen zur Klimaanpassung liegen in Priorität 2 Grüne Transformation:

  • Förderung erneuerbarer Energien
  • Nachhaltige Mobilität
  • Umweltschutz und Biodiversität
  • Kreislaufwirtschaft
  • Energieeffizienz
  • Digitale Lösungen für den Umweltschutz
  • Nachhaltige Landnutzung
  • Bildung und Sensibilisierung
  • Ökologische Aufwertung

Antragsberechtigte

Kreis Heinsberg, Städteregion Aachen, Kreis Düren und Kreis Euskirchen

Fördergebende Institution

Europäische Union

Förderart

Zuschuss (60%)

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Das Förderfenster ist bis zum 1. Juli 2026 geöffnet.

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

Interreg VI A: Deutschland-Niederlande

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen sowie Personal, Bildung und Information

Förderfähige Maßnahmen

Die förderfähigen Maßnahmen mit Klimaanpassungsbezug liegen in Priorität 2:

  • Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
  • Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Unternehmen, soziale Einrichtungen und Verbände, Sonstige

Fördergebende Institution

Europäische Union (EU)

Förderart

Zuschuss (Summe je nach Ziel)

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet (Programm endet 2027)

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

Transformationsinitiative Stadt-Land-Zukunft – Wasserversorgung der Zukunft

Ein Zuschuss für die Forschung und Entwicklung an zukunftsfähigen Infrastrukturen in der Wasserversorgung.

Fördergegenstand

Strategische Maßnahmen und Personal, Bildung und Forschung

Förderfähige Maßnahmen

  • Entwicklung von innovativen Technologien zur Minimierung des Ressourcen- und Energiebedarfs der Wasserversorgung (zum Beispiel integriertes Stoffstrommanagement; Neuartige Werkzeuge zur Bilanzierung von Stoffströmen, der Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit)
  • Entwicklung neuartiger und innovativer Management- und Betriebskonzepte für Wasserinfrastrukturen, die den sich ändernden Rahmenbedingungen gerecht werden (zum Beispiel Ressourcenverfügbarkeit, Bedarfsprognosen, (regionale) Klimawandelfolgen, demographische Entwicklung)
  • Innovative Lösungsvorschläge für die Vernetzung grauer und blaugrüner Wasserinfrastrukturen, aus denen sich neuartige dezentrale und interkommunale Versorgungskonzepte für den ländlichen und urbanen Raum ableiten lassen (zum Beispiel neuartige Kooperationsformen und Kopplung von Wasserinfrastrukturen und Synergien zwischen Bewirtschaftungsplänen)

Antragsberechtigte

Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie weitere gesellschaftliche Organisationen

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

zur Zeit geschlossen

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)

NRW.BANK Moderne Schule

Finanzierung aller Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen und Volkshochschulen sowie in deren Einrichtungen und Ausstattungen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • der Bau und die Modernisierung von Schulen und Volkshochschulen, darunter auch Klimaanpassungsmaßnahmen
  • Einrichtungen und Ausstattungen der Schulen und Volkshochschulen
  • Grundstücke, die notwendiger Bestandteil einer Maßnahme sind
  • Planungskosten für maximal zwei/drei Vorjahre ab Antragstellung/Zusage, soweit nachweislich eine konkrete Investitionsmaßnahme erfolgt ist

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

NRW.BANK

Förderart

Kredit (Maximal bis 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller)

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet

Gesundheit, Hitzevorsorge (Lanuk Rot)
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