Nachhaltige Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte (Nakopa)

Mit dem Angebot sollen entwicklungspolitisch aktive Kommunen unterstützt werden, gemeinsam mit ihren Partnerkommunen lokale Lösungsansätze zu globalen Fragen im Sinne der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu entwickeln und in Form von Projekten durchzuführen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, Bildung und Information

Förderfähige Maßnahmen

  • Maßnahmen welche sich einem der Themen Nachhaltige Daseinsvorsorge, Good Local Governance oder Klimaschutz und Klimaanpassung zuordnen lassen
  • Maßnahmen welche explizit einen Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 und zur Erreichung der SDGs leisten

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis 90 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Förderfenster geschlossen

Weitere Informationen

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa)

Das Bundesumweltministerium unterstützt Kommunen und andere regionale Akteurinnen und Akteure in drei ausgewählten Strukturwandelregionen (Lausitzer, Mitteldeutsches und Rheinisches Revier) bei der Umsetzung von Modellvorhaben zur ökologischen Nachhaltigkeit. Ziel ist der Einstieg in einen langfristig umweltverträglichen Entwicklungspfad im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS).

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen sowie Personal, Bildung und Information

Förderfähige Maßnahmen

Förderung konzeptioneller Maßnahmen zur Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie:

  • Kommunale Nachhaltigkeitskonzepte
  • Kommunales Nachhaltigkeitsmanagement
  • Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Teilhabe / Kommunale und regionale Wettbewerbe und Kampagnen
  • Außerschulische Bildungs- und Kulturprojekte 

Förderung investiver Maßnahmen zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie:

  • Nachhaltige, biodiversitätsfördernde Gestaltung von Flächen, Dächern und Fassaden 
  • Maßnahmen für mehr Umweltgerechtigkeit in Quartieren und Stadtteilen
  • Entsiegelung von Flächen und Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen
  • Naturnahe Gestaltung / Renaturierung von kommunalen und privaten Gewässern sowie deren Ufer
  • Beiträge für umweltfreundlichen und nachhaltigen Tourismus sowie Freizeit- und Erholungsgestaltung unter besonderer Berücksichtigung der Biodiversitätsförderung 
  • Schaffung von umweltverträglichen Mobilitätskonzepten für nachhaltige Tourismus- und Freizeitgestaltung
  • Außerschulische Umwelt- und Naturschutzbildung

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Unternehmen, soziale Einrichtungen und Verbände sowie Sonstige im Rheinsichen Revier (Region Aachen mit den Kreisen Düren, Euskirchen, Heinsberg, Stadt und Städteregion Aachen sowie die Stadt Mönchengladbach, der Rhein-Erft-Kreis und der Rhein-Kreis Neuss)

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt zwischen 75 % und 100 %. Die minimale Fördersumme liegt bei 15.000 €

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Das Förderprogramm ist zurzeit geschlossen. Ein weiterer Förderaufruf ist für 2026 geplant.

 

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

Förderung von Mietwohnraum

Die Mietwohnraumförderung fördert die Modernisierung bestehender Mietwohngebäude und die Verbesserung des Wohnumfelds unter bestimmten Voraussetzungen durch ein Darlehen. Gefördert werden unter anderem Anpassungsmaßnahmen an Klimafolgen, wie Verschattungselemente, Dach- und Fassadenbegrünung oder Maßnahmen zur dezentralen Versickerung.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Technologieoffene Entwicklung des Wohnungsbaus:

  • Förderung fortschrittlicher Standards und Anreize

Stadtentwicklung und soziale Durchmischung:

  • Besondere Aufmerksamkeit für geordnete Stadtentwicklung
  • Fokus auf Innenentwicklungen und integrierte Standorte

Klimaschutz und Energieeffizienz:

  • Reduktion von klimaschädlichen Treibhausgasen
  • Verringerung von Energiekosten und Erhöhung der Energiesicherheit
  • Zusatzförderungen für fortschrittliche Effizienzstandards und Klimaschutzmaßnahmen

Lebenssituation und Wohnbedarfe:

  • Förderung generationengerechten bzw. -übergreifenden Wohnens
  • Ausweitung der Förderung für Wohnraum für Auszubildende und Studierende
  • Standard-Barrierefreiheit ab Gebäudeklasse 3 in Landesbauordnung
  • Zusatzförderungen für Maßnahmen des ergänzenden Barrierenabbaus
  • Schwerpunkt auf Wohnplätze für Menschen mit Behinderungen

Ganzheitliche Siedlungsentwicklung:

  • Fokus auf Wohnungsbauprojekte, die die Entwicklung eines Wohnviertels berücksichtigen
  • Mischung von Fördermaßnahmen (Mietwohnungen, Modernisierung, Eigentum) in einem Quartier

Innovations- und Transformationsmotor für Wohnungsbau:

  • Unterstützung von experimentellem Wohnungsbau
  • Förderung von Wohnprojekten mit innovativem Anspruch und Qualitäten über Standards hinaus

Antragsberechtigte

Kommunale Unternehmen, Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, Bauträger, Genossenschaften und soziale Träger

Fördergebende Institution

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD)

Förderart

Kredit (max. 150.000 €)

Antragsverfahren

Anträge sind bei den örtlichen Bewilligungsbehörden (Kreise und Kreisfreie Städte) einzureichen. Eine Einbindung der NRW.BANK ist zwingend notwendig, sobald das Vorhaben aus Sicht der Bewilligungsbehörde Realisierungschancen hat.

Förderfenster

Geöffnet

Weitere Informationen

Gesundheit, Hitzevorsorge (Lanuk Rot)

Förderprogramm Kälte- und Klimaanlagen

Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie) vom 11. November 2022 wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Anwendungen gefördert. Die geförderten Maßnahmen führen zu einer Steigerung der Energieeffizienz, einer Minderung des Kältebedarfs sowie einer Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase. Sie tragen zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bei.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Es wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Anlagen gefördert

  • Kälteerzeuger
  • Gewerbekälteanlagen NK / TK
  • Flüssigkeitskühlsätze
  • Sorptionsanlagen
  • Wärmepumpe zur Abwärmenutzung oder mit Wärmeübertrager
  • Komponenten, Systeme und Speicher
  • Kältespeicher
  • Freikühler mit Wärmeübertrager
  • Komponenten für Wärmepumpenbetrieb mit Außenverdampfer
  • Regenerativenergieanlagen

Antragsberechtigte

Kommunale Unternehmen, die die De-minimis-Grenze von 200.000 € (Straßentransportsektor 100.000 €) überschreiten.

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Förderart

Zuschuss: Die maximale Förderhöhe liegt bei 150.000 €, bei einer Förderquote zwischen 30 % und 50 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

zur Zeit geschlossen

Gesundheit, Hitzevorsorge (Lanuk Rot)

10.000 Grüne Dächer

10.000 Grüne Dächer – das ist ein Aufruf an alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien oder Grundstücken in der Emscher-​Region. Helfen Sie mit, unsere Städte an den Klimawandel anzupassen und begrünen Sie Ihre Dächer! Das Förderprogramm der Emschergenossenschaft als Teil der Zukunftsinitiative Klima.Werk unterstützt Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende und andere finanziell.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Gründachausbau

Antragsberechtigte

Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende sowie sonstigen in den Kommunen der Emschergenossenschaft und des Lippeverbands.

Fördergebende Institution

Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV) im Rahmen der Zukunftsinitiative Klima.Werk

 

Förderart

Zuschuss (50 €/m²)

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig. Die Antragstellung erfolgt über ein Förderportal.

Förderfenster

Geöffnet

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

PROGRES.NRW - Klimaschutztechnik

Ziel dieses Programms ist einerseits durch eine veränderte Mobilität die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu unterstützen und die Lebensqualität in den Städten zu verbessern und andererseits die Einführung und Verbreitung von anwendbaren Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zum sparsamen und effizienten Einsatz von Energie, um damit einen wesentlichen Beitrag zu den Klimaschutzzielen des Landes zu leisten.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Förderung von Wärme- und Kältenetzen

Antragsberechtigte

Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten, Freiberuflich Tätige, Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen, Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen, Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften.

Fördergebende Institution

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt bei bis zu 25 %. Bei einer Maximalförderung 100.000 Euro

Antragsverfahren

Antragstellungen variieren je nach Förderung

Förderfenster

Geöffnet bis zum 30. Juni 2027

Weitere Informationen

Projektträger  - die Förderung erfolgt über die Bezirksregierungen

Förderrichtlinie

 

Gesundheit, Hitzevorsorge (Lanuk Rot)

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen. Im Bereich der Klimaanpassung werden Dämmungen als Hitzeschutz und außenliegende Sonnenschutze gefördert.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen) sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Antragsberechtigte

Alle Investoren (z. B. Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei 15 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Gesundheit, Hitzevorsorge (Lanuk Rot)

Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur

Mit dem Bundesprogramm werden überjährige investive Projekte der Kommunen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel gefördert.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden umfassende bauliche Sanierungen und Modernisierungen der fördergegenständlichen Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen („klimafreundlicher Gebäudebetrieb“) und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern („klima- und ressourcenschonendes Bauen“). Das bedeutet: Bestandsgebäude sind grundsätzlich zu erhalten.

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Förderart

Zuschuss: Bei einer Förderquote zwischen 45 % und 75%.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

zur Zeit geschlossen - für 2024 ist kein Förderaufruf geplant

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)

Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo)

Vulnerable Personengruppen wie alte Menschen, aber auch Kinder und Jugendliche sind den Gefahren und Risiken der Klimakrise besonders ausgesetzt. Sie sind außerordentlich schutzbedürftig und benötigen Unterstützung, um sich gegen die Folgen der Klimakrise zu wappnen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich auf die Folgen der Klimakrise vorzubereiten und sich an diese anzupassen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen und Personal, Bildung und Information

Förderfähige Maßnahmen

Förderschwerpunkt 1: Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise

Förderschwerpunkt 2: Umsetzung vorbildhafter Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten

Förderschwerpunkt 3: übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“ (Personalausgabenförderung)

Antragsberechtigte

Soziale Einrichtungen sowie deren Träger, die

  • öffentlich rechtlich organisiert sind (außer Förderschwerpunkt 3)
  • privatrechtlich organisiert und gemeinnützig sind

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Die maximale Fördersumme liegt bei 500.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Das Förderfenster ist geschlossen.

Gesundheit, Hitzevorsorge (Lanuk Rot)

Förderrichtlinie Extremwetterfolgen

Gefördert werden Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen auf Waldflächen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Räumung von Kalamitätsflächen
  • insektizidfreie Waldschutzmaßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung von Schadorganismen sowie Maßnahmen zur Sicherung von Waldökosystemen
  • Holzlagerplätze
  • Wiederbewaldung von Kalamitätsflächen, die durch Extremwetterereignisse und deren Folgen entstanden sind

Antragsberechtigte

Waldbesitzer

Fördergebende Institution

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 % bei einem Maximalwert von 50.000 €.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)
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