Information, Bildung, Netzwerke

Der Klimawandel und seine konkreten Folgen sind heute noch nicht ausreichend im Bewusstsein der Bevölkerung verankert, beziehungsweise werden viele Ereignisse nicht mit dem Klimawandel in Verbindung gebracht. Gemäß dem Klimaanpassungsgesetz NRW (KlAnG NRW) sollen das Verständnis und die Motivation der Bevölkerung für Klimaanpassungsmaßnahmen durch Bildung, Ausbildung, Information und Beratung gesteigert werden.

Katastrophenschutz

Der Katastrophenschutz ist wie die gesamte Gefahrenabwehr in Nordrhein-Westfalen unter anderem auf den Umgang und die Bewältigung von Naturgefahren wie Starkregen, Dürre oder orkanartige Stürme ausgerichtet. Die Kreise und kreisfreien Städte als kommunale Aufgabenträger sind nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) im Rahmen ihrer Aufgaben zur Gefahrenabwehr verpflichtet Katastrophenschutzpläne für Großschadenslagen und Katastrophen sowie Sonderschutzpläne zu erstellen und fortzuschreiben.

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