Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement

Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind. 

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind. Es werden elf bzw. zwölf Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements vorgegeben, die über zehn bzw. 20 Jahre einzuhalten sind. Beispielsweise:

  • Verzicht auf Kahlschläge

  • Erhalt bzw. Erweiterung der klimaresilienten, standortheimischen Baumartendiversität

  • Anreicherung und Erhöhung der Diversität an Totholz

  • Maßnahmen zur Wasserrückerhaltung

Antragsberechtigte

Kommunen und Landkreise, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Zusammenschlüsse, GbR, Privatpersonen

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Förderart

Zuwendung: Förderung in Festbeträgen pro Hektar und liegt zwischen 55 und 100 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet

Weitere Informationen

Landwirtschaft, Trockenheit und Dürre, Wald/ und Forstwirtschaft (Lanuk Grün)

Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in NRW (ZunA NRW)

Das Förderprogramm Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in NRW (ZunA NRW) ist das Nachfolgeprogramm für das Förderprogramm Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung II (ResA II). Die ZunA NRW fördert Maßnahmen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Förderbereich 2.2: Konzepte zum Schutz von Abwasseranlagen vor Hochwasser und Starkregen

Erstellung eines Konzeptes zum Schutz von Abwasseranlagen vor Hochwasser und Starkregen (Schutzkonzept) gemäß den Vorgaben des Erlasses über die eingeführten technischen Regeln für den Hochwasserschutz und die Starkregenvorsorge bei Abwasseranlagen in NRW.

Förderbereich 2.3: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Bereich der Abwasserbeseitigung durch Stärkung des lokalen naturnahen Wasserhaushalts und der Speicherung des anfallenden Niederschlagswassers:

  • Baumrigolen mit Speicherelement (mit einer Versickerung über eine Vegetationsfläche, die als belebte Bodenzone wie eine Muldenversickerung ausgebildet ist),
  • Muldenversickerungsanlagen und
  • Mulden-Rigolen-Anlagen.

Förderbereich 4.2: Retentionsbodenfilteranlagen

Errichtung von Retentionsbodenfilteranlagen, einschließlich erforderlicher Mess- und Überwachungseinrichtungen und gegebenenfalls einer weitergehenden Spurenstoffelimination (z. B. Beimischung von Aktivkohle).

Förderbereich 4.3: Weitergehende Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser

Technische Maßnahmen zur weitergehenden Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser hinsichtlich des Feinanteils der abfiltrierbaren Stoffe mit einer Korngröße von < 63 μm (AFS63).

  • Neubau und Erweiterung zentraler Sedimentationsspeicherbecken (Regenüberlauf- und Regenklärbecken) mit einer Bemessung von maximal 4 Metern pro Stunde Oberflächenbeschickung,
  • der nachträgliche Einbau von Lamellenabscheidern in Regenklär- und Regenüberlaufbecken sowie der Neubau von Regenklärbecken mit Lamellenabscheidern mit einer Bemessung von maximal 2 Metern pro Stunde Oberflächenbeschickung sowie
  • Technische Regenwasserfilteranlagen mit einer Reinigungsleistung von 80 Prozent, sowie bei dezentralen Anlagen einer Mindestgröße in einem Verhältnis von Filterfläche zur angeschlossenen befestigten Fläche größer oder gleich 1 Prozent.

Antragsberechtigte

Kommunen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen, Privatpersonen

Fördergebende Institution

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 30 % und 50 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)

Förderprogramm Auen des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“

Mit dem „Förderprogramm Auen“ können Kommunen, Vereine, Verbände und andere beim Bundesamt für Naturschutz Fördermittel beantragen, um die Auen entlang der Bundeswasserstraßen als Zentren der biologischen Vielfalt und Achsen des Biotopverbundes naturnah zu entwickeln.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Entwicklung von auentypischen Offenlandbiotopen
  • Entwicklung und Anlage standortheimischer Auenwälder/Gehölze
  • Anlage, Reaktivierung und Renaturierung von Altarmen, Auengewässern, Mulden und Rinnenstrukturen sowie von Mündungsbereichen der Zuflüsse
  • Schaffung und Aufwertung von Saumstrukturen
  • Extensivierung der Auennutzung
  • Förderung standortgerechter Nutzungen
  • Wiederherstellung naturnaher Abfluss- und Bodenwasserverhältnisse der Auen
  • Rück- und Umbau/Verlegung von Infrastrukturelementen
  • Entwicklung naturnaher Uferbereiche
  • Entfernung/Schlitzung/Rückverlegung von Verwallungen, Uferdämmen und Deichen
  • Förderung von Maßnahmen zur Bestandssicherung und Wiederansiedlung auentypischer Arten in Zusammenhang mit Biotop-Entwicklungsmaßnahmen

Antragsberechtigte

Kommune, kommunale Unternehmen, soziale Einrichtungen und Verbände

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuschüsse: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Weitere Informationen

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

IKK – Investitionskredit Kommunen

Der Investitionskredit KfW 208 umfasst Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen im Rahmen des Vermögenshaushaltes/-planes des aktuellen Haushaltsjahres inklusive Haushaltsreste des Vorjahres in die kommunale und soziale Infrastruktur.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

  • Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen
  • Anpassung der technischen Infra­struktur wie der Wasser- und Abwasserwirtschaft
  • Verkehrsinfrastruktur und Abfallwirtschaft
  • Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich Tourismus
  • Krankenhäuser und Behinderten­einrichtungen
  • Flüchtlingsunterkünfte
  • Baulanderschließung (inklusive Planungs­leistungen, sofern sie Teil der Investition sind)

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände

Fördergebende Institution

KFW Bank

Förderart

Kredit (Maximal 150 Mio. Euro Kredit­betrag pro Jahr und Antrag­steller)

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Weitere Informationen

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Kommunal Invest/Plus

Wenn Sie als Kommune oder öffentliche Einrichtung in Infrastrukturmaßnahmen investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

  • Maßnahmen zur Luftreinhaltung (Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor, selbstgenutzte Normale- oder Schnellladeinfrastruktur etc.)
  • allgemeinen Verwaltung
  • öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
  • Stadt- und Dorfentwicklung
  • touristische Infrastruktur
  • soziale Infrastruktur (z.B. Kindergärten, Schulen)
  • Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
  • kommunale Verkehrsinfrastruktur
  • Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger
  • Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind, können mitfinanziert werden. Außerdem können Erschließungsmaßnahmen und Aufwendungen für den Grunderwerb, die dauerhaft von der Kommune zu tragen und nicht umlagefähig sind (z. B. für öffentliche Wege), finanziert werden.

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Gemeindeverbände 

Fördergebende Institution

NRW.Bank

Förderart

Kredit

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Weitere Informationen

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)

Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)

Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) unterstützt seit 2008 Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland, die einen entscheidenden Beitrag leisten, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen
  • Systemische Optimierung in der Trinkwasserversorgung
  • Austausch von Elektrogeräten zur Erwärmung, Kühlung und Reinigung durch Geräte der höchsten am Markt verfügbaren Energieeffizienzklasse

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Betriebe, kommunale Zweckverbände, öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Träger von Einrichtungen der Erziehung, gemeinnützige Vereine, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus

 

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt zwischen 20 % und 100 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK)

Mit dem Zuschussprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ (KFW 444) werden Maß­nahmen gefördert, mit denen Sie inner­örtliche Grün­flächen naturnah gestalten und umgestalten, Stadt­bäume pflanzen und Natur­oasen schaffen können.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Umstellung auf ein naturnahes Grünflächenmanagement

  • Pflegekonzepte und -pläne erstellen (vorausgesetzt, Sie setzen mindes­tens eine Maß­nahme um)

Bei vorhandenem Pflegekonzept oder -plan:

  • Beschaffung von technischer Ausstattung zur insektenschonenden Pflege
  • Naturnahe Grünflächen anlegen und bestehende Grünflächen zu natur­nahen Grünflächen aufwerten
  • Personal aus- und weiterbilden lassen

Pflanzung von Bäumen

  • Stadtbaumkonzepte erstellen (vorausgesetzt, Sie setzen mindes­tens eine Maß­nahme um)
  • Straßenbäume pflanzen
  • Einzelbäume pflanzen
  • nachträglich Standorte optimieren, um Bestands­bäume zu erhalten
  • Neupflanzungen bis zu drei Jahre pflegen

Schaffung von Naturoasen

  • Kleine, lokalklimatisch wirksame Parkanlagen (Pikoparks) schaffen und quali­fizieren
  • Naturerfahrungsräume schaffen
  • Urbane Waldgärten schaffen
  • Urbane Wälder schaffen
  • Innerörtliche Kleingewässer renaturieren
  • Neupflanzungen bis zu drei Jahre pflegen

Entsiegelung und Wiederherstellung von natürlichen Bodenfunktionen

  • Entsiegelungskonzepte erstellen
  • Fächen entsiegeln und die natürlichen Boden­funktionen wieder herstellen

Antragsberechtigte

Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Kommunale Zweckverbände, weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind (z.B. Kirchen).

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Es gibt keine Mindest- oder Maximalgrenzen. Die Fördergelder können an Dritte weitergeleitet werden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet bis 2026

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums

Unterstützung für die Entwicklung von Orten und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die innerhalb der Gebietskulisse des ländlichen Raums Nordrhein-Westfalens liegen.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

  • Maßnahmen zur Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie von Ortsrändern
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung und zum Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
  • Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working Spaces
  • Maßnahmen zur Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und zum Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug, einschließlich ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen
  • Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie deren Vorbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleistungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke, Umnutzung dörflicher Bausubstanz
  • Maßnahmen zur Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 7 des GAKG und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung
  • Investitionen in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
  • Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue oder ersetzende Ausschilderung von Wegen sowie Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln einschließlich damit im Zusammenhang stehender Verweileinrichtungen
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von zur öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs-, Museums- oder anderer Gebäude zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen.

Antragsberechtigte

Gemeinden, Gemeindeverbände, gemeinnützige Organisationen sowie natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts sowie des öffentlichen Rechts in Orten und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner.

Fördergebende Institution

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV)

Förderart

Zuwendung: Die Förderhöchstsummen liegen entweder bei 50.000 €, 200.000 € oder 250.000 €. Der Fördersatz liegt bei 35, 65 oder 85 Prozent.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geschlossen

Weitere Informationen

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Richtlinie über die Förderung der Einrichtung neuer interkommunaler Kooperationen

Mit dem in dieser Richtlinie geregelten Förderprogramm sollen Anreize für Kommunen geschaffen werden, neue für interkommunale Zusammenarbeit geeignete Aufgabenbereiche zu identifizieren und sie der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung zu öffnen.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

Gegenstand der Förderung ist die Anbahnung, Vorbereitung und Einrichtung von neuen Kooperationen interkommunaler Zusammenarbeit, zu denen sich nordrhein-westfälische Gemeinden und/oder Gemeindeverbünde freiwillig zusammenschließen (Kooperationsprojekt).

Dabei werden die Neugründung oder Erweiterung von Zusammenschlüssen zu folgenden Themen gefördert:

  • Aufgaben der allgemeinen Verwaltung, insbesondere in den Bereichen Innere Verwaltung, Finanzwirtschaft, Sicherheit und Ordnung, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Datenverarbeitung und Personal oder
  • Aufgaben der Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur. Es können auch Zuwendungen für Kooperationsprojekte in anderen Aufgabenbereichen gewährt werden.

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Unternehmen

Fördergebende Institution

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD)

Förderart

Zuwendung: Die Förderung ist eine Festbetragsförderung in Höhe von 150.000 €, mit einer Erhöhung um 30.000 € pro weiterem Projektpartner. In Ausnahmefällen können Projekte mit einer Förderquote von bis zu 90 % gefördert werden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Ganzjährig bis zum 31. Dezember 2026

Weitere Informationen

Website des Förderprogramms

Förderrichtlinie

Die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung

Konzepte und Kooperationen (Lanuk Orange)

Förderprogramm Regio.NRW – Transformation

Projekte, die einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, regionale Transformationsprozesse mit Blick auf die spezifischen Profile der Regionen erfolgreich zu gestalten.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

Mit dem EFRE-Aufruf „Regio.NRW – Transformation“ sollen Vorhaben gefördert werden, die einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, regionale Transformationsprozesse mit Blick auf die spezifischen Profile der Regionen erfolgreich zu gestalten.

Als wichtiges Alleinstellungsmerkmal eröffnet der Aufruf eine große thematische Bandbreite bei einem starken regionalen Bezug. Inhalte von Förderprojekten können etwa der Transfer von Wissen und innovativen Technologien aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in die wirtschaftliche Anwendung in KMU oder Start-ups, die Förderung von nachhaltigen Wirtschaftsformen wie der Circular Economy und die Förderung von Klimaanpassung auf regionaler Ebene sein. Verbundvorhaben werden bevorzugt gefördert.

Antragsberechtigte

Kommunen, Kammern, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen

Fördergebende Institution

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

EU - Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE)

Förderart

Zuschuss (die Mindestzuwendung pro Vorhaben beträgt 500.000 €, bei einer Förderquote von bis zu 90 %)

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Geschlossen

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)
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