NRW.BANK.Invest Zukunft

Mit dem Darlehensprogramm NRW.BANK.Invest Zukunft erhalten Unternehmen, die in Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Innovation investieren, zusätzliche Unterstützung von der NRW.BANK. Das Programm bietet einen gegenüber dem Marktzins um bis zu zwei Prozent niedrigeren Zinssatz und Tilgungsnachlässe von bis zu 20 Prozent. Das neue Programm fasst gleich vier bestehende Förderangebote zusammen. So können Unternehmen schnell und bequem von den Vorteilen profitieren.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Klimaanpassung 
  • Maßnahmen zur Klimawandel-Vorsorge

Antragsberechtigte

Antragberechtigt sind:

  • Unternehmen (erfasst privat-, öffentlich-rechtlich- und gemeinnützig organisierte Rechtsformen und Stiftungen.)
  • Angehörige der freien Berufe

Fördergebende Institution

NRW.BANK

Förderart

Kredit

Antragsverfahren

Einstufig

Förderfenster

Geöffnet ab dem 19. Mai 2025

Weitere Informationen

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Klimaanpassung im Rheinischen Revier – Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten

Mit dem Förderangebot „Klimaanpassung im Rheinischen Revier – Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten“ unterstützt die Landesregierung Kommunen im Rheinischen Revier dabei, investive und nicht-investive Maßnahmen zur Verminderung der Verletzlichkeit sowie zum Erhalt und zur Steigerung der Anpassungsfähigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels umzusetzen. Auf diese Weise sollen insbesondere die Klimaresilienz gestärkt und gesteigert und in diesem Zuge Beiträge zum Boden- und Flächenschutz, zum Schutz von Gewässern, zur Biodiversität, zur Umweltgerechtigkeit sowie zur menschlichen Gesundheit bzw. zum Erhalt der Lebensqualität geleistet werden.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

 Förderkategorie A (derzeit keine Antragstellung möglich)

  1. Entsiegelung befestigter oder (teil-)versiegelter Flächen,
  2. Begrünung von Dächern oder Fassaden,
  3. Pflanzung standortgerechter, klimaresilienter Baum- und Straucharten,
  4. Herstellung von Anlagen zur Regenwasserversickerung, -speicherung und -nutzung sowie weitere Maßnahmen zur Bewässerung von Grünflächen (nach dem „Schwammstadt-Prinzip“),
  5. Herstellung von Anlagen und Systemen, die dem gezielten Ableiten oder Rückhalten von Sturzfluten dienen,
  6. Errichtung von Trinkwasserbrunnen,
  7. Verschattungselemente,
  8. Schulhof-/Kitahof-Umgestaltung durch das Anlegen eines Schul-/Kitagartens, Anlegen von grünen Klassenzimmern, Entsiegelung von Schul- und Kitahöfen.
  9. Klimaangepasste Entwicklung von Fließgewässern

Die Förderkategorien B und C sind weniger standardisiert und erfolgen nach dem sogenannten Dialogverfahren. Förderkategorie B dient der Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus bestehenden Anpassungskonzepten oder anderen Planungsgrundlagen herleiten und begründen lassen. Nach Förderkategorie C können Klimaanpassungsmaßnahmen mit Bezug zu Wasser- und Bodenmaßnahmen im Rheinischen Revier gefördert werden, soweit sie eine öffentliche Aufgabe erfüllen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt im Sinne dieses Förderangebots sind die Stadt Mönchengladbach, die Städteregion Aachen, die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, der Rhein-Erft-Kreis, der Rhein-Kreis Neuss sowie alle Kommunen dieser Kreise, Gemeindeverbände, wie Zweckverbände, sowie weitere Vorhabenträger, soweit die durchgeführte Maßnahme eine öffentliche Aufgabe erfüllt.

Fördergebende Institution

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)

Förderart

Zuwendung, bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 12.500 Euro pro Antrag. Die Förderquote liegt bei bis zu 90 %.

Antragsverfahren

 Förderkategorie A: Einstufige Richtlinienförderung

 Förderkategorie B: Dialogverfahren

Förderfenster

In der Förderkategorie A sind derzeit bis auf weiteres keine Anträge möglich!

Die Förderkategorien B und C sind geöffnet. Gesamtantragsschluss 30.06.2026

 

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)