#338DFF

Kommunal Invest/Plus

Wenn Sie als Kommune oder öffentliche Einrichtung in Infrastrukturmaßnahmen investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

  • Maßnahmen zur Luftreinhaltung (Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor, selbstgenutzte Normale- oder Schnellladeinfrastruktur etc.)
  • allgemeinen Verwaltung
  • öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
  • Stadt- und Dorfentwicklung
  • touristische Infrastruktur
  • soziale Infrastruktur (z.B. Kindergärten, Schulen)
  • Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
  • kommunale Verkehrsinfrastruktur
  • Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger
  • Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind, können mitfinanziert werden. Außerdem können Erschließungsmaßnahmen und Aufwendungen für den Grunderwerb, die dauerhaft von der Kommune zu tragen und nicht umlagefähig sind (z. B. für öffentliche Wege), finanziert werden.

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Gemeindeverbände 

Fördergebende Institution

NRW.Bank

Förderart

Kredit

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Weitere Informationen

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung

Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL)

Zuschuss für Maßnahmen, mit denen Sie die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umsetzen oder das Hochwasserrisikomanagement verbessern können. Zusätzlich sind hier auch Starkregengefahrenkarten, darauf aufbauende Risikoanalysen und Konzepte förderfähig.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

  • Grundsätzliche oder überregionalen Planungen

  • Monitoring und Untersuchungen

  • Wasserbauliche Maßnahmen

  • Flächenbereitstellung

  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Erstellung von Starkregengefahrenkarten, -risikoanalysen und -konzepten

  • Bildungsarbeit

 

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Unternehmen, sondergesetzliche Wasserverbände, Sonstige

Fördergebende Institution

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)

Förderart

Zuschuss, grundsätzlich 40 bis 80 % der förderfähigen Ausgaben, für Unternehmen 25 bis 70 %

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Antragstellungen jeweils zum 30.10. eines jeden Jahres

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms
Förderrichtlinie
Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement
die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung