#338DFF

Förderrichtlinie Extremwetterfolgen

Gefördert werden Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen auf Waldflächen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Räumung von Kalamitätsflächen
  • insektizidfreie Waldschutzmaßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung von Schadorganismen sowie Maßnahmen zur Sicherung von Waldökosystemen
  • Holzlagerplätze
  • Wiederbewaldung von Kalamitätsflächen, die durch Extremwetterereignisse und deren Folgen entstanden sind

Antragsberechtigte

Waldbesitzer

Fördergebende Institution

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 % bei einem Maximalwert von 50.000 €.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)

Förderrichtlinie Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft (KRIS)

Mit dem Vorhaben der Ruhrkonferenz „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ soll die Klimaresilienz von Kommunen im Gebiet des Regionalverbands Ruhr nachhaltig verbessert werden. Dies soll bis 2040 durch die 25-prozentige Abkopplung von befestigten Flächen von der Mischkanalisation und durch die Steigerung der Verdunstungsrate um 10 Prozentpunkte erreicht werden.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

  • Flächenentsiegelung
  • Mulden-/Flächenversickerung
  • Mulden-Rigolen-Versickerung
  • Rigolenversickerung
  • Baumrigolen
  • Extensive Dachbegrünung
  • Fassadenbegrünung mit Versorgung über Niederschlagswasserzisternen
  • Niederschlagswasserzuführung zum Gewässer und Baumpflanzungen mit Versorgung über Niederschlagswasser
  • Machbarkeitsstudien

Antragsberechtigte

Gefördert werden Maßnahmen in allen 53 Städten und Gemeinden des Regionalverbandes Ruhr (RVR)

Fördergebende Institution

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)

Förderart

Zuschuss: die Förderquote liegt bei 60 %. Die minimale Förderhöhe liegt bei 2.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet bis 31.12.2030

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)

Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in NRW (ZunA NRW)

Das Förderprogramm Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in NRW (ZunA NRW) ist das Nachfolgeprogramm für das Förderprogramm Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung II (ResA II). Die ZunA NRW fördert Maßnahmen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Förderbereich 2.2: Konzepte zum Schutz von Abwasseranlagen vor Hochwasser und Starkregen

Erstellung eines Konzeptes zum Schutz von Abwasseranlagen vor Hochwasser und Starkregen (Schutzkonzept) gemäß den Vorgaben des Erlasses über die eingeführten technischen Regeln für den Hochwasserschutz und die Starkregenvorsorge bei Abwasseranlagen in NRW.

Förderbereich 2.3: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Bereich der Abwasserbeseitigung durch Stärkung des lokalen naturnahen Wasserhaushalts und der Speicherung des anfallenden Niederschlagswassers:

  • Baumrigolen mit Speicherelement (mit einer Versickerung über eine Vegetationsfläche, die als belebte Bodenzone wie eine Muldenversickerung ausgebildet ist),
  • Muldenversickerungsanlagen und
  • Mulden-Rigolen-Anlagen.

Förderbereich 4.2: Retentionsbodenfilteranlagen

Errichtung von Retentionsbodenfilteranlagen, einschließlich erforderlicher Mess- und Überwachungseinrichtungen und gegebenenfalls einer weitergehenden Spurenstoffelimination (z. B. Beimischung von Aktivkohle).

Förderbereich 4.3: Weitergehende Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser

Technische Maßnahmen zur weitergehenden Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser hinsichtlich des Feinanteils der abfiltrierbaren Stoffe mit einer Korngröße von < 63 μm (AFS63).

  • Neubau und Erweiterung zentraler Sedimentationsspeicherbecken (Regenüberlauf- und Regenklärbecken) mit einer Bemessung von maximal 4 Metern pro Stunde Oberflächenbeschickung,
  • der nachträgliche Einbau von Lamellenabscheidern in Regenklär- und Regenüberlaufbecken sowie der Neubau von Regenklärbecken mit Lamellenabscheidern mit einer Bemessung von maximal 2 Metern pro Stunde Oberflächenbeschickung sowie
  • Technische Regenwasserfilteranlagen mit einer Reinigungsleistung von 80 Prozent, sowie bei dezentralen Anlagen einer Mindestgröße in einem Verhältnis von Filterfläche zur angeschlossenen befestigten Fläche größer oder gleich 1 Prozent.

Antragsberechtigte

Kommunen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen, Privatpersonen

Fördergebende Institution

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 30 % und 50 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)

Kommunal Invest/Plus

Wenn Sie als Kommune oder öffentliche Einrichtung in Infrastrukturmaßnahmen investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

  • Maßnahmen zur Luftreinhaltung (Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor, selbstgenutzte Normale- oder Schnellladeinfrastruktur etc.)
  • allgemeinen Verwaltung
  • öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
  • Stadt- und Dorfentwicklung
  • touristische Infrastruktur
  • soziale Infrastruktur (z.B. Kindergärten, Schulen)
  • Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
  • kommunale Verkehrsinfrastruktur
  • Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger
  • Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind, können mitfinanziert werden. Außerdem können Erschließungsmaßnahmen und Aufwendungen für den Grunderwerb, die dauerhaft von der Kommune zu tragen und nicht umlagefähig sind (z. B. für öffentliche Wege), finanziert werden.

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Gemeindeverbände 

Fördergebende Institution

NRW.Bank

Förderart

Kredit

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Weitere Informationen

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)

Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL)

Zuschuss für Maßnahmen, mit denen Sie die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umsetzen oder das Hochwasserrisikomanagement verbessern können. Zusätzlich sind hier auch Sparregengefahrenkarten, darauf aufbauende Risikoanalysen und Konzepte förderfähig.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

  • Grundsätzliche oder überregionalen Planungen
  • Monitoring und Untersuchungen
  • Wasserbauliche Maßnahmen
  • Flächenbereitstellung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Erstellung von Starkregengefahrenkarten, -risikoanalysen und -konzepten
  • Bildungsarbeit

 

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Unternehmen, sondergesetzliche Wasserverbände, Sonstige

Fördergebende Institution

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)

Förderart

Zuschuss, grundsätzlich 40 bis 80 % der förderfähigen Ausgaben, für Unternehmen 25 bis 70 %

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

zur Zeit geschlossen.

Antragstellungen jeweils zum 30.10. eines jeden Jahres

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms

Förderrichtlinie

Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement

die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)