Eher durchschnittlich und daher gefühlt wenig sommerlich – der Juni 2024

Kalender Icon04.07.2024
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Urban Heat Labs - BBSR sucht Modellvorhaben für neues Forschungsfeld

Kalender Icon28.06.2024
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Leiterin / Leiter (m/w/d) des Regionalen Klimabüros Essen und zugleich des Know-How-Centers für Heiz- und Klimatechnik gesucht

Kalender Icon28.06.2024
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Klimaatlas NRW - Newsletter Nr. 40

Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlich Willkommen zur inzwischen 40. Ausgabe des Klimaatlas-Newsletters, der in diesem Monat auch wieder in der gewohnten Form in Ihren Mailpostfächern landet.

Primärprävention und Gesundheitsförderung nach Sozialgesetzbuch

Mit dem Präventionsgesetz und dem § 20a SGB V können Kommunen Personal- und Sachmittel beantragen, um Gesundheitsförderung und Prävention nachhaltig vor Ort zu verankern. 

Fördergegenstand

Mit dem Präventionsgesetz und dem § 20a SGB V können Kommunen Personal- und Sachmittel beantragen, um Gesundheitsförderung und Prävention nachhaltig vor Ort zu verankern.

Förderfähige Maßnahmen

  • Mitwirkung an der Entwicklung oder Weiterentwicklung von kommunalen Konzepten hinsichtlich gesundheitsrelevanter Themen
  • Mitwirkung in kommunalen Gremien zum Klima- und Hitzeschutz
  • Information der Menschen in der Kommune zum Schutz der Gesundheit im Kontext klimatischer Veränderungen.
  • Fortbildung von Fachkräften in Einrichtungen (z. B. Kitas, Schulen, Einrichtungen der Freizeitgestaltung wie z. B. Stadtteil- oder Gemeindezentren, Pflegeeinrichtungen) sowie von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zum Schutz vor Gesundheitsrisiken infolge klimatischer Veränderungen
  • Förderung von Personalstellen für die Umsetzung der Fördermaßnahmen

 

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

Die gesetzlichen Krankenkassen

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 % bei einer maximalen Fördersumme von 220.000 €.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet

Klimaanpassung.Kommunen.NRW

Definiertes Ziel des Aufrufs „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ ist die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels, indem parallel zum Klimaschutz die Widerstandsfähigkeit von Umwelt, Natur und Menschheit gestärkt und Klimawandelvorsorge betrieben werden.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden:

  • Vorhaben zum Schutz vor Überhitzung, Dürre und Trockenheit
  • Vorhaben zur Schaffung von Verdunstungskühle
  • Vorhaben zur Wiederherstellung natürlicher Bodenaustausch-Prozesse
  • Vorhaben zur Verfolgung des Schwammstadt-Prinzips (zum Versickern, Verdunsten, Speichern, Zurückhalten und schadfreiem Ableiten von Niederschlagwasser)
  • Vorhaben zum Schutz vor klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen

Antragsberechtigte

Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen

Fördergebende Institution

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
EU - Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE)

 

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 200.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Geschlossen

Die Stadt Übach-Palenberg sucht eine Klimaanpassungsmanagerin/einen Klimaanpassungsmanager

Kalender Icon17.06.2024
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Die extreme Witterung setzt sich fort: der wärmste und zweitnasseste Frühling seit Aufzeichnungsbeginn – der Frühling 2024

Kalender Icon07.06.2024
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Sommerlich und wechselhaft – der Mai 2024

Kalender Icon05.06.2024
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Klimaatlas NRW - Newsletter Nr. 39 - Ausgabe Mai 2024

Liebe Leserinnen und Leser,

wir begrüßen Sie herzlich zur Mai-Ausgabe unseres Klimaatlas-Newsletters. Wieder einmal sind wir mit der Veröffentlichung ans Ende des Monats gerutscht, aber wieder einmal gab es viel zu tun und gute Gründe, dass dies so ist. Immerhin können wir Ihnen somit in dieser Ausgabe von der offiziellen Auftaktveranstaltung der neuen Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW berichten, die seit diesem Monat nun in voller Mannstärke aktiv ist. In diesem Zusammenhang freuen wir uns zudem, dass wir das bereits angekündigte Förder-Navi nun im Klimaatlas freischalten konnten. Dieses steht Ihnen ab sofort im Förderbereich der Kommunbalberatung im Klimaatlas zur Verfügung. Mehr dazu erfahren Sie im "Einblick".

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