Förderung von Mietwohnraum

Die Mietwohnraumförderung fördert die Modernisierung bestehender Mietwohngebäude und die Verbesserung des Wohnumfelds unter bestimmten Voraussetzungen durch ein Darlehen. Gefördert werden unter anderem Anpassungsmaßnahmen an Klimafolgen, wie Verschattungselemente, Dach- und Fassadenbegrünung oder Maßnahmen zur dezentralen Versickerung.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Technologieoffene Entwicklung des Wohnungsbaus:

  • Förderung fortschrittlicher Standards und Anreize

Stadtentwicklung und soziale Durchmischung:

  • Besondere Aufmerksamkeit für geordnete Stadtentwicklung
  • Fokus auf Innenentwicklungen und integrierte Standorte

Klimaschutz und Energieeffizienz:

  • Reduktion von klimaschädlichen Treibhausgasen
  • Verringerung von Energiekosten und Erhöhung der Energiesicherheit
  • Zusatzförderungen für fortschrittliche Effizienzstandards und Klimaschutzmaßnahmen

Lebenssituation und Wohnbedarfe:

  • Förderung generationengerechten bzw. -übergreifenden Wohnens
  • Ausweitung der Förderung für Wohnraum für Auszubildende und Studierende
  • Standard-Barrierefreiheit ab Gebäudeklasse 3 in Landesbauordnung
  • Zusatzförderungen für Maßnahmen des ergänzenden Barrierenabbaus
  • Schwerpunkt auf Wohnplätze für Menschen mit Behinderungen

Ganzheitliche Siedlungsentwicklung:

  • Fokus auf Wohnungsbauprojekte, die die Entwicklung eines Wohnviertels berücksichtigen
  • Mischung von Fördermaßnahmen (Mietwohnungen, Modernisierung, Eigentum) in einem Quartier

Innovations- und Transformationsmotor für Wohnungsbau:

  • Unterstützung von experimentellem Wohnungsbau
  • Förderung von Wohnprojekten mit innovativem Anspruch und Qualitäten über Standards hinaus

Antragsberechtigte

Kommunale Unternehmen, Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, Bauträger, Genossenschaften und soziale Träger

Fördergebende Institution

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD)

Förderart

Kredit (max. 150.000 €)

Antragsverfahren

Anträge sind bei den örtlichen Bewilligungsbehörden (Kreise und Kreisfreie Städte) einzureichen. Eine Einbindung der NRW.BANK ist zwingend notwendig, sobald das Vorhaben aus Sicht der Bewilligungsbehörde Realisierungschancen hat.

Förderfenster

Geöffnet

Weitere Informationen

Gesundheit, Hitzevorsorge (Lanuk Rot)

Förderprogramm Kälte- und Klimaanlagen

Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie) vom 11. November 2022 wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Anwendungen gefördert. Die geförderten Maßnahmen führen zu einer Steigerung der Energieeffizienz, einer Minderung des Kältebedarfs sowie einer Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase. Sie tragen zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bei.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Es wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Anlagen gefördert

  • Kälteerzeuger

  • Gewerbekälteanlagen NK / TK

  • Flüssigkeitskühlsätze

  • Sorptionsanlagen

  • Wärmepumpe zur Abwärmenutzung oder mit Wärmeübertrager

  • Komponenten, Systeme und Speicher

  • Kältespeicher

  • Freikühler mit Wärmeübertrager

  • Komponenten für Wärmepumpenbetrieb mit Außenverdampfer

  • Regenerativenergieanlagen

Antragsberechtigte

Kommunale Unternehmen, die die De-minimis-Grenze von 200.000 € (Straßentransportsektor 100.000 €) überschreiten.

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Förderart

Zuschuss: Die maximale Förderhöhe liegt bei 150.000 €, bei einer Förderquote zwischen 30 % und 50 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

zur Zeit geschlossen

Gesundheit, Hitzevorsorge (Lanuk Rot)

10.000 Grüne Dächer

10.000 Grüne Dächer – das ist ein Aufruf an alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien oder Grundstücken in der Emscher-​Region. Helfen Sie mit, unsere Städte an den Klimawandel anzupassen und begrünen Sie Ihre Dächer! Das Förderprogramm der Emschergenossenschaft als Teil der Zukunftsinitiative Klima.Werk unterstützt Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende und andere finanziell.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Gründachausbau

Antragsberechtigte

Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende sowie sonstigen in den Kommunen der Emschergenossenschaft und des Lippeverbands.

Fördergebende Institution

Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV) im Rahmen der Zukunftsinitiative Klima.Werk

 

Förderart

Zuschuss (50 €/m²)

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig. Die Antragstellung erfolgt über ein Förderportal.

Förderfenster

Geöffnet

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

PROGRES.NRW - Klimaschutztechnik

Ziel dieses Programms ist einerseits durch eine veränderte Mobilität die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu unterstützen und die Lebensqualität in den Städten zu verbessern und andererseits die Einführung und Verbreitung von anwendbaren Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zum sparsamen und effizienten Einsatz von Energie, um damit einen wesentlichen Beitrag zu den Klimaschutzzielen des Landes zu leisten.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Förderung von Wärme- und Kältenetzen

Antragsberechtigte

Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten, Freiberuflich Tätige, Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen, Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen, Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften.

Fördergebende Institution

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt bei bis zu 25 %. Bei einer Maximalförderung 100.000 Euro

Antragsverfahren

Antragstellungen variieren je nach Förderung

Förderfenster

Das Förderprogramm ist aktuell geschlossen

Weitere Informationen

Projektträger  - die Förderung erfolgt über die Bezirksregierungen
FAQ
Förderrichtlinie

 

Gesundheit, Hitzevorsorge (Lanuk Rot)

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen. Im Bereich der Klimaanpassung werden Dämmungen als Hitzeschutz und außenliegende Sonnenschutze gefördert.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen) sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Antragsberechtigte

Alle Investoren (z. B. Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei 15 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Gesundheit, Hitzevorsorge (Lanuk Rot)

Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur

Mit dem Bundesprogramm werden überjährige investive Projekte der Kommunen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel gefördert.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden umfassende bauliche Sanierungen und Modernisierungen der fördergegenständlichen Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen („klimafreundlicher Gebäudebetrieb“) und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern („klima- und ressourcenschonendes Bauen“). Das bedeutet: Bestandsgebäude sind grundsätzlich zu erhalten.

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Förderart

Zuschuss: Bei einer Förderquote zwischen 45 % und 75%.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Der Förderaufruf: Sanierung kommunaler Sportstätten - Projektaufruf 2026 – Schwimmbäder ist bis zum 19.06.2026 geöffnet

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)

Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo)

Vulnerable Personengruppen wie alte Menschen, aber auch Kinder und Jugendliche sind den Gefahren und Risiken der Klimakrise besonders ausgesetzt. Sie sind außerordentlich schutzbedürftig und benötigen Unterstützung, um sich gegen die Folgen der Klimakrise zu wappnen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich auf die Folgen der Klimakrise vorzubereiten und sich an diese anzupassen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen und Personal, Bildung und Information

Förderfähige Maßnahmen

Förderschwerpunkt 1: Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise

Förderschwerpunkt 2: Umsetzung vorbildhafter Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten

Förderschwerpunkt 3: übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“ (Personalausgabenförderung)

Antragsberechtigte

Soziale Einrichtungen sowie deren Träger, die

  • öffentlich rechtlich organisiert sind (außer Förderschwerpunkt 3)
  • privatrechtlich organisiert und gemeinnützig sind

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Die maximale Fördersumme liegt bei 500.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Das Förderfenster ist geschlossen.

Gesundheit, Hitzevorsorge (Lanuk Rot)

Förderrichtlinie Extremwetterfolgen

Gefördert werden Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen auf Waldflächen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Räumung von Kalamitätsflächen
  • insektizidfreie Waldschutzmaßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung von Schadorganismen sowie Maßnahmen zur Sicherung von Waldökosystemen
  • Holzlagerplätze
  • Wiederbewaldung von Kalamitätsflächen, die durch Extremwetterereignisse und deren Folgen entstanden sind

Antragsberechtigte

Waldbesitzer

Fördergebende Institution

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 % bei einem Maximalwert von 50.000 €.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)

Städtebauförderung

Städtebauförderung macht Brachflächen zu lebendigen Zentren, Plätze zu Treffpunkten und Bauwerke zu Wahrzeichen: Das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund stellen seit mehr als 50 Jahren Finanzmittel im Rahmen der Städtebauförderung zur Verfügung. Ländliche wie städtische Räume werden unterstützt mit dem Ziel, die Attraktivität unserer Städte und Gemeinden als Wirtschafts-, Wohn-, Lebens- und Naturstandorte zu stärken. Seit 2021 ist die Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung Pflicht!

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Verbesserung der grünen Infrastruktur, sind verpflichtende Fördervoraussetzung für alle Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung.

Programmlinien:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD)

Förderart

Zuschuss (min. 100.000 €)

Antragsverfahren

Förderanträge für die Städtebauförderung sind bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung zu stellen.

Förderfenster

Geöffnet

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms
Förderrichtlinie
die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

InvestEU

InvestEU soll nachhaltigen Investitionen, Innovationen, sozialer Teilhabe und der Beschäftigung in Europa einen kräftigen Schub verleihen. Hierbei wird Wert auf nachhaltige Infrastruktur, Forschung, Innovation und Digitalisierung sowie soziale Investitionen und Kompetenzen gelegt. Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Der InvestEU-Fonds konzentriert sich auf vier Schwerpunkte der EU-Politik. Er fördert Kredite und Investitionen dort, wo die EU den größten Mehrwert erzielen kann:

  • Nachhaltige Infrastruktur
  • Forschung, Innovation und Digitalisierung
  • Kleine und mittlere Unternehmen sowie
  • Soziale Investitionen und Kompetenzen

Antragsberechtigte

(Kommunale) Unternehmen

Fördergebende Institution

Europäische Union (EU)

Förderart

Kredit

Antragsverfahren

Sonstiges

Förderfenster

Geöffnet

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms

Vergabe durch die European Investment Bank

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)
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