#BCD785

Grüne Infrastruktur

Ziel des EFRE-Förderprogramms ist es, naturnahe Vorhaben im Siedlungsbereich und dessen Umland zu unterstützen, die dabei helfen, ökologisch wertvolle Flächen zu entwickeln und untereinander im urbanen Raum sowie mit Flächen im ländlichen Raum zu vernetzen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Offenlandflächen
  • Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Gehölzstrukturen, wie Sukzessionswald, Baumreihen und Waldstrukturen,
  • Sicherung und Schaffung von naturnahen Gewässern, Auen und Feuchtbereichen
  • Entsiegelung und Entwicklung von Flächen zum Anlegen naturnaher Strukturen
  • Schaffung naturverträglicher Erholungsflächen

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Einrichtungen und Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, sowie Vereine und Stiftungen

Fördergebende Institution

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 200.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Das Förderfenster ist geöffnet. 

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms
FAQ
EFRE-Antragsportal
Förderbekanntmachung
Förderrichtlinie
die Bearbeitung erfolgt über die zuständige Bezirksregierung

 

Biodiversität, Grüne Infrastruktur

Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege

Das Programm fördert Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E-Vorhaben), die zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen. Folgende Teilvorhaben können gesondert beantragt werden: Voruntersuchung, Hauptvorhaben, wissenschaftliche Begleitung.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen sowie Personal, Bildung und Information

Förderfähige Maßnahmen

Förderschwerpunkte:

  • Artenvielfalt bewahren
  • Biotope schützen
  • Naturschutzgerechte Regionalentwicklungen anstoßen
  • Ökologische Stadterneuerung stärken
  • Gesellschaftliche Akzeptanz für den Naturschutz steigern
  • Dem Klimawandel begegnen

Antragsberechtigte

Kommune, kommunale Unternehmen, soziale Einrichtungen und Verbände sowie Sonstige

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.

Antragsverfahren

Zweistufig

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Biodiversität, Grüne Infrastruktur