
Neues Förderprogram für das Rheinische Revier: Klimaanpassung im Rheinischen Revier – Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten
Mit dem Förderangebot „Klimaanpassung im Rheinischen Revier – Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten“ unterstützt die Landesregierung Kommunen im Rheinischen Revier dabei, investive und nicht-investive Maßnahmen zur Verminderung der Verletzlichkeit sowie zum Erhalt und zur Steigerung der Anpassungsfähigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels umzusetzen.
Das Förderprogram lässt sich in die Förderkategorie A als Richtlinienförderung und die Förderkategorien B und C als Dialogverfahren unterteilen.
In der Förderkategorie A werden in einem möglichst unbürokratischen Vorhaben
- Entsiegelungen befestigter oder (teil-)versiegelter Flächen,
- Begrünung von Dächern oder Fassaden,
- Pflanzung standortgerechter, klimaresilienter Baum- und Straucharten,
- Herstellung von Anlagen zur Regenwasserversickerung, -speicherung und -nutzung sowie weitere Maßnahmen zur Bewässerung von Grünflächen (nach dem „Schwammstadt-Prinzip“),
- Herstellung von Anlagen und Systemen, die dem gezielten Ableiten oder Rückhalten von Sturzfluten dienen,
- Errichtung von Trinkwasserbrunnen,
- Verschattungselemente,
- Schulhof-/Kitahof-Umgestaltungen durch das Anlegen eines Schul-/Kitagartens, Anlegen von grünen Klassenzimmern, Entsiegelung von Schul- und Kitahöfen und
- die klimaangepasste Entwicklung von Fließgewässern
gefördert.
Die Förderkategorien B und C sind weniger standardisiert und erfolgen nach dem sogenannten Dialogverfahren. Förderkategorie B dient der Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus bestehenden Anpassungskonzepten oder anderen Planungsgrundlagen herleiten und begründen lassen. Nach Förderkategorie C können Klimaanpassungsmaßnahmen mit Bezug zu Wasser- und Bodenmaßnahmen im Rheinischen Revier gefördert werden, soweit sie eine öffentliche Aufgabe erfüllen. Geöffnet ist das Förderfenster in der ersten Runde für Förderkategorie B und C bis zum 30. April 2025. Gesamtantragsschluss für Anträge ist der 30. Juni 2026. Die Förderquote für alle Förderkategorien liegt bei bis zu 90 %.
Antragsberechtigt sind die Stadt Mönchengladbach, die Städteregion Aachen, die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, der Rhein-Erft-Kreis, der Rhein-Kreis Neuss sowie alle Kommunen dieser Kreise, Gemeindeverbände, wie Zweckverbände, sowie weitere Vorhabenträger, soweit die durchgeführte Maßnahme eine öffentliche Aufgabe erfüllt.
Den Fördersteckbrief von "Klimaanpassung im Rheinischen Revier – Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten" finden Sie mit allen weiterführenden Links in unserem Förder-Navi.
Weitere aktuelle Inhalte

Ein typischer Wintermonat in NRW - der Januar 2025
Das Jahr 2025 startet mit einem typischen Wintermonat, wie man ihn in Zeiten des Klimawandels in NRW erwarten kann. Alles in allem war er zu warm, zu nass und zu trüb, dabei aber nicht herausragend. So bot der Januar 2025 im Grunde von allem etwas. Es gab sowohl wärmere Phasen mit zweistelligen Temperaturen, es gab ein bisschen Schnee in weiten Landesteilen, danach eine längere hochdruckgeprägte und dadurch recht trockene, aber auch sehr trübe Phase, die dann in der letzten Monatsdekade wieder von einer Westwetterlage abgelöst wurde und noch einmal mit kräftigeren Niederschlägen einherging. Zum Ende des Monats wurde es dann wieder etwas sonniger.
weiterlesen
Land und EU unterstützen 21 Vorhaben zur Klimaanpassung und starten neue Förderrunde
Die Landesregierung und die Europäische Union unterstützen die Kommunen Nordrhein-Westfalens bei der Anpassung an die negativen Folgen des Klimawandels. In der nun abgeschlossenen zweiten Runde des Projektaufrufs „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ wurden von 46 eingereichten Projektskizzen 21 Vorhaben von einem unabhängigen Begutachtungsausschuss zur Förderung empfohlen. Zudem startet heute die dritte Einreichrunde für neue Projektskizzen.
weiterlesen
Mittelgebirgskonferenz 2025 - Anpassung an die Folgen des Klimawandels in mittleren und kleinen Kommunen
Die zentralen Anlaufstellen zur Klimafolgenanpassung der fünf Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen laden ein zur zweiten Online-Konferenz "Mittelgebirgskonferenz 2025 - Anpassung an die Folgen des Klimawandels in mittleren und kleinen Kommunen" am Mittwoch, den 12.03.2025.
weiterlesen