c_bravespirit-generiert_KI_stock.adobe.com
Neues Förderprogram für das Rheinische Revier: Klimaanpassung im Rheinischen Revier – Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten
Mit dem Förderangebot „Klimaanpassung im Rheinischen Revier – Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten“ unterstützt die Landesregierung Kommunen im Rheinischen Revier dabei, investive und nicht-investive Maßnahmen zur Verminderung der Verletzlichkeit sowie zum Erhalt und zur Steigerung der Anpassungsfähigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels umzusetzen.
Das Förderprogram lässt sich in die Förderkategorie A als Richtlinienförderung und die Förderkategorien B und C als Dialogverfahren unterteilen.
In der Förderkategorie A werden in einem möglichst unbürokratischen Vorhaben
- Entsiegelungen befestigter oder (teil-)versiegelter Flächen,
- Begrünung von Dächern oder Fassaden,
- Pflanzung standortgerechter, klimaresilienter Baum- und Straucharten,
- Herstellung von Anlagen zur Regenwasserversickerung, -speicherung und -nutzung sowie weitere Maßnahmen zur Bewässerung von Grünflächen (nach dem „Schwammstadt-Prinzip“),
- Herstellung von Anlagen und Systemen, die dem gezielten Ableiten oder Rückhalten von Sturzfluten dienen,
- Errichtung von Trinkwasserbrunnen,
- Verschattungselemente,
- Schulhof-/Kitahof-Umgestaltungen durch das Anlegen eines Schul-/Kitagartens, Anlegen von grünen Klassenzimmern, Entsiegelung von Schul- und Kitahöfen und
- die klimaangepasste Entwicklung von Fließgewässern
gefördert.
Die Förderkategorien B und C sind weniger standardisiert und erfolgen nach dem sogenannten Dialogverfahren. Förderkategorie B dient der Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus bestehenden Anpassungskonzepten oder anderen Planungsgrundlagen herleiten und begründen lassen. Nach Förderkategorie C können Klimaanpassungsmaßnahmen mit Bezug zu Wasser- und Bodenmaßnahmen im Rheinischen Revier gefördert werden, soweit sie eine öffentliche Aufgabe erfüllen. Geöffnet ist das Förderfenster in der ersten Runde für Förderkategorie B und C bis zum 30. April 2025. Gesamtantragsschluss für Anträge ist der 30. Juni 2026. Die Förderquote für alle Förderkategorien liegt bei bis zu 90 %.
Antragsberechtigt sind die Stadt Mönchengladbach, die Städteregion Aachen, die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, der Rhein-Erft-Kreis, der Rhein-Kreis Neuss sowie alle Kommunen dieser Kreise, Gemeindeverbände, wie Zweckverbände, sowie weitere Vorhabenträger, soweit die durchgeführte Maßnahme eine öffentliche Aufgabe erfüllt.
Den Fördersteckbrief von "Klimaanpassung im Rheinischen Revier – Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten" finden Sie mit allen weiterführenden Links in unserem Förder-Navi.
Weitere aktuelle Inhalte
LANUK NRW
Neue Ergänzungen und Aktualisierungen der Kartenanwendung im Klimaatlas
Mit dem Beginn des Novembers wurden im Klimaatlas einige Karten aktualisiert und neu hinzugefügt. Nachfolgend informieren wir Sie darüber, welche dies konkret sind.
weiterlesen
M Müller - bildagentur.panthermedia.net
Ungewöhnlich trüb und erstmals seit längerem deutlich zu nass – der Oktober 2025
Von einem goldenen Oktober können wir in diesem Jahr wahrlich nicht sprechen. Windiges und feuchtes Herbstwetter dominierte die Witterung in NRW im Jahr 2025 und erinnerte daher eher bereits an einen vorgezogenen November als an Indian Summer. Der Oktober 2025 war so trüb, so dass er sogar auf dem Treppchen der sonnenscheinärmsten Oktobermonate seit Aufzeichnungsbeginn im Jahr 1951 landet. Zudem war der Oktober 2025 erstmalig seit Januar wieder deutlich zu nass. Zwar blieben Starkregenereignisse aus, doch führten kontinuierliche Niederschlagsmengen zu Monatsbeginn und vor allem im letzten Oktoberdrittel letztlich zu diesem Ergebnis. Lediglich bei den Temperaturen ist alles wie gewohnt. Auch der Oktober 2025 war trotz negativen Gesamteindrucks noch deutlich wärmer als die beiden betrachteten Klimanormalperioden.
weiterlesen
GRAZVYDASJ/ Panthermedia.net
Land startet neue Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung
Niedrigschwelliges Angebot unterstützt Unternehmen ab sofort bei der Vorbereitung auf Klimafolgen
Mit der neuen „Beratungsförderung betriebliche Klimaanpassung (BbK)“ bietet das Land ab dem 1. November 2025 ein Beratungsangebot für Unternehmen an, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe. Im Kern sollen die teilnehmenden Unternehmen durch die Förderung zweierlei erhalten: Zum einen eine Risikoanalyse, die ihre konkrete Betroffenheit von Klimarisiken sichtbar macht, und zum anderen einen Überblick über Handlungsoptionen, Anpassungsstrategien sowie mögliche Finanzierungswege. Der Prozess läuft über die Kommunen. Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise können ab sofort Förderanträge bei der NRW.BANK stellen.
weiterlesen