Klimaatlas NRW - Newsletter Nr. 40
Sehr geehrte Damen und Herren,
herzlich Willkommen zur inzwischen 40. Ausgabe des Klimaatlas-Newsletters, der in diesem Monat auch wieder in der gewohnten Form in Ihren Mailpostfächern landet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
herzlich Willkommen zur inzwischen 40. Ausgabe des Klimaatlas-Newsletters, der in diesem Monat auch wieder in der gewohnten Form in Ihren Mailpostfächern landet.
Mit dem Präventionsgesetz und dem § 20a SGB V können Kommunen Personal- und Sachmittel beantragen, um Gesundheitsförderung und Prävention nachhaltig vor Ort zu verankern.
Mit dem Präventionsgesetz und dem § 20a SGB V können Kommunen Personal- und Sachmittel beantragen, um Gesundheitsförderung und Prävention nachhaltig vor Ort zu verankern.
Kommunen
Die gesetzlichen Krankenkassen
Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 % bei einer maximalen Fördersumme von 220.000 €.
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Geöffnet
Definiertes Ziel des Aufrufs „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ ist die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels, indem parallel zum Klimaschutz die Widerstandsfähigkeit von Umwelt, Natur und Menschheit gestärkt und Klimawandelvorsorge betrieben werden.
Investive Maßnahmen
Gefördert werden:
Entsiegelung befestigter Flächen zugunsten von Grünflächen,
Begrünungsmaßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Baum- und Strauchpflanzungen, gekoppelt mit Regenwasserspeicherung und –nutzung zur Bewässerung,
Anlegen von Mulden, bewachsenen Gräben oder Wasserspeichern unter Bäumen (Rigolen) zur Regenwasserversickerung und eventuell -speicherung („Schwammstadtkonzept“),
Weitere Maßnahmen der Regenwasserspeicherung und -nutzung zur Bewässerung von Grünflächen wie zum Beispiel naturnahe Rückhaltebecken/- anlagen, Retentionsflächen, Retentionstiefbeete, Sickerteiche, Füllkörperrigolen, Retentionszisternen oder ähnliches,
Maßnahmen der ökologischen Gewässerentwicklung sowie zur Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit, die die Erreichung der Bewirtschaftungsziele gemäß Wasserhaushaltsgesetz unterstützen,
smarte (steuerungsgestützte) Regenwasserbewirtschaftung durch gezielte Steuerung (Befüllung/ Entleerung) von Speicherelementen,
Retentionsdächer (Blaudächer) oder Retentionsgründächer (Grün-Blaudächer),
Klimaangepasste Umgestaltung von Schul- und Kitageländen, beispielsweise durch Entsiegelung von Schul- und Kitahöfen sowie das Anlegen eines Schul- oder Kitagartens, Biotops oder grünen Klassenzimmers,
Bau von Verschattungsanlagen und Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung (zum Beispiel außenliegenden Sonnenschutz, Sonnensegel),
Errichtung und Betrieb von Anlagen zur kostenlosen Bereitstellung von Trinkwasser,
Maßnahmen zur Risikoprävention von Schadensereignissen wie Notwasserwege, Einborden von Straßen/ Umbau von Straßenprofilen, Erhöhung von Bürgersteigen (Einplanung von Rampen zur Schaffung von barrierefreien Wegen), Notentlastungsstellen, leistungsstarke Kanaleinläufe, Leitdämme, Schaffung von Flutflächen.
Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
EU - Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE)
Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 200.000 Euro.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden.
Das Förderfenster ist zurzeit geschlossen
Liebe Leserinnen und Leser,
wir begrüßen Sie herzlich zur Mai-Ausgabe unseres Klimaatlas-Newsletters. Wieder einmal sind wir mit der Veröffentlichung ans Ende des Monats gerutscht, aber wieder einmal gab es viel zu tun und gute Gründe, dass dies so ist. Immerhin können wir Ihnen somit in dieser Ausgabe von der offiziellen Auftaktveranstaltung der neuen Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW berichten, die seit diesem Monat nun in voller Mannstärke aktiv ist. In diesem Zusammenhang freuen wir uns zudem, dass wir das bereits angekündigte Förder-Navi nun im Klimaatlas freischalten konnten. Dieses steht Ihnen ab sofort im Förderbereich der Kommunbalberatung im Klimaatlas zur Verfügung. Mehr dazu erfahren Sie im "Einblick".
Liebe Leserinnen und Leser,
wir begrüßen Sie herzlich zur Mai-Ausgabe unseres Klimaatlas-Newsletters. Wieder einmal sind wir mit der Veröffentlichung ans Ende des Monats gerutscht, aber wieder einmal gab es viel zu tun und gute Gründe, dass dies so ist. Immerhin können wir Ihnen somit in dieser Ausgabe von der offiziellen Auftaktveranstaltung der neuen Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW berichten, die seit diesem Monat nun in voller Mannstärke aktiv ist. In diesem Zusammenhang freuen wir uns zudem, dass wir das bereits angekündigte Förder-Navi nun im Klimaatlas freischalten konnten. Dieses steht Ihnen ab sofort im Förderbereich der Kommunbalberatung im Klimaatlas zur Verfügung. Mehr dazu erfahren Sie im "Einblick".