Urban Heat Labs - BBSR sucht Modellvorhaben für neues Forschungsfeld

Kalender Icon28.06.2024
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Leiterin / Leiter (m/w/d) des Regionalen Klimabüros Essen und zugleich des Know-How-Centers für Heiz- und Klimatechnik gesucht

Kalender Icon28.06.2024
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Klimaatlas NRW - Newsletter Nr. 40

Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlich Willkommen zur inzwischen 40. Ausgabe des Klimaatlas-Newsletters, der in diesem Monat auch wieder in der gewohnten Form in Ihren Mailpostfächern landet.

Primärprävention und Gesundheitsförderung nach Sozialgesetzbuch

Mit dem Präventionsgesetz und dem § 20a SGB V können Kommunen Personal- und Sachmittel beantragen, um Gesundheitsförderung und Prävention nachhaltig vor Ort zu verankern. 

Fördergegenstand

Mit dem Präventionsgesetz und dem § 20a SGB V können Kommunen Personal- und Sachmittel beantragen, um Gesundheitsförderung und Prävention nachhaltig vor Ort zu verankern.

Förderfähige Maßnahmen

  • Mitwirkung an der Entwicklung oder Weiterentwicklung von kommunalen Konzepten hinsichtlich gesundheitsrelevanter Themen
  • Mitwirkung in kommunalen Gremien zum Klima- und Hitzeschutz
  • Information der Menschen in der Kommune zum Schutz der Gesundheit im Kontext klimatischer Veränderungen.
  • Fortbildung von Fachkräften in Einrichtungen (z. B. Kitas, Schulen, Einrichtungen der Freizeitgestaltung wie z. B. Stadtteil- oder Gemeindezentren, Pflegeeinrichtungen) sowie von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zum Schutz vor Gesundheitsrisiken infolge klimatischer Veränderungen
  • Förderung von Personalstellen für die Umsetzung der Fördermaßnahmen
  • Teilprojekte zum Kompetenz- oder Netzwerkaufbau zur Umsetzung von Hitzeaktionsplänen

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

Die gesetzlichen Krankenkassen

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 % bei einer maximalen Fördersumme von 220.000 €.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet

Gesundheit, Hitzevorsorge

Klimaanpassung.Kommunen.NRW - Wettbewerbsverfahren

Definiertes Ziel des Aufrufs „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ ist die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels, indem parallel zum Klimaschutz die Widerstandsfähigkeit von Umwelt, Natur und Menschheit gestärkt und Klimawandelvorsorge betrieben werden.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden:

  • Entsiegelung befestigter Flächen zugunsten von Grünflächen,

  • Begrünungsmaßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Baum- und Strauchpflanzungen, gekoppelt mit Regenwasserspeicherung und –nutzung zur Bewässerung,

  • Anlegen von Mulden, bewachsenen Gräben oder Wasserspeichern unter Bäumen (Rigolen) zur Regenwasserversickerung und eventuell -speicherung („Schwammstadtkonzept“),

  • Weitere Maßnahmen der Regenwasserspeicherung und -nutzung zur Bewässerung von Grünflächen wie zum Beispiel naturnahe Rückhaltebecken/- anlagen, Retentionsflächen, Retentionstiefbeete, Sickerteiche, Füllkörperrigolen, Retentionszisternen oder ähnliches,

  • Maßnahmen der ökologischen Gewässerentwicklung sowie zur Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit, die die Erreichung der Bewirtschaftungsziele gemäß Wasserhaushaltsgesetz unterstützen,

  • smarte (steuerungsgestützte) Regenwasserbewirtschaftung durch gezielte Steuerung (Befüllung/ Entleerung) von Speicherelementen,

  • Retentionsdächer (Blaudächer) oder Retentionsgründächer (Grün-Blaudächer),

  • Klimaangepasste Umgestaltung von Schul- und Kitageländen, beispielsweise durch Entsiegelung von Schul- und Kitahöfen sowie das Anlegen eines Schul- oder Kitagartens, Biotops oder grünen Klassenzimmers,

  • Bau von Verschattungsanlagen und Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung (zum Beispiel außenliegenden Sonnenschutz, Sonnensegel),

  • Errichtung und Betrieb von Anlagen zur kostenlosen Bereitstellung von Trinkwasser,

  • Maßnahmen zur Risikoprävention von Schadensereignissen wie Notwasserwege, Einborden von Straßen/ Umbau von Straßenprofilen, Erhöhung von Bürgersteigen (Einplanung von Rampen zur Schaffung von barrierefreien Wegen), Notentlastungsstellen, leistungsstarke Kanaleinläufe, Leitdämme, Schaffung von Flutflächen.

Antragsberechtigte

Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen

Fördergebende Institution

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
EU - Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE)

 

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 200.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Das Förderfenster ist zurzeit geschlossen

Biodiversität, Grüne Infrastruktur

Die Stadt Übach-Palenberg sucht eine Klimaanpassungsmanagerin/einen Klimaanpassungsmanager

Kalender Icon17.06.2024
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Die extreme Witterung setzt sich fort: der wärmste und zweitnasseste Frühling seit Aufzeichnungsbeginn – der Frühling 2024

Kalender Icon07.06.2024
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Sommerlich und wechselhaft – der Mai 2024

Kalender Icon05.06.2024
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Klimaatlas NRW - Newsletter Nr. 39 - Ausgabe Mai 2024

Liebe Leserinnen und Leser,

wir begrüßen Sie herzlich zur Mai-Ausgabe unseres Klimaatlas-Newsletters. Wieder einmal sind wir mit der Veröffentlichung ans Ende des Monats gerutscht, aber wieder einmal gab es viel zu tun und gute Gründe, dass dies so ist. Immerhin können wir Ihnen somit in dieser Ausgabe von der offiziellen Auftaktveranstaltung der neuen Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW berichten, die seit diesem Monat nun in voller Mannstärke aktiv ist. In diesem Zusammenhang freuen wir uns zudem, dass wir das bereits angekündigte Förder-Navi nun im Klimaatlas freischalten konnten. Dieses steht Ihnen ab sofort im Förderbereich der Kommunbalberatung im Klimaatlas zur Verfügung. Mehr dazu erfahren Sie im "Einblick".

Klimaatlas NRW - Newsletter Nr. 39

Liebe Leserinnen und Leser,

wir begrüßen Sie herzlich zur Mai-Ausgabe unseres Klimaatlas-Newsletters. Wieder einmal sind wir mit der Veröffentlichung ans Ende des Monats gerutscht, aber wieder einmal gab es viel zu tun und gute Gründe, dass dies so ist. Immerhin können wir Ihnen somit in dieser Ausgabe von der offiziellen Auftaktveranstaltung der neuen Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW berichten, die seit diesem Monat nun in voller Mannstärke aktiv ist. In diesem Zusammenhang freuen wir uns zudem, dass wir das bereits angekündigte Förder-Navi nun im Klimaatlas freischalten konnten. Dieses steht Ihnen ab sofort im Förderbereich der Kommunbalberatung im Klimaatlas zur Verfügung. Mehr dazu erfahren Sie im "Einblick".

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