Bundesförderung für effiziente Gebäude

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen. Im Bereich der Klimaanpassung werden Dämmungen als Hitzeschutz und außenliegende Sonnenschutze gefördert.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen) sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
  • Erhalt und Neuanlage von Fassadenbegrünung
  • Erhalt und Neuanlage von Dachbegrünungen
  • Erstinstallation/Erneuerung von Lüftungsanlagen auch mit Luft-/Luft-Wärmeübertrager

Antragsberechtigte

Alle Investoren (z. B. Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei 15 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Gesundheit, Hitzevorsorge

Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur

Mit dem Bundesprogramm werden überjährige investive Projekte der Kommunen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel gefördert.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden umfassende bauliche Sanierungen und Modernisierungen der fördergegenständlichen Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen („klimafreundlicher Gebäudebetrieb“) und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern („klima- und ressourcenschonendes Bauen“). Das bedeutet: Bestandsgebäude sind grundsätzlich zu erhalten.

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Förderart

Zuschuss: Bei einer Förderquote zwischen 45 % und 75%.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Das Förderfenster ist zur Zeit geschlossen. 

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung

Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo)

Vulnerable Personengruppen wie alte Menschen, aber auch Kinder und Jugendliche sind den Gefahren und Risiken der Klimakrise besonders ausgesetzt. Sie sind außerordentlich schutzbedürftig und benötigen Unterstützung, um sich gegen die Folgen der Klimakrise zu wappnen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich auf die Folgen der Klimakrise vorzubereiten und sich an diese anzupassen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen und Personal, Bildung und Information

Förderfähige Maßnahmen

Förderschwerpunkt 2.1: Umsetzung von Maßnahmen auf der Grundlage von Konzepten, die den Anforderungen aus FSP 1 entsprechen,


Förderschwerpunkt 2.2: Umsetzung als Fortführungsmaßnahme auf Grundlage einer Förderung im Rahmen des FSP 1 „Beratung und Erstellung von Konzepten zur Anpassung an den Klimawandel“ der Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen in der Fassung vom 30. Oktober 2020 (BAnz AT 21.12.2020 B4).

Antragsberechtigte

Soziale Einrichtungen sowie deren Träger, die

  • öffentlich rechtlich organisiert sind (außer Förderschwerpunkt 3)
  • privatrechtlich organisiert und gemeinnützig sind

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Die maximale Fördersumme liegt bei 500.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Das Förderfenster öffnet sich am 01.10.2026.

Gesundheit, Hitzevorsorge

Förderrichtlinie Extremwetterfolgen

Gefördert werden Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen auf Waldflächen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Räumung von Kalamitätsflächen
  • insektizidfreie Waldschutzmaßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung von Schadorganismen sowie Maßnahmen zur Sicherung von Waldökosystemen
  • Holzlagerplätze
  • Wiederbewaldung von Kalamitätsflächen, die durch Extremwetterereignisse und deren Folgen entstanden sind

Antragsberechtigte

Waldbesitzer

Fördergebende Institution

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 % bei einem Maximalwert von 50.000 €.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung

Städtebauförderung

Städtebauförderung macht Brachflächen zu lebendigen Zentren, Plätze zu Treffpunkten und Bauwerke zu Wahrzeichen: Das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund stellen seit mehr als 50 Jahren Finanzmittel im Rahmen der Städtebauförderung zur Verfügung. Ländliche wie städtische Räume werden unterstützt mit dem Ziel, die Attraktivität unserer Städte und Gemeinden als Wirtschafts-, Wohn-, Lebens- und Naturstandorte zu stärken. Seit 2021 ist die Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung Pflicht!

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Verbesserung der grünen Infrastruktur, sind verpflichtende Fördervoraussetzung für alle Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung.

Programmlinien:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD)

Förderart

Zuschuss (min. 100.000 €)

Antragsverfahren

Förderanträge für die Städtebauförderung sind bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung zu stellen.

Förderfenster

Geöffnet

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms
Förderrichtlinie
die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung

Biodiversität, Grüne Infrastruktur

InvestEU

InvestEU soll nachhaltigen Investitionen, Innovationen, sozialer Teilhabe und der Beschäftigung in Europa einen kräftigen Schub verleihen. Hierbei wird Wert auf nachhaltige Infrastruktur, Forschung, Innovation und Digitalisierung sowie soziale Investitionen und Kompetenzen gelegt. Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Der InvestEU-Fonds konzentriert sich auf vier Schwerpunkte der EU-Politik. Er fördert Kredite und Investitionen dort, wo die EU den größten Mehrwert erzielen kann:

  • Nachhaltige Infrastruktur
  • Forschung, Innovation und Digitalisierung
  • Kleine und mittlere Unternehmen sowie
  • Soziale Investitionen und Kompetenzen

Antragsberechtigte

(Kommunale) Unternehmen

Fördergebende Institution

Europäische Union (EU)

Förderart

Kredit

Antragsverfahren

Sonstiges

Förderfenster

Geöffnet

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms

Vergabe durch die European Investment Bank

Biodiversität, Grüne Infrastruktur

Horizont Europa

Das Horizont Europa Programm ist ein breit aufgestelltes Förderprogramm, welches seine zweite von drei Säulen auf den Bereich Gesundheit, Kultur, inklusive Gesellschaft, zivile Sicherheit, Digitalisierung, Industrie, Weltraum, Klima, Energie, Mobilität und Bioökonomie ausgerichtet hat. In dem Programm werden Projektideen vorgestellt und ausgeschrieben.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Die förderfähigen Maßnahmen zur Klimaanpassung liegen in der EU Mission: Anpassung an den Klimawandel, in welchem Regionen und Gemeinden z. B. als Pilotregionen gefördert werden können.

Konkret liegen hier sechs Förderaufrufe vor:

  • HORIZON-MISS-2025-01-CLIMA-01: Unterstützung von Regionen und lokalen Behörden bei der Bewertung von Klimarisiken

  • HORIZON-MISS-2025-01-CLIMA-02: Unterstützung von regionalen und lokalen Behörden bei der Entwicklung ihrer Aktionspläne für Klimaresilienz

  • HORIZON-MISS-2025-01-CLIMA-03: Demonstration von Lösungen zur Unterstützung von Brennpunkten in Küstenregionen bei der Anpassung an den Klimawandel

  • HORIZON-MISS-2025-01-CLIMA-04: Erprobung und Demonstration innovativer Lösungen zur Verbesserung der Resilienz gegenüber extremer Hitze, einschließlich der Bewältigung gesundheitlicher Auswirkungen

  • HORIZON-MISS-2025-01-CLIMA-05: Besseres Verständnis von Anreizen für die Finanzierung von Anpassungslösungen durch den privaten Sektor

  • HORIZON-MISS-2025-01-CLIMA-06: Pre-Commercial Auftragsvergabe bahnbrechender Lösungen zur Klimaanpassung öffentlicher Gebäude

Antragsberechtigte

Kommunen, Kommunale Unternehmen, Soziale Einrichtungen sowie Verbände und Sonstige

Fördergebende Institution

Europäische Union

Förderart

Zuwendung

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig

Förderfenster

Das Förderfenster ist zurzeit geschlossen 

Konzepte und Kooperationen

2. ZKA-Werkstattreihe für Initiatorinnen und Initiatoren von Klimaanpassungsprozessen in Landkreisen und interkommunalen Kooperationen

Kalender Icon27.02.2024
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Förderprogramm für Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte (FKKP)

Kommunalverwaltungen können über das Förderinstrument „Förderprogramm für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte“ (FKKP) eine Zuwendung für entwicklungspolitische Projekte beantragen, die im Kontext partnerschaftlicher Kommunalbeziehungen mit einem Land des Globalen Südens entwickelt und umgesetzt werden.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind nur Projekte, die sich der kommunalen Entwicklungspolitik zuordnen lassen und die unmittelbar und ausdrücklich beitragen zur:

  • Klimaminderung/Reduktion von Treibhausgasemissionen durch die Nutzung von effizienten und/oder regenerativen Technologien und/oder
  • Klimafolgenanpassung/Fähigkeit der Anpassung an den Klimawandel in davon besonders betroffenen Regionen (inkl. durch sogenannte slow-onset events) und/oder
  • Integration von Klimaschutz und -anpassung in Entwicklungsziele und -maßnahmen der Empfängerländer u. a. durch Institutionenaufbau, Kapazitätsentwicklung relevanter zivilgesellschaftlicher Akteure

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Förderart

Zuschuss; Die Fördersumme liegt zwischen 100.000 € und 500.000 €.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Förderfenster geschlossen

Weitere Informationen

Konzepte und Kooperationen

Pathway2Resilience

Regionen und Gemeinden kommt bei der Abschwächung der bzw. der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels eine zentrale Rolle zu. Pathway2Resilience bietet ihnen gezielte Unterstützung, um den notwendigen Transformationsprozess hin zur Klimaanpassung aktiv zu gestalten und maßgeschneiderte Lösungen für die Klimaresilienz auf lokaler Ebene zu entwickeln.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

  • Maßnahmen zur Entwicklung von regionalen Konzepten, Plänen und Innovationsportfolios für die Klimaresilienz auf der Grundlage bestehender Bewertungen von Trends und Projektionen künftiger Risiken des Klimawandels.
  • Maßnahmen zur Unterstützung des Prozesses der Entwicklung von Konzepten, einschließlich der Einbindung relevanter Interessengruppen und des Aufbaus von Kapazitäten.
  • Maßnahmen im Zusammenhang mit Kommunikation, Verbreitung und Nutzung sowie Projektmanagementaktivitäten.

Antragsberechtigte

Bundesländer, Regierungsbezirke, Kreise, Kommunen

Fördergebende Institution

Europäische Union (EU)

Förderart

Zuwendung

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Das Förderfenster ist aktuell geschlossen. 

Konzepte und Kooperationen
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